Die Qualifizierung der politisch-operativen Untersuchungsarbeit vor Einleitung von Ermittlungsverfahren durch die Untersuchungsabteilungen des MfS unter besonderer Beachtung des strafprozessualen Prüfungsstadiums 1988, Seite 5

Dissertation, Oberleutnant Uwe Kärsten (JHS), Hauptmann Dr. Joachim Henkel (JHS), Oberstleutnant Werner Mählitz (Leiter der Abt. Ⅸ BV Rostock), Oberstleutnant Jürgen Tröge (HA Ⅸ/AKG), Oberstleutnant Winfried Ziegler (HA Ⅸ/9), Major Wolf-Rüdiger Wurzler (JHS), Ministerium für Staatssicherheit (MfS) [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], Juristische Hochschule (JHS), Vertrauliche Verschlußsache (VVS) o001-258/88, Potsdam 1988, Seite 5 (Diss. MfS DDR JHS VVS o001-258/88 1988, S. 5); VVS OHS 2.3.4. 2.4. 2.4.1. 2.4.1.1. 2.4.1.2. 2.4.1.3. 2.4.2. 2.4.2.1. 2.4.2.2. 2.4.3. 2.4.4. 2.5. oOOl - 258/83 000005 Aus der Rechtsstellung des Zeugen resultierende Gestaltungserfordernisse strafprozessualer Verdachtshinweisprüfungen Spezifika der Gestaltung straf prozessualer Verdachtshinweisprüfungen in Abhängigkeit von ausgewählten Ausgangssituationen in der Untersuchungsarbeit des MfS Strafprozessuale Verdachtshinweis Prüfungen im Ergebnis der Bearbeitung operativer Materialien Ausgewählte Anforderungen an die Aufklärung der Persönlichkeit und des Arbeitskollektives bei der Bearbeitung operativer Materialien als Voraussetzung der qualifizierten Durchführung strafprozessualer Prüfungshandlungen 155 Aufgaben in Vorbereitung der Entscheidung zur Durchführung straf prozessualer Verdachtshinweisprüfungen bei vorliegendem operativen Material 162 Die Durchführung strafprozessualer Prüfungshandlungen mit dem Ziel, auf der Grundlage inoffiziell erarbeiteter Verdachtsgründe den Verdacht oder den dringenden Verdacht einer Straftat zu begründen oder auszuschließen 166 Strafprozessuale Verdachtshinweisprüfungen ohne vorangegangene Bearbeitung operativer Materialien 179 Strafprozessuale Verdachtshinweisprüfungen auf der Grundlage von Untersuchungsergebnissen, Anzeigen und Mitteilungen sowie Einzelinformationen 179 St ra fprozessuale Verdachtshinweisp rüfungen im Ergebnis von Festnahmen auf frischer Tat 184 Ausgewählte Probleme der Offizialisierung inoffizieller Beweismittel im Zusammenhang mit der Verdachtshinweisprüfung 191 Handlungsvarianten im Zusammenhang mit der Errichtung von Zuführungspunkten 205 Die Beendigung strafprozessualer Verdachts-hinweisprüfungen 217 Seite 146 152 155;
Dissertation, Oberleutnant Uwe Kärsten (JHS), Hauptmann Dr. Joachim Henkel (JHS), Oberstleutnant Werner Mählitz (Leiter der Abt. Ⅸ BV Rostock), Oberstleutnant Jürgen Tröge (HA Ⅸ/AKG), Oberstleutnant Winfried Ziegler (HA Ⅸ/9), Major Wolf-Rüdiger Wurzler (JHS), Ministerium für Staatssicherheit (MfS) [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], Juristische Hochschule (JHS), Vertrauliche Verschlußsache (VVS) o001-258/88, Potsdam 1988, Seite 5 (Diss. MfS DDR JHS VVS o001-258/88 1988, S. 5) Dissertation, Oberleutnant Uwe Kärsten (JHS), Hauptmann Dr. Joachim Henkel (JHS), Oberstleutnant Werner Mählitz (Leiter der Abt. Ⅸ BV Rostock), Oberstleutnant Jürgen Tröge (HA Ⅸ/AKG), Oberstleutnant Winfried Ziegler (HA Ⅸ/9), Major Wolf-Rüdiger Wurzler (JHS), Ministerium für Staatssicherheit (MfS) [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], Juristische Hochschule (JHS), Vertrauliche Verschlußsache (VVS) o001-258/88, Potsdam 1988, Seite 5 (Diss. MfS DDR JHS VVS o001-258/88 1988, S. 5)

Dokumentation: Die Qualifizierung der politisch-operativen Untersuchungsarbeit vor Einleitung von Ermittlungsverfahren durch die Untersuchungsabteilungen des MfS unter besonderer Beachtung des strafprozessualen Prüfungsstadiums, Dissertation, Oberleutnant Uwe Kärsten (JHS), Hauptmann Dr. Joachim Henkel (JHS), Oberstleutnant Werner Mählitz (Leiter der Abt. Ⅸ BV Rostock), Oberstleutnant Jürgen Tröge (HA Ⅸ/AKG), Oberstleutnant Winfried Ziegler (HA Ⅸ/9), Major Wolf-Rüdiger Wurzler (JHS), Ministerium für Staatssicherheit (MfS) [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], Juristische Hochschule (JHS), Vertrauliche Verschlußsache (VVS) o001-258/88, Potsdam 1988 (Diss. MfS DDR JHS VVS o001-258/88 1988, S. 1-502).

Das Zusammenwirken mit den Bruderorganen hat sich kontinuierlich weiterentwickelt und gefestigt. Im Mittelpunkt standeh - die gegenseitige Unterstützung bei der Aufklärung völkerrechtswidriger Handlungen und von Sachzusammenhängen aus der Zeit des Faschismus und des antifaschistischen Widerstandskampfes. Die erzielten Arbeitsergebnisse umfassen insbesondere - die Erarbeitung beweiskräftiger Materialien und inter- national verwertbarer Erkenntnisse zu Persorerrund Sachverhalten aus der Zeit des Faschismus und des antifaschistischen Widerstandskampfes. Die erzielten Arbeitsergebnisse umfassen insbesondere - die Erarbeitung beweiskräftiger Materialien und inter- national verwertbarer Erkenntnisse zu Persorerrund Sachverhalten aus der Zeit des Faschismus und des antifaschistischen Widerstandskampfes. Die erzielten Arbeitsergebnisse umfassen insbesondere - die Erarbeitung beweiskräftiger Materialien und inter- national verwertbarer Erkenntnisse zu Persorerrund Sachverhalten aus der Zeit des Faschismus und des antifaschistischen Widerstandskampfes. Die erzielten Arbeitsergebnisse umfassen insbesondere - die Erarbeitung beweiskräftiger Materialien und inter- national verwertbarer Erkenntnisse zu Persorerrund Sachverhalten aus der Zeit des Faschismus und des antifaschistischen Widerstandskampfes. Die erzielten Arbeitsergebnisse umfassen insbesondere - die Erarbeitung beweiskräftiger Materialien und inter- national verwertbarer Erkenntnisse zu Persorerrund Sachverhalten aus der Zeit des Faschismus und des antifaschistischen Widerstandskampfes. Die Ergebnisse dieser Arbeit umfassen insbesondere - die Erarbeitung und Bereitstellung beweiskräftiger Materialien und Informationen zur Entlarvung der Begünstigung von Naziund Kriegsverbrechern in der und Westberlin auf Initiative irnperialistischer Geheimdienste, bei teilweise erkennbarer Steuerung und Beteiligung, Reihe von speziellen Einrichtungen zur verstärkte Realisierung imperialistischer Einmischung in die inneren Angelegenheiten der sozialistischen Staaten zu nutzen, antisozialistische Kräfte in der und anderen sozialistischen Ländern zu ermuntern, eich zu organisieren und mit Aktionen gegen die sozialistische Staats- und Gesellschaftsordnung hat. Strafrechtswidrig wird die Handlung jedoch dann, wenn die Eingabe in der Öffentlichkeit verbreitet wird, um andere zum Beispiel zur Unterschriftsleistung zu veranlassen.

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