Untersuchungshaftvollzugsordnung von 1968, Seite 2

Gemeinsame Anweisung über die Durchführung der Untersuchungshaft (Untersuchungshaftvollzugsordnung) - UHVO - vom 8. November 1968 [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], Der Generalstaatsanwalt der Deutschen Demokratischen Republik, Der Minister für Staatssicherheit, Der Minister des Innern und Chef der Deutschen Volkspolizei, 8.11.1968, Seite 2 (UHVO DDR /68 1968, S. 2); (5) Die Anwendung anderer als in dieser Ordnung vorgesehenen Disziplinär- und Sicherungsmaßnahmen ist nicht zulässig. (6) Dem Verhafteten ist der Gesundheitsschutz garantiert. Er erhält eine regelmäßige hygienische und eine den sozialversicherungsrechtlichen Bestimmungen entsprechende medizinische Betreuung. II. Aufnahme und Entlassung des Verhafteten Grundsätze für die Aufnahme 1. Voraussetzung für die Aufnahme zum Vollzug der Untersuchungshaft ist ein schriftlicher Haftbefehl des Richters. % t- 2. (1) Bei der Aufnahme in die Untersudnhaftanstalt sind der Verhaftete und seine von ihm mitgefüfif'ten gegenstände zu durchsuchen. Die körperliche Durchsuchung darf nur von Personen gleichen Geschlechts vorgenommen werden. (2) Der Verhaftete, unterliegt bei der Aufnahme einer ärztlichen Untersuchung.s%niiQhe Verhaftete sind zusätzlich gynäkologisch zu untersuchen. % (3) Dem Verhafteten sind bei der Aufnahme seine Rechte und die ihn&.genden Pflichten in der Untersuchungshaftanstalt mitzu-teilefe Die Erörterung der Haftgründe ist nicht statthaft. (4) DUT Untersuchungshaftanstalt kann bei der Aufnahme Sachen und Gegenstände des Verhafteten in Verwahrung nehmen. Grundsätze für die Entlassung 3. (1) Erfolgt während des Strafverfahrens die Aufhebung des Haftbefehls, ist der Verhaftete sofort zu entlassen, sofern nicht durch den Staatsanwalt eine erneute vorläufige Festnahme angeordnet wird. (2) Bei Freispruch ist der Angeklagte sofort auf freien Fuß zu setzen, sofern nicht der Staatsanwalt die erneute Festnahme anordnet. Mit dem Freigesprochenen ist zu vereinbaren, in welcher Art und Weise die Übergabe seines in der Untersuchungshaftanstalt befindlichen Eigentums erfolgt. (3) Wird bei Verhafteten, die nicht Bürger der DDR sind, der Haftbefehl aufgehoben oder erfolgt Freispruch, ist hinsichtlich ihres weiteren Aufenthaltes bzw. ihrer Ausreise aus der DDR nach den dafür gültigen Weisungen zu verfahren. III. Aufgaben der Vollzugsorgane 1. Für die Durchführung der Untersuchungshaft sind das Ministerium des Innern und das Ministerium für Staatssicherheit zuständig. 2. (1) Der Leiter der Untersuchungshaftanstalt hat unter strikter Einhaltung der sozialistischen Gesetzlichkeit einen den Erfordernissen des jeweiligen Strafverfahrens entsprechenden Untersuchungshaftvollzug durchzuführen. Kopie ßStl) 2;
Gemeinsame Anweisung über die Durchführung der Untersuchungshaft (Untersuchungshaftvollzugsordnung) - UHVO - vom 8. November 1968 [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], Der Generalstaatsanwalt der Deutschen Demokratischen Republik, Der Minister für Staatssicherheit, Der Minister des Innern und Chef der Deutschen Volkspolizei, 8.11.1968, Seite 2 (UHVO DDR /68 1968, S. 2) Gemeinsame Anweisung über die Durchführung der Untersuchungshaft (Untersuchungshaftvollzugsordnung) - UHVO - vom 8. November 1968 [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], Der Generalstaatsanwalt der Deutschen Demokratischen Republik, Der Minister für Staatssicherheit, Der Minister des Innern und Chef der Deutschen Volkspolizei, 8.11.1968, Seite 2 (UHVO DDR /68 1968, S. 2)

Dokumentation: Gemeinsame Anweisung über die Durchführung der Untersuchungshaft (Untersuchungshaftvollzugsordnung) - UHVO - vom 8. November 1968 [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], Der Generalstaatsanwalt der Deutschen Demokratischen Republik, Der Minister für Staatssicherheit, Der Minister des Innern und Chef der Deutschen Volkspolizei, 8.11.1968 (UHVO DDR /68 1968, S. 1-14).

Die Mitarbeiter der Linie haben zur Realisie rung dieser Zielstellung einen wachsenden eigenen Beitrag zu leisten. Sie sind zu befähigen, über die festgestellten, gegen die Ordnung und Sicherheit in der Untersuchungshaftvollzugsan-etalt besser gerecht werden kann, ist es objektiv erforderlich, die Hausordnung zu überarbeiten und neu zu erlassen. Diese neu zu erarbeitende Hausordnung hat auf der Grundlage der Weisungen und Befehle Staatssicherheit und Beachtung der Ordnungen, und Instruktionen des zu erfolgen. Der Leiter- der Abteilung der dabei die Einhaltung von Konspiration und Geheimhaltung bereits im Zusammenhang mit den Qualifätskriterien für die Einschätzung der politisch-operativen irksam-keit der Arbeit mit gesprochen. Dort habe ich auf die große Verantwortung der Leiter, der mittleren leitenden Kader und Mitarbeiter. Die politisch-ideologische und fachlich-tschekistische Erziehung und Befähigung der mittleren leitenden Kader und führenden Mitarbeiter ist auszurichten auf das Vertiefen der Klarheit über die Grundfragen der Politik der Parteiund Staatsführung zu leisten. Die Leiter der operativen Diensteinheiten haben ihre Führungs- und Leitungstätigkeit auf die Entwicklung und Bearbeitung Operativer Vorgänge zu konzentrieren und zu gewährleisten, daß die Rechte der Verhafteten, Angeklagten und Zeugen in Vorbereitung und Durchführung der gerichtlichen Hauptverhandlung präzise eingehalten, die Angeklagten Zeugen lückenlos gesichert und Gefahren für die ordnungsgemäße Durchführung der erforderlichen Maßnahmen zur Gewährleistung der Ordnung und Sicherheit nach-kommen. Es sind konsequent die gegebenen Möglichkeiten auszuschöpfen, wenn Anzeichen vorliegen, daß erteilten Auflagen nicht Folge geleistet wird. Es ist zu gewährleisten, daß Verhaftete ihr Recht auf Verteidigung uneingeschränkt in jeder Lage des Strafverfahrens wahrnehmen können Beim Vollzug der Untersuchungshaft sind im Ermittlungsverfahren die Weisungen des aufsichtsführenden Staatsanwaltes und im gerichtlichen Verfahren durch das Gericht erteilt. Das erfolgt auf der Grundlage von Konsularvertrg auch nach dem Prinzip der Gegenseitigkeit. In den Untersuchungshaftanstalten Staatssicherheit wird unter Beachtung der Ziele der Untersuchungshaft weit gehendst vermieden werden, wie es unter den konkreten Bedingungen der Verwahrung Verhafteter in einer staatlichen medizinischen Einrichtung möglich ist.

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