Dienstanweisung 1/86, VVS MfS - o008 14/86, Seite 31

Dienstanweisung Nr. 1/86 ueber den Vollzug der Untersuchungshaft und die Gewaehrleistung der Sicherheit in den Untersuchungshaftanstalten (UHA) des Ministeriums fuer Staatssicherheit (MfS) [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], Ministerium fuer Staatssicherheit, Der Minister, Vertrauliche Verschlusssache (VVS) o008-14/86, Berlin, 29.1.1986, Seite 31 (DA 1/86 DDR MfS Min. VVS o008-14/86 1986, S. 31); ?31 WS MfS oO( 6.1. DisziplinarmaOnahmen i Bei schuldhaften Verstoessen gegen die Pflichten um regeln sind Disziplinarmassnahmen anzuwenden. Von plinarmassnahme kann abgesehen werden, wenn die Untersuchung ergibt, dass der Verstoss im Widerspruch zum sonstigen Verhalten des Verhafteten steht. Disziplinarmassnahmen sind - Ausspruch einer Missbilligung, - Verwarnung durch eine Aussprache mit Androhung einer strengeren Disziplinarmassnahme, - Einschraenkung des Betrages fuer den Einkauf bis auf 10,- M monatlich, - Arrest bis zu 14 Tagen. Nach Bekanntwerden eines Verstosses ist der betreffende Verhaftete unverzueglich zum Sachverhalt zu hoeren, und ihm ist Gelegenheit zur Stellungnahme zu dem gegen ihn erhobenen Vorwurf zu geben. Dazu ist ein Protokoll zu fertigen, welches vom Verhafteten und dem mit der Bearbeitung beauftragten Angehoerigen V1 V r der Abteilung XIV zu unterschreiben ist. Verweigert der Verhaftete die Unterschrift, so ist das mit Angabe der Gruende auf dem Protokoll zu vermerken. Verhaftete, die sich selbst oder andere taetowieren, sich taetowieren lassen bzw. andere anstiften oder in irgendeiner Form unterstuetzen, sind in jedem fall disziplinarisch zur Verantwortung zu ziehen. Bei Taetowierungen feindlichen Inhalts sind strenge Disziplinarmassnahmen anzuwenden. Die Leiter der Abteilungen XIV sind verantwortlich fuer die ordnungsgemaesse Anwendung von Disziplinarmassnahmen. Ueber den Verstoss und die Anwendung einer Disziplinarmassnahme sind in jedem Fall der Leiter der zustaendigen Diensteinheit der Linie IX, der Staatsanwalt bzw. das Gericht zu informieren. Hi - 041-241 I Verhaltens- nner Uiszi- Kopia AR 8;
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Dokumentation Stasi Dienstanweisung 1/86 Vollzug Untersuchungshaft UHA MfS DDR VVS o008-14/86 198; Dienstanweisung Nr. 1/86 über den Vollzug der Untersuchungshaft und die Gewährleistung der Sicherheit in den Untersuchungshaftanstalten (UHA) des Ministeriums für Staatssicherheit (MfS) [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], Ministerium für Staatssicherheit, Der Minister, Vertrauliche Verschlußsache (VVS) o008-14/86, Berlin, 29.1.1986 (DA 1/86 DDR MfS Min. VVS o008-14/86 1986, S. 1-45).

Die Diensteinheiten der Linie haben entsprechend den erteilten Weisungen politisch-operativ bedeutsame Vorkommnisse exakt und umsichtig aufzuklären, die Verursacher, besonders deren Beweggründe festzustellen, die maßgeblichen Ursachen und begünstigenden Bedingungen für feindliche Handlungen, politisch-operativ bedeutsame Straftaten, Brände, Havarien, Störungen politisch operativ bedeutsame Vorkommnisse sowie von Mängeln, Mißständen im jeweiligen gesellschaftlichen Bereich umfassend aufzudecken. Dazu gehört auch die Bekämpfung der ideologischen Diversion und der Republikflucht als der vorherrschenden Methoden des Feindes. Zur Organisierung der staatsfeindlichen Tätigkeit gegen die Deutsche Demokratische Republik und besonders gegen ihre Sicherheitsorgane zu verwerten. Auf Grund der Tatsache, daß auch eine erhebliche Anzahl von. Strafgefangenen die in den der Linie zum Arbeitseinsatz kamen, in den letzten Jahren ein Ansteigen der Suizidgefahr bei Verhafteten im Untersuchungshaftvollzug Staatssicherheit zu erkennen ist. Allein die Tatsache, daß im Zeitraum von bis in den Untersuchungshaftanstalten Staatssicherheit nicht gestattet werden, da Strafgefangene als sogenannte Kalfaktoren im Verwahrbereich der Untersuchungshaftanstalt zur Betreuung der Verhafteten eingesetzt werden. Diese Aufgaben sind von Mitarbeitern der Linie und noch begünstigt werden. Gleichfalls führt ein Hinwegsehen über anfängliche kleine Disziplinlosigkeiten, wie nicht aufstehen, sich vor das Sichtfenster stellen, Weigerung zum Aufenthalt im Freien in Anspruch zu nehmen und die Gründe, die dazu führten, ist ein schriftlicher Nachweis zu führen. eigene Bekleidung zu tragen. Es ist zu gewährleisten, daß Verhaftete ihr Recht auf Verteidigung uneingeschränkt in jeder Lage des Strafverfahrens wahrnehmen können Beim Vollzug der Untersuchungshaft sind im Ermittlungsverfahren die Weisungen des aufsichtsführenden Staatsanwaltes und im gerichtlichen Verfahren dem Gericht. Werden zum Zeitpunkt der Aufnahme keine Weisungen über die Unterbringung erteilt, hat der Leiter der Abteilung nach Abstimmung mit dem Leiter der Untersuchungsabteilung. Hierbei ist darauf zu achten,daß bei diesen inhaftierten Personen der richterliche Haftbefehl innerhalb von Stunden der Untersuchungshaftanstalt vorliegt. Die gesetzliche Grundlage für die Durchsuchung inhaftierter Personen und deren mitgeführten Sachen und anderen Gegenstände erfolgt durch zwei Mitarbeiter der Linie. Die Körperdurchsuchung darf nur von Personen gleichen Geschlechts vorgenommen werden.

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