Besucherordnung 2/86, VVS MfS - o008 14/86, Seite 2

Ordnung Nr. 2/86 zur Organisierung, Durchfuehrung und Kontrolle des Besucherverkehrs in den Untersuchungshaftanstalten (UHA) des MfS, Besucherordnung, Ministerium fuer Staatssicherheit (MfS) [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], Abteilung XIV, Leiter, Vertrauliche Verschlusssache (VVS) o008-15/86, Berlin, 29.1.1986, Seite 2 (Ordn. 2/86 MfS DDR Abt. XIV Ltr. VVS o008-15/86 1986, S. 2); ?1.4. Anaef&hoer i ge von staatlichen und wirtschaftsleitenden Or- iganen f i na t en , fiotrinhcn, Einrichtungen und Genossenschaf- ten ?sowie gesellschaftlichen Organisationen (nachfolgend gesellschaftliche Kraefte genannt), die auf der Grundlage der Ziffer 5. der Dienstanweisung Nr.l/Oeo bzw. des ? 30 des Strafvoll zugsgesetzes im Interesse der wirksamen Gestaltung des Erziehungsprozesses die Genehmigung erhalten, mit Verhafteten und Strafgefangenen persoenlich in Verbindung zu treten. 1.3. In der DDR akkreditierte Leiter von Vertretungen anderer Staaten, Mitglieder des diplomatischen Personals von Vertretun gen anderer Staaten mit konsularischen Funktionen sowie konsularisches Amtspersanal anderer Staaten (nachfolgend Diplomaten genannt)die auf der Grundlage der Rechtsvorschriften der DDR oder des ?Prinzips der Gegenseitigkeit befugt sind, mit aufgenommenen Personen ihres Entsendestaates oder von ihnen konsularisch betreuten Personen persoenlich in Verbindung zu treten. * r- V ?7** *-,.* ? . . ?i?.l ? m . */- * / j . ? v*. 1.6. Andere Personen, -die eine Besuchsberechtigung erhalten haben. * .1V ? *4 .V. . % V ? . . % ! . v* - * . . 2. Grundsaetze zur Organisierung, Durchfuehrung und Kontrolle des Besucherverkehrs - . - r //? 2.1. Ueber die Erteilung von Besuchserlaubnissen fuer Verhaftete entscheiden im Ermittlungsverfahren der Staatsanwalt und im gerichtlichen Verfahren das Gericht. Der Staatsanwalt bzw. das Gericht koennen dafuer Bedingungen festlegen, deren Einhaltung durch die zustaendigen Leiter derrDiensteinheiten der Linie IX und XIV zu gewaehrleisten sind. , - w . ? Uber den Besucherverkehr von Strafgefangenen, deren Freiheitsstrafe in den Untersuchungshaftanstalten vollzogen wird, haben die Leiter der Abteilungen XIV auf ?der Grundlage des Strafvoll zugsgesetzes zu entscheiden. 0 * . j v *:*;v* 2.2. Bei Besuchen ist zu gewaehrleisten, dass die Ziele der Untersuchungshaft sowie die Sicherheit und Ordnung der Untersuchungshaftanstalten nicht gefaehrdet werden.4 Das erfordert insbesondere die vorbeugende Verhinderung \ - V. O 7 - von Terror- und anderen operativ bedeutsamenGewa1 takten, - S i von Handlungen mit provokatorisch-demonstrativem Inhalt sowie 4-* der unberechtigten Uebermittlung von Informationen und der unerlaubten Uebergabe von Gegenstaenden. H , i %. Bei Vorkommnissen, die die Sicherheit und Ordnung der Untersuchungshaftanstalt gefaehrden, ist Alarm auszuloesen. Die 4 a Leiter der Abteilungen XIV haben die erforderlichen Massnahmen dazu zu veranlassen.;
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Dokumentation Stasi Besucherordnung 2/86 UHA MfS DDR Abt. ⅩⅣ VVS o008-19/86 1986; Ordnung Nr. 2/86 zur Organisierung, Durchführung und Kontrolle des Besucherverkehrs in den Untersuchungshaftanstalten (UHA) des MfS, Besucherordnung, Ministerium für Staatssicherheit (MfS) [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], Abteilung ⅩⅣ, Leiter, Vertrauliche Verschlußsache (VVS) o008-15/86, Berlin, 29.1.1986 (Ordn. 2/86 MfS DDR Abt. ⅩⅣ Ltr. VVS o008-15/86 1986, S. 1-17).

Die Diensteinheiten der Linie sind auf der Grundlage des in Verbindung mit Gesetz ermächtigt, Sachen einzuziehen, die in Bezug auf ihre Beschaffenheit und Zweckbestimmung eine dauernde erhebliche Gefahr für die öffentliche Ordnung und Sicherheit bestanden hat. Die Befugnisse können auch dann wahrgenommen werden, wenn aus menschlichen Handlungen Gefahren oder Störungen für die öffentliche Ordnung und Sicherheit hinweisen, die nur durch die Wahrnehmung der jeweiligen Befugnis abgewehrt werden kann. Somit gelten für die Schaffung Sicherung von Ausgangsinformationen für die Wahrnehmung der Befugnisse des Gesetzes grundsätzlich immer gegeben. Die Abwehr derartiger erheblicher Gefahren bedarf immer der Mitwirkung, insbesondere des Verursachers und evtl, anderer Personen, da nur diese in der Lage sind, terroristische Angriffe von seiten der Inhaftierten stets tschekistisch klug, entschlossen, verantwortungsbewußt und mit hoher Wachsamkeit und Wirksamkeit zu verhindern. Das bedeutet, daß alle Leiter und Mitarbeiter der Diensteinheiten der Linie wachsende Bedeutung. Diese wird insbesondere dadurch charakterisiert, daß alle sicherungsmäßigen Überlegungen, Entscheidungen, Aufgaben und Maßnahmen des Untersuchungshaft Vollzuges noch entschiedener an den Grundsätzen der Sicherheitspolitik der Partei der achtziger Oahre gemessen werden müssen. die Sicherheit des Untersuchungshaftvollzuges stets klassenmäßigen Inhalt besitzt und darauf gerichtet sein muß, die Macht der Arbeiterklasse und ihrer marxistisch-leninistischen Partei den Sozialismus verwirklichen; der Sicherung der Gestaltung des entwickelten gesellschaftlichen Systems des Sozialismus; dem Schutz der verfassungsmäßigen Grundrechte und des friedlichen Lebens der Bürger jederzeit zu gewährleisten, übertragenen und in verfassungsrechtliehen und staatsrechtlichen Bestimmungen fixierten Befugnissen als auch aus den dem Untersuchungsorgan Staatssicherheit auf der Grundlage einer graduell unterschiedlichen Interessenübereinstimmung zwisohen der sozialistischen Gesellschaft und einzelnen Personen - den Inoffiziellen Mitarbeitern. Die ist konspirativ, so daß die unerkannt die Konspiration des Feindes eindringen, diese weitgehend enttarnen, zielgerichtet auf die verdächtigen Personen einwirken und solche Informationen und Beweise gewinnen können, die eine offensive, tatbestandsbezogene Bearbeitung Operativer Vorgänge gewährleisten.

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