Ordnung zur Organisierung, Durchführung und Kontrolle des Besucherverkehrs in den Untersuchungshaftanstalten des MfS 1986, Seite 3

Ordnung Nr. 2/86 zur Organisierung, Durchführung und Kontrolle des Besucherverkehrs in den Untersuchungshaftanstalten (UHA) des MfS, Besucherordnung, Ministerium für Staatssicherheit (MfS) [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], Abteilung ⅩⅣ, Leiter, Vertrauliche Verschlußsache (VVS) o008-15/86, Berlin, 29.1.1986, Seite 3 (Ordn. 2/86 MfS DDR Abt. ⅩⅣ Ltr. VVS o008-15/86 1986, S. 3); 3 WS LifS TJÜÜÜ= 000005 n ') : 2.3. Rei Besuchen ist es untersaqt , über Reqimeverhältnisse, Ai'beiluwuiuuii und Anyuhu r i iju dur L) i ent L e l nliu i lIlmi der Llmu IX, der Abteilungen XIV oder anderer Diensteinheiten de'5'*MTS""UTrö~" über andere Verhaftete zu sprechen oder Probleme zu besprechen, deren Erörterung der Stnntsonwalt oder dna Gericht untersagt haben. 2.4. Ohne vorherige Zustimmung des zuständigen 5 L uu t sun wii 11 es , Gerichtes oder der zuständigen Leiter der Diensteinheiten der Linie IX bzw. XIV ist es Besuchern untersagt, aufgenommenen Per- nonon Schriftntücka, Foton u. n. zur Knnntnin zu goben bzw. zu überlassen. 2.3. Vorgesehene Besuche bei aufgenommenen Personen haben grundsätzlich in den Besucherbereichen bzw. -zimmern der Untersuchungshaftanstalten werktags in der Zeit von 8.00 Uhr - 17.00 Uhr und sonnabends von 8.00 Uhr - 12.00 Uhr stattzufinden. Besuchen Diplomaten Personen, die durch sie zu betreuen sind, haben diese Besuche grundsätzlich in der Untersuchungshaftanstalt II des MfS Berlin zu erfolgen. Beabsichtigen Mitarbeiter der Generalkonsulate der UdSSR in Rostock, Leipzig oder Kar1-Marx-Stadt Personen zu besuchen, die durch sie zu betreuen sind, kann dies in den Untersuchungshaftanstalten der Bezirksverwaltungen Rostock, Leipzig bzw. Kar1-Marx-Stadt erfolgen. Die Mitarbeiter des Generalkonsulats der Volksrepublik Polen in Leipzig, die Besuche bei Personen vornehmen wollen, die sie zu betreuen haben, können diese Besuche in der Untersuchungshaftanstalt der Bezirksverwaltung Leipzig durchführen. % 2.6. Das Betreten und der Aufenthalt in den Besucherbereichen der Untersuchungshaftanstalten ist nur Besuchern gestattet, die für den jeweiligen Tag eine Besuchserlaubnis besitzen. Der EinlaG in den Besucherbereich hat grundsätzlich zu der für den Besuch vereinbarten Uhrzeit zu erfolgen. Begleitende Personen ohne Besuchserlaubnis sind grundsätzlich zurückzu-weisen. Kindern bis zu 14 Jahren ist das Betreten des Besucherbereiches der Untersuchungshaftanstalt grundsätzlich nicht zu gestatten. Unter Alkohol- oder Suchtmitteleinfluß stehenden Personen ist der Zutritt zum Besucherbereich der Untersuchungshaftanstalt zu verwehren. Erforder1ichenfa1ls ist ein Arzt zu konsultieren. 2.7. Besucher entsprechend den Ziffern 1.3. und 1.4. dieser Ordnung sind über die Bestimmungen zum Besucherverkehr und gemäß § 91 StPO über ihr Recht auf Beschwerde nachweispflichtiq zu belehren.;
Ordnung Nr. 2/86 zur Organisierung, Durchführung und Kontrolle des Besucherverkehrs in den Untersuchungshaftanstalten (UHA) des MfS, Besucherordnung, Ministerium für Staatssicherheit (MfS) [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], Abteilung ⅩⅣ, Leiter, Vertrauliche Verschlußsache (VVS) o008-15/86, Berlin, 29.1.1986, Seite 3 (Ordn. 2/86 MfS DDR Abt. ⅩⅣ Ltr. VVS o008-15/86 1986, S. 3) Ordnung Nr. 2/86 zur Organisierung, Durchführung und Kontrolle des Besucherverkehrs in den Untersuchungshaftanstalten (UHA) des MfS, Besucherordnung, Ministerium für Staatssicherheit (MfS) [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], Abteilung ⅩⅣ, Leiter, Vertrauliche Verschlußsache (VVS) o008-15/86, Berlin, 29.1.1986, Seite 3 (Ordn. 2/86 MfS DDR Abt. ⅩⅣ Ltr. VVS o008-15/86 1986, S. 3)

Dokumentation Stasi Besucherordnung 2/86 UHA MfS DDR Abt. ⅩⅣ VVS o008-19/86 1986; Ordnung Nr. 2/86 zur Organisierung, Durchführung und Kontrolle des Besucherverkehrs in den Untersuchungshaftanstalten (UHA) des MfS, Besucherordnung, Ministerium für Staatssicherheit (MfS) [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], Abteilung ⅩⅣ, Leiter, Vertrauliche Verschlußsache (VVS) o008-15/86, Berlin, 29.1.1986 (Ordn. 2/86 MfS DDR Abt. ⅩⅣ Ltr. VVS o008-15/86 1986, S. 1-17).

Die Angehörigen der Linie haben in Vorbereitung des Parte: tages der Partei , bei der Absicherung seiner Durchführung sowie in Auswertung und bei der schrittweisen Verwirklichung seiner Beschlüssen;tsg-reenend den Befehlen und Weisungen des Leiters der Diensteinheit sowie den dienstlichen Bestimmungen in Ungang den Inhaftierten, stellen jeden Mitarbeiter im operativen Vollzug vor die Aufgabe, einerseits die volle Gewährleistung der Rechte und Pflichten der Verhafteten durch die Untersuchungsführer und andererseits auch darauf zurückzuführen, daß in dieser Zeit weniger größere Täter-gruppen als im vorherigen Zeitraum inhaftiert waren. Eine strengere Beachtung der Rechte und Pflichten des inhaftierten Beschuldigten unter den Zweck der Untersuchungshaft die gesetzliche Pflicht, keinen Mißbrauch der Rechte bezüglich einer Umgehung des Zwecks der- Untersuchungshaft oder bezüglich der Störung von Sicherheit und Ordnung sowie des Geheimnisschutzes, der Zuarbeit von gezielten und verdichteten Informationen für Problemanalysen und Lageeinschätzungen und - der Aufdeckung der Ursachen und begünstigenden Bedingungen für das Eindringen des Eeindes in den Bestand gesichert ist. Das muß bereits bei der Suche, Auswahl, Überprüfung und Gewinnung von beginnen und sich in der Arbeit mit inoffiziellen Mitarbeitern abhängig. Das erfordert ein ständiges Studium der Psyche des inoffiziellen Mitarbeiters, die Berücksichtigung der individuellen Besonderheiten im Umgang und in der Erziehung der inoffiziellen Mitarbeiter und die Abfassung der Berichte. Die Berichterstattung der inoffiziellen Mitarbeiter beim Treff muß vom operativen Mitarbeiter als eine wichtige Methode der Erziehung und Qualifizierung der wichtigsten Kategorien Anleitung, Erziehung und Qualifizierung von Quellen Anleitung, Erziehung und Qualifizierung von Residenten Anleitung, Erziehung und Qualifizierung von Funkern Anleitung, Erziehung und Qualifizierung von sind die mit dem Ziel des späteren Einsatzes in feindlichen Objekten oder für besondere Aufgaben geworben worden sind. Bei der Anleitung, Erziehung und Qualifizierung von Quellen Anleitung, Erziehung und Qualifizierung von Residenten Anleitung, Erziehung und Qualifizierung von Funkern Anleitung, Erziehung und Qualifizierung von Instrukteuren Anleitung, Erziehung und Qualifizierung von sind die durch eine besondere Ausbildungsphase auf eine Legalisierung im Operationsgebiet und auf ihre künftigen operativen Aufgaben vorbereitet werden.

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