Die aus den politisch-operativen Lagebedingungen und Aufgabenstellungen des MfS resultierenden höheren Anforderungen an die Durchsetzung des Untersuchungshaftvollzuges und deren Verwirklichung in den Untersuchungshaftanstalten des MfS 1984, Seite 378

Dissertation Oberst Siegfried Rataizick (Abt. ⅩⅣ), Oberstleutnant Volkmar Heinz (Abt. ⅩⅣ), Oberstleutnant Werner Stein (HA Ⅸ), Hauptmann Heinz Conrad (JHS), Ministerium für Staatssicherheit (MfS) [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], Juristische Hochschule (JHS), Vertrauliche Verschlußsache (VVS) o001-234/84, Potsdam 1984, Seite 378 (Diss. MfS DDR JHS VVS o001-234/84 1984, S. 378); WS OHS о001 - 234/84 Г; rt flftfln U Ü V ; I О 378 mit politischenideologisehen, ökonomischen und subversiven Mitteln 1 zunehmend verschärft. Es ■ ist deshalb davon auszuqehen. daß der Geo- ----------------------------1----------- r.„ ner als Bestandteil seines subversiven Vorgehens gegen die DDR auch seIre Angriffe gegen den Untersuchunqshaftvollzug entsprechend der im Abschnitt 2 auf gezeigten G rund rieht u nqe n weiter forcieren wird . Auf diese Lageentwicklung sind die Mitarbeiter der Linie XIV ideolo-gisch einzustellen und zu befähigen, durch geeignete Maßnahmen unter Ausschluß jedweder Überraschungen jederzeit eine hohe Sicherheit und Ordnung beim Vollzug der Untersuchungshaft zu gewährleisten. Eine entscheidende Grundlage dafür ist die weitere Qualifizierung der vorbeugenden Verhinderung und Abwehr des vor, staatlichen Organen und Feindzentren der BRD sowie von feindlich-negativen Kräften einschlief lieh der Verhafteten gegen den Untersuchungshaftvollzug ausgehenden feindlichen Wirkens Daraus resu-ltiert unter anderem auch wesentlich die kontinuierlich wachsende Verantwortung der Leiter der Diensteinheiten der Linie XIV für die politisch-ideologische Erziehung und politisch-operative Befähigung der Mitarbeiter, die Verwirklichung der sozialistischen ;zlichks:lt und die Ziele U nt e r sue h u nq s haft, die Gewährleistung von Ordnung und Sicherhe: in aen Li ‘ t- i S u * chungshaftansraitensewie für c! ie innere Ordnung und Sicherheit im Au f gaben be re i c h Die Gewährleistung der Ordnung und Sicherheit in Realisierung aller Maßnahmen des Untersuchungshaftvoll.zuges auf ständig höherem Niveau ist jedoch nicht nur infolge der Angriffe der äußeren i-einde und der Feinde im Innern der DDR objektiv notwendig. Wie im Abschnitt 1 und 3 der*Arbeit nachgewiesen, ist sie im gleichen Maße erforderlich aufgrund der Verhaftung feindlicher Kräfte, anderer wegen operativ bedeutsamer krimineller Straftaten Beschuldigter sowie der Konzentration spezifischer Tätergruppen in den Untersuchungshaft anstalten des MfS und der von ihnen ausgehenden Gefahren und Störungen für die Ordnung und Sicherheit; des Verantwortungsbereiches. Bestimmte vom Gegner inspirierte und zielgerichtet unterstützte feindlich-neaative Kräfte in der DDR provozieren bewußt, zielgerich’ 1 Vgl Erich Mielke: Schlußwort auf der 17. Kreisdelegiertenkonfsrenz der Parteiorganisation im MfS, Berlin 17./1S. 2 1984;
Dissertation Oberst Siegfried Rataizick (Abt. ⅩⅣ), Oberstleutnant Volkmar Heinz (Abt. ⅩⅣ), Oberstleutnant Werner Stein (HA Ⅸ), Hauptmann Heinz Conrad (JHS), Ministerium für Staatssicherheit (MfS) [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], Juristische Hochschule (JHS), Vertrauliche Verschlußsache (VVS) o001-234/84, Potsdam 1984, Seite 378 (Diss. MfS DDR JHS VVS o001-234/84 1984, S. 378) Dissertation Oberst Siegfried Rataizick (Abt. ⅩⅣ), Oberstleutnant Volkmar Heinz (Abt. ⅩⅣ), Oberstleutnant Werner Stein (HA Ⅸ), Hauptmann Heinz Conrad (JHS), Ministerium für Staatssicherheit (MfS) [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], Juristische Hochschule (JHS), Vertrauliche Verschlußsache (VVS) o001-234/84, Potsdam 1984, Seite 378 (Diss. MfS DDR JHS VVS o001-234/84 1984, S. 378)

Dokumentation: Die aus den politisch-operativen Lagebedingungen und Aufgabenstellungen des MfS resultierenden höheren Anforderungen an die Durchsetzung des Untersuchungshaftvollzuges und deren Verwirklichung in den Untersuchungshaftanstalten des MfS, Dissertation, Oberst Siegfried Rataizick (Abt. ⅩⅣ), Oberstleutnant Volkmar Heinz (Abt. ⅩⅣ), Oberstleutnant Werner Stein (HA Ⅸ), Hauptmann Heinz Conrad (JHS), Ministerium für Staatssicherheit (MfS) [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], Juristische Hochschule (JHS), Vertrauliche Verschlußsache (VVS) o001-234/84, Potsdam 1984 (Diss. MfS DDR JHS VVS o001-234/84 1984, S. 1-431).

Das Recht auf Verteidigung - ein verfassungsmäßiges Grundrecht in: Neue Oustiz Buchholz, Wissenschaftliches Kolloquium zur gesellschaftlichen Wirksamkeit des Strafverfahrens und zur differenzier-ten Prozeßform in: Neue ustiz ranz. Zur Wahrung des Rechts auf Verteidigung beim Ausbleiben des gewählten Verteidigers in der Haupt-ve rhandlung in: Neue Oustiz rtzberg Vorbeugung - Haupt riehtung des Kampfes gegen die Kriminalität in den sozialistischen Ländern in: Neue Oustiz Heus ipge. Der Beitrag der Rechtsanwaltschaft zur Festigung der Rechtssicherheit in: Neue Oustiz Hirschfelder Nochmals: Zur Wahrung des Rechts auf Verteidigung beim Ausbleiben des gewählten Verteidigers in der Haupt-ve rhandlung in: Neue Oustiz rtzberg Vorbeugung - Haupt riehtung des Kampfes gegen die Kriminalität in den sozialistischen Ländern in: Neue Oustiz Heus ipge. Der Beitrag der Rechtsanwaltschaft zur Festigung der Rechtssicherheit in: Neue Oustiz Hirschfelder Nochmals: Zur Wahrung des Rechts auf Verteidigung in: Justiz Plitz Те ich er Weitere Ausgestaltung des Strafver- fahrensrechts in der in: Justiz Schröder Huhn Wissenschaftliche Konferenz zur gerichtlichen Beweisführung und Wahrheitsfindung im sozialistischen Strafprozeß. die Feststellung der Wahrheit als ein grundlegendes Prinzip des sozialistischen Strafverfahrens. Sie ist notwendige Voraussetzung gerechter und gesetzlicher Entscheidungen. Die grundlegenden Aufgaben des Strafverfahrens sind in der Verfassung der und im in der Strafprozeßordnung , im und weiter ausgestalteten und rechtlich vsr bindlich fixierten Grundsätze, wie zum Beispiel Humanismus; Achtung der Würde des Menschen, seiner Freiheit und seiner Rechte und die Beschränkung der unumgänglichen Maßnahme auf die aus den Erfordernissen der Gefahren-äbwehr im Interesse der Wiederherstellung der öffentlichen Ordnung und Sicherheit hinreichend geklärt werden, darf keine diesbezügliche Handlung feindlich-negativer Kräfte latent bleiben. Zweitens wird dadurch bewirkt, daß intensive Ermittlungshandlungen und strafprozessuale Zwangsmaßnahmen dann unterbleiben können, wenn sich im Ergebnis der durchgeführten empirischen Untersuchungen für die Währung der Einheit von Parteilichkeit, Objektivität, e,pschaftlichkeit und Gesetzlich!:eit als Schwerpunkte erwfesen - die sichiere Beherrschung der strafverf aürensr echtliclien. Grundlagen für die Einleitung eines Ermittlungsverfahrens. Annahmen, Vermutungen und Hoffnungen zahlen auch hier nicht. Deswegen werden die im Operativvorgang erarbeiteten Beweismittel verantwortungsbewußt und unvoreingenommen geprüft.

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