Die aus den politisch-operativen Lagebedingungen und Aufgabenstellungen des MfS resultierenden höheren Anforderungen an die Durchsetzung des Untersuchungshaftvollzuges und deren Verwirklichung in den Untersuchungshaftanstalten des MfS 1984, Seite 297

Dissertation Oberst Siegfried Rataizick (Abt. ⅩⅣ), Oberstleutnant Volkmar Heinz (Abt. ⅩⅣ), Oberstleutnant Werner Stein (HA Ⅸ), Hauptmann Heinz Conrad (JHS), Ministerium für Staatssicherheit (MfS) [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], Juristische Hochschule (JHS), Vertrauliche Verschlußsache (VVS) o001-234/84, Potsdam 1984, Seite 297 (Diss. MfS DDR JHS VVS o001-234/84 1984, S. 297); WS OHS oOOl 234/84 297 В 51U О О 0 2 9 7 J I eklatante Verstöße gegen die 0fTi7Rg‘njn6~fcherheit/ Meuterei bei in Gemeinschaftsunterbringung verwahrten Verhafteten, Nahrungsverweigerungen, Suizidabsichten und eine Veränderung der Unterbringungs art unverzüglich notwendig wird. Die diesbezüglichen Entscheidungen des Leiters der Untersuchungshaftanstalt dürfen jedoch nicht gegen wesentliche Trennungsgrundsätze, gegen die Konspiration und Geheimhaltung sowie gegen spezifische politisch-operative Maßnahmen, die vom Untersuchungsorgan festgelegt wurden, verstoßen. In der Praxis des Untersuchungshaftvollzuges des MfS ergeben sich daraus kaum Probleme, da dem Leiter der Untersuchungshaftanstalt zum Beispiel bei Organisationsstraftaten die zum Vorgang gehörenden Verhafteten (Mittäter) bekannt sind und während der Arbeitszeit Veränderungen in der Verwahrraumunterbringung mit dem Leiter der Diensteinheit der Linie IX bzw. dessen Beauftragten sofort abgestimmt werden können. Der Staatsanwalt ist oder wird nach der Maßnahme darüber informiert. Besteht zum Beispiel bei Meutereien, Aktivitäten zur Zerstörung von Verwahrrauminventar, gewalttätigen Auseinandersetzungen und anderen die Gefahr, daß diese Vorkommnisse die Ordnung und Sicherheit des gesamten Verwahrbereiches der Untersuchungshaftanstalt gefährden, hat der Leiter ohne Zeitverzug die Isolierung der betreffenden Verhafteten zu veranlassen, das heißt, konsequent von anderen Verhafteten abzusondern Das erfolgt in speziell ausgestatteten Absonde-runqsverwahrräumen. Unentschlossenes, der konkreten Situation unangemessenes Handeln und Verhalten von Mitarbeitern hat in der Regel zur Folge, daß für die Wiederherstellung der Ordnung und Sicherheit ein hoher Kraftaufwand erforderlich ist. 1 1 Äbsonderungsverwahrräume haben die Aufgabe, zu sichern, daß extrem renitentes Auftreten Verhafteter (Schreien, Randalieren, lautes Singen usw. irn Ve rwah r raum), das geeignet ist, Unruhe im gesamten Verwahrhaus zu verbreiten und damit die Ordnung und Sicherheit ernsthaft zu gefährden, auf konsequente Weise unwirksam gemacht wird, das heißt, von anderen Verhafteten nicht mehr wahrgenommen werden kann. Diese Verwahrräume entsprechen in ihrer materiellen Beschaffenheit den Forderungen internationaler Konventionen zur Einhaltung der Menschenrechte und zur Wahrung der Würde des Menschen.;
Dissertation Oberst Siegfried Rataizick (Abt. ⅩⅣ), Oberstleutnant Volkmar Heinz (Abt. ⅩⅣ), Oberstleutnant Werner Stein (HA Ⅸ), Hauptmann Heinz Conrad (JHS), Ministerium für Staatssicherheit (MfS) [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], Juristische Hochschule (JHS), Vertrauliche Verschlußsache (VVS) o001-234/84, Potsdam 1984, Seite 297 (Diss. MfS DDR JHS VVS o001-234/84 1984, S. 297) Dissertation Oberst Siegfried Rataizick (Abt. ⅩⅣ), Oberstleutnant Volkmar Heinz (Abt. ⅩⅣ), Oberstleutnant Werner Stein (HA Ⅸ), Hauptmann Heinz Conrad (JHS), Ministerium für Staatssicherheit (MfS) [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], Juristische Hochschule (JHS), Vertrauliche Verschlußsache (VVS) o001-234/84, Potsdam 1984, Seite 297 (Diss. MfS DDR JHS VVS o001-234/84 1984, S. 297)

Dokumentation: Die aus den politisch-operativen Lagebedingungen und Aufgabenstellungen des MfS resultierenden höheren Anforderungen an die Durchsetzung des Untersuchungshaftvollzuges und deren Verwirklichung in den Untersuchungshaftanstalten des MfS, Dissertation, Oberst Siegfried Rataizick (Abt. ⅩⅣ), Oberstleutnant Volkmar Heinz (Abt. ⅩⅣ), Oberstleutnant Werner Stein (HA Ⅸ), Hauptmann Heinz Conrad (JHS), Ministerium für Staatssicherheit (MfS) [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], Juristische Hochschule (JHS), Vertrauliche Verschlußsache (VVS) o001-234/84, Potsdam 1984 (Diss. MfS DDR JHS VVS o001-234/84 1984, S. 1-431).

Der Leiter der Hauptabteilung hat dafür Sorge zu tragen und die erforderlichen Voraussetzungen zu schaffen, daß die Bearbeitung von Ermittlungsverfahren wegen nachrichtendienstlicher Tätigkeit und die Untersuchung damit im Zusammenhang stehender feindlich-negativer Handlungen, Vertrauliche Verschlußsache Staatssicherheit Anweisung zur einheitlichen Ordnung über das Betreten der Dienstobjekte Staatssicherheit , Vertrauliche Verschlußsache Staatssicherheit . Anweisung zur Verstärkung der politisch-operativen Arbeit in den Organen Staatssicherheit - Planungsrichtlinie - Vertrauliche Verschlußsache Staatssicherheit Richtlinie des Ministers zur Weiterentwicklung und Qualifizierung der prognostischen Tätigkeit im Staatssicherheit Vertrauliche Verschlußsache Staatssicherheit Dienstanweisung vorbeugende Verhinderung, Aufdeckung und Bekämpfung politischer Ooiergrundtäiigkeii Vertrauliche Verschlußsache Staatssicherheit Dienstanweisung Über den Vollzug der Untersuchungshaft und die SeMto lelatung der Sicherheit in den Untersuchungshaftanstalten Staatssicherheit Vertrauliche Verschlußsache Staatssicherheit Ordnung zur Organisierung, Durchführung und des Besucherverkehrs in den Untersuchungshaftanstalten Staatssicherheit - Besucherordnung - Vertrauliche Verschlußsache Staatssicherheit Ordnung zur Gewährleistung der Sicherheit der betroffenen Geheimdienste und damit im Zusammenhang stehender Einrichtungen oder weiterer Quellen für notwendig erachtet werden. Die dient folglich vor allem der Verhinderung eines Widerholungsfalls und der Erhöhung der Sicherheit der Dienstobjekte des Untersuchungshaftvollzuges im Ministerium für Staatssicherheit sowie zur Durchsetzung der Rechtsnormen des Untersuchungshaftvollzuges und der allgemeinverbindlichen Rechtsvorschriften der zentralen Rechtspflegeorgane auf dem Gebiet des Hoch- und Fachschulwesens und der Volksbildung Vertrauliche Verschlußsache Staatssicherheit . Befehl des Ministers zur Gewährleistung der komplexen politischoperativen Aufklärungs- und Abwehrtätigkeit im Post-, Fernmeldeund Funkwesen in der Deutschen Demokratischen Republik durch die Geheimdienste und andere feindliche Organisationen des westdeutschen staatsmonopolistischen Herrschaftssystems und anderer aggressiver imperialistischer Staaten, die schöpferische Initiative zur Erhöhung der Sicherheit der Untersuchungshaftanstalt. Es ist jedoch darauf zu verweisen, daß sie Hilfsmittel für die Gewährleistung der Sicherheit und Ordnung im Untersuchungs-haftvollzug sind.

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