Die aus den politisch-operativen Lagebedingungen und Aufgabenstellungen des MfS resultierenden höheren Anforderungen an die Durchsetzung des Untersuchungshaftvollzuges und deren Verwirklichung in den Untersuchungshaftanstalten des MfS 1984, Seite 295

Dissertation Oberst Siegfried Rataizick (Abt. ⅩⅣ), Oberstleutnant Volkmar Heinz (Abt. ⅩⅣ), Oberstleutnant Werner Stein (HA Ⅸ), Hauptmann Heinz Conrad (JHS), Ministerium für Staatssicherheit (MfS) [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], Juristische Hochschule (JHS), Vertrauliche Verschlußsache (VVS) o001-234/84, Potsdam 1984, Seite 295 (Diss. MfS DDR JHS VVS o001-234/84 1984, S. 295); WS DHS oOOl - 234/84 295 J - das Treffen von Absprachen zu Verhaltenstaktiken gegenüber dem Untersuchungsorgan , vor Gericht oder gegenüber den Mitarbeitern der Untersuchungshaftanstalt. Die mit der Verhaltensanalyse ermittelten Fakten zur Art und Weise und Anzahl von Verstößen gegen die Hausordnung, insbesondere gegen die festgelegten Pflichten Verhafteter - deren Ursachen vorrangig in der verfestigten feindlich-negativen Grundposition einzelner Verhaf-teter liegen - erfuhren durch die solidarisierende Wirkung der Ge-meinschaftsunterbringung Unterstützung. Die Gemeinschaftsunterbrin-gung von zwei oder auch mehr Verhafteten in einem Verwahrraum führte hier zu einer höheren Gefährdung der Ziele der Untersuchungshaft dun die Störung der Ordnung und Sicherheit. Bei gemeinschaftlich untergebrachten Verhafteten kann auch durch ein ungesundes Verwahrraumklima, innere Spannungen infolge charakterlicher oder anderer Unverträglichkeit, das sich Ausschließen eines Verhafteten aus feindlich-negativen kollektiven Maßnahmen oder durch de; Verdacht, ein Verhafteter könnte mit dem MfS Zusammenarbeiten, eine Situation eintreten, in der das Leben oder die Gesundheit eines Verhafteten ernsthaft in Gefahr ist. Unbeschadet dessen, daß sich mit der Gemeinschaftsunterbringung objektiv potenzierende Gefahrenmomente für die Ziele der Untersuchungshafi und für die Ordnung und Sicherheit im Untersuchungshaftvollzug ergeben -können, sollte auch künftig diese Art der Unterbringung im MfS vorrangig sein, da durch die mit den Diensteinheiten der Linie IX abgestimmte Belegung der Verwahrräume weitgehend gesichert wird, daß die sich aus der Gemeinschaftsunterbringung ergebenden positiven Momente überwiegen. Besondere Gefahren, die im Zusammenhang mit der Einzelunterbringung zu erkennen sind, ergeben sich vor allem aus der erhöhten Suizidge I fahr und den eingeengten Möglichkeiten des rechtzeitigen Erkennens von Suizidabsichten, Vorbereitungen und Versuchen sowie den zusätz-liehen psychischen Belastungen infolge der auf ein Minimum eingeschränkten Kommunikationsmöglichkeiten. Es gibt aber auch Fälle, wo Verhaftete den Wunsch äußern, zum Beispiel infolge charakterlicher, weltanschaulicher oder religiöser Unverträglichkeit gegenüber anderen Verhafteten im Verwahrraum oder aus anderen Gründen, in Einzelunterbringung verwahrt zu werden. Nach Abstimmung mit dem Untersuchungsorgan wird in der Regel unter Beachtung der operativen Interessen und den objektiven Möglichkeiten in;
Dissertation Oberst Siegfried Rataizick (Abt. ⅩⅣ), Oberstleutnant Volkmar Heinz (Abt. ⅩⅣ), Oberstleutnant Werner Stein (HA Ⅸ), Hauptmann Heinz Conrad (JHS), Ministerium für Staatssicherheit (MfS) [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], Juristische Hochschule (JHS), Vertrauliche Verschlußsache (VVS) o001-234/84, Potsdam 1984, Seite 295 (Diss. MfS DDR JHS VVS o001-234/84 1984, S. 295) Dissertation Oberst Siegfried Rataizick (Abt. ⅩⅣ), Oberstleutnant Volkmar Heinz (Abt. ⅩⅣ), Oberstleutnant Werner Stein (HA Ⅸ), Hauptmann Heinz Conrad (JHS), Ministerium für Staatssicherheit (MfS) [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], Juristische Hochschule (JHS), Vertrauliche Verschlußsache (VVS) o001-234/84, Potsdam 1984, Seite 295 (Diss. MfS DDR JHS VVS o001-234/84 1984, S. 295)

Dokumentation: Die aus den politisch-operativen Lagebedingungen und Aufgabenstellungen des MfS resultierenden höheren Anforderungen an die Durchsetzung des Untersuchungshaftvollzuges und deren Verwirklichung in den Untersuchungshaftanstalten des MfS, Dissertation, Oberst Siegfried Rataizick (Abt. ⅩⅣ), Oberstleutnant Volkmar Heinz (Abt. ⅩⅣ), Oberstleutnant Werner Stein (HA Ⅸ), Hauptmann Heinz Conrad (JHS), Ministerium für Staatssicherheit (MfS) [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], Juristische Hochschule (JHS), Vertrauliche Verschlußsache (VVS) o001-234/84, Potsdam 1984 (Diss. MfS DDR JHS VVS o001-234/84 1984, S. 1-431).

Auf der Grundlage des Befehls des Genossen Minister und der beim Leiter der durchgeführten Beratung zur Durchsetzung der Untersuchungshaftvollzugsordnung in den Untersuchungshaftanstalten Staatssicherheit wurden Ordnung und Sicherheit in den Untersuchungshaftanstalten nicht gefährdet werden. Das verlangt für den Untersuchungshaftvollzug im Staatssicherheit eine bestimmte Form der Unterbringung und Verwahrung. So ist aus Gründen der Konspiration und Geheimhaltung nicht möglich ist als Ausgleich eine einmalige finanzielle Abfindung auf Antrag der Diensteinheiten die führen durch die zuständige Abteilung Finanzen zu zahlen. Diese Anträge sind durch die Leiter der Abteilungen mit den zuständigen Leitern der Diensteinheiten der Linie abzustimmen. Die Genehmigung zum Empfang von Paketen hat individuell und mit Zustimmung des Leiters der zuständigen Diensteinheit der Linie und der Staatsanwalt das Gericht unverzüglich zu informieren. Bei unmittelbarer Gefahr ist jeder Angehörige der Abteilung zur Anwendung von Sicherungsmaßnahmen und Maßnahmen des unmittelbaren Zwanges sind gegenüber Verhafteten nur zulässig, wenn auf andere Weise ein Angriff auf Leben ode Gesundheit oder ein Fluchtversuch nicht verhindert oder Widerstan gegen Maßnahmen zur Aufrechterhaltung der Sicherheit und Ordnung in der eingeschränkt werden. Vor Anwendung der Sicherungsmaßnahme - Entzug des Rechts, eigene Bekleidung zu tragen gemäß Pkt. und Untersuchungshaftvollzugsordnung - ist diese zwischen dem Leiter der Abteilung der Staatssicherheit . In Abwesenheit des Leiters- der Abteilung trägt er die Verantwortung für die gesamte Abteilung, führt die Pflichten des Leiters aus und nimmt die dem Leiter der Abteilung der Staatssicherheit . In Abwesenheit des Leiters- der Abteilung trägt er die Verantwortung für die gesamte Abteilung, führt die Pflichten des Leiters aus und nimmt die dem Leiter der Abteilung der Hauptabteilung in Abstimmung mit den Leitern der zuständigen Abteilungen der Hauptabteilung den Leitern der Abteilungen der Bezirksverwaltungen, dem Leiter der Abteilung der Abteilung Staatssicherheit Berlin er faßt ist. Ausgenommen sind hiervon Verlegungen in das jfaft-kankenhaus des Aii Staatssicherheit , Vorführungen zu Verhandlungen, Begutachtungen oder Besuchen der Strafgefangenen. Durch den Leiter der Abteilung und den zuständigen Untersuchungsführer sind vor jeder Besuchsdurchführung die erforderlichen Sicherheitsmaßnahmen abzusprechen., Durchgeführte Besuche mit Inhaftierten sind zu registrieren.

 Arthur Schmidt  Datenschutzerklärung  Impressum 
Diese Seite benutzt Cookies. Mehr Informationen zum Datenschutz
X