Die aus den politisch-operativen Lagebedingungen und Aufgabenstellungen des MfS resultierenden höheren Anforderungen an die Durchsetzung des Untersuchungshaftvollzuges und deren Verwirklichung in den Untersuchungshaftanstalten des MfS 1984, Seite 246

Dissertation Oberst Siegfried Rataizick (Abt. ⅩⅣ), Oberstleutnant Volkmar Heinz (Abt. ⅩⅣ), Oberstleutnant Werner Stein (HA Ⅸ), Hauptmann Heinz Conrad (JHS), Ministerium für Staatssicherheit (MfS) [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], Juristische Hochschule (JHS), Vertrauliche Verschlußsache (VVS) o001-234/84, Potsdam 1984, Seite 246 (Diss. MfS DDR JHS VVS o001-234/84 1984, S. 246); WS JHS oOOl - 234/84 Г 246 BStÜ 000240 ) ■ für Körperpflege und Hygiene, Eßbesteck und andere notwendige Gegenstände des persönlichen Bedarfs sind unter Verschluß aufzubewahren und nur zur Benutzung auszuhändigen. Leibwäsche, Oberbekleidung, Schuhwerk und Hilfsmittel, wie Prothesen, Augengläser und Hörapparate sind zu belassen. Für die Nachtruhe erhalten Arrestanten eine Holzliege mit Aufleger und drei Schlaf decken. Der tägliche Aufenthalt im Freien wird gewährt. Mit dem Arrest ist der Entzug jeglicher Lektüre, der Raucherlaubnis, der Einkaufsberechtigung und der persönlichen Verbindungen (Schreib- und Besuchserlaubnis) für die Dauer desselben verbunden. Durch eine Arreststrafe darf jedoch die ordnungsgemäße Durchführung des Strafverfahrens und des Rechts auf Verteidigung nicht eingeechränkt werden. Vor Ausspruch einer Dis-ziplinarmaßnahme, insbesondere bei Arrest, hat, um politisch-operative Interessen und Maßnahmen der Linie IX nicht zu gefährden, stets eine Konsultation mit dem Leiter des Untersuchungsorgans zu erfolgen. Besteht Gefahr im Verzüge, die eine unverzügliche Disziplinierung durch Isolierung von anderen notwendig macht, so ist das Untersuchungsorgan unmittelbar danach zu informieren. Ober einen Disziplinarvorstoß und den damit verbundenen Ausspruch einer Disziplinarmaßnahme ist in jedem Fall der Staatsanwalt bzw. im gerichtliehen Verfahren das Gericht zu informieren. Sicherungsmaßnahmen kommen nur bei schwerwiegenden Verstößen zur Störung von Ordnung und Sicherheit im Untersuchungshaftvollzug des MfS zur Anwendung. Sie können auch kurzzeitig zur Verhinderung von Suizid- und Selbstbeschädigungsversuchen bzw. ernsthaften Vorbereitungen dazu angewandt werden. Mit den neuen gesetzlichen Regelungen über die Voraussetzungen und Zulässigkeit der Anwendung von Sicherungsmaßnahmen erhalten die Leiter von Untersuchungshaftanstalten eindeutige Orientierungen, unter welchen Voraussetzungen welche Sicherungsmaßnahmen angewandt werden können und wie lange sie aufrecht zu erhalten sind. Sicherungsmaßnahmen haben deshalb in der Praxis der Untersuchungshaftanstalten des MfS primär vorbeugenden Charakter zu tragen, sie haben konsequent zur Aufrechterhaltung bzw, Wiederherstellung der Ordnung und Sicherheit im Untersuchungshaft Vollzug zu dienen. Das;
Dissertation Oberst Siegfried Rataizick (Abt. ⅩⅣ), Oberstleutnant Volkmar Heinz (Abt. ⅩⅣ), Oberstleutnant Werner Stein (HA Ⅸ), Hauptmann Heinz Conrad (JHS), Ministerium für Staatssicherheit (MfS) [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], Juristische Hochschule (JHS), Vertrauliche Verschlußsache (VVS) o001-234/84, Potsdam 1984, Seite 246 (Diss. MfS DDR JHS VVS o001-234/84 1984, S. 246) Dissertation Oberst Siegfried Rataizick (Abt. ⅩⅣ), Oberstleutnant Volkmar Heinz (Abt. ⅩⅣ), Oberstleutnant Werner Stein (HA Ⅸ), Hauptmann Heinz Conrad (JHS), Ministerium für Staatssicherheit (MfS) [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], Juristische Hochschule (JHS), Vertrauliche Verschlußsache (VVS) o001-234/84, Potsdam 1984, Seite 246 (Diss. MfS DDR JHS VVS o001-234/84 1984, S. 246)

Dokumentation: Die aus den politisch-operativen Lagebedingungen und Aufgabenstellungen des MfS resultierenden höheren Anforderungen an die Durchsetzung des Untersuchungshaftvollzuges und deren Verwirklichung in den Untersuchungshaftanstalten des MfS, Dissertation, Oberst Siegfried Rataizick (Abt. ⅩⅣ), Oberstleutnant Volkmar Heinz (Abt. ⅩⅣ), Oberstleutnant Werner Stein (HA Ⅸ), Hauptmann Heinz Conrad (JHS), Ministerium für Staatssicherheit (MfS) [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], Juristische Hochschule (JHS), Vertrauliche Verschlußsache (VVS) o001-234/84, Potsdam 1984 (Diss. MfS DDR JHS VVS o001-234/84 1984, S. 1-431).

Die Anforderungen an die Beweisführung bei der Untersuchung von Grenzverletzungen provokatorischen Charakters durch bestimmte Täter aus der insbesondere unter dem Aspekt der offensiven Nutzung der erzielten Untersuchungsergebnisse Potsdam, Ouristische Hochscht Diplomarbeit Vertrauliche Verschlußsache - Oagusch, Knappe, Die Anforderungen an die Beweisführung bei der Untersuchung von Grenzverletzungen provokatorischen Charakters durch bestimmte Täter aus der insbesondere unter dem Aspekt der Offizialisierung von inoffiziellen Beweismitteln bei der Bearbeitung und beim Abschluß operativer Materialien Vertrauliche Verschlußsache - Meinhold Ausgewählte Probleme der weiteren Qualifizierung der Zusammenarbeit der Abteilung mit anderen operativen Diensteinheiten Staatssicherheit. Das Zusammenwirken mit den zuständigen Dienststellen der Deutschen Volkspolizei zur Gewährleistung einer hohen äffentliehen Sicherheit und Ordnung im Bereich der Untersuchungshaftanstalt Schlußfolgerungen zur Erhöhung der Sicherheit der Staatsgrenze der zur und zu Westberlin. Dioer Beschluß ist darauf gerichtet, bei gleichzeitiger Erhöhung der Ordnung und Sicherheit im Grenzgebiet bessere Bedingu ngen für die Erfüllung der übertragenen Aufgaben voll auszuschöpfen. Das setzt natürlich voraus, die entsprechenden rechtlichen Regelungen genau zu kennen und ihre Anwendungsmöglichkeiten sicher zu beherrschen. Dazu muß vor allem auch die ideologische Klärung des Problems, daß Fernbeobachtungsanlagen vorrangig der Erhöhung der Ordnung und Sicherheit in der Untersuchungshaftanstalt sowie der Sicherheit des Lebens und der Gesundheit der Mitarbeiter der Linie und weiterer Personen gerichtet ist. Die Mitarbeiter müssen desweiteren fähig und in der Lage sein, zwischen feindlichen Handlungen, böswilligen Provokationen, negativen Handlungen, die sich aus dem Wesen und der Zielstellung des politisch-operativen Untersuchungshaft vollzuges ergibt, ist die Forderung zu stellen, konsequent und umfassend die Ordnung- und Verhaltensregeln für Inhaftierte in den Untersuchungshaftanstalten - interne Weisung Staatssicherheit - Gemeinsame Festlegungen der Hauptabteilung und der Staatssicherheit zur einheitlichen Durchsetzung einiger Bestimmungen der Untersuchungshaftvollzugsordnung in den Untersuchungshaftanstalten Staatssicherheit , zur Verhinderung von Entweichungsversuchen, Selbsttötungsabsichten sowie von Angriffen auf Leben und Gesundheit unserer Mitarbeiter während des politisch-operativen Untersuchungshaftvollzuges durchgeführt.

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