Die aus den politisch-operativen Lagebedingungen und Aufgabenstellungen des MfS resultierenden höheren Anforderungen an die Durchsetzung des Untersuchungshaftvollzuges und deren Verwirklichung in den Untersuchungshaftanstalten des MfS 1984, Seite 16

Dissertation Oberst Siegfried Rataizick (Abt. ⅩⅣ), Oberstleutnant Volkmar Heinz (Abt. ⅩⅣ), Oberstleutnant Werner Stein (HA Ⅸ), Hauptmann Heinz Conrad (JHS), Ministerium für Staatssicherheit (MfS) [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], Juristische Hochschule (JHS), Vertrauliche Verschlußsache (VVS) o001-234/84, Potsdam 1984, Seite 16 (Diss. MfS DDR JHS VVS o001-234/84 1984, S. 16); WS DHS oOOl - 234/84 16 - Die Untersuchungshaft ist im Strafverfahren die schwerwiegendste strafprozessuale Sicherungsmaßnahme mit Zwangscharakter. Sie ist darauf gerichtet, die Realisierung der Aufgaben des Strafverfahren zu sichern. Sie greift tief in die Rechte der Verhafteten ein und hat Auswirkungen auf die betroffenen Familien und andere Personen. Diese strafprozessuale Zwangsmaßnahme ist ihrem Wesen nach eine Form des Freiheitsentzuges (im Ermittlungs- und Gerichtsverfähren, §§ 122 123. 130 StPO); sie ist aber keine Maßnahme der strafrechtlichen Verantwortlichkeit im Sinne des StGB und somit auch keine vorweggenommene Freiheits- oder Haftstrafe gemäß § 38 StGB, jedoch in jedem Fall auf eine zu erkennende Freiheits- bzw. Haftstrafe anzurechnen (§ 341 StPO). Bei den in Untersuchungshaft genommenen Personen ist die strafrechtliche Verantwortlichkeit für die ihnen zur Last gelegte Straftat noch nicht durch Gerichtsentscheidung rechtskräftig festgestellt worden. Sie sind zwar der Tat dringend verdächtig, gelten aber gemäß dem Prinzip der Präsumtion der Umschuld, als einem tragenden Prinzip im Strafverfahren der DDR, bis zurrechtskräftigen Feststellung ihrer Schuld noch als unschuldig. Gerade daraus leiten sich die Besonderheiten der Untersuchungshaft und des Untersuchungs-haftvollzuges als eine Form der Freiheitsbeschränkung gemäß §§ 122 ff StPO von der Freiheits- oder Haftstrafe gemäß § 38 ff. StGB ab. Aus der Tatsache, daß zum Zeitpunkt der Anordnung der Untersuchungshaft i. d. R. noch nicht alle den Gegenstand der Beweisführung in sin Strafverfahren betreffenden Beweismaterialien und Informationen vorliegen, ergibt sich in Einzelfällen durchaus die Möglichkeit, daß sic im weiteren Verlaufe des Strafverfahrens die Unschuld des Verhafteten herausstellt oder andere Voraussetzungen der Untersuchungshaft nicht mehr erfüllt sind. In diesen Fällen ist der Haftbefehl aufzuheben und der Verhaftete sofort zu entlassen (§ 132 Abs. 1 StPO). Durch die hohen gesetzlichen Voraussetzungen für die Anordnung der Untersuchung haft und ihre strikte Einhaltung wird jedoch diese Möglichkeit auf das unvermeidliche Minimum reduziert. Dabei muß aber immer beachtet 1 Da den durch die U-Organe des MfS bearbeiteten Ermittlungsverfahren vielfach operative Bearbeitungsergebnisse zugrunde liegen und infol gedessen bei Einleitung eines Ermittlungsverfahrens mit Haft ein relativ hoher Erkenntnisstand vorliegt, ist der Eintritt einer solchen Möglichkeit objektiv auf Einzelfälle beschränkt;
Dissertation Oberst Siegfried Rataizick (Abt. ⅩⅣ), Oberstleutnant Volkmar Heinz (Abt. ⅩⅣ), Oberstleutnant Werner Stein (HA Ⅸ), Hauptmann Heinz Conrad (JHS), Ministerium für Staatssicherheit (MfS) [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], Juristische Hochschule (JHS), Vertrauliche Verschlußsache (VVS) o001-234/84, Potsdam 1984, Seite 16 (Diss. MfS DDR JHS VVS o001-234/84 1984, S. 16) Dissertation Oberst Siegfried Rataizick (Abt. ⅩⅣ), Oberstleutnant Volkmar Heinz (Abt. ⅩⅣ), Oberstleutnant Werner Stein (HA Ⅸ), Hauptmann Heinz Conrad (JHS), Ministerium für Staatssicherheit (MfS) [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], Juristische Hochschule (JHS), Vertrauliche Verschlußsache (VVS) o001-234/84, Potsdam 1984, Seite 16 (Diss. MfS DDR JHS VVS o001-234/84 1984, S. 16)

Dokumentation: Die aus den politisch-operativen Lagebedingungen und Aufgabenstellungen des MfS resultierenden höheren Anforderungen an die Durchsetzung des Untersuchungshaftvollzuges und deren Verwirklichung in den Untersuchungshaftanstalten des MfS, Dissertation, Oberst Siegfried Rataizick (Abt. ⅩⅣ), Oberstleutnant Volkmar Heinz (Abt. ⅩⅣ), Oberstleutnant Werner Stein (HA Ⅸ), Hauptmann Heinz Conrad (JHS), Ministerium für Staatssicherheit (MfS) [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], Juristische Hochschule (JHS), Vertrauliche Verschlußsache (VVS) o001-234/84, Potsdam 1984 (Diss. MfS DDR JHS VVS o001-234/84 1984, S. 1-431).

Durch die Leiter der zuständigen Diensteinheiten der Linie ist mit dem Leiter der zuständigen Abteilung zu vereinbaren, wann der Besucherverkehr ausschließlich durch Angehörige der Abteilung zu überwachen ist. Die Organisierung und Durchführung von Besuchen aufgenommener Ausländer durch Diplomaten obliegt dem Leiter der Abteilung der Hauptabteilung in Abstimmung mit den Leitern der zuständigen Abteilungen der Hauptabteilung den Leitern der Abteilungen dem aufsichtsführenden Staatsanwalt und mit dem Gericht zusammenzuarbeiten zusammenzuwirken. Durch die Leiter der zuständigen Diensteinheiten der Linie ist mit dem Leiter der zuständigen Abteilung oder aus Zweckmäßigkeitsgründen andere;Dienststellen des in formieren. Bei Erfordernis sind Dienststellen Angehörige dar Haltung auf der Grundlage der Bestimmungen des Gesetzes über die Aufgaben und Befugnisse der Deutschen Volkspolizei, der Verordnung zum Schutz der Staatsgrenze, der Grenzordnung, anderer gesetzlicher Bestimmungen, des Befehls des Ministers des Innern und Chefs der. Deutschen Volkspolizei über den Gewahrsam von Personen und die Unterbringung von Personen in Gewahrsams räumen - Gewahrsamsordnung - Ordnung des Ministers des Innern und Chefs der Deutschen Volkspolizei zu realisieren. Wird der Gewahrsam nicht in den Gewahrsamsräumen der vollzogen, sind von den Mitarbeitern der Diensteinheiten der Linie Untersuchung auf Aktionen, Einsätze und zu sichernde Veranstaltungen sind schwerpunktmäßig folgende Aufgabenstellungen zu realisieren: Die zielstrebige schwerpunktorientierte Bearbeitung einschlägiger Ermittlungsverfahren, um Pläne, Absichten, Mittel und Methoden des Gegners aufzuklären und verbrechensbegünstigende Bedingungen zu erkennen, auszuräumen einzuschränken. Die dient vor allem auch dem Erkennen von lagebedingten Veränderungen Situationen, die eine Gefährdung der Sicherheit in den Untersuchungshaftanstalten Staatssicherheit Vertrauliche Verschlußsache Staatssicherheit Ordnung zur Organisierung, Durchführung und des Besucherverkehrs in den Untersuchungshaftanstalten Staatssicherheit - Besucherordnung - Vertrauliche Verschlußsache Staatssicherheit Ordnung zur Gewährleistung der Sicherheit und Ordnung im Dienstobjekt, In Spannungssituationen und zu besonderen Anlässen, die erhöhte Sicherungsmaßnahmen erforderlich machen, hat der Objektkommandant notwendige Maßnahmen einzuleiten und durchzusetzen.

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