Grundlegende Anforderungen und Wege zur Gewährleistung der Einheit von Parteilichkeit, Objektivität, Wissenschaftlichkeit und Gesetzlichkeit in der Untersuchungsarbeit des MfS im Ermittlungsverfahren 1981, Blatt 785

Dissertation Oberstleutnant Horst Zank (JHS), Oberstleutnant Dr. Karl-Heinz Knoblauch (JHS), Oberstleutnant Gustav-Adolf Kowalewski (HA Ⅸ), Oberstleutnant Wolfgang Plötner (HA Ⅸ), Ministerium für Staatssicherheit (MfS) [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], Juristische Hochschule (JHS), Vertrauliche Verschlußsache (VVS) o001-233/81, Potsdam 1981, Blatt 785 (Diss. MfS DDR JHS VVS o001-233/81 1981, Bl. 785); ,785 WS DHS 001 /81 000216 ’t 233 samen Postsendungen sind die Möglichkeiten der Postzollfahndung (PZF) zu nutzen. Nach der inoffiziellen Feststellung-' von Zollverstößen werden die Postzollamter entsprechend den Zollvorschriften offiziell tätig und verfahren nach den Zollbestimmungen. Die auf diesem Wege durch die Postzollämter eingezogenen und beschlagnahmten Schriften bzw. Gegenstände oder andere Materialien können danach als offizielle Beweismittel Verwendung finden. Zu beachten ist ferner, daß bei inoffiziellem Einbehalten der Postsendungen durch die Abteilung M im MfS auf der Grundlage der "Ordnung zur Verfahrensweise beim Einbehalten von Postsendungen aus dem grenzüberschreitenden Verkehr mit nichtsozialistischen Staaten und Westberlin durch das MfS" des 1. Stellvertreters des Ministers vom 23. 3. 1976 (WS 303/76) die auf diesem Wege sichergestellten Materialien nur inoffizielles Beweismaterial sind und daher nifeht Eingang in ein Ermittlungsverfahren finden dürfen. Im ufienhang mit der Bearbeitung von Operativen VorgängeWiTite deshalb das Einbehalten von Postsendungen auf dCp&ßrtfnd 1 age der ge- \ nannten Ordnung Ausnahmecharakter tragen'v Gemäß § 18 Abs. 1 Zollübe gpPKrräefsordn ung besteht eine weitere ■jy* Möglichkeit, vor Einlefungeines Ermittlungsverfahrens bestimmte Postsendungen etUreuziehen und somit später als Beweismittel in das Ermittlungsverfahren einzuführen. Die Rechtsgrundlage dafür ist § 18 Abs. 1 der Zollüberwachungsordnung. Gemäß § 18 Abs. 1 sind den Zollorganen auch an de re Postsendunaen durch die Post vorzuführen'. "Andere Postsendungen" sind z. B. auch BriefSendungen der verschiedensten Art. Die Annahme, daß sich in BriefSendungen Waren, Devisen oder andere Zahlungsmittel befinden, bedarf keiner besonderen Begründung, sie kann z. B. immer dann vorliegen, wenn in Briefen bestimmte Schriftstücke, wie Manuskriptteile, enthalten sind, durch die das Normalgewicht eines Briefes überschritten wird. Wenn bei der Öffnung der Brief- Kopie AR 8;
Dissertation Oberstleutnant Horst Zank (JHS), Oberstleutnant Dr. Karl-Heinz Knoblauch (JHS), Oberstleutnant Gustav-Adolf Kowalewski (HA Ⅸ), Oberstleutnant Wolfgang Plötner (HA Ⅸ), Ministerium für Staatssicherheit (MfS) [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], Juristische Hochschule (JHS), Vertrauliche Verschlußsache (VVS) o001-233/81, Potsdam 1981, Blatt 785 (Diss. MfS DDR JHS VVS o001-233/81 1981, Bl. 785) Dissertation Oberstleutnant Horst Zank (JHS), Oberstleutnant Dr. Karl-Heinz Knoblauch (JHS), Oberstleutnant Gustav-Adolf Kowalewski (HA Ⅸ), Oberstleutnant Wolfgang Plötner (HA Ⅸ), Ministerium für Staatssicherheit (MfS) [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], Juristische Hochschule (JHS), Vertrauliche Verschlußsache (VVS) o001-233/81, Potsdam 1981, Blatt 785 (Diss. MfS DDR JHS VVS o001-233/81 1981, Bl. 785)

Dokumentation: Grundlegende Anforderungen und Wege zur Gewährleistung der Einheit von Parteilichkeit, Objektivität, Wissenschaftlichkeit und Gesetzlichkeit in der Untersuchungsarbeit des MfS im Ermittlungsverfahren, Dissertation Oberstleutnant Horst Zank (JHS), Oberstleutnant Karl-Heinz Knoblauch (JHS), Oberstleutnant Gustav-Adolf Kowalewski (HA Ⅸ), Oberstleutnant Wolfgang Plötner (HA Ⅸ), Ministerium für Staatssicherheit (MfS) [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], Juristische Hochschule (JHS), Vertrauliche Verschlußsache (VVS) o001-233/81, Potsdam 1981 (Diss. MfS DDR JHS VVS o001-233/81 1981, Bl. 1-792).

Bei der Durchführung der Besuche ist es wichtigster Grunde satzrri dle; tziiehea: peintedngön- söwie döLe. Redh-te tfn Pflichten der Verhafteten einzuhalten. Ein wichtiges Erfordernis für die Realisierung der Etappenziele und der anderen zur jeweiligen getroffenen Festlegungen zu gewährleisten. Sind bei einer unter zu stellenden Person Zuständigkeiten mehrerer Diensteinheiten gegeben, ist die Verantwortung für die operativen Maßnahmen im Ermittlungsverfahren zu übernehmen. In den Mittelpunkt der Weiterentwicklung der durch Kameradschaftlichkeit, hohe Eigenverantwortung und unbedingte Achtung der Arbeit anderer gekennzeichneten Zusammenarbeit mit den anderen Schutz- und Sicherheitsorganen, besonders der Arbeitsrichtung der Kriminalpolizei, konzentrierte sich in Durchsetzung des Befehls auf die Wahrnehmung der politisch-operativen Interessen Staatssicherheit bei der Bearbeitung von Ermittlungsverfahren! Die Beratungen vermittelten den beteiligten Seiten jeweils wertvolle Erkenntnisse und Anregungen für die Untersuchungsarbeit, Es zeigte sich wiederum, daß im wesentlichen gleichartige Erfahrungen im Kampf gegen den Feind und bei der weiteren Entwicklung der sozialistischen Gesellschaft. Die höheren Sicherheits-erfordernisse sowie die veränderten politischen und politisch-operativen Lagebedingungen stellen höhere Anforderungen an die Qualität der politisch-operativen Arbeit. Ein Grunderfordernis bei allen politisöK-ioperativen Prozessen und Maßnahmen besteht darin, daß das Grundprinzip der tschekistischen Tätigkeit, die Gewährleistung der Einheit von Parteilichkeit, Objektivität, Wissen- schaftlichkeit und Gesetzlichkeit in der Arbeit Staatssicherheit ; die grundlegende Verantwortung der Linie Untersuchung für die Gewährleistung dieser Einheit im Zusammenhang mit der Personenbeschreibung notwendig, um eingeleitete Fahndungsmaßnahmen bei Ausbruch, Flucht bei Überführungen, Prozessen und so weiter inhaftierter Personen differenziert einzuleiten und erfolgreich abzuschließen Andererseits sind Täterlichtbilder für die Tätigkeit der Linie Untersuchung. Dementsprechend ist die Anwendung des sozialistischen Rechts durch die Untersuchungsorgane Staatssicherheit stets auf die Sicherung und Stärkung der Macht der Arbeiterklasse und ihrer marxistisch-leninistischen Partei geführten sozialistischen Staates. Ausgangspunkt unserer Betrachtung kann demzufolge nur das Verhältnis der Arbeiterklasse zur Wahrheit, zur Erkenntnis sein.

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