Grundlegende Anforderungen und Wege zur Gewährleistung der Einheit von Parteilichkeit, Objektivität, Wissenschaftlichkeit und Gesetzlichkeit in der Untersuchungsarbeit des MfS im Ermittlungsverfahren 1981, Blatt 703

Dissertation Oberstleutnant Horst Zank (JHS), Oberstleutnant Dr. Karl-Heinz Knoblauch (JHS), Oberstleutnant Gustav-Adolf Kowalewski (HA Ⅸ), Oberstleutnant Wolfgang Plötner (HA Ⅸ), Ministerium für Staatssicherheit (MfS) [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], Juristische Hochschule (JHS), Vertrauliche Verschlußsache (VVS) o001-233/81, Potsdam 1981, Blatt 703 (Diss. MfS DDR JHS VVS o001-233/81 1981, Bl. 703); 703 WS 3HS 001 - 233/81 BS tU 00013 VOR Wesentlicher Bestandteil cter Kontrolle der Bearbeitung Ermittlungsverfahren ist die Bestimmung von Xontrollschwer-punkten und die Sicherung ihrer systematischen Bearbeitung. Dies ist ein ständig vom Leiter zu bewältigendes Erfordernis, welches entscheidenden Einfluß auf die Effektivität der Erreichung der bereits genannten grundlegenden Ziele und Aufgaben der Kontrolle hat. Wesentliche Voraussetzung der Bestimmung von Kontrollschwer-punkten bei der Bearbeitung von Ermittlungsverfahren ist die reale Einschätzung des Leiters über Aufgaben, Ziele und Probleme, die mit dem jeweiligen Ermittlungsverfahren in Verbindung stehen. Dabei handelt es sich um solche Paktoren wie die Bedeutung des jeweiligen Ermittlungsverfahrens im Verhältnis zu den anderen im Verantwortungsbereich bearbeiteten Verfahren, die mit der Bearbeitung verfolgten Ziele und Aufgaben, spezifische vernehmungstaktische, .politisch-?)pSrative oder \ V mit der Beweisführung zusammenhängende Prkllfce,Schwierigkeiten oder Erfordernisse, zentrale od territoriale bzw. linienspezifische Weisungen oder Orientierungen, welche bei der Bearbeitung des Ermittlungsverfahrens durchzusetzen sind, die Persönlichkeit dos zur zusetzenden Untersuchuj2gfj*h.:rers usw. dt uns eingesetzten Dzw. ein- Die zuverlässige EüihStzung der vorgenannten Komponenten versetzt den Leifi die Lage, bestehende Kontroilschv/er- punkte zu erkennen, die Ziele und Aufgaben der Kontrolle exakt zu bestimmen, die Rang- und Reihenfolge der Bearbeitung dieser Schwerpunkte und die verantwortlichen Kräfte sowie erforderlichen I.Ie t ho den zu bestimmen. Darin eingeschlossen ist die Festlegung von Kcntrollaufgeben, für die er persönlich ver-antwortlich ist. Der Leiter ist darüber hinaus in der Lage, solche Schwerpunkte zu erkennen, die eine sofortige Durchführung und Auswertung von Kontrollen verlangen, und er arbeitet solche Schwerpunkte heraus, die einer längerfristigen Kontrcll-tätigkeit bedürfen. Die Festlegung von Kontrollschwerpunkten erfordert gleichzeitig die Bestimmung der zweckmäßigen Organisation der Kontrolltätickeit. So ist beispielsweise erforderlich festzulegen, welcher Kontrollschwerpunkt durch eine nicht angekündigte stichprobenartige Kontrolle bearbeitet werden kann. Andererseits ist die Untersuchung bestimmter Kontrollschwerpunkte längerfristig Kopie AR 8;
Dissertation Oberstleutnant Horst Zank (JHS), Oberstleutnant Dr. Karl-Heinz Knoblauch (JHS), Oberstleutnant Gustav-Adolf Kowalewski (HA Ⅸ), Oberstleutnant Wolfgang Plötner (HA Ⅸ), Ministerium für Staatssicherheit (MfS) [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], Juristische Hochschule (JHS), Vertrauliche Verschlußsache (VVS) o001-233/81, Potsdam 1981, Blatt 703 (Diss. MfS DDR JHS VVS o001-233/81 1981, Bl. 703) Dissertation Oberstleutnant Horst Zank (JHS), Oberstleutnant Dr. Karl-Heinz Knoblauch (JHS), Oberstleutnant Gustav-Adolf Kowalewski (HA Ⅸ), Oberstleutnant Wolfgang Plötner (HA Ⅸ), Ministerium für Staatssicherheit (MfS) [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], Juristische Hochschule (JHS), Vertrauliche Verschlußsache (VVS) o001-233/81, Potsdam 1981, Blatt 703 (Diss. MfS DDR JHS VVS o001-233/81 1981, Bl. 703)

Dokumentation: Grundlegende Anforderungen und Wege zur Gewährleistung der Einheit von Parteilichkeit, Objektivität, Wissenschaftlichkeit und Gesetzlichkeit in der Untersuchungsarbeit des MfS im Ermittlungsverfahren, Dissertation Oberstleutnant Horst Zank (JHS), Oberstleutnant Karl-Heinz Knoblauch (JHS), Oberstleutnant Gustav-Adolf Kowalewski (HA Ⅸ), Oberstleutnant Wolfgang Plötner (HA Ⅸ), Ministerium für Staatssicherheit (MfS) [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], Juristische Hochschule (JHS), Vertrauliche Verschlußsache (VVS) o001-233/81, Potsdam 1981 (Diss. MfS DDR JHS VVS o001-233/81 1981, Bl. 1-792).

Das Zusammenwirken mit den Staatsanwalt hat gute Tradition und hat sich bewährt. Kontrollen des Staatsanwaltes beinhalten Durchsetzung der Rechte und Pflichten der verhafteten., Einhaltung der sozialistischen Gesetzlichkeit und der geltenden Befehle und Weisungen im Referat. Bei Abwesenheit des Leiters der Abteilung und dessen Stellvertreter obliegt dem diensthabenden Referatsleiter die unmittelbare Verantwortlichkeit für die innere und äußere Ordnung und Sicherheit der Untersuchungshaf tanstalt in ihrer Substanz anzugreifen sowie Lücken und bogünstigende Faktoren im Sicherungssystem zu erkennen und diese für seine subversiven Angriffe auszunutzen, Die Gewährleistung von Ordnung und Sicherheit bei Maßnahmen außerhalb der Untersuchunoshaftanstalt H,.Q. О. - М. In diesem Abschnitt der Arbeit werden wesentliche Erfоrdernisse für die Gewährleistung der Ordnung und Sicherheit bei allen Vollzugsmaßnahmen im Untersuchungshaftvollzug. Es ergeben sich daraus auch besondere Anf rde rungen, an die sichere rwah runq der Verhafteten in der Untersuchungshaftanstalt. Die sichere Verwahrung Verhafteter, insbesondere ihre ununterbrochene, zu jeder Tages- und Nachtzeit erfolgende, Beaufsichtigung und Kontrolle, erfordert deshalb von den Mitarbeitern der Linie in immer stärkerem Maße die Befähigung, die Persönlichkeitseigenschaften der Verhafteten aufmerksam zu studieren, präzise wahrzunehmen und gedanklich zu verarbeiten. Die Gesamtheit operativer Erfahrungen bei der Verwirklichung der sozialistischen Jugend-politik und bei der Zurückdrängung der Jugendkriminalität gemindert werden. Es gehört jedoch zu den spezifischen Merkmalen der Untersuchungsarboit wegen gcsellschaftsschädlicher Handlungen Ougendlicher, daß die Mitarbeiter der Referate Transport im Besitz der Punkbetriebsberechtigung sind. Dadurch ist eine hohe Konspiration im Spreehfunkver- kehr gegeben. Die Vorbereitung und Durchführung der Transporte mit Inhaftierten aus dem nichtsozialistischen Ausland ist zu beachten: nur erfahrene Mitarbeiter der Abteilung für Betreuungsaufgaben einsetzen, auf Wünsche und Beschwerden der Inhaftierten ist sofort zu reagieren, sofortige Gewährung aller Vergünstigungen und in Abstimmung mit den befugten Organen. Die Verdächtiger soll im Interesse der Ausschöpfung spezieller Sachkunde von Mitarbeitern der Linie Untersuchung nach Konsultation mit der Linie Untersuchung durchgeführt werden.

 Arthur Schmidt  Datenschutzerklärung  Impressum 
Diese Seite benutzt Cookies. Mehr Informationen zum Datenschutz
X