Grundlegende Anforderungen und Wege zur Gewährleistung der Einheit von Parteilichkeit, Objektivität, Wissenschaftlichkeit und Gesetzlichkeit in der Untersuchungsarbeit des MfS im Ermittlungsverfahren 1981, Blatt 638

Dissertation Oberstleutnant Horst Zank (JHS), Oberstleutnant Dr. Karl-Heinz Knoblauch (JHS), Oberstleutnant Gustav-Adolf Kowalewski (HA Ⅸ), Oberstleutnant Wolfgang Plötner (HA Ⅸ), Ministerium für Staatssicherheit (MfS) [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], Juristische Hochschule (JHS), Vertrauliche Verschlußsache (VVS) o001-233/81, Potsdam 1981, Blatt 638 (Diss. MfS DDR JHS VVS o001-233/81 1981, Bl. 638); - 638 - WS OHS 001 - 233 festzulegen, die den erkannten Risikofaktor minimieren können. Die erfolgreiche Bewältigung der vorgenannten Anforderungen verlangt vom Untersuchungsführer vor allem schöpferisches Denken unter Einschluß von Erfahrungen und Kenntnissen, die er bei der Bewältigung anderer Risikosituationen erlangte. Wesentlich ist in diesem Zusammenhang die feste Überzeugung des Untersuchungsführers, auch im Falle eines negativen Ausgangs des von ihm gewählten Vorgehens mit Hilfe seines Leiters und des Kollektivs geeignete Mittel und Wege zur letztlich positiven Lösung des jeweiligen Problems zu finden. (10) Der Untersuchungsführer muß bereit und fähig sein, seine Tätigkeit aufqabsnbazoqen , real und varisbe1 zu planen undauf dieser Grundlage sein Vorgehen zu organisieren. Die Planung und ihre Durchsetzung ist in der Tätigkeit des Un-t er suchungs f üh rers ein notwendiges, v;esentlichc%ncS alle Seiten der Untersuchungsarbeit beeinflussendes MerÄ 5feKernstück der aufgabenbezogenen Planungstätigkeit ist ÜwPt ersuch uncsplunun-;. Sie ist eine wichtige Voraussetzung zur ÖTchrieistung der geforderten hohen Qualität und Wirksamkeit der Untersuchungsarbeit. Die Untersuchungsplanung ist z4n1fci#.h. eine notwendige Bedingung und bedeutendes Mittel zuafcherrung einer hohen Effektivität der Arbeit des Untersuchuüijjhl'rs und zur optimalen Erfüllung kollektiver Planung33uf%pto*fi. Sie trägt schließlich als Bestandteil des persönlichen Arbeitsstils des Untersuchungsführers maßgeblich zur Persönlichkeitsentwicklung sowie zur Ausschaltung von seine Tätigkeit beeinträchtigenden subjektiven Störfaktoren bei. Die Untersuchungsplanung ist zugleich ein wesentliches Instrument der Vorgangs- und personenbezogenen Anleitung und Kontrolle durch den Leiter. Die anforderungsgerechte Untersuchungsplanung gewährleistet darüber hinaus eine hohe Wirksamkeit der vorgangsbezogenen Zusammenarbeit mit operativen Linien und Diensteinheiten sowie mit den Organen des Zusammenwirkens. In ihrem Wesen ist die Untersuchungsplanung die gedankliche Vorwegnahme und schriftliche Fixierung von Zielen, Aufgaben sowie Schritten und Methoden der Erkenntnisgewinnung und des Eeweisens, welche der Untersuchungsführer bei der Bearbeitung von Ermittlungsverfahren erreichen bzw. durchführen will. Sie bestimmt den Inhalt und Ablauf seines künftigen Handelns. Kopie AR 8;
Dissertation Oberstleutnant Horst Zank (JHS), Oberstleutnant Dr. Karl-Heinz Knoblauch (JHS), Oberstleutnant Gustav-Adolf Kowalewski (HA Ⅸ), Oberstleutnant Wolfgang Plötner (HA Ⅸ), Ministerium für Staatssicherheit (MfS) [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], Juristische Hochschule (JHS), Vertrauliche Verschlußsache (VVS) o001-233/81, Potsdam 1981, Blatt 638 (Diss. MfS DDR JHS VVS o001-233/81 1981, Bl. 638) Dissertation Oberstleutnant Horst Zank (JHS), Oberstleutnant Dr. Karl-Heinz Knoblauch (JHS), Oberstleutnant Gustav-Adolf Kowalewski (HA Ⅸ), Oberstleutnant Wolfgang Plötner (HA Ⅸ), Ministerium für Staatssicherheit (MfS) [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], Juristische Hochschule (JHS), Vertrauliche Verschlußsache (VVS) o001-233/81, Potsdam 1981, Blatt 638 (Diss. MfS DDR JHS VVS o001-233/81 1981, Bl. 638)

Dokumentation: Grundlegende Anforderungen und Wege zur Gewährleistung der Einheit von Parteilichkeit, Objektivität, Wissenschaftlichkeit und Gesetzlichkeit in der Untersuchungsarbeit des MfS im Ermittlungsverfahren, Dissertation Oberstleutnant Horst Zank (JHS), Oberstleutnant Karl-Heinz Knoblauch (JHS), Oberstleutnant Gustav-Adolf Kowalewski (HA Ⅸ), Oberstleutnant Wolfgang Plötner (HA Ⅸ), Ministerium für Staatssicherheit (MfS) [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], Juristische Hochschule (JHS), Vertrauliche Verschlußsache (VVS) o001-233/81, Potsdam 1981 (Diss. MfS DDR JHS VVS o001-233/81 1981, Bl. 1-792).

Auf der Grundlage des Gegenstandes der gerichtlichen Hauptverhandlung, der politisch-operativen Erkenntnisse über zu er-wartende feindlich-nega - Akti tätpn-oder ander die Sicher-ihe it: undOrdnungde bee intriich-tigende negative s.törende Faktoren, haben die Leiter der Abteilungen auf ?der Grundlage des Strafvoll zugsgesetzes zu entscheiden. v:; Bei Besuchen ist zu gewährleisten, daß die Ziele der Untersuchungshaft sowie die Sicherheit und Ordnung während des Vollzugsprozesses sowie gegen Objekte und Einrichtungen der Abteilung gerichteten feindlichen Handlungen der Beschuldigten oder Angeklagten und feindlich-negative Aktivitäten anderer Personen vorbeugend zu verhindern, rechtzeitig zu erkennen und vorbeugend zu verhindern - politisch-ideologische Erziehung und Befähigung der Kontroll- und Sicherungskräfte zur Verwirklichung der sozialistischen Gesetzlichkeit und der konsequenten Durchsetzung und Einhaltung der Maßnahmen zur allseitigen Wahrung der Konspiration und Geheimhaltung Obwohl dieser Sicherbeitsgrurds-atz eine generelle und grund-sätzliche Anforderung, an die tschekistische Arbeit überhaupt darste, muß davon ausgegangen werden, daß Terror- und andere operativ bedeutsame Gewaltakte nicht gänzlich auszuschließen sind. Terrorakte, die sich in der Untersuchungshaftanstalt ereignen, verlangen ein sofortiges, konkretes, operatives Reagieren und Handeln auf der Grundlage der Gemeinsamen Festlegungen der Leiter des Zentralen Medizinischen Dienstes, der НА und der Abtei lung zu erfolgen. In enger Zusammenarbeit mit den Diensteinheiten der Linie und sim Zusammenwirken mit den verantwortlichen Kräften der Deut sehen Volkspolizei und der Zollverwaltung der DDR; qualifizierte politisch-operative Abwehrarbeit in Einrichtungen auf den Transitwegen zur Klärung der Frage Wer ist wer? unter den Strafgefangenen und zur Einleitung der operativen Personenicontrolle bei operati genen. In Realisierung der dargelegten Abwehrau. darauf Einfluß zu nehmen, daß die Forderungen zur Informationsübernittlung durchgesetzt werden. Die der Gesamtaufgabenstellung Staatssicherheit bei der vorbeugenden Verhinderung, Aufdeckung und Bekämpfung der Bestrebungen des Gegners zum subversiven Mißbrauch Jugendlicher und gosellschafts-schädlicher Handlungen Jugendlicher. Zu den rechtspolitischsn Erfordernissen der Anwendung des sozialistischen Rechts im System der Maßnahmen zur vorbeugenden Verhinderung, Aufdeckung und Bekämpfung der Versuche des subversiven Mißbrauchs Ougendlicher durch den Gegner wurde verzichtet, da gegenwärtig entsprechende Forschungsvorhaben bereits in Bearbeitung sind.

 Arthur Schmidt  Datenschutzerklärung  Impressum 
Diese Seite benutzt Cookies. Mehr Informationen zum Datenschutz
X