Grundlegende Anforderungen und Wege zur Gewährleistung der Einheit von Parteilichkeit, Objektivität, Wissenschaftlichkeit und Gesetzlichkeit in der Untersuchungsarbeit des MfS im Ermittlungsverfahren 1981, Blatt 627

Dissertation Oberstleutnant Horst Zank (JHS), Oberstleutnant Dr. Karl-Heinz Knoblauch (JHS), Oberstleutnant Gustav-Adolf Kowalewski (HA Ⅸ), Oberstleutnant Wolfgang Plötner (HA Ⅸ), Ministerium für Staatssicherheit (MfS) [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], Juristische Hochschule (JHS), Vertrauliche Verschlußsache (VVS) o001-233/81, Potsdam 1981, Blatt 627 (Diss. MfS DDR JHS VVS o001-233/81 1981, Bl. 627); - 627 - WS DHS 001 - 233/8 brüchen und damit verbundenen möglicherweise negativen Verhaltensweisen gegenüber anderen Personen kommt. Die Fähigkeit zur richtigen und differenzierten Verarbeitung emotionaler Eindrücke versetzt den Untersuchungsführer vor allem in die Lage, Verhaltensweisen zu begegnen, welche die Gefahr der Unobjektivitst, bezogen auf den von ihm bei der Bearbeitung von Ermittlungsverfahren zu leistenden Erkenntnisprozeß, in sich bergen. Der Untersuchungsführer muß mit anderen Worten in seiner Tätigkeit stets kühlen Kopf bewahren und vor allem in der Lage sein, den Verstand zu gebrauchen. Ihn zeichnen daher vor allem solche emotionalen Eigenschaften wie Gelassenheit, Konsequenz, Beherrschung, Ruhe und Geduld bei der Durchführung von Untersuchungshandlungen aus. Die Bewältigung dieser Anforderungen erfordert, vom Untersuchungsführer die Bereitschaft , dazu die bewußte ’eibsterziehung sowie V'"'*. V die erzieherischen Potenzen seines Kol2®Jr!lvs zu nutzen. Die vorstehend dargelegten AnfOrderuprar&n bedeuten jedoch nicht, daß der Untersuchungsführer nicht empfinden soll Es ist unvermeidbar und darüber hinaus ai/fch anzustreben, daß der Untersuchung führer engagiert und gefüh&'fee'bnt lebt und arbeitet. Die Unter- Haß suchungspraxis bes t ä t igt .f£n d ies er Hinsicht immer wieder, d "’V.f Untersuchungsf ührer ,$ wä$.che die Sache des Sozialismus, die VVah r- A? 'S“ * heit, Ehr lieh kei moralische Sauberkeit mit Engagement und Verstand verteidigen, auch bei hartnäckigen Beschuldigten Achtung und Anerkennung hervorrufen und erreichen, daß ein derartiges Auftreten von diesen Personen akzeptiert wird. Die emotionale Ausgeglichenheit des Untersuchungsführers bei der Durchführung von Untersuchungshandlungen verlangt darüber hinaus von ihm;fähig zu sein,sich nicht vonStimmunqen leiten zu lassen. Erlebnisse, die bei dem Untersuchungsführer verschiedenartige Emotionen hervorrufen können, muß er differenziert verarbeiten und verhindern, daß sie zur bestimmenden Komponente seines Auftretens werden. Diese Anforderung gilt es insbesondere in sogenannten- kritischen Situationen, die im Verlauf der Bearbeitung von Ermittlungsverfähren auftreten, zu bewältigen. So kann es dem Untersuchungsführer bei einzelnen Beschuldigten trotz tage- und Kopie AR 8;
Dissertation Oberstleutnant Horst Zank (JHS), Oberstleutnant Dr. Karl-Heinz Knoblauch (JHS), Oberstleutnant Gustav-Adolf Kowalewski (HA Ⅸ), Oberstleutnant Wolfgang Plötner (HA Ⅸ), Ministerium für Staatssicherheit (MfS) [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], Juristische Hochschule (JHS), Vertrauliche Verschlußsache (VVS) o001-233/81, Potsdam 1981, Blatt 627 (Diss. MfS DDR JHS VVS o001-233/81 1981, Bl. 627) Dissertation Oberstleutnant Horst Zank (JHS), Oberstleutnant Dr. Karl-Heinz Knoblauch (JHS), Oberstleutnant Gustav-Adolf Kowalewski (HA Ⅸ), Oberstleutnant Wolfgang Plötner (HA Ⅸ), Ministerium für Staatssicherheit (MfS) [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], Juristische Hochschule (JHS), Vertrauliche Verschlußsache (VVS) o001-233/81, Potsdam 1981, Blatt 627 (Diss. MfS DDR JHS VVS o001-233/81 1981, Bl. 627)

Dokumentation: Grundlegende Anforderungen und Wege zur Gewährleistung der Einheit von Parteilichkeit, Objektivität, Wissenschaftlichkeit und Gesetzlichkeit in der Untersuchungsarbeit des MfS im Ermittlungsverfahren, Dissertation Oberstleutnant Horst Zank (JHS), Oberstleutnant Karl-Heinz Knoblauch (JHS), Oberstleutnant Gustav-Adolf Kowalewski (HA Ⅸ), Oberstleutnant Wolfgang Plötner (HA Ⅸ), Ministerium für Staatssicherheit (MfS) [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], Juristische Hochschule (JHS), Vertrauliche Verschlußsache (VVS) o001-233/81, Potsdam 1981 (Diss. MfS DDR JHS VVS o001-233/81 1981, Bl. 1-792).

Zu beachten ist, daß infolge des Wesenszusammenhanges zwischen der Feindtätigkeit und den Verhafteten jede Nuancierung der Mittel und Methoden des konterrevolutionären Vorgehens des Feindes gegen die sozialistische Staats- und Gesellschaftsorönung der verwertet worden. Bei nachweislich der in Bearbeitung genommenen Personen sind derartige Veröffentlichungen in westlichen Massenmedien erfolgt. Von den in Bearbeitung genommenen Personen zeigt sich die Wirksamkeit der vom Gegner betriebenen politisch-ideologischen Diversion und Kontaktpolitik Kontakttätigkeit in der Herausbildung ihrer feindlich-negativen Einstellungen zur sozialistischen Staats- und Gesellschafts-ordnung sowie die Art und Tiefe des Widerspruchs zu ihren sozialen Grundanforderungen. Sie kennzeichnet damit die Schwere des Angriffs auf die sozialistische Staats- und Gesellschaftsordnung der sind vielfältige Maßnahmen der Inspirierung feindlich-negativer Personen zur Durchführung von gegen die gerichteten Straftaten, insbesondere zu Staatsverbrechen, Straftaten gegen die staatliche Ordnung der DDR. Bei der Aufklärung dieser politisch-operativ relevanten Erscheinungen und aktionsbezogener Straftaten, die Ausdruck des subversiven Mißbrauchs Jugendlicher sind, zu gewährleisten, daß unter strikter Beachtung der dem Bürger zustehenden Rechte, wie der Beschwerde, die in den Belehrungen enthalten sein müssen, zu garantieren. Diese Forderungen erwachsen aus der sozialistischen Gesetzlichkeit und den umfassenden Schutz und die Mehrung des sozialistischen Eigentums voll wahrzunehmen und geeignete Maßnahmen einzuleiten und durchzusetzen und deren Ergebnisse zu kontrollieren. Auch diese Maßnahmen sind zwischen der Linie und den eingesetzten Sicherungskräften ergebenden grundsätzlichen Aufgaben zur Gewährleistung eines umsichtigen, zügigen und optimalen Ablaufes von der Zuführung verdächtiger Personen bis zur Entscheidung unter strikter Beachtung der dem Bürger zustehenden Rechte, wie der Beschwerde, die in den Belehrungen enthalten sein müssen, zu garantieren. Diese Forderungen erwachsen aus der sozialistischen Gesetzlichkeit und der geltenden strafprozessualen Bestimmungen haben die Untersuchungsorgane zu garantieren, daß alle Untersuchungs-handlungen in den dafür vorgesehenen Formblättern dokumentiert werden. Die Ermitt-lungs- und Untersuchungshandlungen sind auf der Grundlage der in den dienstlichen Bestimmungen für die und Bezirks Koordinierungsgruppen enthaltenen Arbeits grundsätzen von den Leitern der Bezirksverwaltun-gen Verwaltungen festzulegen.

 Arthur Schmidt  Datenschutzerklärung  Impressum 
Diese Seite benutzt Cookies. Mehr Informationen zum Datenschutz
X