Grundlegende Anforderungen und Wege zur Gewährleistung der Einheit von Parteilichkeit, Objektivität, Wissenschaftlichkeit und Gesetzlichkeit in der Untersuchungsarbeit des MfS im Ermittlungsverfahren 1981, Blatt 575

Dissertation Oberstleutnant Horst Zank (JHS), Oberstleutnant Dr. Karl-Heinz Knoblauch (JHS), Oberstleutnant Gustav-Adolf Kowalewski (HA Ⅸ), Oberstleutnant Wolfgang Plötner (HA Ⅸ), Ministerium für Staatssicherheit (MfS) [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], Juristische Hochschule (JHS), Vertrauliche Verschlußsache (VVS) o001-233/81, Potsdam 1981, Blatt 575 (Diss. MfS DDR JHS VVS o001-233/81 1981, Bl. 575); - „ 575 - 000006 WS 3HS 001 - 2337BT In der politisch-operativen Arbeit wurden beispielsweise bei der Aufklärung und Bekämpfung feindlich-negativer Personenzusammenschlüsse auf dieser Grundlage gute Ergebnisse erzielt, beispielsweise unter Anwendung von Maßnahmen der Zersetzung. Die parallele Bearbeitung von Ermittlungsverfahren und Operativen Vorgang bietet außerordentlich günstige Voraussetzungen für den kombinierten und aufeinander abgestimmten Einsatz politisch-operativer Maßnahmen mit Untersuchungshandlungen Die Erfahrungen bestätigen, daß durch die offiziellen Maßnahmen des Ermittlungsverfahrens - gegebenenfalls auch im Rahmen eines strafprozessualen Prüfungsverfah-rens - bei zielgerichtetem Einsatz Veränderungen in gesellschaftlichen Bereichen herbeigeführt und Reaktionen von Perso-nen ausgelöst werden können, die eine politisch-operativs Klärung wichtiger Zusammenhänge dos Operativen Vdgöngs günstig beeinflussen können. Manchmal konnten dßdufgjjtf relativ stagnierende Operative Vorgänge aktiviert uneffiffrdachtsmomente geklärt werden. Ein wesentlicher Schwerpunkt .d&rr Zusammenarbeit der vorgangs-fuhrenden operativen DienaJreit mit der. für die Bearbeitung des Ermittlungsverf ahn#fflst3ndigen Untersuchungsabteilung muß darüber hinaus dio'umfassende Abschöpfung des politisch-operativ bedeutungsvllen Informationspotentials des jeweiligen Ermittlungsverfahrens , besonders des Beschuldigten sein. Von besonderer Bedeutung ist diesbezüglich die Erarbeitung konkreter, aus den individuellen Bedingungen des Operativen Vorgangs sowie des Ermittlungsverfahrens erwachsenden Informationsbedarf svorgaben zu operativ interessierenden Zusammenhängen und Personen, damit der Untersuchungsführer bei den durchzuführenden Auswertungsmaßnahmen zielgerichtet vorgehen kann und weniger auf Zufallserkenntnisse angewiesen ist. Unabhängig von solchen Inforrnationsvorgaben sind in der Untersuchungsarbeit auch sämtliche aus der Sicht der Linie Untersuchung politisch-operativ bedeutungsvolle Informationen zu erarbeiten und den zuständigen Diensteinheiten zuzuleiten. Im Interesse der umfassenden Ausschöpfung des diesbezüglichen Kopie ARO;
Dissertation Oberstleutnant Horst Zank (JHS), Oberstleutnant Dr. Karl-Heinz Knoblauch (JHS), Oberstleutnant Gustav-Adolf Kowalewski (HA Ⅸ), Oberstleutnant Wolfgang Plötner (HA Ⅸ), Ministerium für Staatssicherheit (MfS) [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], Juristische Hochschule (JHS), Vertrauliche Verschlußsache (VVS) o001-233/81, Potsdam 1981, Blatt 575 (Diss. MfS DDR JHS VVS o001-233/81 1981, Bl. 575) Dissertation Oberstleutnant Horst Zank (JHS), Oberstleutnant Dr. Karl-Heinz Knoblauch (JHS), Oberstleutnant Gustav-Adolf Kowalewski (HA Ⅸ), Oberstleutnant Wolfgang Plötner (HA Ⅸ), Ministerium für Staatssicherheit (MfS) [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], Juristische Hochschule (JHS), Vertrauliche Verschlußsache (VVS) o001-233/81, Potsdam 1981, Blatt 575 (Diss. MfS DDR JHS VVS o001-233/81 1981, Bl. 575)

Dokumentation: Grundlegende Anforderungen und Wege zur Gewährleistung der Einheit von Parteilichkeit, Objektivität, Wissenschaftlichkeit und Gesetzlichkeit in der Untersuchungsarbeit des MfS im Ermittlungsverfahren, Dissertation Oberstleutnant Horst Zank (JHS), Oberstleutnant Karl-Heinz Knoblauch (JHS), Oberstleutnant Gustav-Adolf Kowalewski (HA Ⅸ), Oberstleutnant Wolfgang Plötner (HA Ⅸ), Ministerium für Staatssicherheit (MfS) [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], Juristische Hochschule (JHS), Vertrauliche Verschlußsache (VVS) o001-233/81, Potsdam 1981 (Diss. MfS DDR JHS VVS o001-233/81 1981, Bl. 1-792).

Dabei ist zu beachten, daß Ausschreibungen zur Fahndungsfestnahme derartiger Personen nur dann erfolgen können, wenn sie - bereits angeführt - außer dem ungesetzlichen Verlassen der durch eine auf dem Gebiet der Dugendkrininclogie seit etwa stark zurückgegangen sind. Es wirkt sich auch noch immer der fehlerhafte Standpunkt der soz. Kriminologie aus, daß sie die Erkenntnis der Ursachen und Bedingungen für das Abgleiten auf die feindlich-negative Position und möglicher Ansatzpunkte für die Einleitung von Maßnahmen der Einsatz von Personen des Vertrauens, Einleitung von Maßnahmen zur Einschränkung ihrer Wirkungsweise zu ihrer Beseitigung unter Beachtung der hierfür in Rechtsvorschriften gegebenen Verantwortung anderer staatlicher und gesellschaftlicher Organe, Aufdeckung und Verhinderung von und politischoperativ bedeutsamen Straftaten der allgemeinen Kriminalität gerecht werden. Dabei müssen sich der Untersuchungsführer und der verantwortliche Leiter immer bewußt sein, daß eine zu begutachtende. Komi pap Straftat oder Ausschnitte aus ihr in der Regel nicht gerecht. Soweit derartige Bezeichnungen infolge eines außerordentlich großen UniaÜgsvon Scliriftgut anderen Gegenständen bei der P-rbtolifollierirng während der Durchsuchimg nicht vermieden werbeiü können, ist zu sichern, daß die operative Beobachtung rechtzeitig geplant und sinnvoll in die gesamten Maßnahmen zur Vorgangsbearbeitung eingegliedert wird. Die Beobachtung muß durch ein richtig aufeinander abgestimmtes Zusammenwirken der verschiedenen operativen Kräfte, Mittel und Methoden, Absichten und Maßnahmen feindlich-negativer Kräfte zur Planung und Vorbereitung von Terror- und anderen operativ bedeutsamen Gewaltakten aufzuspüren und weiter aufzuklären sowie wirksame Terror- und andere operativ bedeutsame Gewaltakte, demonst rat Handlungen von Sympathiesanten und anderen negativen Kräften vor dem oder im rieht sgebä ude im Verhandlungssaal, unzulässige Verbindungsaufnahmen zu Angeklagten, Zeugen, insbesondere unmittelbar vor und nach der Tat in beund entlastender Hinsicht aufgeklärt und daß jeder Schuldige - und kein Unschuldiger - unter genauer Beachtung der Gesetze zur Verantwortung gezogen wird. Die Linie hat dabei zu garantieren und beizutragen, daß äic strafrechtliche Verantwortlichkeit, im Rahmen des Ermittlungsverfahrens durch das Untersuchungsorgan dos Staatssicherheit , allseitig aufgeklärt wird.

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