Grundlegende Anforderungen und Wege zur Gewährleistung der Einheit von Parteilichkeit, Objektivität, Wissenschaftlichkeit und Gesetzlichkeit in der Untersuchungsarbeit des MfS im Ermittlungsverfahren 1981, Blatt 427

Dissertation Oberstleutnant Horst Zank (JHS), Oberstleutnant Dr. Karl-Heinz Knoblauch (JHS), Oberstleutnant Gustav-Adolf Kowalewski (HA Ⅸ), Oberstleutnant Wolfgang Plötner (HA Ⅸ), Ministerium für Staatssicherheit (MfS) [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], Juristische Hochschule (JHS), Vertrauliche Verschlußsache (VVS) o001-233/81, Potsdam 1981, Blatt 427 (Diss. MfS DDR JHS VVS o001-233/81 1981, Bl. 427); WS DHS 001 - 233/81 ) j '/ - 2fr27 - Als Ende” der Beschuldigtenvernehmung ist die Uhrzeit anzuge-benT zu der der Beschuldigte das ihm vorliegende Protokoll der Beschuldigtenvernehmung unterzeichnet hat. Wird ein Protokoll diktiert (Stenografie oder Tonband) - soweit dies auf Grund der Umstände des Ermittlungsverfahrens zweckmäßig erscheint - ist auch die Vorlage des schriftlichen Protokolls noch Bestandteil der Beschuldigtenvernehmung. Das ergibt sich aus der gesetzlichen Vorschrift, daß in jeder Vernehmung ein Protokoll gefertigt und dem Beschuldigten zur Unterschrift vorgelegt werden muß. Praktisch ist das lösbar, indem das Schriftprotokoll als Ende der Beschuldigtenvernehmung die Zeit der Beendigung des Diktats ausweist und am Ende des Protokolls ein Satz beigefügt wird: "Das nach Diktat angefertigte Protokoll lag dem Beschuldigten in der Zeit von bis zur Durchsicht und Unterschrift vor." Die Zeit ist bei der Unterschriftsleistung einzujj§err. Die spätere Unterzeichnung einei71%sefe4nenschrif tlichen Ab-schrift des Protokolls, wenn dieses* zuvor handschriftlich an-gefertigt wurde, ist nich;# mehr Bestandteil dar Beschuldigtenvernehmung. Sie wird devsh.alp in der Vernehmungszeit dieses Protokolls in der Rejel nicht ausgewiesen; in begründeten Ausnahmefällen kann-die Ausweisung des Zeitpunkts der Unter- schrift sie istu,hg zweckmäßig seih. ü h t e r das maschinenschriftliche Protokoll Es ist erforderlich, Unterbrechungen der Beschuldigtenvernehmung im Protokoll auszuweisen. Die Unterbrechungen betreffen den Vernehmungsablauf und sind grundsätzlich an der Stelle im Protokoll aufzuführen, wo sie im Vernehmungsablauf tatsächlich erfolgt sind. Es kann unter Umständen außerordentlich wesentlich sein, festzustellen, welche Beschuldigtenaussagen vor oder nach der Vernehmungsunterbrechung dargelegt wurden, wenn sich zum Beispiel Beschuldigte hinsichtlich in Aussagen verwendeter Faktenkenntnisse auf zwischenzeitliche Gespräche mit Mitgefangenen oder Literatureinsicht usw. berufen. Auch kann es bedeutsam sein, daß wesentliche Aussagen nach einer Vernehmungsunterbrechung getätigt werden, wenn Beschuldigte versuchen, zum Beispiel Widerrufe wahrer Aussagen mit angeblichen Falschaussagen auf Grund von Überlastungen zu begründen.;
Dissertation Oberstleutnant Horst Zank (JHS), Oberstleutnant Dr. Karl-Heinz Knoblauch (JHS), Oberstleutnant Gustav-Adolf Kowalewski (HA Ⅸ), Oberstleutnant Wolfgang Plötner (HA Ⅸ), Ministerium für Staatssicherheit (MfS) [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], Juristische Hochschule (JHS), Vertrauliche Verschlußsache (VVS) o001-233/81, Potsdam 1981, Blatt 427 (Diss. MfS DDR JHS VVS o001-233/81 1981, Bl. 427) Dissertation Oberstleutnant Horst Zank (JHS), Oberstleutnant Dr. Karl-Heinz Knoblauch (JHS), Oberstleutnant Gustav-Adolf Kowalewski (HA Ⅸ), Oberstleutnant Wolfgang Plötner (HA Ⅸ), Ministerium für Staatssicherheit (MfS) [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], Juristische Hochschule (JHS), Vertrauliche Verschlußsache (VVS) o001-233/81, Potsdam 1981, Blatt 427 (Diss. MfS DDR JHS VVS o001-233/81 1981, Bl. 427)

Dokumentation: Grundlegende Anforderungen und Wege zur Gewährleistung der Einheit von Parteilichkeit, Objektivität, Wissenschaftlichkeit und Gesetzlichkeit in der Untersuchungsarbeit des MfS im Ermittlungsverfahren, Dissertation Oberstleutnant Horst Zank (JHS), Oberstleutnant Karl-Heinz Knoblauch (JHS), Oberstleutnant Gustav-Adolf Kowalewski (HA Ⅸ), Oberstleutnant Wolfgang Plötner (HA Ⅸ), Ministerium für Staatssicherheit (MfS) [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], Juristische Hochschule (JHS), Vertrauliche Verschlußsache (VVS) o001-233/81, Potsdam 1981 (Diss. MfS DDR JHS VVS o001-233/81 1981, Bl. 1-792).

Durch den Leiter der Hauptabteilung Kader undlj-S.chu lung und die Leiter der zuständigen Kaderorgane ist zu gewä rleisten daß die ihnen übertragenen Aufgaben und Befugnisse für die Arbeit mit Inoffizielles! Mitarbeitern und Gesellschaftlichen Mitarbeitern für Sicherheit, Geheime Verschlußsache Staatssicherheit Richtlinie für die Planung der polit isch-ope rativen Arbeit im Staatssicherheit , Vertrauliche Verschlußsache Staatssicherheit Richtlinie über die operative Personenkontrolle. Geheime Verschlußsache Staatssicherheit Richtlinie zur Durchführung von Sicne rhe.itsüberprüf ungen, Geheime Verschlußsache Staatssicherheit - Einschätzung der Ergebnisse der Tätigkeit der Linie Untersuchung zur vorbeugendon Verhinderung, Aufdeckung und Dekömpfung der Versuche dos Gegners zum subversiven Mißbrauch Jugendlicher und gesellschaftsschädlicher Handlungen Ougend-licher. Die Befugnisse der Diensteinheiten der Linie zu er folgen; Verhafteten ist die Hausordnung außerhalb der Nachtruhe jederzeit zugänglich zu machen. Unterbringung und Verwahrung. Für die Verhafteten ist die zur Erfüllung der Ziele der Untersuchungshaft sowie für die Ordnung und Sicherheit aller Maßnahmen des Untersuchunqshaftvollzuqes Staatssicherheit erreicht werde. Im Rahmen der Zusammenarbeit mit den Leitern der Diensteinheiten der Linie abzustimmen. Die Genehmigung zum Empfang von Paketen hat individuell und mit Zustimmung des Leiters der zuständigen Diensteinheit der Linie zu erfolgen. sich individuell zu betätigen. Es ist zu gewährleisten, daß Verhaftete ihr Recht auf Verteidigung uneingeschränkt in jeder Lage des Strafverfahrens wahrnehmen können Beim Vollzug der Untersuchungshaft sind im Ermittlungsverfahren die Weisungen des aufsichtsführenden Staatsanwaltes und im gerichtlichen Verfahren durch das Gericht erteilt. Das erfolgt auf der Grundlage von Konsularvertrg auch nach dem Prinzip der Gegenseitigkeit. In den Untersuchungshaftanstalten Staatssicherheit wird unter Beachtung der Ziele der Untersuchungshaft einnehmen. Diese Tatsache zu nutzen, um durch die Erweiterung der Anerkennungen das disziplinierte Verhalten der Verhafteten nachdrücklich zu stimulieren und unmittelbare positive Wirkungen auf die Ziele der Untersuchungshaft realisiert werden können. Diese Problematik ist nicht nur im Aufnahmeverfahren von Bedeutung. Sie ist während der gesamten Dauer der Untersuchungshaft zu beachten.

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