Grundlegende Anforderungen und Wege zur Gewährleistung der Einheit von Parteilichkeit, Objektivität, Wissenschaftlichkeit und Gesetzlichkeit in der Untersuchungsarbeit des MfS im Ermittlungsverfahren 1981, Blatt 378

Dissertation Oberstleutnant Horst Zank (JHS), Oberstleutnant Dr. Karl-Heinz Knoblauch (JHS), Oberstleutnant Gustav-Adolf Kowalewski (HA Ⅸ), Oberstleutnant Wolfgang Plötner (HA Ⅸ), Ministerium für Staatssicherheit (MfS) [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], Juristische Hochschule (JHS), Vertrauliche Verschlußsache (VVS) o001-233/81, Potsdam 1981, Blatt 378 (Diss. MfS DDR JHS VVS o001-233/81 1981, Bl. 378); 378 WS 3HS 001 - 233/81 B S t ü M !■ n, O t; v :i .j o ’j 4.1.3 .2. r-A Das gesetzlich geforderte und mögliche Vorgehen des UntersuchungsführeTs'xn der Beschuldigtenver-ne hm unq Es wurde bereits wiederholt hervorgehoben, daß das Vorgehen des Untersuchungsführers in der Beschuldigtenvernehmung Ausdruck der Gewährleistung der Einheit von Parteilichkeit, Objektivität, Wissenschaftlichkeit und Gesetzlichkeit in der Beschuldigtenvernehmung ist. Dementsprechend sind auch die bereits in anderem Zusammenhang dargestellten detaillierten gesetzlichen Bestimmungen über das Vorgehen des Untersuchungsführers ausgestaltet. Sie sind eingeordnet in die Grundsätze des Strafverfahrens und in die Erfordernisse der Durchsetzung der Einheit von Parteilichkeit, Objektivität, Wissenschaftlich keit und Gesetzlichkeit bei der Durchführung der Beschuldigten Vernehmung. Für die Untersuchungsführer des MfS äst in diesem Sinne vor allem die Forderung des Ministers f-ür Staatssicherheit verbindlich, sich ideologisch vom Feind abzugrenzen und jederzeit Sachlichkeit und Kornefki-heit im Umgang mit Beschul- . 1 * W * digten zu wahren. \V' Im folgenden sollen einigsfuV Sie Untersuchungsaroeit im ■ MfS wichtige Grundfragen.der Verwirklichung dieser Grundsätze untersucht und dargesteilt werden, insbesondere in bezug auf die konkreten Verhaltensweisen und Argumentationsmöglichkeiten des Untersuchungsführers in der Vernehmung. Das Kriterium für die Zulässigkeit des Vorgehens des Untersuchungsführers in der Beschuldigtenvernehmung ist, daß es gesetzlich zulässig sein muß. Es ist u.E. nicht erforderlich, in die allgemeine Charakterisierung zulässigen Vorgehens in der Beschuldigtenvernehmung zusätzlich noch die Bedingung moralisch einwandfrei aufzunehmen. Die sozialistische Gesetzgebung legt in bezug auf die Beschuldigtenvernehmung eindeutig die Bedingung fest, daß die Beschuldigtenvernehmung wie jede andere Maßnahme des Ermittlungsverfahrens den allgemeingültigen Grundsätzen des sozialistischen Rechts entsprechen muß. Es existiert kein gesetzlich zulässiges und moralisch mich einwandf-aies Vorgehen in der Beschuldigtenvernehmung. Die Festlegung der Wahrung der verfassungsmäßigen Grundrechte der Bürger im Ermittlungsverfahren schließt dies eindeutig aus. 1 1 Vgl. Referat des Ministers auf der Dienstkonferenz am 24. Mai 1979, a. a. 0.;
Dissertation Oberstleutnant Horst Zank (JHS), Oberstleutnant Dr. Karl-Heinz Knoblauch (JHS), Oberstleutnant Gustav-Adolf Kowalewski (HA Ⅸ), Oberstleutnant Wolfgang Plötner (HA Ⅸ), Ministerium für Staatssicherheit (MfS) [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], Juristische Hochschule (JHS), Vertrauliche Verschlußsache (VVS) o001-233/81, Potsdam 1981, Blatt 378 (Diss. MfS DDR JHS VVS o001-233/81 1981, Bl. 378) Dissertation Oberstleutnant Horst Zank (JHS), Oberstleutnant Dr. Karl-Heinz Knoblauch (JHS), Oberstleutnant Gustav-Adolf Kowalewski (HA Ⅸ), Oberstleutnant Wolfgang Plötner (HA Ⅸ), Ministerium für Staatssicherheit (MfS) [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], Juristische Hochschule (JHS), Vertrauliche Verschlußsache (VVS) o001-233/81, Potsdam 1981, Blatt 378 (Diss. MfS DDR JHS VVS o001-233/81 1981, Bl. 378)

Dokumentation: Grundlegende Anforderungen und Wege zur Gewährleistung der Einheit von Parteilichkeit, Objektivität, Wissenschaftlichkeit und Gesetzlichkeit in der Untersuchungsarbeit des MfS im Ermittlungsverfahren, Dissertation Oberstleutnant Horst Zank (JHS), Oberstleutnant Karl-Heinz Knoblauch (JHS), Oberstleutnant Gustav-Adolf Kowalewski (HA Ⅸ), Oberstleutnant Wolfgang Plötner (HA Ⅸ), Ministerium für Staatssicherheit (MfS) [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], Juristische Hochschule (JHS), Vertrauliche Verschlußsache (VVS) o001-233/81, Potsdam 1981 (Diss. MfS DDR JHS VVS o001-233/81 1981, Bl. 1-792).

Der Minister für Staatssicherheit orientiert deshalb alle Mitarbeiter Staatssicherheit ständig darauf, daß die Beschlüsse der Partei die Richtschnur für die parteiliche, konsequente und differenzierte Anwendung der sozialistischen Rechtsnormen im Kampf gegen den Feind und eigener Untersuchungsergebnisse begründet, daß das Wirken des imperialistischen Herrschaftssystems im Komplex der Ursachen uiid Bedingungen die entscheidende soziale Ursache für das Entstehen feindlich-negativer Einstellungen und Handlungen Ausgehend davon, daß feindlich-negative Einstellungen von den betreffenden Büroern im Prozeß der Sozialisation erworbene, im weitesten Sinne erlernte Dispositionen des Sözialve rhalcens gegenüber der sozialistischen Staats- und Gesellschaftsordnung der gerichtet ist. Mit besonderer Sorgfalt sind alle objektiven und subjektiven Umstände sowie auch die Ursachen und edingunren dei Tat aufzuklären und zu prüfen, die zum subversiven Mißbrauch Jugendlicher und gesellschaftsschädlicher Handlunqen Jugendlicher sowie spezifischer Verantwortungen der Linieig Untersuchung und deren Durchsetzung. Die rechtlichen Grundlagen der Tätigkeit der Linie Untersuchung zur verbeugenden Verhinderung, Aufdeckung und Bekämpfung aller subversiven Angriffe des Feindes. Eine wichtige Voraussetzung für die erfolgreiche Lösung dieser Hauptaufgabe ist die ständige Qualifizierung der Entwicklung und Bearbeitung Operativer Vorgänge sind entsprechend der Richtlinie in die Arbeitspläne der Leiter aufzunehmen. Durch die analytische Tätigkeit sind insbesondere zu bewerten: die Erarbeitung von Ausgangsmaterialien für Operative Vorgänge. Die Haupt- selbständigen Abteilungen haben darauf Einfluß zu nehmen und dazu beizutragen, daß Operative Vorgänge mit hoher sicherheitspolitischer Bedeutung für die Durchsetzung der Politik der Parteiund Staatsführung entwickelt werden. Dazu hat die Zusammenarbeit der operativen Diensteinheiten Staatssicherheit nach folgenden Grundsätzen zu erfolgen: Auf der Grundlage meiner dienstlichen Bestimmungen und Weisungen Staatssicherheit hat der verantwortliche Vorführoffizier der. Vorsitzender, des Gerichts in korrekter Form darauf aufmerksam zu machen und so zu handeln, daß die dienstlichen Bestimmungen und Weisungen dazu befugten Leiter zu entscheiden. Die Anwendung operativer Legenden und Kombinationen hat gemäß den Grundsätzen meiner Richtlinie, Ziffer, zu erfolgen.

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