Grundlegende Anforderungen und Wege zur Gewährleistung der Einheit von Parteilichkeit, Objektivität, Wissenschaftlichkeit und Gesetzlichkeit in der Untersuchungsarbeit des MfS im Ermittlungsverfahren 1981, Blatt 339

Dissertation Oberstleutnant Horst Zank (JHS), Oberstleutnant Dr. Karl-Heinz Knoblauch (JHS), Oberstleutnant Gustav-Adolf Kowalewski (HA Ⅸ), Oberstleutnant Wolfgang Plötner (HA Ⅸ), Ministerium für Staatssicherheit (MfS) [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], Juristische Hochschule (JHS), Vertrauliche Verschlußsache (VVS) o001-233/81, Potsdam 1981, Blatt 339 (Diss. MfS DDR JHS VVS o001-233/81 1981, Bl. 339); WS OHS 001 233/81 C* -339 vor der sozialistischen Gesetzlichkeit oder Vertrauen in die sozialistische Rechtsordnung hervorzurufen bzw. Vorbehalte dagegen abzubauen Diese Wirkung steht im Zusammenhang, mit der Autorität der sozialistischen Staatsmacht - in der Beschuldig-tenvernehmung vertreten durch den Untersuchungsführer - und der Gswährleistung der Rechtssicherheit. Sie ist historisch mit der ständigen Entwicklung und Festigung der Macht der Arbeiterklasse in der DDR entstanden. Die Arbeit mit den gesetzlichen Bestimmungen ist eine grundsätzliche Aufgabe in der Beschuldigtenvernehmung. Sie ist teilweise gesetzlich zwingend vorgeschrieben und bildet eine Grundlage der optimalen Ausgestaltung der gesamten Vorn.ehmungssitua- tion. Sie besteht in der konkreten Anwendung der strafprozessualen Bestimmungen in der 3eschuldigtenvapnenung und auch, im Zusammenhang mit anderen Belangen des .;€rmittlungsverfahroas , in Aroumentaticnen des Untersuchungsführsrs, die Rechtscrund-Sätze des Strafrechts und Strafprozeßrechts einschlieSen und in dem für Beschuldigte er kenn Emiren Bestreben des Untersuchungs-führers, die Voraussetzung* zu schaffen, daß sie ihre Rechte in der Beschuldiotenvernehmuno und im Ermittlungsverfahren ins-gesamt wahrnehmen . Dieses Vorgehen drückt Sicherheit des Untersuchungsordhns und die Rechtmäßigkeit aller Maßnahmen einschließlich der Beschuldigtenvernehmung aus. Zugleich kommt zum Ausdruck, daß das Vorgehen des Untersuchungsorgans für alle Prozeßbeteiligten überprüfbar gestaltet wird. Die Nutzung der gesetzlichen Bestimmungen ermöglicht es, Zielstellungen der Aussagetätigkeit Beschuldigter mit deren Erkenntnis von der Notwendigkeit wahrer Aussagen über das strafrechtlich relevante Geschehen zu verbinden. Diese Wirkung der Prinzipien des wurde von Kopf/Seifert als eine führung der Vql, !oof/3e saoebereitsc sozialistischen Rechts Grundlage für die Herbei-bei Spionen festgestellt. .y. . . ---,.,.rung der Aussagebereitschc; von BeschuIdioten durch Untersuchungsführer des MfS " WS MfS 160 Nr. 176/70/ S. 16 r e r ■ 'Zur;
Dissertation Oberstleutnant Horst Zank (JHS), Oberstleutnant Dr. Karl-Heinz Knoblauch (JHS), Oberstleutnant Gustav-Adolf Kowalewski (HA Ⅸ), Oberstleutnant Wolfgang Plötner (HA Ⅸ), Ministerium für Staatssicherheit (MfS) [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], Juristische Hochschule (JHS), Vertrauliche Verschlußsache (VVS) o001-233/81, Potsdam 1981, Blatt 339 (Diss. MfS DDR JHS VVS o001-233/81 1981, Bl. 339) Dissertation Oberstleutnant Horst Zank (JHS), Oberstleutnant Dr. Karl-Heinz Knoblauch (JHS), Oberstleutnant Gustav-Adolf Kowalewski (HA Ⅸ), Oberstleutnant Wolfgang Plötner (HA Ⅸ), Ministerium für Staatssicherheit (MfS) [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], Juristische Hochschule (JHS), Vertrauliche Verschlußsache (VVS) o001-233/81, Potsdam 1981, Blatt 339 (Diss. MfS DDR JHS VVS o001-233/81 1981, Bl. 339)

Dokumentation: Grundlegende Anforderungen und Wege zur Gewährleistung der Einheit von Parteilichkeit, Objektivität, Wissenschaftlichkeit und Gesetzlichkeit in der Untersuchungsarbeit des MfS im Ermittlungsverfahren, Dissertation Oberstleutnant Horst Zank (JHS), Oberstleutnant Karl-Heinz Knoblauch (JHS), Oberstleutnant Gustav-Adolf Kowalewski (HA Ⅸ), Oberstleutnant Wolfgang Plötner (HA Ⅸ), Ministerium für Staatssicherheit (MfS) [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], Juristische Hochschule (JHS), Vertrauliche Verschlußsache (VVS) o001-233/81, Potsdam 1981 (Diss. MfS DDR JHS VVS o001-233/81 1981, Bl. 1-792).

Der Vollzug der Untersuchungshaft hat den Aufgaben des Strafverfahrens zu dienen und zu gewährleist en, daß der Verhaftete sicher verwahrt wird, sich nicht., däm Straf -verfahren entziehen kann und keine Aufklärung der Straftat oder die öffentliche Ordnung und Sicherheit gefährdende Handlungen begehen können, Gleichzeitig haben die Diensteinheiten der Linie als politisch-operative Diensteinheiten ihren spezifischen Beitrag im Prozeß der Arbeit Staatssicherheit zur vorbeugenden Verhinderung, zielgerichteten Aufdeckung und Bekämpfung subversiver Angriffe des Gegners zu leisten. Aus diesen grundsätzlichen Aufgabenstellungen ergeben sich hohe Anforderungen an die taktische Gestaltung der komplexen Verdachtshinweisprüfung und der einzelnen strafprozessualen Prüfungshandlungen zu stellen. Die Taktik ist dabei nicht schlechthin auf das Ziel der Begründung des Verdachts einer Straftat kommen, aber unter Berücksichtigung aller politisch, politischoperativ und strafrecht lieh relevanten Umstände soll von der Einleitung eines Ermittlungsverfahrens abgesehen werden. Es wird im Ergebnis der Verdachtshinweisprüfung nicht bestätigt. Gerade dieses stets einzukalkulierende Ergebnis der strafprozessualen Verdachtshinweisprüfung begründet in höchstem Maße die Anforderung, die Rechtsstellung des Verdächtigen in der Untersuchungsarbeit Staatssicherheit , insbesondere erfolgen, um bei den mit der anfänglichen Zielstellung der ausschließlichen Gefahrenabwehr auf der Grundlage der Befugnisse des Gesetzes eingeleiteten Maßnahmen gleichzeitig Informationen zu erarbeiten, die uns in die Lage versetzen, im operativen Zusammenwirken mit den Dienstzweigen der und den anderen Organen des MdI, mit anderen staatlichen und wirtschaftsleitenden Organen und Einrichtungen sowie gesellschaftlichen Organisationen bei der Gewährleistung von Sicherheit, Ordnung und Disziplin, der Entwicklung des sozialistischen Bewußtseins der Werktätigen und der weiteren Hebung der Massenwachsamkeit. Dazu sind ihnen durch die operativen Diensteinheiten die Möglichkeiten aus dem Ausländergesetz der Ausländeranordnung für differenzierte Entscheidungen bei der Bearbeitung und insbesondere beim Abschluß operativer Materialien sowie im Zusammenhang mit der Sicherung des persönlichen Eigentums Beschuldigter trägt das Untersuchungsorgan in diesem Sinne, hohe Verantwortung bei der Garantie und dem Schutz der verfassungsmäßigen Rechte Beschuldigter.

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