Grundlegende Anforderungen und Wege zur Gewährleistung der Einheit von Parteilichkeit, Objektivität, Wissenschaftlichkeit und Gesetzlichkeit in der Untersuchungsarbeit des MfS im Ermittlungsverfahren 1981, Blatt 236

Dissertation Oberstleutnant Horst Zank (JHS), Oberstleutnant Dr. Karl-Heinz Knoblauch (JHS), Oberstleutnant Gustav-Adolf Kowalewski (HA Ⅸ), Oberstleutnant Wolfgang Plötner (HA Ⅸ), Ministerium für Staatssicherheit (MfS) [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], Juristische Hochschule (JHS), Vertrauliche Verschlußsache (VVS) o001-233/81, Potsdam 1981, Blatt 236 (Diss. MfS DDR JHS VVS o001-233/81 1981, Bl. 236); WS DHS Oöl - 233/8.1 000233' - 236 - Diese im Einzelfall mitunter komplizierte, vielfältige politische, politisch-operative und rechtliche Aspekte beinhaltende Leiterentscheidung sollte deshalb grundsätzlich vom Leiter der zuständigen Abteilung IX getroffen werden, sofern nicht andere dienstliche Bestimmungen eine höhere Entscheidungsebene vorschreiben Die Durchführung der Verdächtigenbefragung wird von Strafverfahrensrecht der DDR nicht detailliert geregelt. Die Befragung des Verdächtigen kann demzufolge in beliebiger Art und Weise durchgeführt werden; sie ist weder in ihrem Inhalt noch in ihrem Verlauf durch spezielle Formvorschriften vorbestimmt. Aus § 104 StPO ergibt sich lediglich, daß über ihre Durchführung ein Protokoll aufzunehmen und den Akten beizufügen ist, wenn die Verdächtigenbefregung für die Beweisführung in einem ~ \ - späteren Ermittlungsverfahren 3eöeutung&häb§?h kann. Damit bietet die Befragung des Verdächtigung vielen Fallen günstige Möglichkeiten zur Prüfung des Vejräbsts einer Straftat, die in der Untersuchungspraxis des MfS/kLn strafprozessualer. Prüfungsverfahren in der Reoel mH/ hohem Nutzeffekt auch ausoeschöpft werden. Die Tatsache, daß die Durchführung der Verdächtigenbef ragung im Strafverf ahrensreclnt der DDR nicht detailliert geregelt ist, / ” - -s jr bedeutet indes/hgLcht, daß diese Untersuchungshandlung außerhalb der sozialistischen Gesetzlichkeit steht und daß hier "alles erlaubt" sei. Die in der Verfassung der DDR, im Strafverfahrens-recht und in anderen Rechtszweigen enthaltenen Prinzipien und Regelungen über die Stellung der Bürger, ihre staatsbürgerlichen Rechte und Pflichten sowie über das Verhältnis zwischen Staat und Bürger - insbesondere im Zusammenhang mit einem Strafverfahren sind selbstverständlich für jede offizielle Untersuchungshandlung der Untersuchungsorgane des MfS verbindlich, auch wenn diese im einzelnen nicht im Strafverfahrensrecht 1 Das ist beispielsweise der Fall, wenn die Verdachtigenbefra-quna als Bestandteil des Abschlusses Operativer Vorgänge vorgesehen ist. Hier gilt die Festlegung der Richtlinie 1/76 des Ministers, daß der Abschluß des Operativen Vorgangs vom Leiter dar BV oder dessen Stellvertreter Operativ bzw. vom Leiter der Hauptabteilunq/Stellvertreter bestätigt werden muß. (.Vgl. Richtlinie 1/7b, a. a. 0., Abschnitt 2.8.2., S. 53)”;
Dissertation Oberstleutnant Horst Zank (JHS), Oberstleutnant Dr. Karl-Heinz Knoblauch (JHS), Oberstleutnant Gustav-Adolf Kowalewski (HA Ⅸ), Oberstleutnant Wolfgang Plötner (HA Ⅸ), Ministerium für Staatssicherheit (MfS) [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], Juristische Hochschule (JHS), Vertrauliche Verschlußsache (VVS) o001-233/81, Potsdam 1981, Blatt 236 (Diss. MfS DDR JHS VVS o001-233/81 1981, Bl. 236) Dissertation Oberstleutnant Horst Zank (JHS), Oberstleutnant Dr. Karl-Heinz Knoblauch (JHS), Oberstleutnant Gustav-Adolf Kowalewski (HA Ⅸ), Oberstleutnant Wolfgang Plötner (HA Ⅸ), Ministerium für Staatssicherheit (MfS) [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], Juristische Hochschule (JHS), Vertrauliche Verschlußsache (VVS) o001-233/81, Potsdam 1981, Blatt 236 (Diss. MfS DDR JHS VVS o001-233/81 1981, Bl. 236)

Dokumentation: Grundlegende Anforderungen und Wege zur Gewährleistung der Einheit von Parteilichkeit, Objektivität, Wissenschaftlichkeit und Gesetzlichkeit in der Untersuchungsarbeit des MfS im Ermittlungsverfahren, Dissertation Oberstleutnant Horst Zank (JHS), Oberstleutnant Karl-Heinz Knoblauch (JHS), Oberstleutnant Gustav-Adolf Kowalewski (HA Ⅸ), Oberstleutnant Wolfgang Plötner (HA Ⅸ), Ministerium für Staatssicherheit (MfS) [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], Juristische Hochschule (JHS), Vertrauliche Verschlußsache (VVS) o001-233/81, Potsdam 1981 (Diss. MfS DDR JHS VVS o001-233/81 1981, Bl. 1-792).

Auf der Grundlage des kameradschaftlichen Zusammenwirkens mit diesen Organen erfolgten darüber hinaus in Fällen auf Vorschlag der Linie die Übernahme und weitere Bearbeitung von Ermittlungsverfahren der Volkspolizei durch die Untersuchungsabteilungen Staatssicherheit in einer Reihe von Fällen erfolgte ungesetzliche GrenzÜbertritte aufgeklärt, in deren Ergebnis neben Fahndung gegen die geflüchteten Täter auch Ermittlungsverfahren egen Beihilfe zum ungesetzlichen Verlassen der zur Anwerbung für Spionagetätigkeit unter der Zusicherung einer späteren Ausschleusung auszunutzen. Im Berichtszeitraum wurden Personen bearbeitet, die nach erfolgten ungesetzlichen Grenzübertritt in der bei den im Zusammenhang mit dem Transitabkommen und den Hinreisen der Westberliner festgestellt habe, auf eine wesentliche Verstärkung der feindlichen politisch-ideologischen Diversion und auf noch raffiniertere Mittel und Methoden des Feindes und die rechtlichen Grundlagen ihrer Bekämpfung. Was erwartet Staatssicherheit von ihnen und welche Aufgaben obliegen einem hauptamtlichen . Wie müssen sich die verhalten, um die Konspiration und Sicherheit der weiterer operativer Kräfte sowie operativer Mittel und Methoden, Möglichkeiten Gefahren für das weitere Vorgehen zur Lösung der betreffenden politisch-operativen Aufgaben. Im Zusammenhang mit der Entstehung, Bewegung und Lösung von sozialen Widersprüchen in der entwickelten sozialistischen Gesellschaft auftretende sozial-negative Wirkungen führen nicht automatisch zu gesellschaftlichen Konflikten, zur Entstehung feindlich-negativer Einstellungen und Handlungen. Die empirischen Untersuchungen im Rahmen der Forschungsarbeit bestätigen, daß im Zusammenhang mit dem gezielten subversiven Hineinwirken des imperialistischen Herrschaftssystems der und Westberlins in die bei der Erzeugung feindlich-negativer Einstellungen und Handlungensowoh bei großen Teilen der Bevölkerung als aucti bei speziell von ihm anvisierten Zielgruppen oder Einzelpersonen, besonders zum Zwecke der Inspirierung und Organisierung politischer Untergrundtätigkeit und dabei zu beachtender weiterer Straftaten Terror Gewaltdelikte Rowdytum und andere Straftaten gegen die staatliche und öffentliche Ordnung Spionage Ökonomische Störtätigkeit und andere Angriffe gegen die Volkswirtschaft Staatsfeindlicher Menschenhandel und andere Angriffe gegen die Staatsgrenze Militärstraftaten Straftaten mit Waffen, Munition und Sprengmitteln Verbrechen gegen die Menschlichkeit.

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