Grundlegende Anforderungen und Wege zur Gewährleistung der Einheit von Parteilichkeit, Objektivität, Wissenschaftlichkeit und Gesetzlichkeit in der Untersuchungsarbeit des MfS im Ermittlungsverfahren 1981, Blatt 236

Dissertation Oberstleutnant Horst Zank (JHS), Oberstleutnant Dr. Karl-Heinz Knoblauch (JHS), Oberstleutnant Gustav-Adolf Kowalewski (HA Ⅸ), Oberstleutnant Wolfgang Plötner (HA Ⅸ), Ministerium für Staatssicherheit (MfS) [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], Juristische Hochschule (JHS), Vertrauliche Verschlußsache (VVS) o001-233/81, Potsdam 1981, Blatt 236 (Diss. MfS DDR JHS VVS o001-233/81 1981, Bl. 236); WS DHS Oöl - 233/8.1 000233' - 236 - Diese im Einzelfall mitunter komplizierte, vielfältige politische, politisch-operative und rechtliche Aspekte beinhaltende Leiterentscheidung sollte deshalb grundsätzlich vom Leiter der zuständigen Abteilung IX getroffen werden, sofern nicht andere dienstliche Bestimmungen eine höhere Entscheidungsebene vorschreiben Die Durchführung der Verdächtigenbefragung wird von Strafverfahrensrecht der DDR nicht detailliert geregelt. Die Befragung des Verdächtigen kann demzufolge in beliebiger Art und Weise durchgeführt werden; sie ist weder in ihrem Inhalt noch in ihrem Verlauf durch spezielle Formvorschriften vorbestimmt. Aus § 104 StPO ergibt sich lediglich, daß über ihre Durchführung ein Protokoll aufzunehmen und den Akten beizufügen ist, wenn die Verdächtigenbefregung für die Beweisführung in einem ~ \ - späteren Ermittlungsverfahren 3eöeutung&häb§?h kann. Damit bietet die Befragung des Verdächtigung vielen Fallen günstige Möglichkeiten zur Prüfung des Vejräbsts einer Straftat, die in der Untersuchungspraxis des MfS/kLn strafprozessualer. Prüfungsverfahren in der Reoel mH/ hohem Nutzeffekt auch ausoeschöpft werden. Die Tatsache, daß die Durchführung der Verdächtigenbef ragung im Strafverf ahrensreclnt der DDR nicht detailliert geregelt ist, / ” - -s jr bedeutet indes/hgLcht, daß diese Untersuchungshandlung außerhalb der sozialistischen Gesetzlichkeit steht und daß hier "alles erlaubt" sei. Die in der Verfassung der DDR, im Strafverfahrens-recht und in anderen Rechtszweigen enthaltenen Prinzipien und Regelungen über die Stellung der Bürger, ihre staatsbürgerlichen Rechte und Pflichten sowie über das Verhältnis zwischen Staat und Bürger - insbesondere im Zusammenhang mit einem Strafverfahren sind selbstverständlich für jede offizielle Untersuchungshandlung der Untersuchungsorgane des MfS verbindlich, auch wenn diese im einzelnen nicht im Strafverfahrensrecht 1 Das ist beispielsweise der Fall, wenn die Verdachtigenbefra-quna als Bestandteil des Abschlusses Operativer Vorgänge vorgesehen ist. Hier gilt die Festlegung der Richtlinie 1/76 des Ministers, daß der Abschluß des Operativen Vorgangs vom Leiter dar BV oder dessen Stellvertreter Operativ bzw. vom Leiter der Hauptabteilunq/Stellvertreter bestätigt werden muß. (.Vgl. Richtlinie 1/7b, a. a. 0., Abschnitt 2.8.2., S. 53)”;
Dissertation Oberstleutnant Horst Zank (JHS), Oberstleutnant Dr. Karl-Heinz Knoblauch (JHS), Oberstleutnant Gustav-Adolf Kowalewski (HA Ⅸ), Oberstleutnant Wolfgang Plötner (HA Ⅸ), Ministerium für Staatssicherheit (MfS) [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], Juristische Hochschule (JHS), Vertrauliche Verschlußsache (VVS) o001-233/81, Potsdam 1981, Blatt 236 (Diss. MfS DDR JHS VVS o001-233/81 1981, Bl. 236) Dissertation Oberstleutnant Horst Zank (JHS), Oberstleutnant Dr. Karl-Heinz Knoblauch (JHS), Oberstleutnant Gustav-Adolf Kowalewski (HA Ⅸ), Oberstleutnant Wolfgang Plötner (HA Ⅸ), Ministerium für Staatssicherheit (MfS) [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], Juristische Hochschule (JHS), Vertrauliche Verschlußsache (VVS) o001-233/81, Potsdam 1981, Blatt 236 (Diss. MfS DDR JHS VVS o001-233/81 1981, Bl. 236)

Dokumentation: Grundlegende Anforderungen und Wege zur Gewährleistung der Einheit von Parteilichkeit, Objektivität, Wissenschaftlichkeit und Gesetzlichkeit in der Untersuchungsarbeit des MfS im Ermittlungsverfahren, Dissertation Oberstleutnant Horst Zank (JHS), Oberstleutnant Karl-Heinz Knoblauch (JHS), Oberstleutnant Gustav-Adolf Kowalewski (HA Ⅸ), Oberstleutnant Wolfgang Plötner (HA Ⅸ), Ministerium für Staatssicherheit (MfS) [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], Juristische Hochschule (JHS), Vertrauliche Verschlußsache (VVS) o001-233/81, Potsdam 1981 (Diss. MfS DDR JHS VVS o001-233/81 1981, Bl. 1-792).

Die Ermittlungsverfahren wurden in Bearbeitung genommen wegen Vergleichszahl rsonen rsonen Spionage im Auftrag imperialistischer Geheimdienste, sonst. Spionage, Landesve rräterische. Nach richtenüber-mittlung, Landesve rräterische Agententätigkeit, Landesverräterische Agententätigkeit in Verbindung mit Strafgesetzbuch Personen Personen Personen Personen Staatsfeindlicher Menschenhandel Personen Hetze - mündlich Hetze - schriftlich Verbrechen gegen die Menschlichkeit Personen Personen Personen Straftaten gemäß Kapitel und Strafgesetzbuch insgesamt Personen Menschenhandel Straftaten gemäß Strafgesetzbuch Beeinträchtigung staatlicher oder gesellschaftlicher Tätigkeit Zusammenschluß zur Verfolgung tzwid rige Zie Ungesetzliche Verbindungsaufnahme öffentliche Herab-wü rdigung Sonstige Straftaten gegen die öffentliche Ordnung, Straftaten gegen die staatl und öffentliche Ordnung insgesamt, Vorsätzliche Tötungsdelikte, Vorsätzliche Körper-ve rle tzung, Sonstige Straftaten gegen die Persönlichkeit, Jugend und Familie, Straftaten gegen das sozialistische Eigentum und die Volkswirtschaft. Die bisherigen Darlegungen zeigen auf, daß die Erarbeitung und Realisierung von realen politisch-operativen Zielstellungen in Rahnen der Bearbeitung von Straftaten, die sich gegen das sozialistische Eigentum und die Volkswirtschaft. Die bisherigen Darlegungen zeigen auf, daß die Erarbeitung und Realisierung von realen politisch-operativen Zielstellungen in Rahnen der Bearbeitung von Straftaten, die sich gegen das sozialistische Eigentum und die Volkswirtschaft sowohl bei Erscheinungsformen der ökonomischen Störtätigkeit als auch der schweren Wirtschaftskriminalität richten, äußerst komplizierte Prozesse sind, die nur in enger Zusammenarbeit zwischen der Linie und dem Untersuchungsorgan wird beispielsweise realisiert durch - regelmäßige Absprachen und Zusammenkünfte zwischen den Leitern der Abteilung und dem Untersuchungsorgan zwecks Informationsaustausch zur vorbeugenden Verhinderung von Provokationen und anderer feindlich-negativer und renitenter Handlungen und Verhaltensweisen inhaftierter Personen ableiten und erarbeiten, die für die allseitige Gewährleistung der inneren und äußeren ;iv- Sicherheit und Ordnung in der trägt dies wesentlich zur Veränderung der politisch-operativen Lage bei. Ich habe das bereits ausführlich begründet und auch schon auf eine Reihe von politisch-operativen Aufgaben aingewiesen.

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