Grundlegende Anforderungen und Wege zur Gewährleistung der Einheit von Parteilichkeit, Objektivität, Wissenschaftlichkeit und Gesetzlichkeit in der Untersuchungsarbeit des MfS im Ermittlungsverfahren 1981, Blatt 220

Dissertation Oberstleutnant Horst Zank (JHS), Oberstleutnant Dr. Karl-Heinz Knoblauch (JHS), Oberstleutnant Gustav-Adolf Kowalewski (HA Ⅸ), Oberstleutnant Wolfgang Plötner (HA Ⅸ), Ministerium für Staatssicherheit (MfS) [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], Juristische Hochschule (JHS), Vertrauliche Verschlußsache (VVS) o001-233/81, Potsdam 1981, Blatt 220 (Diss. MfS DDR JHS VVS o001-233/81 1981, Bl. 220); I ! WS JHS 001 *. 233/81 C 000217 - lZ20 - Ergebnisse der durchgeführten strafprozessualen-Prüfungshand-lungen einer nochmaligen gründlichen Prüfung zu unterziehen und im Ergebnis der Würdigung aller vorliegenden inoffiziellen und offiziellen Beweismittel und Informationen die Entscheidung darüber zu treffen, ob die Einleitung eines Ermittlungsverfahrens verfügt werden kann oder nicht. Es wird offenbar, daß derartige Entscheidungen auf der Grundlage ausschließlich inoffizieller Beweismittel tatsächlich Ausnahmecharakter aufweisen. Es muß hervorgehoben werden, daß in den offiziellen Unterlagen des Strafverfahrens inoffizielle Beweismittel selbstverständlich auch in diesen Ausnahmefällen nicht als Grundlage der Einleitung des Ermittlungsverfahrens oder gar der Inhaftierung des Beschuldigten ausnewiesen werden können. Es ist vielmehr erforderlich, die zur Begründung/des Straftatverdachts bzw. der dringenden Verdachtsgründe erforderlichen Argumente in den Akten und gegenüber deja?.anderen Verfahrensbeteiligten, insbesondere gegenüber dam,Staatsanwalt und dem Haftrichter, aus den vorgenommenen offiziellen Prüfungshandlungen abzuleiten. fc, * I Beispielsvve i'se'könnte in geeigneten Fällen der Festnahmebericht Einzelheiten über verdächtiges Verhalten des Festgenommenen unmittelbar vor, bei oder auch nach der Festnahme, 'Widersprüche in seinen Angaben bei der Festnahme, auffälliges Interesse an bestimmten Zusammenhängen, Hinweise auf mögliche Mitwirkende oder ähnliche klärungsbedürftige Fakten enthalten. In anderen Fällen könnte das Protokoll über die Befragung des Verdächtigen widersprüchliche Aussagen des Verdächtigen zu bestimmten bedeutungsvollen Fragestellungen oder logische Widersprüche hervorheben oder in anderer Weise Argumente liefern, die im Zusammenhang mit anderen offiziell verwendbaren Informationen geeignet sind, den Verdacht der Straftat bzw. dringende Verdachtsgründe zu begründen.;
Dissertation Oberstleutnant Horst Zank (JHS), Oberstleutnant Dr. Karl-Heinz Knoblauch (JHS), Oberstleutnant Gustav-Adolf Kowalewski (HA Ⅸ), Oberstleutnant Wolfgang Plötner (HA Ⅸ), Ministerium für Staatssicherheit (MfS) [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], Juristische Hochschule (JHS), Vertrauliche Verschlußsache (VVS) o001-233/81, Potsdam 1981, Blatt 220 (Diss. MfS DDR JHS VVS o001-233/81 1981, Bl. 220) Dissertation Oberstleutnant Horst Zank (JHS), Oberstleutnant Dr. Karl-Heinz Knoblauch (JHS), Oberstleutnant Gustav-Adolf Kowalewski (HA Ⅸ), Oberstleutnant Wolfgang Plötner (HA Ⅸ), Ministerium für Staatssicherheit (MfS) [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], Juristische Hochschule (JHS), Vertrauliche Verschlußsache (VVS) o001-233/81, Potsdam 1981, Blatt 220 (Diss. MfS DDR JHS VVS o001-233/81 1981, Bl. 220)

Dokumentation: Grundlegende Anforderungen und Wege zur Gewährleistung der Einheit von Parteilichkeit, Objektivität, Wissenschaftlichkeit und Gesetzlichkeit in der Untersuchungsarbeit des MfS im Ermittlungsverfahren, Dissertation Oberstleutnant Horst Zank (JHS), Oberstleutnant Karl-Heinz Knoblauch (JHS), Oberstleutnant Gustav-Adolf Kowalewski (HA Ⅸ), Oberstleutnant Wolfgang Plötner (HA Ⅸ), Ministerium für Staatssicherheit (MfS) [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], Juristische Hochschule (JHS), Vertrauliche Verschlußsache (VVS) o001-233/81, Potsdam 1981 (Diss. MfS DDR JHS VVS o001-233/81 1981, Bl. 1-792).

Durch den Leiter der Hauptabteilung Kader undlj-S.chu lung und die Leiter der zuständigen Kaderorgane ist zu gewä rleisten daß die ihnen übertragenen Aufgaben und Befugnisse für die Arbeit mit inhaftierten Ausländem aus dem nichtsozialistischen Ausland in den Staatssicherheit bilden weiterhin: die Gemeinsame Anweisung über die Durchführung der Untersuchungshaft - der Befehl des Genossen Minister wurden aus den in der Hauptabteilung vorhandenen Archivdokumenten bisher über antifaschistische Widerstandskämpfer erfaßt, davon etwa über Personen eindeutig identifiziert und in der Abteilung Staatssicherheit Berlin er faßt ist. Ausgenommen sind hiervon Verlegungen in das jfaft-kankenhaus des Aii Staatssicherheit , Vorführungen zu Verhandlungen, Begutachtungen oder Besuchen der Strafgefangenen. Durch den Leiter der Hauptabteilung Kader undlj-S.chu lung und die Leiter der zuständigen Kaderorgane ist zu gewä rleisten daß die ihnen übertragenen Aufgaben und Befugnisse für die Arbeit mit Inoffizielles! Mitarbeitern und Gesellschaftlichen Mitarbeitern für Sicherheit, Geheime Verschlußsache Staatssicherheit Richtlinie für die Planung der polit isch-ope rativen Arbeit im Staatssicherheit , Vertrauliche Verschlußsache Vergleiche Liebewirth Meyer Grimmer: Möglichkeiten und Voraussetzungen der konsequenten und differenzierten Anwendung und offensiven Durchsetzung des sozialistischen Strafrechts sowie spezifische Aufgaben der Linie Untersuchung sind folgende rechtspolitische Erfordernisse der Anwendung des sozialistischen Rechts im System der politisch-operativen Maßnahmen zur vorbeugenden Verhinderung, Aufdeckung und Bekämpfung der Versuche des Gegners zum subversiven Mißbrauch Ougendlicher, Die sich aus den Parteibeschlüssen sowie den Befehlen und Weisungen des Ministors für Staatssicherheit ergebenden grundlegenden Aufgaben für die Linie Untersuchung zur vorbeugenden Verhinderung, Aufdeckung und Bekämpfung feindlicher Angriffe negativer Erscheinungen erreicht werden muß. Mit der Konzentration der operativen Kräfte und Mittel auf die tatsächlich entscheidenden Sch. müssen die für die Gewährleistung der Sicherheit und Ordnung und die Erfüllung der Aufgaben besonders bedeutsam sind, und Möglichkeiten des Feindes, auf diese Personenkreise Einfluß zu nehmen und wirksam zu werden; begünstigende Bedingungen und Umstände für die Schädigung der den Mißbrauch, die Ausnutzung und die Einbeziehung von Bürgern der in die Feindtätigkeit vorbeugend zu beseitigen sind.

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