Grundlegende Anforderungen und Wege zur Gewährleistung der Einheit von Parteilichkeit, Objektivität, Wissenschaftlichkeit und Gesetzlichkeit in der Untersuchungsarbeit des MfS im Ermittlungsverfahren 1981, Blatt 46

Dissertation Oberstleutnant Horst Zank (JHS), Oberstleutnant Dr. Karl-Heinz Knoblauch (JHS), Oberstleutnant Gustav-Adolf Kowalewski (HA Ⅸ), Oberstleutnant Wolfgang Plötner (HA Ⅸ), Ministerium für Staatssicherheit (MfS) [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], Juristische Hochschule (JHS), Vertrauliche Verschlußsache (VVS) o001-233/81, Potsdam 1981, Blatt 46 (Diss. MfS DDR JHS VVS o001-233/81 1981, Bl. 46); - 46 VV5 0H5'001 - 233/81 1‘. "Austauschblat'/ Diese grundlegenden Zielstellungen der Rechtsverwirklichung durch die Tätigkeit der Untersuchungsabteilungen des MfS bestimmen alle Einzelausgaben. Auf Grund der zugespitzten Klassenkampfsituation an der Trennlinie zum imperialistischen Machtblock und der vielfältigen Faktoren, die aus aktuellen politischen Legebedingungen resultieren, wirft die Realisierung dieser grundlegenden Zielstellungen der Rechtsverwirklichung in der Tätigkeit der Untersuchungsorgans des MfS im jeweiligen Ermittlungsverfahren oftmals komplizierte Probleme auf. Die im Einzelfall zu treffenden Entscheidungen, beispielsweise über die Einleitung eines Ermittlungsverfahrens oder über Inhaftierungen,sowie die in deren Durchsetzung erforderlichen Untersuchungshandlungen - z. B. Umstände von Festnahmen, Art und Weise von Hausdurchsuchungen, Ort und '■* 'ff Zeit von Zeugenvernehmungen - erzenen jjhterschiedliche vorauszuberechnende und manchmal auch unvorhergesehene politische und politisch-operative Wirkungen. Was, .isoliert betrachtet, für die Unterstützung konkretsrfjig.ßen politisch er Aktivitäten geeig-net ist, kann bei Teilen der Bevölkerung ohne entsprechende flankierende Maßnahmen der Öffentlichkeitsarbeit mißverstanden werden. Immer müssen sämtliche im Einzelfall gegebenen Sachzusammenhänge und Bezüge sorgfältig analysiert werden, um die politischen und politisch-operativen Auswirkungen der zu treffenden Entscheidungen und Maßnahmen folgekritisch im Voraus zu bestimmen. Nur durch die Einheit von Parteilichkeit, Objektivität, Wissenschaftlichkeit und Gesetzlichkeit im Denken und Handeln der Leiter und Mitarbeiter ist gewährleistet, daß die Linie Untersuchung die dargestellten grundlegenden Zielstellungen der Rechtsvervvirklichung mit hoher Qualität durchsetzt. Die qualifizierte Erfüllung der übertragenen Aufgaben zur Bearbeitung von Ermittlungsverfahren ist der wichtigste Beitrag der Linie Untersuchung für die Realisierung der Gesamtaufgabenstellung des Ministeriums für Staatssicherheit. Die Untersuchungsorgane des MfS werden dabei in Erfüllung konkreter Weisungen des Ministers für Staatssicherheit eigenverantwortlich tätig und tragen damit die Verantwortung für die jederzeit den Erfordernissen der Klassenauseinandersetzung und der weiteren Entwicklung der sozialistischen Gesellschaft gerecht;
Dissertation Oberstleutnant Horst Zank (JHS), Oberstleutnant Dr. Karl-Heinz Knoblauch (JHS), Oberstleutnant Gustav-Adolf Kowalewski (HA Ⅸ), Oberstleutnant Wolfgang Plötner (HA Ⅸ), Ministerium für Staatssicherheit (MfS) [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], Juristische Hochschule (JHS), Vertrauliche Verschlußsache (VVS) o001-233/81, Potsdam 1981, Blatt 46 (Diss. MfS DDR JHS VVS o001-233/81 1981, Bl. 46) Dissertation Oberstleutnant Horst Zank (JHS), Oberstleutnant Dr. Karl-Heinz Knoblauch (JHS), Oberstleutnant Gustav-Adolf Kowalewski (HA Ⅸ), Oberstleutnant Wolfgang Plötner (HA Ⅸ), Ministerium für Staatssicherheit (MfS) [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], Juristische Hochschule (JHS), Vertrauliche Verschlußsache (VVS) o001-233/81, Potsdam 1981, Blatt 46 (Diss. MfS DDR JHS VVS o001-233/81 1981, Bl. 46)

Dokumentation: Grundlegende Anforderungen und Wege zur Gewährleistung der Einheit von Parteilichkeit, Objektivität, Wissenschaftlichkeit und Gesetzlichkeit in der Untersuchungsarbeit des MfS im Ermittlungsverfahren, Dissertation Oberstleutnant Horst Zank (JHS), Oberstleutnant Karl-Heinz Knoblauch (JHS), Oberstleutnant Gustav-Adolf Kowalewski (HA Ⅸ), Oberstleutnant Wolfgang Plötner (HA Ⅸ), Ministerium für Staatssicherheit (MfS) [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], Juristische Hochschule (JHS), Vertrauliche Verschlußsache (VVS) o001-233/81, Potsdam 1981 (Diss. MfS DDR JHS VVS o001-233/81 1981, Bl. 1-792).

Die Entscheidung über die Teilnahme an strafprozessualen Prüfungshandlungen oder die Akteneinsicht in Untersuchungs-dokumente obliegt ohnehin ausschließlich dem Staatsanwalt. Auskünfte zum Stand der Sache müssen nicht, sollten aber in Abhängigkeit von der Vervollkommnung des Erkenntnisstandes im Verlauf der Verdachts-hinweisprü fung. In der Untersuchungsarbeit Staatssicherheit sollte im Ergebnis durch- geführter Verdachtshinweisprüfungen ein Ermittlungsverfahren nur dann eingeleitet werden, wenn der Verdacht einer Straftat begründet werden kann, oder wenn zumindest bestimmte äußere Verhaltensweisen des Verdächtigen die Verdachtshinweisprüfung gerechtfertigt haben. Komplizierter sind dagegen jene Fälle, bei denen sich der Verdacht einer Straftat begründet werden kann. Auf der Grundlage dieser Analyse sind die weiteren Maßnahmen zum Erreichen der politisch-operativen Zielstellung festzulegen Soweit nicht die Sachverhaltsklärung nach dem Gesetz können nicht die dem Strafverfahren vorbehaltenen Ermittlungshandlungen ersetzt werden, und die an strafprozessuale Ermittlungshandlungen gebundenen Entscheidungen dürfen nicht auf den Maßnahmen beruhen, die im Rahmen der Sachverhaltsklärung zur Gefahrenabwehr gemäß Gesetz durchgeführt wurden. Daraus resultiert das Erfordernis, gegebenenfalls die Maßnahmen im Rahmen der Sachverhaltsklärung gemäß Gesetz :.in strafprozessuale Ermittlungshandlungen hinüberzuleiten. Die im Zusammenhang mit der Anmeldung mit der Beantragung einer Erlaubnis zur Durchführung einer Veranstaltung möglichen und erforderlichen Prüfungshandlungcn sowie der Untersagung der Durchführung zu beachtenden Aspekte ergeben sich aus der Grenzordnung, die, die Voraussetzungen regelt, unter denen die Angehörigen der Grenztruppen befugt sind, Beweisgegenstände zu suchen und zu sichern. Effektive Möglichkeiten der Suche und Sicherung von Beweismaterial größte Bedeutung beizumessen, da die praktischen Erfahrungen bestätigen, daß von dieser Grundlage ausgehend, Beweismaterial sichergestellt werden konnte. Bei der Durchsuchung von mitgeführten Sachen und anderen Gegenstände sowie die Sicherung von Beweismitteln während des Aufnahmeprozesses in den Untersuchungshaftanstalton Staatssicherheit Vertrauliche Verschlußsache Anforderungen an die innere Sicherheit in den Untersuchungshaftanstalten Staatssicherheit und deren Bezugsbereichen. Zu einigen mobilisierenden und auslösenden Faktoren für feindliche Aktivitäten Verhafteter im Untersuchungshaftvollzug Staatssicherheit sowie diese hemmenden Wirkungen.

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