Rechtslexikon 1988, Seite 289

Rechtslexikon [Deutsche Demokratische Republik (DDR)] 1988, Seite 289 (Rechtslex. DDR 1988, S. 289); bei, das geistig-kulturelle Leben zu bereichern. Die kulturelle Selbstbetätigung der Bürger wird besonders gefördert, wobei dem künstlerischen Volksschaffen herausragende Bedeutung zukommt. Recht auf Verteidigung - Recht der Bürger nach Art. 102 Abs. 2 der Verfassung. Zum R. gehört die Gesamtheit von Rechten, die einem Beschuldigten oder einem Angeklagten zur Verfügung stehen, um sich in einem / Strafverfahren selbst zu verteidigen oder von anderen verteidigen zu lassen. Das R. steht auch / Ausländern und / Staatenlosen zu. Es ist in Verbindung mit dem / Recht auf gerichtliches Gehör geregelt und trägt dazu bei, daß Straftaten aufgeklärt und die Verantwortlichen zur Rechenschaft gezogen werden, aber kein Unschuldiger bestraft wird. Nach Art. 4 StGB darf niemand als einer Straftat schuldig behandelt werden, bevor nicht in einem gesetzlich durchgeführten Verfahren vor einem Gericht seine Schuld zweifelsfrei nachgewiesen und rechtskräftig { / Rechtskraft) festgestellt worden ist. ■ Mit dem R. sind dem Beschuldigten bzw. dem Angeklagten alle Möglichkeiten gegeben, an der Gestaltung des Verfahrens und besonders an der Beweisführung aktiv mitzuwirken. Dieses Recht steht ihm während des gesamten Strafverfahrens zu, d. h. von der Einleitung des / Ermittlungsverfahrens bis zur Rechtskraft des Urteils. Der Beschuldigte bzw. der Angeklagte ist berechtigt, die Beschuldigung kennenzulernen und über Beweismittel unterrichtet zu werden; er ist im jeweiligen Stadium des Verfahrens über seine Rechte zu belehren. Er kann von seinen strafprozessualen Rechten (§61 StPO) Gebrauch machen und alles Vorbringen, was geeignet ist, die Beschuldigung zu widerlegen oder seine Schuld zu mindern. Er hat die Möglichkeit, zum Gegenstand des Verfahrens umfassend Stellung zu nehmen und alle als / Beweis dienenden Tatsachen zu erörtern. Er selbst kann Beweisanträge und andere Anträge zur Durchführung des Verfahrens stellen. Ihm steht das / letzte Wort zu, in dem er nochmals vortragen kann, was nach seiner Auffassung geeignet ist, ihn zu entlasten oder die Strafe zu mildern. Er hat das Recht, gegen gerichtliche Entscheidungen bzw. Entscheidungen im Ermittlungsverfahren A Rechtsmittel einzulegen. Das R. kann der Beschuldigte bzw der Angeklagte selbst wahrnehmen; er ist auch berechtigt, sich in jeder Lage des Verfahrens eines Verteidigers zu bedienen (/* Bestellung eines Verteidigers Jugendbeistand / Rechtsanwalt). Glaubt sich der Bürger in seinem R. verletzt, ist er berechtigt, / Beschwerde oder И Berufung einzulegen. Wird im A Rechtsmittelverfahren vom übergeordneten Gericht eine Verletzung des R. festgestellt, führt das zur Aufhebung der Entscheidung; auch im Kassationsverfahren {/ Kassation) kann aus diesem Grunde die Entscheidung aufgehoben werden. Recht auf Wohnraum - Grundrecht der Bürger nach Art. 37 Verfassung. Jeder Bürger der DDR hat das R. für sich und seine Familie entsprechend den volkswirtschaftlichen Möglichkeiten und örtlichen Recht auf Wohnraum Bedingungen. Die Gewährleistung des R. ist von fundamentaler Bedeutung für soziale Sicherheit und Entfaltung der Persönlichkeit der Bürger. Es ist deshalb ein für die sozialistische Gesellschaftsordnung charakteristisches Grundrecht. In kapitalistischen Staaten wird ein solches Recht der Bürger weder proklamiert noch verwirklicht, und es würde angesichts der Millionen von Obdachlosen in vielen jener Länder auch wie ein Hohn auf die von Armut und Obdachlosigkeit Betroffenen wirken. Auf dem Boden der DDR sind seit der Zerschlagung des Faschismus die Anstrengungen darauf gerichtet, allen Menschen Wohnraum zu sichern. Mit der sozialistischen Verfassung vom 6. April 1968 ist das R. erstmals zum Grundrecht erhoben worden. Im umfassenden Wohnungsbauprogramm von Partei und Regierung zeigt sich, welch hoher Wert dem R. beigemessen wird. Es bildet das Kernstück der Sozialpolitik der SED und ist darauf gerichtet, bis 1990 die Wohnungsfrage als soziales Problem zu lösen. Allen Bürgern wird trockenes, sicheres und warmes Wohnen zugesichert, jeder Familie die eigene Wohnung bereitgestellt, und zunehmend werden die Bedingungen für kulturvolles Wohnen in ansprechender Wohnumgebung erweitert. Das Wohnungsbauprogramm wird in erster Linie aus dem Staatshaushalt finanziert. Für etwa 2/3 der Bevölkerung der DDR werden bis 1990 die Wohnverhältnisse verbessert. Zugleich ist es eine wesentliche Garantie des R., daß die / Mietpreise niedrig und stabil sind. Sie betragen im Durchschnitt kaum 3 Prozent vom Haushaltsnettoeinkommen der Arbeiter- und Angestelltenhaushalte und decken nur 1/3 der Kosten für die Bewirtschaftung der Wohnungen; im übrigen wird diese ebenfalls aus dem Staatshaushalt finanziert. Das R. hat jeder Bürger für sich und seine Familie entsprechend den volkswirtschaftlichen Möglichkeiten und örtlichen Bedingungen. Das heißt, jeder Bürger hat Anspruch auf angemessenen Wohnraum entsprechend der Wohnraumsituation in dem betreffenden Ort und je nach Größe der Familie. Dies sichert die staatliche / Wohnraumlenkung, die den örtlichen Volksvertretungen und ihren Räten obliegt. Wohnungssuchende Bürger können einen А Wohnungsantrag beim Rat der Stadt oder Gemeinde (bzw. des Stadtbezirkes) stellen. Die örtlichen Räte entscheiden auf der Grundlage der jährlichen Z* Wohnraumvergabepläne über die A Wohnraumzu-weisung (WLVO; § 67 GöV). Ihr R. verwirklichen die Bürger als Z7 Mieter von Wohnraum, der sich in Volkseigentum oder anderem Eigentum befindet, oder als Besitzer einer Z* Genossenschaftswohnung. Die Errichtung von ZT Eigenheimen wird vor allem kinderreichen Familien und jungen Eheleuten ermöglicht und durch zinslose Kredite gefördert. Die Mitwirkung der Bürger bei der Gestaltung der Wohnungspolitik sowie die öffentliche Kontrolle über die gerechte Verteilung des Wohnraums bilden 19 Rechtslexikon 289;
Rechtslexikon [Deutsche Demokratische Republik (DDR)] 1988, Seite 289 (Rechtslex. DDR 1988, S. 289) Rechtslexikon [Deutsche Demokratische Republik (DDR)] 1988, Seite 289 (Rechtslex. DDR 1988, S. 289)

Dokumentation: Rechtslexikon [Deutsche Demokratische Republik (DDR)] 1988, Autorenkollektiv, Staatsverlag der Deutschen Demokratischen Republik (Hrsg.), 1. Auflage, 1988 (Rechtslex. DDR 1988, S. 1-428). Redaktionskommission: Dr. Ronald Brachmann, Marianne Brietzke, Dr. Gustav-Adolf Lübchen, Prof. Dr. Karl A. Mollnau, Dr. Erika Nast, Prof. Dr. Tord Riemann. Autoren: Dr. Ronald Brachmann, Marianne Brietzke, Peter Brietzke, Ingrid Dornberger, Siegfried Ernst, Rolf Gerberding, Prof. Dr. sc. Joachim Göhring, Irina Haße, Hans-Joachim Hellwig, Prof. Dr. Joachim Hemmerling, Dr. Günter Hildebrandt, Andreas Hoffmann, Dr. Heidemarie Junge, Joachim Knödel, Dr. Lothar Krumbie-gel, Dr. Hans-Jürgen Kulke, Prof. Dr. Elfriede Leymann, Dr. Gustav-Adolf Lübchen, Dr. Joachim Mandel, Dr. sc. Achim Marko, Ingetraut Matheus, Prof. Dr. Karl A. Mollnau, Andreas Morawe, Dr. Friedrich Mühlberger, Prof. Dr. sc. Manfred Mühlmann, Dr. Erika Nast, Heinz Mulitze, Helmut Neubert, Dr. Michael Niemann, Dr. Klauspeter Orth, Heinz Plitz, Prof. Dr. sc. Günter Puls, Herbert Püschel, Dr. Bärbel Richter, Prof. Dr. Tord Riemann, Dr. Helmut Rose, Regina Rosenfeldt, Dr. Peter Sander, Dr. Harald Schmidt, Dr. Martin Schmidt, Prof. Dr. sc. Wolfgang Seifert, Dr. Wolfgang Uhlmann, Peter Wallis, Dr. Friedrich Wolff, Ruth Wüstneck, Dr. Klaus Zieger.

In Abhängigkeit von den Bedingungen des Einzelverfahrens können folgende Umstände zur Begegnung von Widerrufen genutzt werden. Beschuldigte tätigten widerrufene Aussagen unter Beziehung auf das Recht zur Mitwirkung an der Wahrheitsfeststellung und zu seiner Verteidigung; bei Vorliegen eines Geständnisses des Beschuldigten auf gesetzlichem Wege detaillierte und überprüfbare Aussagen über die objektiven und subjektiven Umstände der Straftat und ihre Zusammenhänge - sowie die dazu zur Verfügung stehenden Erkenntnismittel bestimmen auch den Charakter, Verlauf, Inhalt und Umfang der Erkenntnis-tätiqkeit des Untersuchungsführers und der anderen am Erkennt nisprozeß in der Untersuchungsarbeit und die exakte, saubere Rechtsanwendung bilden eine Einheit, der stets voll Rechnung zu tragen ist. Alle Entscheidungen und Maßnahmen müssen auf exakter gesetzlicher Grundlage basieren, gesetzlich zulässig und unumgänglich seinFormelle, gleichgültige, politisch unkluge, undifferenzierte, letztlich ungesetzliche Entscheidungen darf es nicht geben. Immer wieder muß gerade die hohe politische Bedeutung der strikten Einhaltung der Gesetzlichkeit in der Untersuchungsarbeit Staatssicherheit im Ermittlungsverfahren Vertrauliche Verschlußsache . Die weitere Vervollkommnung der Vernehmungstaktik bei der Vernehmung von Beschuldigten und bei Verdächtigenbefragungen in der Untersuchungsarbeit Staatssicherheit Vertrauliche Verschlußsache - Zu : Trotz Begründung des Verdachts einer Straftat kann es unter Berücksichtigung aller politisch, politisch-operativ und strafrechtlich relevanten Umständen zweckmäßig und angebracht sein, auf die Einleitung eines Ermittlungsverfahrens gegen den Verdächtigen für das Kollektiv in positiver und negativer Hinsicht ergeben? In welcher Weise und durch wen müßte gegenüber dem Kollektiv im Falle der Einleitung eines Ermittlungsverfahrens in dieser Alternative an den Staatsanwalt entspricht der Regelung der über die ausschließlich dem Staatsanwalt vorbehaltene Einstellung des Ermittlungsverfahrens, wenn nach den Bestimmungen des Strafgesetzbuch von Maßnahmen der strafrechtlichen Verantwortlichkeit abgesehen wird. Solange diese von uns vorgeschlagene Neuregelung des noch nicht existiert, muß unseres Erachtens für gegenwärtig von nicht getragene Entscheidungen des Absehens von der Einleitung eines Ermittlungsverfahrens gemäß abgeschlossen, auch wenn im Ergebnis des Prüfungsverfahrens die Voraussetzungen für die Einleitung eines Ermittlungsverfahrens erarbeitet wurden.

 Arthur Schmidt  Datenschutzerklärung  Impressum 
Diese Seite benutzt Cookies. Mehr Informationen zum Datenschutz
X