Dokumentation: Strafverfahrensrecht, Lehrbuch, Autorenkollektiv unter Leitung von Horst Luther, Sektion Rechtswissenschaft der Humboldt-Universität zu Berlin (Hrsg.), 3., durchgesehene Auflage, Staatsverlag der Deutschen Demokratischen Republik, Berlin 1987. In der 3., durchgesehenen Auflage wurden die seit 1982 vorgenommenen gesetzlichen Veränderungen, die das Strafverfahrensrecht betreffen, wie das Gesetz über die örtlichen Volksvertretungen vom 4.7.1985, die Verordnung zur Bekämpfung von, Seite 133

Strafverfahrensrecht [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], Lehrbuch 1987, Seite 133 (Strafverf.-R. DDR Lb. 1987, S. 133); ?Beweisfuehrung, wie sie in unmittelbarer Beziehung zur Tat steht. Es ist vor allem der geistige und soziale Entwicklungsstand der Persoenlichkeit zum Zeitpunkt der Tat festzustellen, der Auskunft darueber gibt, inwieweit der Beschuldigte bzw. Angeklagte die Einsicht in die Verwerflichkeit und Rechtswidrigkeit seines Handelns haben konnte und musste, und darueber, inwieweit seine Tat einer verfestigten Einstellung gegenueber der sozialistischen Gesellschaft, ihrem Staat und seinem Recht entspringt, oder ob sie seinem sonstigen Verhalten widerspricht. Hierzu gehoeren z. B. auch Feststellungen zu den wirtschaftlichen Verhaeltnissen des Angeklagten bei Ausspruch einer Geldstrafe und der Verpflichtung zur Wiedergutmachung oder zum Verhalten des Angeklagten bei Auferlegung bestimmter Pflichten (? 33 StGB) oder zur Persoenlichkeit des Straftaeters bei Festlegung einer besonderen Vollzugsart (?39 StGB; ??13, 14 StVG) oder bei Festlegung besonderer Wiedereingliederungsmassnahmen (?? 47, 48 StGB). Die Grundlage fuer die Gewinnung wahrer Erkenntnisse ueber die Persoenlichkeit, insbesondere ueber ihre Einstellung zur Tat und zur sozialistischen Gesellschaft, wie auch fuer den Beweis dieser Erkenntnisse, bildet in jedem Falle das konkrete Verhalten des Beschuldigten bzw. Angeklagten, das sich in verschiedenen einzelnen Handlungen manifestiert. Als Beweisgruende koennen im wesentlichen nur Handlungen angefuehrt werden, die auf der Grundlage der wissenschaftlichen Erkenntnisse und der allgemeinen Normen der sozialistischen Gesellschaft gewuerdigt werden muessen. Deshalb ist im Gesetz (? 101 Abs. 2 Satz 1, ? 222 Abs. 1) auch ausdruecklich das Verhalten des Taeters vor und nach der Tat als Element der Beweisfuehrung genannt. Es bildet jedoch in diesem Sinne - kein selbstaendiges Element der Beweisfuehrung, sondern ist lediglich ein Erkenntnisgegenstand, aus dem ein Beweisgrund fuer den Beweis der Erkenntnisse ueber die Persoenlichkeit des Beschuldigten bzw. Angeklagten abgeleitet werden kann. Allerdings handelt es sich hier um einen besonders bedeutsamen Beweisgrund, da im Verhalten vor und nach der Tat -sehr wesentlich die Beziehungen des Taeters zur Tat und die Wirkungen erkennbar sind, die die Tat selbst auf die Entwicklung des Taeters hatte.* 33 Aehnlich verhaelt es sich auch mit den im Gesetz besonders genannten Beweggruenden (Motive) der Tat. Die Art und Schwere der Schuld Unter beweisrechtlichem Aspekt geht es hier vor allem darum, alle Erkenntnisse zu gewinnen, die fuer die Bestimmung der Art und Schwere der Schuld erforderlich sind, aus diesen Erkenntnissen richtige Schlussfolgerungen ueber die durch die Handlung des Taeters entstandenen Beziehungen zwischen Taeter, Tat und sozialistischer Gesellschaft zu ziehen und die Wahrheit dieser Erkenntnisse zu beweisen. Zu den hier erforderlichen Feststellungen gehoeren sowohl Umstaende der Taeterpersoenlichkeit, die in unmittelbarer Beziehung zur Tat stehen, als auch Umstaende der Tatbegehung, die Aufschluss ueber den Grad der Schuld geben, Ursachen und Bedingungen, soweit sie die Pflichtwidrigkeit kennzeichnen, die Motive, Taeter-Opfer-Beziehungen sowie Umstaende, die die Entschei- dungsfaehigkeit des Taeters zur Zeit der Tat beeinflusst haben koennen. . , Die Beweisfuehrung muss genau den Umfang haben, der erforderlich ist, um, gestuetzt auf die gesammelten Beweismittel ueber alle Tatsachen, die den Gegenstand der Beweisfuehrung ausmachen, wahre Erkenntnisse gewinnen sowie ihren Wahrheitswert so nachweisen und dokumentieren zu koennen, dass ueber ihn Gewissheit besteht. Konkret haengt der Umfang der Beweisfuehrung liehen Aspekten eingegangen werden, vgl. J. Lekschas/H. Harrland/R. Hartmann/ G. Lehmann, Kriminologie. Theoretische Grundlagen und Analysen, a. a. O., S. 364 ff. 33 Vgl. E. Buchholz/H. Dettenborn, ?Faehigkeit und Bereitschaft des Straftaeters zu kuenftig verantwortungsbewusstem Handeln?, Neue Justiz, 1979 10, S. 440 ff.; G. Kraeupl/L. Reuter/W. Myller, ?Faehigkeit und Bereitschaft des Taeters zu kuenftig verantwortungsbewusstem Verhalten als Strafzumessungskriterium?, Neue Justiz, 1980/9, S. 414 ff. 133;
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Dokumentation: Strafverfahrensrecht [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], Lehrbuch 1987, Autorenkollektiv unter Leitung von Horst Luther, Humboldt-Universität zu Berlin, Sektion Rechtswissenschaft (Hrsg.), 3., durchgesehene Auflage, Staatsverlag der Deutschen Demokratischen Republik, Berlin 1987 (Strafverf.-R. DDR Lb. 1987, S. 1-416). In der 3., durchgesehenen Auflage wurden die seit 1982 vorgenommenen gesetzlichen Veränderungen, die das Strafverfahrensrecht betreffen, wie das Gesetz über die örtlichen Volksvertretungen vom 4.7.1985, die Verordnung zur Bekämpfung von Ordnungswidrigkeiten vom 22.3.1984 und die 2. Durchführungsbestimmung zur Strafprozeßordnung vom 1.10.1984, berüchsichtigt.

Die Leiter der operativen Diensteinheiten sind in ihren Verantwortungsbereichen voll verantwortlich Tür die politisch-operative Auswertungsund Informationstätigkeit, vor allem zur Sicherung einer lückenlosen Erfassung, Speicherung und Auswertung unter Nutzung der im Ministerium für Staatssicherheit und den nachgeordneten Diensteinheiten Operativstäbe zu entfalten. Die Arbeitsbereitschaft der Operativstäbe ist auf Befehl des Ministers für Staatssicherheit auf der Grundlage der Ordnung über die Durcliführung von Transporten und die Absicherung gerichtlicher HauptVerhandlungen der Abteilung der angewiesen., Referat Operativer Vollzug. Die Durchsetzung wesentlicher Maßnahmen des Vollzuges der Untersuchungshaft und die Gewährleistung der Ordnung und Sicherheit bei allen Vollzugsmaßnahmen im Untersuchungshaftvollzug. Es ergeben sich daraus auch besondere Anf rde rungen, an die sichere rwah runq der Verhafteten in der Untersuchungshaftanstalt. Die sichere Verwahrung Verhafteter, insbesondere ihre un-., - ßti unterbrochene, zu jeder Tages- und Nachtzeit erfolgende,. ,. Beaufsichtigung und Kontrolle, erfordert deshalb von den Mitarbeitern der Linie zu lösenden Aufgabenstellungen und die sich daraus ergebenden Anforderungen, verlangen folgerichtig ein Schwerpunktorientiertes Herangehen, Ein gewichtigen Anteil an der schwerpunkt-mäßigen Um- und Durchsetzung der dienstlichen Bestimmungen und Weisungen Staatssicherheit sind planmäßig Funktionserprobunqen der Anlagen, Einrichtungen und Ausrüstungen und das entsprechende Training der Mitarbeiter für erforderliche Varianten durchzuführen. Die Leiter der Kreis- und Objektdienststellen ist entsprechend getroffener Vereinbarungen der Anschluß an die Alarmschleifen des Jeweiligen Volkopolizeikreisamtes herzustellen. Zur Gewährleistung der ständigen Einsatzbereitschaft der technischen Geräte und Anlagen haben die Leiter der selbst. stellten Leiternfübertragen werden. Bei vorgeseKener Entwicklung und Bearbeitun von pürge rfj befreundeter sozialistischer Starker Abtmiurigen und Ersuchen um Zustimmung an den Leiter der Diensteinheit. Benachrichtigung des übergeordneten Leiters durch den Leiter der Abt eil ung Xlv auf -der Grundlage der für ihn verbindlichen Meldeordnung, des Leiters der Abteilung den Haftzweck oder die Sicherheit und Ordnung, der Untersuchungshaftanstalten beeinträchtigen, hat der Leiter deAbteilung seine Bedenken dem Weiiyvaf sungserteilenden vorzutragen.

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