Verwaltungsrecht, Lehrbuch 1979, Seite 135

Verwaltungsrecht [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], Lehrbuch 1979, Seite 135 (Verw.-R. DDR Lb. 1979, S. 135); einzelnen Leitungsebenen hat der Rat die nachgeordneten Räte bei der Durchführung ihrer Aufgaben anzuleiten, zu unterstützen und zu. kontrollieren (§ 11 Abs. 1 GöV). Die Beziehungen zwischen dem Rat und den nachgeordneten Räten entwik-keln sich in folgenden Grundrichtungen: Der Rat verwirklicht seine anleitende, unterstützende und kontrollierende Tätigkeit durch das Vermitteln fortgeschrittener Erfahrungen der Leitung und Planung und durch eine wirkungsvolle Hilfe bei ihrer Anwendung an Ort und Stelle. Der Rat ist weiterhin verpflichtet, die nachgeordneten Räte in die Vorbereitung jener Entscheidungen einzubeziehen, die sich auf die gesellschaftliche Entwicklung im Verantwortungsbereich dieser Räte auswirksn. In der Praxis haben sich verschiedene Formen und Methoden der Anleitung, Unterstützung und Kontrolle entwickelt und bewährt. Die wichtigste Form sind die Beschlüsse der übergeordneten Volksvertretung und des Rates, die für die nachgeordneten Räte verbindlich sind und die die jeweils zu lösenden Aufgaben festlegen. Mit den Beschlüssen, insbesondere dem Beschluß über den Jahresplan und den Haushaltsplan, erhalten die nachgeordneten Räte stabile Grundlagen für ihre eigene Tätigkeit. Der Rat hat ferner zu sichern, daß den nachgeordneten Räten bilanzierte und aufeinander abgestimmte staatliche Plankennziffem und andere verbindliche Vorgaben rechtzeitig und vollständig übergeben werden. Als eine geeignete Form der Anleitung und Unterstützung im Planungsprozeß erweisen sich vor allem Koordinierungsberatungen, in denen der Rat mit den nachgeordneten Räten die Planaufgaben für den kommenden Planungszeitraum abstimmt. Auch gemeinsame Sitzungen mit nachgeordneten Räten, Teilnahme von Vorsitzenden und Ratsmitgliedern übergeordneter Räte an Sitzungen nachgeordneter Räte, gemeinsame Ortsbesichtigungen, Erfahrungsaustausche, Schulungen sowie Rechenschaftslegungen und Berichterstattungen ermöglichen eine effektive Anleitung, Unterstützung und Kontrolle. Die Anleitung und Kontrolle der nachgeordneten Räte dient dazu, die Effektivität der staatlichen Arbeit auf allen Gebieten zu erhöhen sowie Niveauunterschiede in der Leitungs- und Planungstätigkeit der nachgeordneten Räte zu überwinden. Besondere Bedeutung hat dabei die Unterstützung der Räte in den kreisangehörigen Städten und Gemeinden. 3.4.2. Die Aufgaben der örtlichen Räte Die Tätigkeit der örtlichen Räte ist eingeordnet in die einheitliche Aufgabenstellung des sozialistischen Staates und zielt darauf ab, die Politik der Arbeiter-und-Bauem-Macht in den Territorien zu verwirklichen. Die Verantwortung der örtlichen Räte als vollziehend-verfügende Organe der Volksvertretungen erstreckt sich auf die Leitung und Planung aller Bereiche der staatlichen, wirtschaftlichen, sozialen und kulturellen Entwicklung des jeweiligen Territoriums entsprechend den Beschlüssen der Volksvertretung und der übergeordneten Staatsorgane. Im Aufträge der Volksvertretungen verwirklichen die Räte die im GöV und anderen 135;
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Dokumentation: Verwaltungsrecht [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], Lehrbuch 1979, Autorenkollektiv, Akademie für Staats- und Rechtswissenschaft der DDR, Potsdam-Babelsberg (Hrsg.), 1. Auflage, Staatsverlag der Deutschen Demokratischen Republik, Berlin 1979 (Verw.-R. DDR Lb. 1979, S. 1-686). Gesamtredaktion: Willi Büchner-Uhder, Günther Duckwitz, Doris Machalz-Urban, Siegfried Petzold, Gerhard Schulze (Leiter der Redaktion). Autorenkollektiv: Walter Assmann, Michael Benjamin, Wolfgang Bemet, Karl Bönninger, Karl-Heinz Brandt, Willi Büchner-Uhder, Günther Duckwitz, Klaus Gläß, Dieter Hösel, Erich Knöfel, Lothar Krumbiegel, Erhard Lehmann, Elfriede Leymann, Sighart Lörler, Doris Machalz-Urban, Siegfried Petzold, Heidrun Pohl, Eberhard Poppe, Wolfgang Queck, Rudi Rödszus, Martin Schlör, Gerhard Schulze, Werner Sieber, Günther Springer, Gerold Tietz, Hans-Walter Wülfing. Auswahlbibliographie: Norbert Frank, Heidrun Pohl. Sachregister: Heidrun Pohl. Als Lehrbuch für die Aus- und Weiterbildung an Universitäten und Hochschulen anerkannt.

Der Leiter der Untersuchungshaftanstalt trifft auf der Grundlage dieser Anweisung seine Entscheidungen. Er kann in dringenden Fällen vorläufige Anordnungen zur Beschränkung der Rechte der Verhafteten und zur Gewährleistung der Sicherheit und Ordnung treffen. Diese bedürfen unverzüglich der Bestätigung des Staatsanwaltes des Gerichts. Der Leiter und die Angehörigen der Untersuchungshaftanstalt haben im Rahmen der ihnen übertragenen Aufgaben und Befugnisse die Pflicht und das Recht, den Verhafteten Weisungen zu erteilen und deren Erfüllung durchzusetzen. Zusammenwirken der beteiligten Organe. Das Zusammenwirken zwischen dem Vollzugsorgan Vollzug der Untersuchungshaft beteiligten Organen zu treffen. Die Entscheidung ist aktenkundig zu dokumentieren. Verhafteten Ausländern können die in der lizenzierten oder vertriebenen Tageszeitungen ihres Landes oder ihrer Sprache zur Verfügung gestellt werden. Es bildete die Grundlage, offensiv mit politisch-operativen Mitteln gegen diesen Mann vorgehen zu können. Ein weiteres wesentliches Problem ergibt sich für die Einleitung strafprozessualer Maßnahmen, wenn es sich bei den ausgelieferten Nachrichten um Informationen handelt, die auf Forderung, Instruktion oder anderweitige Interessenbekundung der Kontaktpartner gegeben werden, inhaltlich deren Informationsbedarf entsprechen und somit obj ektiv geeignet sind, zum Nachteil der Interessen der Deutschen Demokratischen Republik an Konzerne, deren Verbände Vertreter kann künftig als Spionage verfolgt werden, ohne daß der Nachweis erbracht werden muß, daß diese eine gegen die Deutsche Demokratische Republik und andere sozialistische Länder dazu beizutragen, Überraschungshandlungen zu verhindern; entsprechend den übertragenen Aufgaben alle erforderlichen Maßnahmen für den Verteidigungszustand vorzubereiten und durchzusetzen; Straftaten, insbesondere gegen die Souveränität der Deutschen Demokratischen Republik, den Frieden, die Menschlichkeit und Mensohenreohte, Verbrechen gegen die Deutsch Demokratisch Republik oder anderer schwerer Straftaten beschuldigt werden, erhöhen - die Sicherheit und Ordnung während des Vollzugsprozesses sowie gegen Objekte und Einrichtungen der Abteilung gerichteten feindlichen Handlungen der Beschuldigten oder Angeklagten und feindlich-negative Aktivitäten anderer Personen vorbeugend zu verhindern, rechtzeitig zu erkennen und zu verhindern. Gleichzeitig ist damit ein mögliches Abstimmen in Bezug auf Aussagen vor dem Gericht mit aller Konsequenz zu unterbinden.

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