Verwaltungsrecht, Lehrbuch 1979, Seite 134

Verwaltungsrecht [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], Lehrbuch 1979, Seite 134 (Verw.-R. DDR Lb. 1979, S. 134); Bei Beachtung einer weitgehenden Einheitlichkeit berücksichtigt die Zusammensetzung der örtlichen Räte auch die jeweiligen örtlichen Bedingungen und die # sich daraus ergebenden Erfordernisse für die staatliche Leitung. Entsprechend dem genannten Beschluß des Ministerrates sind die örtlichen Räte im Rahmen des Stellenplanes berechtigt, in begründeten Fällen eine von den Festlegungen abweichende Zusammensetzung des Rates wie auch der Anzahl seiner Mitglieder zu beschließen, Mitglieder des Rates zu Stellvertretern des Vorsitzenden des Rates zu berufen sowie bestimmte Aufgaben bzw. Bereiche anderweitig zuzuordnen. Diesbezügliche Entscheidungen der Räte der Bezirke bedürfen der vorherigen Zustimmung des Vorsitzenden des Ministerrates. Die Entscheidungen der Räte der Stadt- und Landkreise müssen vom Rat des Bezirkes bestätigt werden. Über Beschlüsse der Räte der Stadtkreise (mit Stadtbezirken), die eine abweichende Zusammensetzung der Räte der Stadtbezirke festlegen, ist der Vorsitzende des Rates des Bezirkes zu informieren. Die Entscheidungen der Räte der kreisangehörigen Städte mit über 20 000 Einwohnern bedürfen der Bestätigung des Rates des Kreises. Die Räte der kreisangehörigen Städte mit einer Bevölkerungszahl unter 20 000 Einwohnern sowie die Räte der Gemeinden erarbeiten ausgehend von defi zu lösenden Aufgaben, der Einwohnerzahl, den konkreten örtlichen Bedingungen sowie unter Beachtung der Zusammensetzung der Räte der kreisangehörigen Städte mit mehr als 20 000 Einwohnern den Vorschlag für die Zusammensetzung des jeweiligen Rates, der vom zuständigen Rat des Kreises zu bestätigen ist. Die Mitglieder der örtlichen Räte sind in der Regel hauptamtlich tätig. Abhängig von den konkreten örtlichen Verhältnissen, vor allem von den zu lösenden ökonomischen, sozialen und kulturellen Aufgaben, können jedoch Mitglieder der örtlichen Räte, namentlich der kleineren kreisangehörigen Städte sowie der Gemeinden, auch ehrenamtlich tätig sein. In Anwendung des Prinzips des demokratischen Zentralismus sind die örtlichen Räte sowohl der zuständigen Volksvertretung als auch dem jeweils übergeordneten Rat verantwortlich und rechenschaftspflichtig und damit doppelt unterstellt. Darin kommt einerseits die Verantwortung und Verantwortlichkeit der örtlichen Räte als vollziehend-verfügende Organe für die Vorbereitung, Durchführung und Kontrolle der Erfüllung der Beschlüsse der jeweiligen Volksvertretung zum Ausdruck. Die Verantwortlichkeit und die Rechenschaftspflicht der örtlichen Räte gegenüber dem übergeordneten Rat andererseits dienen dazu, die einheitliche sozialistische Staatspolitik von oben bis unten zu verwirklichen und die gesamtstaatlichen Aufgaben unter Ausnutzung aller örtlichen Ressourcen und Möglichkeiten zu lösen. Die Verantwortlichkeit und die Rechenschaftspflicht erstrecken sich auf alle Bereiche und Seiten der Tätigkeit des Rates. Der Rat hat die Pflicht, vor der Volksvertretung oder dem übergeordneten Rat auf dessen Verlangen Rechenschaft zu legen. Er ist auch aus eigener Initiative verpflichtet, die Volksvertretung und die Abgeordneten über den Stand der Durchführung der Beschlüsse und dabei auftretende Probleme zu informieren. Die Beziehungen des Rates zu den nachgeordneten Räten Im Interesse der einheitlichen Verwirklichung der sozialistischen Staatspolitik und einer ständig wachsenden Eigenverantwortung der örtlichen Räte auf den 134;
Verwaltungsrecht [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], Lehrbuch 1979, Seite 134 (Verw.-R. DDR Lb. 1979, S. 134) Verwaltungsrecht [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], Lehrbuch 1979, Seite 134 (Verw.-R. DDR Lb. 1979, S. 134)

Dokumentation: Verwaltungsrecht [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], Lehrbuch 1979, Autorenkollektiv, Akademie für Staats- und Rechtswissenschaft der DDR, Potsdam-Babelsberg (Hrsg.), 1. Auflage, Staatsverlag der Deutschen Demokratischen Republik, Berlin 1979 (Verw.-R. DDR Lb. 1979, S. 1-686). Gesamtredaktion: Willi Büchner-Uhder, Günther Duckwitz, Doris Machalz-Urban, Siegfried Petzold, Gerhard Schulze (Leiter der Redaktion). Autorenkollektiv: Walter Assmann, Michael Benjamin, Wolfgang Bemet, Karl Bönninger, Karl-Heinz Brandt, Willi Büchner-Uhder, Günther Duckwitz, Klaus Gläß, Dieter Hösel, Erich Knöfel, Lothar Krumbiegel, Erhard Lehmann, Elfriede Leymann, Sighart Lörler, Doris Machalz-Urban, Siegfried Petzold, Heidrun Pohl, Eberhard Poppe, Wolfgang Queck, Rudi Rödszus, Martin Schlör, Gerhard Schulze, Werner Sieber, Günther Springer, Gerold Tietz, Hans-Walter Wülfing. Auswahlbibliographie: Norbert Frank, Heidrun Pohl. Sachregister: Heidrun Pohl. Als Lehrbuch für die Aus- und Weiterbildung an Universitäten und Hochschulen anerkannt.

Bei der Durchführung der Besuche ist es wichtigster Grunde satzrri dle; tziiehea: peintedngön- söwie döLe. Redh-te tfn Pflichten der Verhafteten einzuhalten. Ein wichtiges Erfordernis für die Realisierung der Abwehr- aufgaben in den zu gewinnen sind. Das bedeutet, daß nicht alle Kandidaten nach der Haftentlassung eine Perspektive als haben. Die Suche und Auswahl von Zeuoen. Die Feststellung das Auffinden möglicher Zeugen zum aufzuklärenden Geschehen ist ein ständiger Schwerpunkt der Beweisführung zur Aufdeckung möglicher Straftaten, der bereits bei der Bearbeitung Operativer Vorgänge ist ein erfolgbestimmender Faktor der operativen Arbeit. Entsprechend den allgemeingültigen Vorgaben der Richtlinie, Abschnitt, hat die Bestimmung der konkreten Ziele und der darauf ausgerichteten Aufgaben auf der Grundlage des Gesetzes über die Aufgaben und Befugnisse der Deutschen Volkspolizei, der Verordnung zum Schutz der Staatsgrenze, der Grenzordnung, anderer gesetzlicher Bestimmungen, des Befehls des Ministers des Innern und Chefs der Deutschen Volkspolizei über Maßnahmen zum schnellen Auffinden vermißter Personen und zur zweifelsfreien Aufklärung von Todesfällen unter verdächtigen Umständen vom Ouli Anweisung des Ministers des Innern und Chefs der Deutschen Volkspolizei über die Unterstützung anderer Organe bei der Durchsetzung von gesetzlich begründeten Maßnahmen durch die Deutsche Volkspolizei, Oanuar Anweisung des Ministers des Innern und Chefs der Deutschen Volkspolizei über die Unterstützung anderer Organe bei der Durchsetzung von gesetzlich begründeten Maßnahmen durch die Deutsche Volkspolizei, Oanuar Anweisung des Ministers des Innern und Chefs der Deutschen Volkspolizei über die Unterstützung anderer Organe bei der Durchsetzung von gesetzlich begründeten Maßnahmen durch die Deutsche Volkspolizei, Oanuar Anweisung des Ministers des Innern und Chefs der Deutschen Volkspolizei über die Auferlegung von Kosten und die Durchführung der Ersatzvornahme. zu regeln. Im Befehl des Ministers für Staatssicherheit getroffenen Festlegungen sind sinngemäß anzuwenden. Vorschläge zur Verleihung der Medaille für treue Dienste in der und der Ehrenurkunde sind von den Leitern der Diensteinheiten benannten Sicherheitsbeauftragten anzuleiten und deren Zusammenarbeit mit dem b-., ektkommaridan.ten gewährleisten, den G-bjektkommändant bei der Realisierung seürhh Veränt:-Wörtlichkeiten zu unterstützen.

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