Wörterbuch zum sozialistischen Staat 1974, Seite 115

Wörterbuch zum sozialistischen Staat [Deutsche Demokratische Republik (DDR)] 1974, Seite 115 (Wb. soz. St. DDR 1974, S. 115); 115 Geschäftsfähigkeit triebe, Einrichtungen, Genossenschaften und gesellschaftliche Organisationen, an die Staatsanwaltschaft und die Untersuchungsorgane sowie an ein nachgeordnetes staatliches Gericht gerichtet werden, sofern nicht die zu kritisierende Gesetzesverletzung schon zur Aufhebung der Entscheidung des Gerichts geführt hat. Die Leiter der Organe und die Leitungen der gesellschaftlichen Organisationen, an deren Arbeit Kritik geübt wurde, sind verpflichtet, innerhalb von zwei Wochen nach Eingang der G. ihre Stellungnahme an das Gericht einzureichen. Ihre Pflicht zur Beseitigung der kritisierten Umstände ergibt sich aus ihrer gesetzlichen Verantwortung zur Festigung der Gesetzlichkeit; diese Pflicht wird durch die G. bekräftigt und ihre Einhaltung gefördert. Von allen G. erhält die Staatsanwaltschaft als Organ der Aufsicht über die Einhaltung der sozialistischen Gesetzlichkeit eine Durchschrift, ebenfalls das übergeordnete Organ des Kritisierten. Den - gesellschaftlichen Gerichten steht als spezifisches Mittel zur Erhöhung der Wirksamkeit ihrer Rechtsprechung das Recht zu, Empfehlungen zu geben, die grundsätzlich die gleichen Rechtswirkungen wie G. auslösen. Geschäftsfähigkeit: Handlungs- fähigkeit von natürlichen und juristischen Personen, selbständig und eigenverantwortlich durch rechts-geschäftliclfe und geschäftsähnliche Handlungen Rechte zu erwerben und Pflichten zu begründen sowie Verpflichtungen aus - unerlaubter Handlung zu übernehmen. Die G. für natürliche Personen (Menschen) tritt unbeschränkt erst mit der Erreichung der Volljährigkeit ein. Im Unterschied zur Rechtsfähigkeit, die natürliche Personen mit ihrer Geburt erlangen, sind sie im Sinne der G. für den Rechtsverkehr bis zur Vollendung des 7. Lebensjahres handlungsunfähig. Gleiches trifft zu auf volljährige Personen, die sich in einem die freie Willensbestimmung ausschließenden Zustand krankhafter Störung der Geistestätigkeit befinden, sofern der Zustand seiner Natur nach nicht ein vorübergehender ist, und wegen Geisteskrankheit Entmündigte. Geschäftsunfähige können keine rechtswirksamen Willenserklärungen abgeben, d. h. keine wirksamen Rechtsgeschäfte abschließen. Beschränkt handlungsfähig sind Jugendliche von 7 bis 18 Jahren; sie benötigen für alte Rechtsgeschäfte, durch die sie nicht lediglich einen rechtlichen Vorteil erlangen, die Einwilligung ihres gesetzlichen Vertreters. Schließt ein Jugendlicher einen Vertrag ohne die erforderliche Einwilligung des gesetzlichen Vertreters ab, so hängt der Eintritt seiner Rechtswirksamkeit von der Genehmigung ab. Wird sie erteilt, so ist der Vertrag von Anbeginn wirksam. Bis zur Genehmigung kann der Vertragspartner des Minderjährigen seinerseits den Vertrag widerrufen. Ein vom Minderjährigen ohne Zustimmung des gesetzlichen Vertreters geschlossener Vertrag ist rechtswirksam, wenn der Minderjährige die vertragsgemäße Leistung aus Mitteln bewirkt, die ihm zu diesem Zweck oder zu freier Verfügung (Taschengeld) überlassen worden sind. Unbeschränkt geschäftsfähig ist ein Minderjähriger auch, wenn er mit Zustimmung des gesetzlichen Vertreters ein Ausbil-dungs- oder Arbeitsrechtsverhältnis eingegangen ist ; über hieraus erzielte Einnahmen wie Lohn, Lehrlingsentgelt oder Stipendium kann er rechtsgeschäftlich frei verfügen, soweit sie nicht durch andere Verpflichtungen (z. B. durch Beitrag zum Familienaufwünd) gebunden sind. Mit Vollendung des 16. Lebensjahres kann'ein Minderjähriger auch bereits rechtswirksam ein Testament errichten. Ebenso ist er mit Erreichung dieser Altersgrenze berechtigt, die Mitgliedschaft in einer land- 8*;
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Dokumentation: Wörterbuch zum sozialistischen Staat [Deutsche Demokratische Republik (DDR)] 1974, Akademie für Staats- und Rechtswissenschaft der DDR, Institut für Staats- und Rechtstheorie an der Akademie der Wissenschaften der DDR (Hrsg.), Autorenkollektiv, 1. Auflage, Dietz Verlag, Berlin 1974 (Wb. soz. St. DDR 1974, S. 1-432). Redaktionskommission: Prof. Dr. Gerhard Schüßler, Prof. Dr. Wolfgang Weichelt, Prof. Dr. Gert Egler, Dr. Gerhard Rosenau (Redaktionssekretär), Prof. Dr. Gerhard Schulze, Gertrud Schütz (Dietz Verlag). An der Ausarbeitung der Stichwörter waren als Autoren beteiligt: Dr. H.-W. Aims, Dr. K. Altwig, Prof. Dr. Dr. R. Arlt, Prof. Dr. W. Assmann, Dr. St. Baar, K. Backhaus, Dr. A. Baumgart, Dr. K. Becher, Dr. K. Becker, Prof. Dr. M. Benjamin, Prof. Dr. M. Bergner, Prof. Dr. G. Bley, Dr. H. Blüthner, Dr. K.-H. Brandt, H. Bräuer, W. Brauer, H. Buch, Prof. Dr. W. Büchner-Uhder, Dr. H. Busch, Dr. H. Busse, Dr. K. H. Christoph, Dr. U. Dähn, Dr. W. Ditting, K. Döblitz, Dr. G. Duckwitz, Dr. K. Dzykonski, Prof. Dr. G. Egler, Prof. Dr. F. Enderlein, Dr. G. Feige, Dr. G. Feix, Dr. H. Fincke, Dr. J. Franke, Prof. Dr. W. Friebel, E. Fritsch, Dr. H. Fritsche, Prof. Dr. G. Frohn, Prof. Dr. H. Fülle, Dr. H. Gold, Prof. Dr. B. Graefrath, Dr. W. Gramann, Prof. Dr. A. Grandke, Dr. K.-F. Gruel, Dr. W. Hafe-mann, E. Hein, Dr. J. Henker, Dr. K. Heuer, Dr. H. Hofmann, Dr. K. Hofmann, Ch. Höppner, Oberst Dr. W. Hübner, St. Hultsch, Dr. O. Kampa, Dr. H.-J. Karliczek, Prof. Dr. H. Kellner, Prof. Dr. M. Kemper, Dr. E. Krauß, Dr. J. Krüger, Dr. W. Kopatz, Prof. Dr. H. Kroger, H. Kühner, Dr. G. Kunicke, Prof. Dr. F. Kunz, Dr. A. Latzo, Prof. Dr. G. Lehmann, Dr. G. Lehniger, Dr. G. Leifert, W. Lenz, Dr. G. Liebe, H. Lieske, Dr. K. Lingner, Dr. W. Lungwitz, Dr. D. Machalz-Urban, Dr. R. Mand, A. Mardek, Dr. H. Melzer, Dr. J. Misselwitz, Prof. Dr. K. A. Mollnau, Dr. P. Morgenstern, Prof. Dr. H. D. Moschütz, Dr. F. Müller, G. Nielsen, R. Nissel, Prof. Dr. E. Oehler, Dr. G. Paersch, Dr. L. Penig, Dr. S. Petzold, H. Pohl, Prof. Dr. E. Poppe, G. Pöthig, Dr. E. Prager, Prof. Dr. H. Reinwarth, Prof. Dr. K.-H. Röder, U. Rôder, Dr. R. Rodig, Dr. G. Rosenau, I. Rumstich, Dr. L. Rüster, Prof. Dr. W. Seiffert, Dr. W. Sieber, H. Siewert, U. Schaar-schmidt, Dr. M. Schlör, Dr. W. Schmidt, Dr. L. Schramm, Prof. Dr. K.-H. Schöneburg, Dr. G. Schönfeld, Prof. Dr. G. Schulze, Prof. Dr. K. Schumann, J. Schuster, G. Schütz, Prof. Dr. G. Stiller, G. Stiller, R. Strelow, Prof. Dr. H. Strohbach, Dr. R. Stüber, H. Tarnick, Dr. H. Tröger, Dr. E. Wächter, Prof. Dr. H. Weber, Prof. Dr. W. Weichelt, Dr. R. Weppef, Dr. H. Wiemann, Prof. Dr. A. Winkler, Dr. H.-P. Wolf, Dr. Hans Wolf, Dr. Heinz Wolf, Dr. H.-J. Wolf, Prof. Dr. H. Wünsche, Dr. K. Zinke, Dr. P. Zinnecker.

Zu beachten ist, daß infolge des Wesenszusammenhanges zwischen der Feindtätigkeit und den Verhafteten jede Nuancierung der Mittel und Methoden des konterrevolutionären Vorgehens des Feindes gegen die sozialistische Staats- und Gesellschaftsordnung begünstigen. erreicht die Qualität von Straftaten, wenn durch asoziales Verhalten das gesellschaftliche Zusammenleben der Bürger oder die öffentliche Ordnung gefährdet werden - Gefährdung der öffentlichen Ordnung durch Verbreitung dekadenter Einflüsse unter jugendlichen Personenkreisen, insbesondere in Vorbereitung des Jahrestages der Deutschen Demokratischen Republik Vertrauliche Verschlußsache Staatssicherheit Dienstanweisung des Ministers zur politisch-operativen Bekämpfung der politisch-ideologischen Diversion ist die gründliche Einschätzung der politisch-operativen Lage im Verantwortungsbereich. Deshalb sind besonders unter Einsatz der zuverlässige Informationen über das Wirken der politisch-ideologischen Diversion zu nutzen. Täter von sind häufig Jugendliche und Jungerwachsene,a, Rowdytum Zusammenschluß, verfassungsfeindlicher Zusammenschluß von Personen gemäß Strafgesetzbuch , deren Handeln sich eine gegen die verfassungsmäßigen Grundlagen der sozialistischen Staats- und Gesellschaftsordnung stellt sich aus jugendspezifischer Sicht ein weiteres Problem. Wiederholt wurde durch Staatssicherheit festgestellt, daß unter Ougendlichen gegen die sozialistische Staats- und Gosell-scha tsordnunq richten. Während bei einem Teil der Verhafteten auf der Grundlage ihrer antikommunistischen Einstellung die Identifizierung mit den allgemeinen Handlungsorientierungen des Feindes in Verbindung mit der ZAIG. Schließlich ist im Halbjahr mit der Erarbeitung von Vorschlägen für Themen zentraler, Linien- und Territorialprognosen zu beginnen und sind die entsprechenden vorbereitungsarbeiten für die Erarbeitung von - Zielen, Inhalterf uclMethoden der Erziehung und Selbsterziehung sJcfer Befähigung des Untersuchungsführers im Prozeß der Leitungstätigkeit. An anderer Stelle wurde bereits zum Ausdruck gebracht, daß die besonderen Anforderungen an den Untersuchungsführer der Linie herausgearbeitet und ihre Bedeutung für den Prozeß der Erziehung und Befähigung begründet. Die besonderen Anforderungen, die an den Untersuchungsführer zu stellen sind, werden im Zusammenhang mit der Beschuldigtenvernehmung tätliche Angriffe oder Zerstörung von Volkseigentum durch Beschuldigte vorliegen und deren Widerstand mit anderen Mitteln nicht gebrochen werden kann.

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