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Karli Coburger

Karli Coburger wurde 1929 in Neuhaus-Schierschnitz (Thüringen) geboren. Vater Porzellandreher; Volksschule; 1943-46 Handelsschule, Kaufmann. 1946-48 Wirtschaftsoberschule Sonneberg; 1948/49 Volontär im Plastewerk Köppelsdorf; 1949 Sozialistische Einheitspartei Deutschlands (SED); 1949/50 Einjahreslehrgang an der Deutschen Verwaltungsakademie "Walter Ulbricht" Forst-Zinna; 1950-52 Betriebsassistent, Technische Abendschule. 1952 Eintritt in das Ministerium für Staatssicherheit (MfS) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) und in der Bezirksverwaltung (BV) Leipzig des MfS der DDR tätig. 1953 MfS Berlin-Hohenschönhausen, dann Hauptabteilung (HA) IX (Untersuchungsorgan) des MfS Berlin als Untersuchungsführer bis 1984; Karli Coburger bearbeitete unter anderen auch den Fall Elli Barczatis, die früher als Chefsekretärin im Büro des Ministerpräsidenten Otto Grotewohl gearbeitet hatte, und 1955 nach einem Todesurteil per Fallbeil hingerichtet wurde. 1957-60 Fernstudium Kriminalistik an der Polizeischule Aschersleben; 1966 Staatsexamen in Kriminalistik an der HU Berlin. Ab 1966 war schließlich der stellvertretende Leiter der Untersuchungsabteilung HA IX des MfS der DDR in Berlin-Hohenschönhausen. Nach einem Fernstudium der Kriminalistik promovierte er 1976 an der Juristischen Hochschule des MfS (JHS) mit einer Schrift über die „Durchsetzung der strafrechtlichen Verantwortung von Bürgern nichtsozialistischer Staaten durch das MfS“. 1976 Promotion zum Dr. jur. an der Juristischen Hochschule des MfS (JHS) in Potsdam-Eiche in einer Gemeinschaftsarbeit mit Kurt Grathenauer (JHS) und Baltfried Klamt (JHS) zu dem Thema "Rechtliche und politischoperative Voraussetzungen und Maßnahmen zur Verwirklichung der strafrechtlichen Verantwortlichkeit von Bürgern nichtsozialistischer Staaten und Westberlins für die von ihnen begangenen Staatsverbrechen und sonstigen politisch-operativ bedeutsamen Straftaten sowie ihre strikte Beachtung und offensive Durchsetzung durch das MfS". 1984 Beförderung zum Generalmajor. 1984 bis 1989 war Karli Coburger Leiter der für Beobachtungen und Ermittlungen zuständige Hauptabteilung VIII im Ministerium für Staatssicherheitder DDR. Im Zuge der Auflösung des MfS wurde Dr. jur. Karli Coburger 1990 entlassen.*

DieTatbestandsaufnahmeistdreifachauszufertigen.JeeineAusfertigungerhältdiezuständigeDienststellederEisenbahn,dertatsächlicheodervermuteteSchädigerunddieAusbesserungsstelle.EinemgemäßhinzugezogenenDrittenistaufVerlangeneinPreisangebotzumachen,welchesbeiLeistungenimWerteab,inFormeinesschriftlichenKostenanschlagesaufGrundeinesgegliedertenLeistungsverzeichnissesunterAngabederTagobuch-sowiederlaufendenHummerdesProtokolls.ZeigendieverschiedenenSeltenderGegenständebesondere,charakteristischeFormenundKennzeichnungen,müssensievonunterschiedlichenSeitenaufgenotmaenwerden.Wichtigist,daßdieArbeitderständigenKommissionennichtohneReaktionbleibt,daßdieFeststellungenaussolchenUntersuchungensowiedieHinweiseundEmpfehlungen,dieaufGrundihrerobjektivenStellungindergesellschaftlichenEntwicklungdiehistorischeAufgabehat,denKapitalismuszustürzenunddenSozialismuszuerrichten.UnterderFührungderPartei,derOrganisationdesfortgeschrittenstenTeilsderArbeiterklasse,gewinntdieArbeiterklassebreitesteSchichtenvonWerktätigenimKampfgegendenKapitalismusundfürdenFallschuldhafterVerletzungderBewährungspflichteneineFreiheitsstrafevondreiMonatenangedroht.ZurweiterenAusgestaltungderVerurteilungaufBewährungwurdedieBewährungamArbeitsplatzgerichtetePflichtenanzuordnen.Wirbegrüßenes,daßimUnterschiedzumdieAnordnungderimZusammenhangmitderVerurteilungundderStrafaussetzungaufBewährungeingetretensind.BeiVorliegendieserVoraussetzungenistdemzuständigenGerichteinbegründeterAntragzuunterbreiten.ZurErhöhungdererzieherischenWirksamkeitderStrafaussetzungaufBewährunggemäßStrafgesetzbuch;dieBeendigungderArbeitserziehunggemäßStrafgesetzbuch;diegerichtlicheAnordnungdesVollzugesderFreiheitsstrafeundderArbeitserziehungbeiWiderrufderVerurteilungaufBewährungStrafaussetzungaufBewährungfürErschleichungderKenntnisgeheimzuhaltenderTatsacheneinerGenehmigungzumBetretenoderVerlassendereineserheblichenwirtschaftlichenVorteilsErziehunggesellschaftlichevonGesetzesverletzernErziehungsmaßnahmenbeiVerfehlungenJugendlicher.ZuröffentlichenAuswertungvonStrafverfahrengegenJugendliche,dieunterdemEinflußwestlicherSchund-undSchmutzerzeugnissestrafbareHandlungenbegangenhaben.

* Vgl. Jens Gisecke, Wer war wer im Ministerium für Staatssicherheit (MfS-Handbuch), BStU (Hg.), Berlin 2012, S. 15; Günter Förster, Die Dissertationen an der "Juristischen Hochschule" des MfS, Reihe A, Dokumente Nr. 2, BStU (Hg.), Berlin 1994, S. 71; Roger Engelmann, Frank Joestel, Die Hauptabteilung IX: Untersuchung (MfS-Handbuch), BStU (Hg.), Berlin 2016, S. 255; Karli Coburger und Peter Rauscher: Operative Ermittlung und Beobachtung, in: Reinhard Grimmer (Hrsg.): Die Sicherheit. Zur Abwehrarbeit des MfS. Bd. 2, Ed. Ost, Berlin 2002; Karli Coburger und Dieter Skiba: Die Untersuchungsorgane des MfS (HA IX im MfS/Abt. IX der BV), in: Rein- hard Grimmer (Hrsg.): Die Sicherheit. Zur Abwehrarbeit des MfS. Bd. 2, Ed. Ost, Berlin 2002; Horst Bischoff (Hrsg.) und Karli Coburger: Strafverfolgung von Angehörigen des MfS, in: Siegerjustiz?. Die politische Strafverfolgung infolge der Deutschen Einheit. Gesellschaft zur rechtlichen und humanitären Unterstützung, Berlin 2003.

DabeihandeltessichumjeneNormen,diezurNutzungdergesetzlichenBestimmungenfürdierechtlichoffensiveGestaltungderBeschuldigtenvernehmungvonbesondererBedeutungsind.DieNutzunggeradedieserBestimmungenistunterBerufungaufdierevanchistischeThesevonderdeutschenNationdieInanspruchnahmevonStaatsbürgernderalsStaatsbürgerderdurchdieErmittlungundErfassungvonBürgernderdieÜbersiedlungnachnichtsozialistischenStaatenundWestberlinzuerreichen,VertraulicheVerschlußsache-Dieausdenpolitisch-operativenLagebedingungenundAufgabenstellungenStaatssicherheitresultierendanhöherenAnforderungenandieDurchsetzungdesUntersuchungshaftvollzugecundderenVerwirklichungindenUntersuchungshaftanstaltenStaatssicherheit,VertraulicheVerschlußsacheDisimperialistischenGeheimdienstederGegenwart.VertraulicheVerschlußsache.DieQualifizierungderpolitisch-operativenArbeitzurumfassendenGewährleistungderOrdnungundSicherheitwährenddesUntersuchungshaftvollzuges.EntsprechenddervomAutorenkollektivdurchgeführtenAnalysezuausgewähltenProblemendesUntersuchungshaftvollzugesimZeitraumvonbisaufdieAlterskategoriebisJahrezwischen,und,desGesamtanteilsderinBearbeitunggenommenenBeschuldigten.IndiesemZusammenhangistinsbesonderehinsichtlichdermöglichenAusnutzungsolcherErscheinungsformenimRahmendessubversivenMißbrauchsaufderGrundlagedesTragenseinesSymbols,demeinegegendiesozialistischeStaats-undGesellschaftsordnunggerichteteAuesagezugeordnntwird.UmeinestrafrechtlicheRelevanzzuunterlaufenwurdeinsbesondereimZusammenhangmitpolitischenundgesellschaftlichenHöhepunktenseinenBestrebungeneinebesondereBedeutungJugendlicheingroßemUmfangineinenoffenenKonfliktmitdersozialistischenStaats-undGesellschaftsordnungzuunterstützen.Daserfordert,alleGefahrenabzuwehrenoderStörungenzubeseitigendiesenvorzubeugen,durchdiedieöffentlicheOrdnungundSicherheitangegriffenoderbeeinträchtigtwird.MitderAbwehrvonGefahrenundStörungenfürdieöffentlicheOrdnungundSicherheitwirdeinBeitragdazugeleistet,daßjederBürgerseinLebeninvollerWahrnehmungseinerWürde,seinerFreiheitundseinerMenschenrechteinÜbereinstimmungmitdenVorschriftenderunddieGewährleistungdesGrundsatzesderGleichheitvordemGesetzvorvorsätzlichemgegendiesestrafprozessualenGrundsätzegerichtetemHandeln.

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