Statut des Staatssekretariats für Staatssicherheit 1953

Statut des Staatssekretariats für Staatssicherheit (SfS) [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], Ministerpräsident der Deutschen Demokratischen Republik, Geheime Verschlußsache (GVS) 3493/53, Berlin 1953 (Stat. DDR MP SfS GVS 3493/53 1953).

1. Das Staatssekretariat für Staatssicherheit besteht im Rahmen der bestätigten Struktur des Ministeriums des Innern. Grundlage für die Arbeit des Staatssekretariats für Staatssicherheit sind die Beschlüsse und Direktiven des ZK bzw. des Politbüros der SED, die Gesetze und Verordnungen bzw. die Anweisungen des Ministerpräsidenten sowie die Befehle und Anordnungen des Ministers des Innern.

2. Das Staatssekretariat wird vom Staatssekretär geleitet, der zugleich Stellvertreter des Ministers des Innern ist. Der Struktur- und Stellenplan des Staatssekretariats wird von den zuständigen Organen bestätigt. Die Stellvertreter des Staatssekretärs, die Abteilungsleiter und die Chefs der nachgeordneten Dienststellen in den Bezirken und Kreisen arbeiten nach den Befehlen und Dienstanweisungen des Staatssekretärs. Sie tragen in ihrem Zuständigkeitsbereich die volle Verantwortung für die Arbeit. Zur Verwirklichung der Aufgaben hat von allen Verantwortlichen eine systematische Anleitung und Kontrolle der unterstellten Personen zu erfolgen.

3. Dem Staatssekretariat obliegt die Pflicht, auf der Grundlage der gegebenen Beschlüsse, Anordnungen und Befehle die Voraussetzungen zu schaffen und die Maßnahmen zu treffen, die die Sicherheit des Staates, die Festigung der Staatsmacht und die Aufrechterhaltung der öffentlichen Ordnung gewährleisten.

4. Das Staatssekretariat für Staatssicherheit hat das Recht:

a) Verhaftungen von feindlichen Spionen, Agenten und Diversanten vorzunehmen, wenn aufgrund erworbener Unterlagen für die feindliche Tätigkeit der begründete Verdacht vorliegt oder Beweise für die feindliche Tätigkeit vorhanden sind;
b) alle erforderlichen Untersuchungen bis zum Schlussbericht an die Organe der Justiz zu führen;
c) zur Aufdeckung, Unterbindung und Entlarvung feindlicher Tätigkeit die Zensur, die Beobachtung und die Verwendung technischer Mittel (Abhören) durchzuführen;
d) in Westdeutschland, Westberlin und der Deutschen Demokratischen Republik effektiv arbeitende Agenturen zu errichten und zu unterhalten;
e) sich der Möglichkeit zu bedienen, die andere Polizeiorgane oder sonstige Einrichtungen haben, um die feindliche Tätigkeit erfolgreich zu bekämpfen. Alle Polizeidienststellen und sonstige Einrichtungen haben die Pflicht, nach den Richtlinien des Staatssekretariats für Staatssicherheit, die vom Minister des Innern bestätigt sind, die Organe der Staatssicherheit zu unterstützen.

5. Die Bestätigung der leitenden Kader erfolgt entsprechend der Nomenklatur des ZK der SED. Ihre Einsetzung erfolgt durch Befehl des Ministers des Innern. Für die Bestätigung und Einsetzung aller übrigen Kader erlässt der Staatssekretär entsprechende Anweisungen. Die Einstellung der Kader des Staatssekretariats erfolgt nach den kaderpolitischen Richtlinien. Zur ständigen Verbesserung der operativen Arbeit ist die fachliche und politische Schulung der Mitarbeiter durchzuführen. Zur Heranbildung des Nachwuchses dient die Schule des Staatssekretariats.

6. Die Dienstgrade für Mannschaften, Unterführer und Offiziere werden wie folgt festgelegt:

a) Soldat, Gefreiter;
b) Unteroffizier, Feldwebel, Oberfeldwebel, Hauptfeldwebel (Letzterer nur für Innendienstleiter);
c) Unterleutnant, Leutnant, Oberleutnant, Hauptmann, Major, Oberstleutnant, Oberst, Generalmajor, Generalleutnant, Generaloberst.

7. Alle Disziplinarfragen werden nach der bestätigten Disziplinarordnung behandelt. Zur Erfüllung der Aufgaben ist die strikte Einhaltung der Disziplin und eine strenge Konspiration notwendig. Die in der Disziplinarordnung festgelegten Grundsätze für Belobigungen, Auszeichnungen oder für Strafen sind konsequent zu verwirklichen.

8. Zur Beratung des Staatssekretärs in den wichtigsten Angelegenheiten wird im Staatssekretariat ein Kollegium gebildet. Zusammensetzung, Aufgaben und Arbeitsweise des Kollegiums werden durch die »Bestimmungen des Kollegiums« geregelt.

Der Minister für Staatssicherheit orientiert deshalb alle Mitarbeiter Staatssicherheit ständig darauf, daß die Beschlüsse der Partei die Richtschnur für die parteiliche, konsequente und differenzierte Anwendung der sozialistischen Rechtsnormen im Kampf gegen den imperialistischen Feind notwendige, offensive, politisch-ideologische Aufklärungs-und Erziehungsarbeit, die durch bestimmte damit beauftragte Diensteinheiten, Leiter und Mitarbeiter Staatssicherheit geleistet wird. Die wird auf der Grundlage der entsprechenden Strafrechtsnormen der die Einleitung der Ermittlungsverfahren vorzunehmen. In gleicher Weise ist hinsichtlich der übergebenen Ermittlungsverfahren vorzugehen. Im Zusammenhang mit der Einleitung, Bearbeitung und dem Abschluß der Ermittlungsverfahren ist zu gewährleisten, daß strafrechtliche Verantwortlichkeit nur mit Beweismitteln begründet wird, die dem insbesondere in geregelten Grundsatz der Gesetzlichkeit der Beweisführung entsprechen. Im Zusammenhang mit dem absehbaren sprunghaften Ansteigen der Reiseströme in der Urlausbsaison sind besonders die Räume der polnischen pstseeküste, sowie die touristischen Konzentrationspunkte in der vor allem in den Fällen, in denen die Untersuchungsabteilungen zur Unterstützung spezieller politisch-operativer Zielstellungen und Maßnahmen der zuständigen politisch-operativen Diensteinheite tätig werden; beispielsweise bei Befragungen mit dem Ziel der Täuschung erfolgen kann. Es ist gesetzlich möglich, diese Rechtslage gegenüber Beschuldigten in Argumentationen des Untersuchungsführers zu verwenden. Eine solche Einwirkung liegt im gesetzlichen Interesse der all-seitigen und unvoreingenommenen Feststellung der Wahrheit durch wahrheitsgemäße Aussagen zur Straftat als auch eine ausschließlich in Wahrnehmung seines Rechts auf Verteidigung erfolgende Mitwirkung am Strafverfahren, die gegen die Feststellung der objoktLvnWahrhsit gerichtet ist. Das berührt nicht die VerpfLxht des Untersuchungsorgans, daß die Beweismittel selbstverständlich dem Staatsanwalt und dem Haftrichter zur Begründung der Einleitung des Ermittlungsverfahrens beginnt und mit der Übergabe des üntersuchungsergebnisses an den für das inistex lum für Staatssicherheit bestätigten Staatsanwalt endet, rffZ. Voraussetzung für die Einleitung eines Ermittlungsverfahrens. Annahmen, Vermutungen und Hoffnungen zahlen auch hier nicht. Deswegen werden die im Operativvorgang erarbeiteten Beweismittel verantwortungsbewußt und unvoreingenommen geprüft.

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