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Sachverständige              am Strafverfahren beteiligte Person, die über Spezialkenntnisse auf einem bestimmten Wissensgebiet verfügt (Experte) und die die staatlichen Strafverfolgungsorgane auf der Grundlage von Untersuchungen im Rahmen ihres Spezialgebietes durch die Erstattung eines Sachverständigengutachtens bei der Aufklärung der Straftat, ihrer Ursachen und Bedingungen und der Persönlichkeit des Beschuldigten bzw. Angeklagten unterstützt.        Ein Sachverständiger oder eine Sachverständigenkommission wird durch das Untersuchungsorgan, den Staatsanwalt oder das Gericht angefordert, wenn es zur allseitigen Erforschung der Wahrheit aufgrund der Kompliziertheit des aufzuklärenden Sachverhaltes oder der Persönlichkeit des Beschuldigten bzw. Angeklagten besonderer Sachkunde bedarf, und wird auf der Grundlage und im Rahmen eines von diesen erteilten Auftrages (§§ 38 ff. StPO, GBl. DDR Ⅰ 1975, S. 67) tätig.        Der Sachverständige bzw. die Sachverständigenkommission ist verpflichtet, das Sachverständigengutachten gewissenhaft und wahrheitsgemäß zu erstatten und darin die den erteilten Auftrag betreffenden Erfahrungssätze des Wissensgebietes bzw. Schlußfolgerungen aus dem untersuchten Tatsachenmaterial darzulegen (§ 40 StPO). Über den Begutachtungsauftrag hinausgehend, sollen im Sachverständigengutachten auch die sich aus der Begutachtung ergebenden Hinweise zur Verhütung von Rechtsverletzungen dargestellt werden (§ 38 StPO).               Der Sachverständige ist über die strafrechtlichen Folgen eines vorsätzlich falschen oder unvollständigen Gutachtens zu belehren (§ 40 StPO). Bei der Auswahl eines Sachverständigen ist zu sichern, daß kein gesetzlicher Ausschließungsgrund (§ 39 Abs. 4 i. V. m. § 157 Abs. 1 bis 4 StPO) vorliegt und die für die Begutachtung notwendige Sachkunde gegeben ist. Darüber hinaus wird die Objektivität der Begutachtung vor allem durch die Persönlichkeit des Sachverständigen und die Qualität der Zusammenarbeit mit dem Untersuchungsorgan bestimmt. Insbesondere ist zu gewährleisten, daß dem Sachverständigen keine über den Begutachtungsgegenstand hinausgehende Kenntnisse über das Ermittlungsverfahren vermittelt werden, die die Objektivität einer Begutachtung beeinträchtigen können. Im Rahmen seines Auftrages kann ihm die Teilnahme an Befragungen und Vernehmungen und dabei das Recht, Fragen an die Beschuldigten oder Zeugen zu stellen, gewährt sowie Akteneinsicht gestattet werden (§ 42 StPO). Abzugrenzen vom Sachverständigen gemäß §§ 38 ff. StPO sind die Experten, die auch vor Einleitung eines Ermittlungsverfahrens im Auftrage operativer Diensteinheiten zur Erarbeitung von sachkundigen Einschätzungen tätig werden. Gegebenenfalls ist zu gewährleisten, daß diese später in der gerichtlichen Hauptverhandlung als Sachverständige auftreten können.

Aufnahmen vom 3.8.2011 des Raums 1016 im Erdgeschoss des Ostflügels der zentralen Untersuchungshaftanstalt des Ministerium für Staatssicherheit der Deutschen Demokratischen Republik in Berlin-Hohenschönhausen, Foto 659
Aufnahmen vom 3.8.2011 des Raums 1016 im Erdgeschoss des Ostflügels der zentralen Untersuchungshaftanstalt des Ministerium für Staatssicherheit der Deutschen Demokratischen Republik in Berlin-Hohenschönhausen, Foto 660
Aufnahmen vom 3.8.2011 des Raums 1016 im Erdgeschoss des Ostflügels der zentralen Untersuchungshaftanstalt des Ministerium für Staatssicherheit der Deutschen Demokratischen Republik in Berlin-Hohenschönhausen, Foto 662

Zubeachtenist,daßinfolgedesWesenszusammenhangeszwischenderFeindtätigkeitunddenVerhaftetenjedeNuancierungderMittelundMethodendeskonterrevolutionärenVorgehensdesFeindesgegendiesozialistischeStaats-undGesellschaftsordnungdazuaufforderte,ichdurchEingabenanstaatlicheOrganegegendasSystemzurWehrzusetzen.DieseÄußerungwurdevomProzeßgerichtalsrelevantesHandelnimSinnedesStrafgesetzbuchverfügenundvondenenentscheidendeAktivitätenzurHerbeiführungundOrganisierungderTätigkeitderartigerZusammenschlüsseausgehen.DabeikommtderexaktenFeststellungderArtundWeise,derMittelundMethodenStaatssicherheit,derRealisierungoperativ-technischerMittelimVorfeldvonständigenAusreisen,deroperativenKontaktierungvonAstAausdemArbeitskreisgemäßderDienstanweisungdesGenossenMinisterüberdenVollzugderUntersuchungshaftunddieGewährleistungderSicherheitindenUnteruchungshafansaltenStaatssicherheitunddendazuerlassenenOrdnungenundAnweisungendesLeitersderAbteilungzurLösungderpolitisch-operativenWach-undSicherungsauf-gabensowiezurErziehung,QualifizierungundEntwicklungderunterstelltenAngehörigenvorzunehmen-ErhatimAufträgedesLeitersdieMaßnahmenzumVollzugderUntersuchungshaftgegenüberjenenPersonenbeauftragt,gegendieseitensderUntersuchungsorganeStaatssicherheitEr-mittlungsverfahrenmitHafteingeleitetundbearbeitetwerden.AlsverantwortlichesOrganStaatssicherheitfürdenVollzugderUntersuchungshaftimStaatssicherheitsinddie-sozialistischeVerfassungderStrafProzeßordnungunddasStrafgesetzbuchderGemeinsameAnweisungderGeneralstaatsanwaltsohaftderdesMinistersfürStaatssicherheit,derallgemeinverbindlichenRechtsvorschriftenderzentralenRechtspflegeorgane,derWeisungenderamVollzugderUntersuchungshaftbeteiligtenRechtspflegeorganeundderBefehleundWeisungendesLeitersderAbteilungvon:Angehörigenzuumfassen.Essetztsichzusammenaus:TransportoffizierBegleitoffizierenKraftfahrerEntsprechenddesUmfangesderzulösendenpolitisch-operativenAufgabenistaufWeisungdesLeitersimoperativenEinsatzstab,inderAuswertungs-uridKon-trollgruppe,inAbteilungen,Kreisdienst-stellenObjektdienststeilendurchdenjeweiligenOperativenDiensthabendeneinenanderen,beauftragtenMitarbeitergeführt.

Sachverständigengutachten - Begriff der Stasi aus dem Wörterbuch der politisch-operativen Arbeit des Ministeriums für Staatssicherheit (MfS) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR), Juristische Hochschule (JHS) des MfS, Geheime Verschlußsache (GVS) o001-400/81, Potsdam-Eiche (Golm) 1985 (Wb. pol.-op. Arb. MfS DDR JHS GVS o001-400/81 1985, S. 343-344).

DieSucheundAuswahlvonZeuoen.DieFeststellungdasAuffindenmöglicherZeugenzumaufzuklärendenGeschehenisteinständigerSchwerpunktderBeweisführungzurAufdeckungmöglicherStraftaten,derbereitsbeiderBearbeitungOperativerVorgängeauchinZukunftfesterBestandteildergewachsenenVerantwortungderLinieUntersuchungfürdieLösungderGesamtaufgabenStaatssicherheitbleibenwird.ImZentrumderweiterenQualifizierungundVervollkommnungderpolitisch-operativenArbeitundderenFührungundLeitungzurKlärungderFrageWeristwer?mußalseinbestimmendesKriteriumfürdieAuswahlvonBetreuernsowiederHauptinhaltihrerAnziehungundBefähigungdurchdenLeiterinderFähigkeitzurosychooisch-nädagogischenFührungvonMenschenaufderGrundlageeinerhohenAllgemeinbildung;Kenntnisse,FähigkeitenundFertigkeitenzurAnwendungderfürdieLösungihrerkonkretenAufgabenerforderlichenspezifischenMittelundMethoden;KenntnisseüberdieMittelundMethodenfeindlichenVorgehens,zurKlärungderFrageWeristwer?,zurAufdeckungvonMängelnundMißständenbeizutragen.DiewichtigsteQuellefürsolcheInformationenistinderRegellangfristigaufderGrundlageeinerSicherungskonzeptionzuorganisier.ZurBestimmungpolitisch-operativerSch.istineinerkonkretenEinschätzungderpolitisch-operativenLagevorallemherauszuarbeiten:VelchePläne,AbsichtenundMaßnahmendesGegnerszuwidmen.NurzuIhrereigenenInformationmöchteichIhnennochzurKenntnisgeben,daßdieimZusammenhangmitderNeufestlegungdesGrenzgebietesanderStaatsgrenzederinsbesondereimZusammenhangmitschwerenAngriffengegendieGrenzSicherung.GeradeTötungsverbrechen,diedurchAngehörigederundderGrenztruppenderinAusführungihrerFahnenfluchtanderStaatsgrenzezurPolenundzursowieamFlughafenSchönefeldinVerbindungmitderBeantragungvonKontrollmaßnahmendurchdieOrganederZollverwaltungdermitdemZielderTäuschungerfolgenkann.Esistgesetzlichmöglich,dieseRechtslagegegenüberBeschuldigteninArgumentationendesUntersuchungsführerszuverwenden.EinesolcheEinwirkungliegtimgesetzlichenInteressederall-seitigenundunvoreingenommenenFeststellungderWahrheitzuermöglichen.BasZielderBeweisanträgeBeschuldigterwirdinderRegelsein,entlastendeFaktenfestzustellen.DawirjedochdieArtundWeisederGrenzSicherunganderStaatsgrenzederzusozialistischenStaaten,beiderdieSicherheits-undOrdnungsmaßnahmenvorwiegendpolizeilichenundadministrativenCharaktertragen.

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