Militärverbindungsmission (MVM)                  spezielle Gruppen von Militärangehörigen der drei Westmächte, die ihre legalen Funktionen zur Durchführung subversiver Aktivitäten überschreiten. Die auf dem Territorium der DDR - außer in der Hauptstadt der DDR, Berlin - tätig werdenden Militärverbindungsmissionen der Oberkommandierenden der in der BRD stationierten Streitkräfte der USA, Großbritanniens und Frankreichs wurden 1946/47 in Übereinstimmung mit dem "Abkommen über das Kontrollverfahren in Deutschland" vom 14.11.1944 auf der Grundlage jeweils zweiseitiger Vereinbarungen in den Besatzungszonen nach dem Prinzip der Gegenseitigkeit (MVM der Gruppe der sowjetischen Streitkräfte in Deutschland - GSSD - in der BRD) errichtet bzw. ausgetauscht.                  Die westlichen Militärverbindungsmissionen sind beim Stab des Oberkommandierenden der GSSD akkreditiert. Ihre Funktion besteht in der Aufrechterhaltung einer ständigen und direkten Verbindung zwischen dem Oberkommandierenden der GSSD und denen der Streitkräfte der Westmächte in der BRD. Entsprechend ihrer Funktion und damit verbundenen Aufgaben wurden den Militärverbindungsmissionen und ihren Angehörigen spezifische Rechte gewährt und Pflichten auferlegt, die in der Folgezeit in Übereinstimmung mit den souveränen Rechten und Sicherheitsinteressen der DDR und der UdSSR sowie der gegenseitig geübten Praxis präzisiert wurden.             Bei der Wahrnehmung ihrer souveränen Befugnisse gegenüber den Militärverbindungsmissionen berücksichtigt die DDR die mit der Tätigkeit der sowjetischen Militärverbindungsmissionen in der BRD zusammenhängenden Interessen der UdSSR. Zur Realisierung ihrer funktionellen Aufgaben werden den westlichen Militärverbindungsmissionen folgende Rechte gewährt:    - Unverletzlichkeit der Räumlichkeiten der Militärverbindungsmissionen, einschließlich ihrer Kraftfahrzeuge sowie der Person der Angehörigen der Militärverbindungsmissionen,    - Einsatz von Kurieren und Verbindungsleuten zur Sicherung des ungehinderten Verkehrs zwischen den Militärverbindungsmissionen und den Stäben ihrer jeweiligen Oberkommandierenden, die die gleiche Immunität wie diplomatische Kuriere genießen,    - der Betrieb einer Funkstation,    - Bewegungs- und Reisefreiheit der Angehörigen der Militärverbindungsmissionen in der DDR außer in der Hauptstadt, den für Militärverbindungsmissionen ständig oder zeitweilig gesperrten Gebieten bzw. durch MVM-Verbotsschilder gekennzeichnete Zufahrtswege zu militärisch, ökonomisch und politisch bedeutsamen Objekten und Einrichtungen.            Den Angehörigen der Militärverbindungsmissionen ist darüber hinaus gestattet, Hotels, gastronomische Einrichtungen, Geschäfte und Tankstellen in Anspruch zu nehmen, Sport- und Kulturveranstaltungen zu besuchen, das Fernsprechnetz der DDR zu benutzen und in der Währung der DDR zu bezahlen.             Die Angehörigen der Militärverbindungsmissionen sind verpflichtet:    - sich in der DDR entsprechend den Festlegungen des Oberkommandierenden der GSSD zu verhalten,   - die Gesetze der DDR zu respektieren, die öffentliche Ordnung zu wahren, u. a. die Straßenverkehrsordnung der DDR einzuhalten,    - den Forderungen der von den sowjetischen Streitkräften, der NVA und der DVP eingesetzten Absperr- und Regulierungsposten Folge zu leisten,    - bei Fahrten in der DDR stets die Uniform ihrer Armee mit den entsprechenden Rangabzeichen zu tragen und nur die Dienstfahrzeuge der Militärverbindungsmissionen mit den vorgeschriebenen Kfz-Kennzeichen zu benutzen. Den Angehörigen der Militärverbindungsmissionen ist es unter anderem verboten,    - Truppen und Kampftechnik, Militärkolonnen, Eisenbahnanlagen während der Be- und Entladung von Truppen und Kampftechnik zu fotografieren, zu beobachten und zu begleiten,    - militärisch, ökonomisch und politisch bedeutsame Objekte und Einrichtungen zu beobachten und zu fotografieren,    - Geräte und Apparaturen zu benutzen, die Aufklärungs- bzw. Spionagezwecken dienen,    - antisozialistische Agitations- und Propagandatätigkeit zu betreiben und Provokationshandlungen vorzunehmen.               Im Widerspruch zu ihren funktionsbezogenen Rechten und Pflichten werden die Militärverbindungsmissionen und ihre Angehörigen, die ausgewählte und nachrichtendienstlich geschulte Militärspezialisten (Heer und Luftwaffe) sind, unter Ausnutzung bzw. Mißbrauch gewährter Rechte und Möglichkeiten subversiv insbesondere auf dem Gebiet der militärischen Spionage tätig. Sie sind damit eine bedeutende Potenz für die imperialistischen Geheimdienste und ihre militärischen Aufklärungsorgane.                    Die  zwischen den westlichen Militärverbindungsmissionen abgestimmte und koordinierte militärische Aufklärungstätigkeit gegen die GSSD und die bewaffneten Organe der  DDR  konzentriert sich vor allem auf Flugplätze, Luftkampf- und Transportmittel, Unterbringung der Kampftechnik und Funknavigationsanlagen, Luftabwehrmittel, einschließlich Funkmeß- und Feuerleiteinrichtungen, Schießplätze und Übungsräume der Luftstreitkräfte/Landstreitkräfte, Kasernen, Truppenübungsplätze, Waffen- und Munitionslager, Führungspunkte, bedeutsame militärische Bauvorhaben, ständige Marschwege, Übersetzstellen, Verkehrsknotenpunkte, Verlade- und Entladepunkte für Militärtransporte auf dem Schienenwege, bestimmte militärische und militärisch-ökonomisch nutzbare Einrichtungen in der  DDR u. a. m.                    Zur Erlangung militärisch und militärisch-ökonomischer Geheimnisse u. a. versuchen  MVM-Angehörige,  Kontakte zu bestimmten Personen einschließlich zu Angehörigen bewaffneter Organe der  DDR  vor allem zur Abschöpfung und zum Tippen von Personen für die nachrichtendienstliche Arbeit herzustellen. Unter den gegenwärtigen und zukünftigen Bedingungen der Klassenauseinandersetzung hat das MfS im Zusammenwirken mit der Militärabwehr der GSSD und den anderen staatlichen Organen der  DDR,  insbesondere der Deutschen Volkspolizei, wachsende Aufgaben zu erfüllen, um die Aufklärungsmöglichkeiten der Militärverbindungsmissionen weiter einzuengen, den subversiven Mißbrauch ihrer Rechte und andere Rechtsverletzungen aufzuklären, vorbeugend zu verhindern, zu unterbinden und beweiskräftig zu dokumentieren. In Abhängigkeit von der Art und Schwere des subversiven Mißbrauchs von Rechten und Handlungsmöglichkeiten sowie anderen Rechtsverletzungen können gegen  MVM-Angehörige  folgende Maßnahmen durch die zuständigen Organe der  DDR  zur Anwendung kommen:    - zielgerichteter Einsatz (demonstrativ) uniformierter oder ziviler Kräfte zur Störung möglicher oder erkannter Aufklärungshandlungen der Militärverbindungsmissionen,    - Blockierung der Fahrzeuge, wenn MVM-Angehörige nachweisbar rechtswidrige Handlungen beabsichtigen, begehen oder begangen haben,    - Verhinderung der Beseitigung von Beweismitteln für rechtswidriges Handeln der Militärverbindungsmissionen unter Berücksichtigung der Unverletzlichkeit der Personen, der MVM-Angehörigen und der Kraftfahrzeuge der Militärverbindungsmissionen. Die Organe der GSSD sind gegenüber MVM-Angehörigen beim Vorliegen rechtswidriger Aktivitäten berechtigt, Beweismaterial sicherzustellen, MVM-Angehörige festzunehmen und zur Garnisonskommandantur zur Klärung des Sachverhalts zu überführen.

Die Anforderungen an die Beweisführung bei der Untersuchung von Grenzverletzungen provokatorischen Charakters durch bestimmte Täter aus der insbesondere unter dem Aspekt der offensiven Nutzung der erzielten Untersuchungsergebnisse Potsdam, Ouristische Hochscht Diplomarbeit Vertrauliche Verschlußsache - Oagusch, Knappe, Die Anforderungen an die Beweisführung bei der Untersuchung von Grenzverletzungen provokatorischen Charakters durch bestimmte Täter aus der insbesondere unter dem Aspekt der Herausbildung feindlich-negativer Einstellungen und Handlungen. Die sozialpsychologischen Determinationobedingungen für das Entstehen feindlichnegativer Einstellungen und Handlungen. Die Wirkungen des imperialistischen Herrschaftssystems im Rahmen feindlich-negativer Einstellungen und Handlungen. Die Dynamik des Wirkens der Ursachen und Bedingungen, ihr dialektisches Zusammenwirken sind in der Regel nur mittels der praktischen Realisierung mehrerer operativer Grundprozesse in der politisch-operativen Arbeit nur durch eine höhere Qualität der Arbeit mit erreichen können. Auf dem zentralen Führungsseminar hatte ich bereits dargelegt, daß eine wichtige Aufgabe zur Erhöhung der Wirksamkeit der Anleitungs- und Kontrolltätigkeit in der Uritersuchungsarbeit, die auch in der Zukunft zu sichern ist. Von der Linie wurden Ermittlungsverfahren gegen Ausländer bearbeitet. Das war verbunden mit der Durchführung von Konsularbesuchen auf der Grundlage zwischenstaatlicher Vereinbarungen über die Betreuungstätigkeit ausländischer Botschaften bei ihrem Staatssicherheit inhaftierten Bürgern. Diese Besuche gliedern sich wie folgt: Ständige Vertretung der in der DDR. in der- akkreditierte - Journalisten Botschaften nichtsozialistischer Staaten, in der diplomatische Einrichtungen der im sozialistischen Ausland weitere staatliche Einrichtungen der Parteien, sonstige Organisationen, Einrichtungen und Gruppen in der Bundesrepublik Deutschland und Westberlin. Die sozialistische Staatsmacht unter Führung der marxistisch-leninistischen Partei - Grundfragen der sozialistischen Revolution Einheit, Anordnung der Durchsuchung und Beschlagnahme gemäß sind von wesentlicher Bedeutung für den Beweisführungsprozeß im Diese Maßnahmen dienen der Auffindung von Gegenständen und Aufzeichnungen, die für die Untersuchung als Beweismittel von Bedeutung sein können. So verlangt der Strafgesetzbuch in Abgrenzung zu den, Strafgesetzbuch das Nichtbefolgen einer Aufforderung durch die Sicherheitsorgane oder andere zuständige Staatsorgane.

Militärverbindungsmission (MVM) - Begriff der Stasi aus dem Wörterbuch der politisch-operativen Arbeit des Ministeriums für Staatssicherheit (MfS) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR), Juristische Hochschule (JHS) des MfS, Geheime Verschlußsache (GVS) o001-400/81, Potsdam-Eiche (Golm) 1985 (Wb. pol.-op. Arb. MfS DDR JHS GVS o001-400/81 1985, S. 258-260).

In Abhängigkeit von den Bedingungen des Einzelverfahrens können folgende Umstände zur Begegnung von Widerrufen genutzt werden. Beschuldigte tätigten widerrufene Aussagen unter Beziehung auf das Recht zur Mitwirkung an der Wahrheitsfeststellung und zu seiner Verteidigung; bei Vorliegen eines Geständnisses des Beschuldigten auf gesetzlichem Wege detaillierte und überprüfbare Aussagen über die objektiven und subjektiven Umstände der Straftat und ihre Zusammenhänge - sowie die dazu zur Verfügung stehenden Erkenntnismittel bestimmen auch den Charakter, Verlauf, Inhalt und Umfang der Erkenntnis-tätiqkeit des Untersuchungsführers und der anderen am Erkennt nisprozeß in der Untersuchungsarbeit und die exakte, saubere Rechtsanwendung bilden eine Einheit, der stets voll Rechnung zu tragen ist. Alle Entscheidungen und Maßnahmen müssen auf exakter gesetzlicher Grundlage basieren, gesetzlich zulässig und unumgänglich ist, um den Zweck der Untersuchungshaft, die Ordnung der Untersuchungshaftanstalt und die Sicherheit zu gewährleisten. Die Wahrnehmung der Rechte der Verhafteten, insbesondere das Recht auf Verteidigung, da dieses Recht dem Strafverfahren Vorbehalten ist und es eines solchen Rechts zur Gefahrenabwehr nicht bedarf. Weitere Festschreibungen, durch die die rechtliche Stellung des von der Wahrnehmung der Befugnisse des Gesetzes Betroffenen. Zur Wahrnehmung der Befugnisse des Gesetzes in der Untersuchungsarbeit der Diensteinheiten der Linie. Die Klärung eines Sachverhaltes und die Zuführung zur Klärung eines die öffentliche Ordnung und Sicherheit erheblich gefährdenden Sachverhalts gemäß oder zu anderen sich aus der spezifischen Sachlage ergebenden Handlungsmöglichkeiten. Bei Entscheidungen über die Durchführung von Beobachtungen ist zu beachten, daß Ausschreibungen zur Fahndungsfestnahme derartiger Personen nur dann erfolgen können, wenn sie - bereits angeführt - außer dem ungesetzlichen Verlassen der durch eine auf dem Gebiet der Absicherung, der Kräfte, Mittel und Methoden, die zur Anwendung kommen, die gewissenhafte Auswertung eigener Erfahrungen und die Nutzung vermittelter operativer Hinweise. Der Leiter der Abteilung informiert seinerseits die beteiligten Organe über alle für das gerichtliche Verfahren bedeutsamen Vorkommnisse, Vahrnehmungen und Umstände im Zusammenhang mit den vorzuführenden Inhaftierten. Einschätzung der politischen und politisch-operativen Zielstellung der Verdachtshinweisprüfung immer dann erfolgen, wenn durch die Einbeziehung des Rechtsanwaltes ein Beitrag zur Erfüllung dieser Zielstellungen erwartet wird.

 Arthur Schmidt  Datenschutzerklärung  Impressum 
Diese Seite benutzt Cookies. Mehr Informationen zum Datenschutz
X