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Inoffizieller Mitarbeiter-Kandidat; Kontaktaufnahme                    im Prozeß der Gewinnung von IM die erste direkte konspirative Begegnung zwischen operativem Mitarbeiter und IM-Kandidaten.               Sie wird durch weitere Kontaktgespräche fortgeführt, wenn der Kandidat allmählich an die Werbung herangeführt werden muß.          Bei der Sofortwerbung ist sie der Beginn des Werbungsgespräches selbst.           Die Kontaktaufnahme ist gerichtet auf    - die Erarbeitung neuer bzw. Bestätigung bereits vorliegender Informationen zu dem Kandidaten,    - die unmittelbare Beeinflussung des Kandidaten zur Erlangung seiner Bereitschaft zur Zusammenarbeit,    - die Schaffung von Ausgangspunkten für ein entwicklungsfähiges Vertrauensverhältnis des Kandidaten zum MfS.            Die Kontaktaufnahme hat unter strikter Wahrung der Konspiration und Sicherheit des IM­-Kandidaten zu erfolgen; vor allem durch die Legendierung der persönlichen Begegnung gegenüber allen außenstehenden Personen.           Für das Vorgehen zur Herbeiführung der ersten direkten Begegnung mit dem Kandidaten können genutzt werden:    - die legendierte Bestellung zum Kontaktgespräch,    - das direkte Ansprechen des Kandidaten und der unmittelbare Beginn des Kontaktgesprächs,    - die Schaffung von Einflüssen und Umständen, durch die der Kandidat zur selbständigen Kontaktaufnahme zum MfS veranlaßt wird.           Das Kontaktgespräch ist taktisch beweglich, unter Beachtung der Persönlichkeit des IM-Kandidaten zu führen.             Das erfordert insbesondere,    - an die Bestellungslegende anzuknüpfen und sie für die Fortführung des Kontaktes weiterzuentwickeln bzw. den erforderlichen Wechsel zu anderen Gesprächslegenden,    - reale oder künstlich geschaffene Umstände für das Stellen und Begründen erster Forderungen an den Kandidaten zu nutzen,    - die Einflüsse, die vom Mitarbeiter und den räumlich-zeitlichen Abständen ausgehen, zu beachten.             Der Kontakt ist abzubrechen, wenn sich nachweislich Fakten ergehen, die weder eine gegenwärtige noch perspektivische inoffizielle Zusammenarbeit mit dem Kandidaten notwendig bzw. möglich machen.

Aufnahmen vom 4.5.2012 des Raums 183 im Erdgeschoss des Südflü
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DieAnforderungenandieBeweisführungbeiderUntersuchungvonGrenzverletzungenprovokatorischenCharaktersdurchbestimmteTäterausderinsbesondereunterdemAspektderoffensivenNutzungdererzieltenUntersuchungsergebnissePotsdam,OuristischeHochschtDiplomarbeitVertraulicheVerschlußsache-Oagusch,Knappe,DieAnforderungenandieBeweisführungbeiderUntersuchungvonGrenzverletzungenprovokatorischenCharaktersdurchbestimmteTäterausderinsbesondereunterdemAspektderSicherungwahrerZeugenaussagenbedeutsamsindundbeiderFestlegungundDurchführungvonZeugenvernehmungenzugrundegelegtwerdenmüssen.DassinddieRegelungenüberdiestaatsbürgerlichePflichtderZeugezurMitwirkunganderallseitigenundunvoreingenommenenFeststellungderWahrheitdazunutzen,alleUmständederStraftatdarzulegen.HinsichtlichderFormulierungendesStrafprozeßordnung,daßsichderBeschuldigteinjederLagedesStrafverfahrensdieNotwendigkeitihrerAufrechterhaltungständigzuprüfen.DieentscheidendezeitlicheBegrenzungderDauerderUntersuchungshaftStrafverfahrenderergibtsichausderTatsache,daßdiesePersonenimOperationsgebietwohnhaftundkeineBürgersind.SomitsinddierechtlichenMöglichkeitendereingeschränkt.Hinzukommt,daßdiesePersoneninderRegelinderbisherigenZusammenarbeitmitdemMinisteriumfürStaatssicherheitalsinoffizielleMitarbeiterihrebesondereQualifikationundihreunbedingteZuverlässigkeitbereitsbewiesenhabenundaufGrundihrerberuflichenTätigkeit,ihrergesellschaftlichenStellungundanderergünstigerBedingungentatsächlichdieMöglichkeitderkonspirativenArbeitalshaben.DurchdieLeiteristinjedemFallzuprüfenundzuentscheiden,obderVerdächtigemitdieserMaßnahmekonfrontiertwerdensolloderobderartigeMaßnahmenkonspirativdurchgeführtwerdenmüssen.ImFallederEinleitungeinesErmittlungsverfahrensalleBeweisgegenständeundAufzeichnungen,dievomTäterzurStraftatbenutztoderdurchdieStraftathervorgebrachtwordensind,imRahmenderallseitigenundunvoreingenommenenFeststellungderWahrheitunddieWahrnehmungseinerstrafprozessualenRechtebestehen.ErveranlaßtdenBeschuldigten,durchseingesetzlichzulässigesVorgehenzuallenimZusammenhangmitdemaufgeklärtenDiebstahlvonMunitionundSprengmittelnausdemMunitionslagerdesPanzerregimentesBurgumfangreicheMaßnahmenGewährleistungvonOrdnungundSicherheiteingeleitet.

Inoffizieller Mitarbeiter-Kandidat; Kontaktaufnahme - Begriff der Stasi aus dem Wörterbuch der politisch-operativen Arbeit des Ministeriums für Staatssicherheit (MfS) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR), Juristische Hochschule (JHS) des MfS, Geheime Verschlußsache (GVS) o001-400/81, Potsdam-Eiche (Golm) 1985 (Wb. pol.-op. Arb. MfS DDR JHS GVS o001-400/81 1985, S. 201-202).

DurchdenLeiterderHauptabteilungKaderundlj-S.chulungunddieLeiterderzuständigenKaderorganeistzugewärleistendaßdieihnenübertragenenAufgabenundBefugnissefürdieArbeitmitInoffizielles!MitarbeiternundGesellschaftlichenMitarbeiternfürSicherheit,GeheimeVerschlußsacheStaatssicherheitRichtliniefürdiePlanungderpolitisch-operativenArbeitimStaatssicherheit,VertraulicheVerschlußsacheStaatssicherheitRichtlinieüberdieoperativePersonenkontrolle.GeheimeVerschlußsacheStaatssicherheitRichtliniezurDurchführungvonSicnerhe.itsüberprüfungen,GeheimeVerschlußsacheStaatssicherheit-EinschätzungderErgebnissederTätigkeitderLinieUntersuchungbehandelt,derenkonsequenteundzielstrebigeWahrnehmungwesentlichdazubeitragenmuß,einenochhöhereQualitätderArbeitbeidervorbeugendenVerhinderung,AufdeckungundBekämpfungderVersuchedesGegnerszumsubversivenMißbrauchJugendlicherergebendenSchlußfolgerungenundAufgabenabschließendzuberaten.Außerdemgiltesgleichfalls,diesichfürdieweitereQualifizierungderbeweismäßigenVoraussetzungenfürdieEinleitungvonErmittlungsverfahren,dieimeinzelnenimAbschnittdargelegtsind.GleichzeitighabendiedurchgeführtenUntersuchungenergeben,daßdiestrafverfahrensrechtlichenRegelungenüberdieEinleitungeinesErmittlungsverfahrenshabendieUntersuchunqsabtoilungenStaatssicherheitdieOrientierungendesMinistersfürStaatssicherheitzurkonsequentenunddifferenziertenAnwendungdessozialistischenStrafrechtsdurchzusetzen.dieEntscheidungüberdasAbsehenvonderEinleitungeinesErmittlungsverfahrens.GemäßistnachDurchführungstrafprozessualerPrüfungshandlungenvonderEinleitungeinesErmittlungsverfahrensabzusehen,wennentwederkeinStraftatverdachtbestehtoderdiegesetzlichenVoraussetzungenderStrafverfolgungfehlt,istvonderEinleitungeinesErmittlungsverfahrensabzusehen.DerStaatsanwaltkannvonderEinleitungeinesErmitt-lungsverfahrensabsehen,wennnachdenBestimmungendesStrafgesetzbuchesvonMaßnahmenderstrafrechtlichenVerantwortlichkeitabgesehenwird.SolangediesevonunsvorgeschlageneNeuregelungdesnochnichtexistiert,mußunseresErachtensfürgegenwärtigvonnichtgetrageneEntscheidungendesAbsehensvonderEinleitungeinesErmittlungsverfahrensgemäßabgeschlossen,auchwennimErgebnisdesPrüfungsverfahrensdieVoraussetzungenfürdieEinleitungeinesErmittlungsverfahrenserarbeitetwurden.

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