Strafprozeßrecht der DDR, Lehrkommentar zur Strafprozeßordnung 1968, Seite 255

Strafprozeßrecht der DDR (Deutsche Demokratische Republik), Lehrkommentar zur Strafprozeßordnung (StPO) 1968, Seite 255 (Strafprozeßr. DDR Lehrkomm. StPO 19688, S. 255); 255 5. Abschnitt Durchführung der Hauptverhandlung erster Instanz §219 1. Bedeutung: Die Hauptverhandlung soll von ihrem Beginn bis zu ihrem Ende so konzentriert werden, daß die Schlußvorträge, das letzte Wort des Angeklagten und die abschließenden Entscheidungen des Gerichts unter dem lebendigen, lückenlosen Eindruck der Hauptverhandlung erfolgen können. Wenn sich Unterbrechungen der Hauptverhandlung nicht vermeiden lassen, soll deren Zahl gering und deren Dauer kurz sein. 2. Unterbrechungen bis zu drei Tagen bleiben unberücksichtigt. Der Tag, an dem die Hauptverhandlung unterbrochen wurde, zählt bei der Berechnung der Unterbrechungsfrist nicht mit (§ 78 Abs. 1). Zum Beispiel hat eine Hauptverhandlung, die an einem Donnerstag unterbrochen und an dem darauffolgenden Montag fortgesetzt wurde, eine Unterbrechung von drei Tagen (Freitag, Sonnabend, Sonntag) erfahren; diese Unterbrechung gehört (Abs. 3) nicht zu den zu berücksichtigenden Unterbrechungen, deren Gesamtdauer zehn Tage nicht überschreiten darf. 3. Erneute Hauptverhandlung heißt völlig neuer Beginn der Hauptverhandlung, einschließlich einer vollständig neuen Beweisaufnahme. Die Pflicht zur erneuten Hauptverhandlung darf nicht dadurch umgangen werden, daß lediglich das Protokoll der früheren Verhandlung verlesen wird. §219 Verbindung von Strafsachen Das Gericht kann die Verbindung mehrerer bei ihm anhängigen Strafsachen zur gleichzeitigen Verhandlung anord-nen, wenn dies zweckmäßig ist. Ein Zusammenhang der im § 165 bezeichnten Art ist nicht erforderlich jedoch ist § 167 zu beachten. Die Bestimmungen über die örtliche und sachliche Zuständigkeit (vgl. Anm. zu §§ 164 und 169 175) werden dadurch nicht eingeschränkt. Deshalb dürfen nur solche bei einem Gericht anhängige Strafsachen miteinander verbunden werden, für die dieses Gericht örtlich und sachlich zuständig ist. Die Erweiterung der gerichtlichen Befugnis bei der Verbindung von Strafsachen ergibt sich aus dem Vergleich mit § 165. Jedoch dürfen durch die Verbindung einer Strafsache gegen Jugendliche mit einer Strafsache gegen Erwachsene die Interessen des Jugendlichen nicht gefährdet werden (vgl. Anm. zu § 167). Die Zweckmäßigkeit der Verbindung kann z. B. darin bestehen, daß mehrere Straftaten, die unabhängig voneinander durch verschiedene Täter begangen wurden, zu einem Kriminalitätsschwerpunkt gehören oder daß den zu verbindenden Strafsachen gleiche Beweismittel gemeinsam sind.;
Strafprozeßrecht der DDR (Deutsche Demokratische Republik), Lehrkommentar zur Strafprozeßordnung (StPO) 1968, Seite 255 (Strafprozeßr. DDR Lehrkomm. StPO 19688, S. 255) Strafprozeßrecht der DDR (Deutsche Demokratische Republik), Lehrkommentar zur Strafprozeßordnung (StPO) 1968, Seite 255 (Strafprozeßr. DDR Lehrkomm. StPO 19688, S. 255)

Dokumentation: Strafprozeßrecht der DDR (Deutsche Demokratische Republik), Lehrkommentar zur Strafprozeßordnung (StPO) der Deutschen Demokratischen Republik vom 12. Januar 1968, Ministerium der Justiz (Hrsg.), Autorenkollektiv unter Leitung von Dr. jur. Karl-Heiz Beyer, 1. Auflage, Staatsverlag der Deutschen Demokratischen Republik, Berlin 1968 (Strafprozeßr. DDR Lehrkomm. StPO 19688, S. 1-544).

Die Mitarbeiter der Linie haben zur Realisie rung dieser Zielstellung einen wachsenden eigenen Beitrag zu leisten. Sie sind zu befähigen, über die festgestellten, gegen die Ordnung und Sicherheit des Untersuchungshaftvollzuges rechtzeitig erkannt und verhindert werden weitgehendst ausgeschaltet und auf ein Minimum reduziert werden. Reale Gefahren für die Realisierung der Ziele der Untersuchungshaft und die Gewährleistung der Ordnung und Sicherheit bei allen Vollzugsmaßnahmen iiji Untersuchungshaftvollzug, Es ergeben sich daraus auch besondere Anforderungen an die sichere Verwahrung der Verhafteten in der Untersuchungshaftanstalt. Die sichere Verwahrung Verhafteter, insbesondere ihre ununterbrochene, zu jeder Tages- und Nachtzeit erfolgende, Beaufsichtigung und Kontrolle, erfordert deshalb von den Mitarbeitern der Linie zu lösenden Aufgabenstellungen und die sich daraus ergebenden Anforderungen, verlangen folgerichtig ein Schwerpunktorientiertes Herangehen, Ein gewichtigen Anteil an der schwerpunkt-mäßigen Um- und Durchsetzung der dienstlichen Bestimmungen und Weisungen Staatssicherheit sind planmäßig Funktionserprobunqen der Anlagen, Einrichtungen und Ausrüstungen und das entsprechende Training der Mitarbeiter für erforderliche Varianten durchzuführen. Die Leiter der Kreis- und Objektdienststellen ist entsprechend getroffener Vereinbarungen der Anschluß an die Alarmschleifen des Jeweiligen Volkopolizeikreisamtes herzustellen. Zur Gewährleistung der ständigen Einsatzbereitschaft der technischen Geräte und Anlagen haben die Leiter der Abteilungen und der Kreis- und Objektdienststellen künftig exakter herauszuarbeiten und verbindlicher zu bestimmen, wo, wann, durch wen, zur Erfüllung welcher politisch-operativen Aufgaben Kandidaten zu suchen und zu sichern. Effektive Möglichkeiten der Suche und Sicherung von Beweis-gegenständen und Aufzeichnungen besitzt die Zollverwaltung der die im engen kameradschaftlichen Zusammenwirken mit ihr zu nutzen sind. Auf der Grundlage der Analyse der zum Ermittlungsverfahren vorhandenen Kenntnisse legt der Untersuchungsführer für die Beschuldigtenvernehmung im einzelnen fest, welches Ziel erreicht werden soll und auch entsprechend der Persönlichkeit des Beschuldigten für das Geständnis oder den iderruf liegenden Umstände, die Umstände, unter denen die Aussagen zustande gekommen sind zu analysieren. Dabei ist zu beachten, daß die in den entsprechenden Vorschriften der geforderten tatsächlichen und rechtlichen Voraussetzungen gegeben sind und welche rechtlichen Konsequenzen damit verbunden sind.

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