Staat und Recht 1968, Seite 618

Staat und Recht (StuR), 17. Jahrgang [Deutsche Demokratische Republik (DDR)] 1968, Seite 618 (StuR DDR 1968, S. 618); scheidende Weiterentwicklung bringen. Sie sind andererseits aber an den Komplex gebunden, sowohl was ihre gesellschaftliche Wirksamkeit betrifft, als auch bezüglich des Prozesses ihrer Erarbeitung; sie können nur in der Bedingtheit der Organisierung des Gesamtprozesses erzielt werden. Erfindungen sind also Prinziplösungen zu ganzen technischen Gebilden, regelmäßig aber zu Teilen von komplexen technischen Gebilden, und zwar die-jenigen Prinziplösungen, die im Weltmaßstab neu sind und bedeutende Weiterentwicklungen ermöglichen. Erfindungen spielen deshalb auch in den komplexen Lösungen durchaus eine hervorragende Rolle; sie sind gewissermaßen Eckpunkte in diesen Lösungen, von denen es in entscheidendem Maße abhängt, wieweit die Gesamtlösung aus dem Stand der Technik herausragt. Erfindungen entstehen, wie wir sahen, unter den Bedingungen der wissenschaftlich-technischen Revolution innerhalb des Prozesses der Lösung komplexer Probleme. Die Prozesse werden von großen Kollektiven vollzogen, die arbeitsteilig tätig werden. Die Erfinder konzipieren in diesem Gesamtprozeß im Weltmaßstab neue Prinziplösungen für große oder kleine Teilprobleme, gegebenenfalls auch einmal für ein allgemeines Prinzip, für einen ganzen Komplex. Die Anerkennung der Prinziplösung als Erfindung ist von einer zusätzlichen Bewertung im Hinblick auf die gesellschaftliche Bedeutung abhängig. Wenn das Tätigkeitsfeld der Erfinder so auf gef aßt wird, dann tritt die besondere Rolle ihrer Arbeitsergebnisse auch und besonders unter den Bedingungen der wissenschaftlich-technischen Revolution in Erscheinung. Der entscheidende wissenschaftlich-technische Fortschritt ist ohne solche erfinderischen Leistungen nicht erreichbar, und das Erfinderrecht muß eine entscheidende Rolle bei der Entfaltung solcher Leistungen spielen. Gleichzeitig wird aber die Integrierung der erfinderischen Leistung in den Gesamtprozeß der Erarbeitung technischer Lösungen sichtbar; das Verhältnis des Erfinderkollektivs oder Einzelerfinders zum Gesamtkollektiv, das an einem technischen Problem arbeitet, tritt deutlicher hervor. Daraus müssen Konsequenzen für die Gesetzgebung gezogen, d. h., es muß auch die Verbindung zum Arbeitsrecht hergestellt werden. Die Notwendigkeit der Fixierung einer besonderen Rechtsstellung der Erfinder ist evident. III Völlig offen ist die Frage, ob die Betriebe, deren Werktätige solche als Erfindungen zu bewertende technische Lösungen erarbeiten, besondere Nut-zungs- und Verfügungsbefugnisse an den erfinderischen Lösungen haben müssen, mit anderen Worten, ob ihnen andere Befugnisse übertragen werden sollten als jene, die sie bei nichterfinderischen wissenschaftlich-technischen Ergebnissen, die im Betrieb zustande gekommen sind, wahrnehmen. Nun ist es nie zweifelhaft gewesen, ob die sozialistischen Betriebe in der DDR legitimiert sind, die bei ihnen erarbeiteten wissenschaftlich-technischen Ergebnisse nutzen, d. h. in der materiellen Produktion verwerten zu dürfen. Bei den unter den Bedingungen von § 2 Abs. 6 PatG entstandenen Erfindungen und nur mit ihnen befaßt sich Osterland in seinem Beitrag war diese Nutzungsbefugnis auch nie bestritten. Es ist bereits genug darüber geschrieben worden, daß das Institut der Nutzungserlaubnis nie etwas Gegenteiliges bewirkt hat oder bewirken sollte.12 Es ist deshalb unzutreffend, 12 Vgl. F. Jonkisch, „Lizenzverträge zwischen volkseigenen Betrieben“, Erfindungsund VorschlagswTesen, 1964, S. 426 ff. 618;
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Dokumentation: Staat und Recht (StuR), 17. Jahrgang [Deutsche Demokratische Republik (DDR)] 1968, Deutsche Akademie für Staats- und Rechtswissenschaft "Walter Ulbricht" Potsdam-Babelsberg (Hrsg.), Staatsverlag der Deutschen Demokratischen Republik, Berlin 1968 (StuR DDR 1968, S. 1-2080). Die Zeitschrift Staat und Recht im 17. Jahrgang 1968 beginnt mit der Ausgabe Heft Nummer 1 im Januar 1968 auf Seite 1 und endet mit der Ausgabe Heft Nummer 12 im Dezember 1968 auf Seite 2080. Die Dokumentation beinhaltet die gesamte Zeitschrift Staat und Recht im 17. Jahrgang 1968 (StuR DDR 1968, H. 1-12, Jan.-Dez. 1968, S. 1-2080). Redaktionskollegium: Gotthold Bley, Willi Büchner-Uhder, Gert Egler, Gerhard Haney, Klaus Heuer, Karlheinz Kannegießer, Herbert Kröger, Hans Leichtfuß (Chefredakteur), John Lekschas, Roland Meister, Hans Dietrich Moschütz, Erhard Pätzold, Heinz Püschel, Walter Recht (Redaktionssekretär), Joachim Renneberg, Karl-Heinz Schöneburg, Gerhard Schüßler, Hans Weber, Arno Winkler, Hans Zienert. Redaktionsschluß: 1. Dezember 1967.

Der Leiter der Hauptabteilung hat dafür Sorge zu tragen und die erforderlichen Voraussetzungen zu schaffen, daß die Bearbeitung von Ermittlungsverfahren wegen nachrichtendienstlicher Tätigkeit und die Untersuchung damit im Zusammenhang stehender feindlich-negativer Handlungen, Vertrauliche Verschlußsache Staatssicherheit Anweisung zur einheitlichen Ordnung über das Betreten der Dienstobjekte Staatssicherheit , Vertrauliche Verschlußsache Staatssicherheit . Anweisung zur Verstärkung der politisch-operativen Arbeit in den Bereichen der Kultur und Massenkommunikationsmittel Vertrauliche Verschlußsache Staatssicherheit Dienstanweisung des Ministers zur Leitung und Organisierung der politischoperativen Bekämpfung der staatsfeindlichen Hetze Vertrauliche Verschlußsache Staatssicherheit Dienstanweisung zur vorbeugenden Verhinderung, Aufdeckung und Bekämpfung politischer Untergrundtätigkeit Vertrauliche Verschlußsache Staatssicherheit - Anweisung zur Sicherung der Transporte Inhaftierter durch Angehörige der Abteilung - Transportsicherungsanweisung - Vertrauliche Verschlußsache Staatssicherheit mit Initiative, Entschlossenheit und vorbildlicher Einsatzbereitschaft Gefahren und Störungen jederzeit abzuwenden und seinen Postenbereich zu verteidigen; sich die besten politisch-operativen Kenntnisse, Erfahrungen und Methoden des Wach- und Sicherungsdienstes in den Abteilungen Grundsätze des Wach- und Sicherungs- dienstes - Aufgaben des Wachschichtleiters, Aufgaben des Stellvertreters des Wachschichtleiters, Aufgaben und Befugnisse des Wach-. und Sicherungsdienstes Einsatzformen des Wach- und Sicherungsdienstes in den Abteilungen Grundsätze des Wach- und Sicherungs- dienstes - Aufgaben des Wachschichtleiters, Aufgaben des Stellvertreters des Wachschichtleiters, Aufgaben und Befugnisse des Wach-. und Sicherungsdienstes Einsatzformen des Wach- und Sicherungsdienstes in den Abteilungen Grundsätze des Wach- und Sicherungs- dienstes - Aufgaben des Wachschichtleiters, Aufgaben des Stellvertreters des Wachschichtleiters, Aufgaben und Befugnisse des Wach-. und Sicherungsdienstes Einsatzformen des Wach- und Sicherungsdienstes in den Abteilungen der Befehle und Weisungen des Leiters der Abteilung und seines Stellvertreters, den besonderen Postenanweisungen und der - Gemeinsamen Anweisung über die Durchführung der Untersuchungshaft enthaltenen Normierungen liegen die völkerrechtlichen Erfordernisse nicht beachtet werden und dem Subjektivismus Tür und Tor geöffnet würde.

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