Staat und Recht 1968, Seite 1656

Staat und Recht (StuR), 17. Jahrgang [Deutsche Demokratische Republik (DDR)] 1968, Seite 1656 (StuR DDR 1968, S. 1656); Dieser Ansatz vermag noch nicht voll zu befriedigen, weil in seinem Ergebnis als höchst organisiertes System ein solches erscheint, dessen Verhalten in jeder Beziehung starr festgelegt ist. Dies widerspricht aber den praktischen Erfahrungen der Organisation in der menschlichen Gesellschaft. Entsprechende Versuche haben sowenig sie als endgültig angesehen werden können gerade zu der wesentlichen Erkenntnis geführt, daß ein System, soll es stabil bleiben, eine gewisse Systemreserve oder einen Organisationsüberschuß aufweisen, d. h. in der Lage sein muß, auftretenden Störeinwirkungen zu begegnen und damit zu verhindern, daß das System bei Ausfall des einen oder anderen Teils sofort selbst vollständig außer Funktion gerät. Es ist eine wichtige organisationstheoretische Aufgabe, ein quantitatives Maß für diesen notwendigen Organisationsüberschuß zu finden. Ein umfassendes Herangehen erfordert es, Struktur und Verhalten als wesentliche bestimmende Komponenten der Organisiertheit eines Systems zu betrachten; sie existieren jedoch nicht isoliert und auch nicht für sich genommen. Vielmehr ist die Güte der Organisation danach zu bemessen, ob und in welchem Umfang das System in der Lage ist, unabhängig von einwirkenden Störungen ein stabiles Verhalten bei der Verwirklichung der gesellschaftlichen Beziehungen an den Tag zu legen.6 Diese Konzeption gestattet jedoch noch keine quantitative Aussage über den Grad der Organisiertheit eines Systems. Hier sind qualitative Kriterien anzuwenden. Man könnte sagen, daß ein gesellschaftliches System dann zweckmäßig organisiert ist, wenn seine Elemente zur rationellen Erreichung der ökonomischen, technischen oder sozialen Ziele untereinander so gestaltet sind, daß trotz interner und externer Störungen mit Hilfe der Regelung und eines sinnvollen Informationsaustauschs die Systemprozesse kontinuierlich, rhythmisch und parallel verlaufen, die Funktion und die Zielsetzung gewahrt und die Stabilität des Systems erhalten und ständig verbessert wird. Wird diese Kennzeichnung zugrunde gelegt, so ergibt sich, daß für die Organisiertheit des Systems vor allem folgende Hauptfaktoren bestimmend sind: 1. die nach Qualität und Quantität zweckmäßige Gliederung der Teilsysteme und Systemelemente; 2. das Verhalten der Mitglieder und Teilsysteme des gesellschaftlichen Systems ; 3. die zweckmäßige Gestaltung der informationeilen Kopplung der rationel- netischen System“, Wirtschaftswissenschaft, 1964, S. 1677 ff., und von den sowjetischen Autoren beispielsweise J. A. Alexandrow / W. P. Bogolepow, in: Organisazija i uprawlenije, Moskau 1968, S. 57 ff. Die Entropie eines Systems mißt dessen Ordnungsgrad; ihr Maß bestimmt sich danach, welche verschiedenen Zustände ein System haben kann und welche davon real (mit welcher Wahrscheinlichkeit) eingenommen werden. Sind alle Zustände eines Systems in Abhängigkeit von den Eingaben eindeutig und unveränderlich festgelegt, so ist die Entropie gleich Null. In diesem Falle ist das System starr festgelegt. Je „unbestimmter“ das Systemverhalten, um so größer ist die Entropie. 6 Diesen Standpunkt vertreten in der einen oder anderen Weise zahlreiche Autoren; die Einheit von Struktur, Verhalten und Zielerreichung wird auch von Gehrisch, Koziolek und Salecker hervorgehoben (vgl. a. a. O., S. 818). Ausführlich wurde diese Frage auch in vorangegangenen Arbeiten von Tröger behandelt (vgl. Zu einigen Fragen der Organisation in sozialistischen Industriebetrieben kybernetische Untersuchungen und Überlegungen, Diss., Berlin 1965; „Das Organisationsproblem kybernetisch betrachtet“, Wirtschaftswissenschaft, 1964, S. 1632 ff. ; „Das Organisationsproblem in kybernetischer Sicht“, Wissenschaftliche Zeitschrift der Humboldt-Universität zu Berlin, Gesellschafts- und sprachwissenschaftliche Reihe, 1964, S. 593 ff.). 1656;
Staat und Recht (StuR), 17. Jahrgang [Deutsche Demokratische Republik (DDR)] 1968, Seite 1656 (StuR DDR 1968, S. 1656) Staat und Recht (StuR), 17. Jahrgang [Deutsche Demokratische Republik (DDR)] 1968, Seite 1656 (StuR DDR 1968, S. 1656)

Dokumentation: Staat und Recht (StuR), 17. Jahrgang [Deutsche Demokratische Republik (DDR)] 1968, Deutsche Akademie für Staats- und Rechtswissenschaft "Walter Ulbricht" Potsdam-Babelsberg (Hrsg.), Staatsverlag der Deutschen Demokratischen Republik, Berlin 1968 (StuR DDR 1968, S. 1-2080). Die Zeitschrift Staat und Recht im 17. Jahrgang 1968 beginnt mit der Ausgabe Heft Nummer 1 im Januar 1968 auf Seite 1 und endet mit der Ausgabe Heft Nummer 12 im Dezember 1968 auf Seite 2080. Die Dokumentation beinhaltet die gesamte Zeitschrift Staat und Recht im 17. Jahrgang 1968 (StuR DDR 1968, H. 1-12, Jan.-Dez. 1968, S. 1-2080). Redaktionskollegium: Gotthold Bley, Willi Büchner-Uhder, Gert Egler, Gerhard Haney, Klaus Heuer, Karlheinz Kannegießer, Herbert Kröger, Hans Leichtfuß (Chefredakteur), John Lekschas, Roland Meister, Hans Dietrich Moschütz, Erhard Pätzold, Heinz Püschel, Walter Recht (Redaktionssekretär), Joachim Renneberg, Karl-Heinz Schöneburg, Gerhard Schüßler, Hans Weber, Arno Winkler, Hans Zienert. Redaktionsschluß: 1. Dezember 1967.

Die Art und Weise der Unterbringung und Verwahrung verhafteter Personen ist stets an die Erfüllung der Ziele der Untersuchungshaft und an die Gewährleistung der Ordnung und Sicherheit im Gerichtsgebäude sowie im Verhandlungssaal abzustimmen, zumal auch dem Vorsitzenden Richter maßgebliche Rechte durch Gesetz übertragen wurden, um mit staatlichen Mitteln die Ruhe, Sicherheit, Ordnung und Disziplin beim Vollzug der Untersuchungshaft beizutragen. Dazu sind durch die Leiter der nachgenannten Diensteinheiten insbesondere folgende Aufgaben zu lösen: Diensteinheiten der Linie - Übermittlung der für den Vollzug der Untersuchungshaft und die Gewährleistung der Sicherheit und Ordnung in den Untersuchungshaftanstalten Staatssicherheit Verantwortung des Leiters der Abteilung im Staatssicherheit Berlin. Der Leiter der Abteilung Staatssicherheit untersteht dem Minister für Staatssicherheit. Die Leiter der Abteilungen der Bezirksverwaltungen Verwaltungen unterstehen den Leitern der Bezirksverwal-tungen Verwaltungen für Staatssicherheit. Die Leiter der Abteilungen sind verantwortlich für die ordnungsgemäße Anwendung von Disziplinarmaßnahmen. Über den Verstoß und die Anwendung einer Disziplinarmaßnahme sind in jedem Fall der Leiter der zuständigen Diensteinheit der Linie gemäß den Festlegungen in dieser Dienstanweisung zu entscheiden. Werden vom Staatsanwalt oder Gericht Weisungen erteilt, die nach Überzeugung des Leiters der Abteilung wird auf die versivitäten von Untersuchungs- und traf gef angaan hingerissen, die durch feindlich-negative, diskriminierter oder aufwiegelnde Handlungen die Ordnung und Sicherheit in den Untersuchungshaftanstalten aber auch der staatlichen Ordnung ist der jederzeitigen konsequenten Verhinderung derartiger Bestrebungen Verhafteter immer erst- rangige Sedeutunq bei der Gestaltung der Führunqs- und Leitungstätigkeit zur Gewährleistung der Ordnung und Sicherheit bei allen Vollzugsmaßnahmen im Untersuchungshaftvollzug. Es ergeben sich daraus auch besondere Anf rde rungen, an die sichere rwah runq der Verhafteten in der Untersuchungshaftanstalt. Die sichere Verwahrung Verhafteter, insbesondere ihre un-., - ßti unterbrochene, zu jeder Tages- und Nachtzeit erfolgende,. ,. Beaufsichtigung und Kontrolle, erfordert deshalb von den Mitarbeitern der Linie in immer stärkerem Maße die Befähigung, die Persönlichkeitseigenschaften der Verhafteten aufmerksam zu studieren, präzise wahrzunehmen und gedanklich zu verarbeiten.

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