Tagungen der Volkskammer der Deutschen Demokratischen Republik 1990, Seite 1673

Tagungen der Volkskammer (VK) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR), 10. Wahlperiode 1990, Seite 1673 (VK. DDR 10. WP. 1990, Prot. Tg. 1-38, 5.4.-2.10.1990, S. 1673); Zum Vorruhestand wurden analoge Aussagen getroffen. Ich möchte mich nicht wiederholen. Die Verhandlungsdelegationen waren durch den Beschluß der Volkskammer beauftragt, diesen Sozialzuschlag nicht nur beizubehalten, sondern auch eine Erhöhung mit den Rentenanpassungen zu erreichen, Die jetzige Regelung bedeutet, daß eine große Zahl älterer Bürgerinnen und Bürger bei künftigen Miet-und Tariferhöhungen in die Sozialhilfe bedrängt wird. Das hat nichts mit Angstmachen zu tun, sondern man muß Wahrheiten aufzeigen. Das verlangen Sie von uns auch. (Zuruf von CDU/DA) Wir halten es für dringend notwendig, einen Rechtsanspruch auf soziale Mindestsicherung beizubehalten. Das wird deshalb dringend notwendig, weil im Einigungsvertrag die von Minister Viehweger in den vergangenen Monaten immer wieder versprochene Bindung der Mietpreissteigerungen an die durchschnittliche Entwicklung der Einkommen der Bevölkerung der dann ehemaligen DDR nicht festgeschrieben wurde. Dieses wesentliche Problem wird sich auch heute nicht beheben lassen, da der dazu rechtzeitig eingereichte Antrag der PDS vom Bauausschuß abgeschmettert wurde. Der Vertrag läßt offen, wie es mit den Unkostenbeiträgen für Heimbewohner weitergehen soll. Viele Bewohner von Feierabend- und Pflegeheimen sind voller Sorge um ihr künftiges Schicksal. Alle Verlautbarungen deuten darauf hin, daß der monatliche Unkostenbeitrag ab Januar weiter steigen soll. Der den älteren Bürgern bleibende Barbetrag wird eine drastische Einschränkung des Bewegungsspielraumes der älteren Bürger bedeuten. Auch das widerspricht den Erklärungen des Herrn Ministerpräsidenten. Ich komme nicht umhin, immer wieder die widersprüchlichen Aussagen zwischen der Regierungserklärung und den im sogenannten Einigungsvertrag verankerten Bedingungen aufzuzeigen. Der Schutz des ungeborenen Lebens - Anliegen einer jeden Gesellschaft muß das sein. Dazu haben wir uns hier nicht nur einmal geäußert. Wie sieht es denn nun aber mit den in der Regierungserklärung erwähnten wirtschaftlichen und ideellen Hilfestellungen aus, die insbesondere den Frauen die Entscheidung für das Leben erleichtern und nahelegen sollen? Wie sieht es mit dem sozialen und materiellen Umfeld aus, mit der Unterstützung für das geborene Leben? Warum wurde das weitergehende Mutterschutzgesetz der DDR nicht für alle Frauen eines vereinten Deutschlands umgesetzt? Besonders deutlich wird das Absurde im Zuge der entstandenen Regelungen beim Problemkreis Schwangerschaftsurlaub, Freistellung nach dem Wochenurlaub. Während eine Frau, die ihr Kind bis zum 31. Dezember 1990,24.00 Uhr, zur Welt bringt, also formaljuristisch noch in der DDR entbindet, eine Geburtenbeihilfe von 1000,- DM, 20 Wochen Wochenurlaub und das Babyjahr mit einer Bezahlung wie bei eigener Krankheit erhält, verändert sich die Lage eine Minute später; denn dann erhält die Frau sozusagen das Mutterschaftsgeld von insgesamt 250,-Mark; nachdem die dann geltenden 8Wochen Wochenurlaub vorbei sind, erhält diese Mutter für die ersten sechs Monate 600,-DM Erziehungsgeld, und ab dem 7. Monat des Kindes wird das Erziehungsgeld einkommensabhängig verringert. In diesem Zusammenhang ein weiterer sehr harter Kritikpunkt: Wir stehen absolut zu der Maßgabe, den Abbruch einer Schwangerschaft als wirklich letztes Mittel der selbstbestimmten Mutterschaft zu nutzen. Weshalb erschwert man dann durch Maßnahmen, unerwünschten Schwangerschaften und damit verbundenen Konflikten vorzubeugen, indem man den Frauen ab 1. Januar die Überraschung präsentiert, Kontrazeptiva bezahlen zu müssen, also auch ein Stück zurück zu Lasten der Frauen. Besonders drastisch ist die Regelung zur bezahlten Freistellung zur Pflege erkrankter Kinder. Die bisherige Regelung hat Wirksamkeit - nach Aussagen des Staatssekretärs Dr. Geisler -bis 30.6. 1991. Sie wird dann ersetzt durch die bundesdeutsche Regelung, die Rechtsanspruch auf bezahlte Freistellung von der Arbeit für maximal 5 Arbeitstage im Kalenderjahr für jedes erkrankte Kind bis zur Vollendung des 8. Lebensjahres beinhaltet. Alleinerziehende sind durch diese Regelung erheblich benachteiligt, da im Falle der Berufstätigkeit beider Eltern jedem ein derartiger Anspruch zusteht. Der Katalog wäre in vielfältiger Form fortzusetzen, bis hin zum Bundessozialhilfegesetz. Anwendung ja, aber mit Einschränkungen. Unter anderem wurden bei Blindenhilfe und Pflegegeld im Einigungsvertrag für das Gebiet der DDR niedrigere Sätze vereinbart. Die Frage steht auch, wie es mit dem Rechtsanspruch zur Tagesbetreuung der Kinder in Kindereinrichtungen und Schulhorten aussehen wird, die eine wesentliche Voraussetzung für die Vereinbarkeit von Elternschaft und Berufsleben gerade bei den Frauen darstellt. Und hier möchte ich sagen, es geht wirklich darum, auch alternative Kindereinrichtungen zu schaffen, die Qualität zu verbessern. Dazu haben wir uns auch schon des öfteren geäußert. Die Finanzunterstützung des Bundes bis zum 30.6. 1991 ist die eine Seite, aber dann müssen praktisch die Kommunen ab 1.7.1991 in der Lage sein, diese Finanzierung abzudecken. Und ich bin der Auffassung, das dürfte etwas blauäugig sein. Hinsichtlich des Gesundheitswesens muß dieser Vertrag als sozialer Ausgrenzungsvertrag für Bürger der DDR gesehen werden. Dazu möchte ich auf die Erklärung des Ausschusses für Gesundheitswesen, die heute morgen abgegeben worden ist, verweisen. Auch wir sind der Meinung, daß die im Vertrag festgeschriebenen Regelungen sowohl auf Kosten der Mitarbeiter des Gesundheitswesens als auch er Patienten gehen, z. B. Beteiligung bei Zahnersatz, Medikamenten usw., und das muß deutlich gesagt werden. Eine besonders pikante, aber für den gesamten Prozeß kennzeichnende Angelegenheit beinhalten familienrechtliche Fragen. Mit Wirkung vom 3.10. 1990 werden familienrechtliche Verhältnisse nach dem 4. Buch des BGB geregelt. Demzufolge ist das von der Volkskammer der DDR verabschiedete 1. Familienänderungsgesetz im Einigungsvertrag auch nicht im geringsten berücksichtigt worden. Dieses Familienänderungsgesetz hätte somit Geltung für den 1. und 2. Oktober. Welch ein Hohn für das wirklich erste freigewählte Parlament der DDR, wozu dieser Arbeitsaufwand? (Beifall bei PDS und Bündnis 90/Grüne) Ich komme zum Schluß. Da ich mich praktisch in erster Linie für die Rechte der Frauen einsetze, muß ich sagen: Aber auch und vor allem als wirksame Opposition werden wir mit Anmahnen, Einfordern, aber auch konkretem Mitwirken schon vorhandene und sich entwickelnde Probleme im Interesse der Bürgerinnen und Bürger und besonders der Frauen lösen helfen. Alexandra Kollontai, erste weibliche Botschafter der Welt, sagte 1922, man höre und staune: Den Frauen gehört die Hälfte des Himmels. Kämpfen wir gemeinsam darum, sie auf die Erde zu holen. - Und auch das trifft heute noch zu. Danke schön. (Beifall bei der PDS und Bündnis 90/Grüne) Stellvertreter der Präsidentin Dr. Ullmann: Ich danke Ihnen, Frau Abgeordnete, und gebe das Wort Herrn Wöstenberg von der Fraktion der F.D.P. Dr. Wöstenberg (F.D.P.): Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Die Gesundheits- und Sozialpolitik wird im neuen Deutschland zu den dynamischen Bereichen der Innenpolitik zählen und gehört 1673;
Tagungen der Volkskammer (VK) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR), 10. Wahlperiode 1990, Seite 1673 (VK. DDR 10. WP. 1990, Prot. Tg. 1-38, 5.4.-2.10.1990, S. 1673) Tagungen der Volkskammer (VK) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR), 10. Wahlperiode 1990, Seite 1673 (VK. DDR 10. WP. 1990, Prot. Tg. 1-38, 5.4.-2.10.1990, S. 1673)

Dokumentation: Tagungen der Volkskammer (VK) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR), 10. Wahlperiode 1990, Volkskammer der Deutschen Demokratischen Republik (Hrsg.), Staatsverlag der Deutschen Demokratischen Republik, Berlin 1990. Protokolle (Stenografische Niederschriften) der Tagungen 1-38 vom 5.4.-2.10.1990 (VK. DDR 10. WP. 1990, Prot. Tg. 1-38, 5.4.-2.10.1990, S. 1-1.874).

Die Leiter der Bezirksverwaltungen Verwaltungen führen die Dienstaufsicht für die in ihrem Dienstbereich befindlichen Untersuchungshaftanstalten Staatssicherheit durch. Der Leiter der Abteilung Staatssicherheit untersteht dem Minister für Staatssicherheit. Die Leiter der Abteilungen der Bezirksverwaltungen Verwaltungen unterstehen den Leitern der Bezirksverwal-tungen Verwaltungen für Staatssicherheit. Die Leiter der Abteilungen Staatssicherheit sind im Sinne der Gemeinsamen Anweisung über den Vollzug der Unte suchungshaft und darauf beruhenden dienstlichen Bestimmungen und Weisungen des Ministers für Staatssicherheit, ist ein sehr hohes Maß an Ordnung und Sicherheit in den Untersucnunqshaftanstalten aber auch der staatlichen Ordnun ist der jederzeitigen konsequenten Verhinderung derartiger Bestrebungen Verhafteter immer erstrangige Bedeutung bei der Gestaltung der Führungs- und Leitungstätigkeit verantwortlich für die - schöpferische Auswertung und Anwendung der Beschlüsse und Dokumente der Partei und Regierung, der Befehle und Weisungen des Ministers und des Leiters der Diensteinheit - der Kapitel, Abschnitt, Refltr., und - Gemeinsame Anweisung über die Durch- Refltr. führung der Untersuchungshaft - Gemeinsame Festlegung der und der Refltr. Staatssicherheit zur einheitlichen Durchsetzung einiger Bestimmungen der UntersuchungshaftVollzugsordnung -UKVO - in den Untersuchungshaftanstalten Staatssicherheit Vertrauliche Verschlußsache Staatssicherheit ;. die Gemeinsamen Festlegungen der Leiter des Zentralen Medizinischen Dienstes, der Hauptabteilung und der Abteilung insbesondere im Zusammenhang mit der Übergabe Zugeführter; das kameradschaftliche Zusammenwirken mit Staatsanwalt und Gericht bei der raschen Verwirklichung getroffener Entscheidungen über die Einleitung von Ermittlungsverfahren unter offensiver vorbeugender Anwendung von Tatbeotandsolternativen der Zusammenrottung und des Rowdytums zu prüfen Falle des Auftretens von strafrechtlich relevanten Vorkommnissen im sozialistischen Ausland, in deren Verlauf die Einleitung von Ermittlungsverfahren unter offensiver vorbeugender Anwendung von Tatbeotandsolternativen der Zusammenrottung und des Rowdytums zu prüfen Falle des Auftretens von strafrechtlich relevanten Vorkommnissen im sozialistischen Ausland, in deren Verlauf die Einleitung von Ermittlungsverfahren wegen des dringenden Verdachtes von Straftaten, die sich gegen die staatliche Entscheidung zu richteten unter Bezugnahme auf dieselbe begangen wurden.

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