Gesetzblatt der Deutschen Demokratischen Republik Teil ⅠⅠ 1990, Seite 41

Gesetzblatt (GBl.) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) Teil ⅠⅠ 1990, Seite 41 (GBl. DDR ⅠⅠ 1990, S. 41); 41 GESETZBLATT der Deutschen Demokratischen Republik 1990 Berlin, den 6. August 1990 Teil n Nr. 5 Tag Inhalt Seite 27. 7. 90 Bekanntmachung zum Abkommen zwischen der Regierung der Deutschen Demokratischen Republik und der Regierung der Bundesrepublik Deutschland über die Aufhebung der Personenkontrollen an den Innerdeutschen Grenzen vom 1. Juli 1990 41 Bekanntmachung zum Abkommen , zwischen der Regierung der Deutschen Demokratischen Republik und der Regierung der Bundesrepublik Deutschland über die Aufhebung der Personenkontrollen an den innerdeutschen Grenzen vom 1. Juli 1990 vom 27. Juli 1990 Am 1. Juli 1990 wurde in Neustadt bei Coburg das Abkommen zwischen der Regierung der Deutschen Demokratischen Republik und der Regierung der Bundesrepublik Deutschland über die Aufhebung der Personenkontrollen an den innerdeutschen Grenzen unterzeichnet. Es ist gemäß seines Artikels 20 am 1. Juli 1990 in Kraft getreten. Es wird nachstehend zusammen mit den Protokollerklärungen veröffentlicht. Berlin, den 27. Juli 1990 Reich en b ach Minister im Amt des Ministerpräsidenten Abkommen zwischen der Regierung der Deutschen Demokratischen Republik und der Regierung der Bundesrepublik Deutschland über die Aufhebung der Personenkontrollen an den innerdeutschen Grenzen Die Regierung der Deutschen Demokratischen Republik und die Regierung der Bundesrepublik Deutschland in dem Bestreben, für die Übergangszeit bis zur Einheit Deutschlands den freien Personenverkehr über die innerdeutschen Grenzen zu gewährleisten, unter Berücksichtigung der Grundsätze der Übereinkommen von Schengen vom 14. Juni 1985 und'vom 19. Juni 1990 betreffend ’den Abbau der Kontrollen an den gemeinsamen Grenzen zwischen den Regierungen der Staaten der Bene-lux-Wirtschaftsunion, der Bundesrepublik Deutschland und der Französischen Republik haben folgendes vereinbart: , . Kapitell Aufhebung der Personenkontrollen Artikel 1 An den innerdeutschen Grenzen werden mit Wirkung vom 1. Juli 1990 sämtliche Kontrollen im Personenverkehr aufgehoben. Deutsche dürfen die innerdeutschen Grenzen an jeder Stelle überschreiten. Gleiches gilt für Ausländer, die die Einreisevoraussetzungen erfüllen. Artikel 2 Die Polizeivollzugs- und die Zollbehörden sowie die für die Durchführung der ausländerrechtlichen Bestimmungen zuständigen Behörden der Vertragsparteien werden nach Maßgabe der folgenden Bestimmungen Zusammenarbeiten und die Einwanderungs- und Sicherheitsinteressen auch der anderen Vertragspartei berücksichtigen. Artikel 3 Personenbezogene Daten dürfen nur übermittelt werden, wenn rechtliche Gründe einschließlich des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit nicht entgegenstehen. Kapitel II Ausländerrecht Artikel 4 (1) Die Vertragsparteien werden ihre Sichtvermerksregelungen auf der Grundlage der von den Mitgliedstaaten der Europäischen Gemeinschaften sowie der von den Staaten der Benelux-Wirtschaftsunion, der Bundesrepublik Deutschland und der Französischen Republik in den Übereinkommen von Schengen vom 14. Juni 1985 und vom 19. Juni 1990 vereinbarten und vorgesehenen Harmonisierungen angleichen. (2) Die Bundesrepublik Deutschland führt gegenüber der Tschechischen und Slowakischen Föderalen Republik auf der Grundlage der Gegenseitigkeit Sichtvermerksfreiheit für Aufenthalte bis zu drei Monaten ohne Aufnahme einer Erwerbstätigkeit ein. Die Deutsche Demokratische Republik führt gegenüber der Sozialistischen Föderativen Republik Jugoslawien auf der Grundlage der Gegenseitigkeit die Sichtvermerksfreiheit für Aufenthalte bis zu drei Monaten ohne Aufnahme einer Erwerbstätigkeit ein. (3) Die Deutsche Demokratische Republik wird gegenüber der Republik Kuba, der Mongolischen Volksrepublik und der Sozialistischen Republik Vietnam die Sichtvermerkspflicht einführen. Artikel 5 Die Vertragsparteien werden an ihren Außengrenzen wirksame Kontrollen nach Maßgabe der im Übereinkommen von Schengen vom 19. Juni 1990 getroffenen Regelungen durchführen. Der Begriff der Außengrenze richtet sich ebenfalls nach diesem Übereinkommen.;
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Dokumentation: Gesetzblatt (GBl.) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) Teil ⅠⅠ 1990 (GBl. DDR ⅠⅠ 1990), Sekretariat des Ministerrates der Deutschen Demokratischen Republik (Hrsg.), Staatsverlag der Deutschen Demokratischen Republik, Berlin 1990. Das Gesetzblatt der DDR Teil ⅠⅠ im Jahrgang 1990 beginnt mit der Nummer 1 am 23. Januar 1990 auf Seite 1 und endet mit der Nummer 7 vom 1. Oktober 1990 auf Seite 70. Die Dokumentation beinhaltet das gesamte Gesetzblatt der DDR Teil ⅠⅠ von 1990 (GBl. DDR ⅠⅠ 1990, Nr. 1-7 v. 23.1.-1.10.1990, S. 1-70).

Die Leiter der Bezirksverwaltungen Verwaltungen haben zu gewährleisten, daß die Aufgaben- und Maßnahmerikom-plere zur abgestimmten und koordinierten Vorbeugung, Aufklärung und Verhinderung des ungesetzlichen Verlas-sens und der Bekämpfung des staatsfeindlichen Menschenhandels Vertrauliche Verschlußsache Staatssicherheit Instruktion zum Befehl des Ministers für Staatssicherheit zur Vorbeugung, Aufklärung und Verhinderung des ungesetzlichen Verlassens der und der Bekämpfung des staatsfeindlichen Menschenhandels Vertrauliche Verschlußsache Staatssicherheit Richtlinie des Ministers für Staatssicherheit zur Entwicklung und Bearbeitung Operativer Vorgänge Geheime Verschlußsache Staatssicherheit Richtlinie des Ministers für Staatssicherheit und die damit erlassenen Ordnungs- und Verhaltens-regeln für Inhaftierte in den Untersuchungshaftanstatt Staatssicherheit - Hausordnung - die Gemeinsame Anweisung über die Durchführung der Untersuchungshaft - Untersuchungshaftvollzugsordnung , die Änderung zur Gemeinsamen Anweisung über die Durchführung der Untersuchungshaft - Untersuchungshaftvollzugsordnung , die Änderung zur Gemeinsamen Anweisung über die Durchführung der Untersuchungshaft und den dazu erlassenen Anweisungen die Kräfte und Mittel des Wach- und Sicherungsdienstes der Abteilung Dem Wachschichtleiter sind die Angehörigen des Wach- und Sicherungsdienstes sind: Die gesetzlichen Bestimmungen wie Strafgesetz, Strafprozeßordnung, Strafvollzugs- und Wiedereingliederungsgesetz; Befehle und Anweisungen des Ministers für Staatssicherheit, des Leiters der Bezirksverwaltungen Verwaltungen und des Leiters der Diensteinheit - der Kapitel, Abschnitt, Refltr., und - Gemeinsame Anweisung über die Durch- Refltr. führung der Untersuchungshaft - Gemeinsame Festlegung der und der Refltr. Staatssicherheit zur einheitlichen Durchsetzung einiger Bestimmurigen der Untersuchungshaftvollzugsordnung -UHV in den Untersuchungshaftanstalten Staatssicherheit vom Vertrauliche Verschlußsache Staatssicherheit , Ausfertigung V: Gemeinsame Festlegung der Leiser des Zentralen Medizinisehen Dienstes, der Hauptabteilung und der Abteilung insbesondere im Zusammenhang mit der Übergabe Zugeführter; das kameradschaftliche Zusammenwirken mit Staatsanwalt und Gericht bei der raschen Verwirklichung getroffener Entscheidungen über die Einleitung von Ermittlungsverfahren wegen des dringenden Verdachtes von Straftaten, die sich gegen die staatliche Entscheidung zu richteten unter Bezugnahme auf dieselbe begangen wurden.

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