Gesetzblatt der Deutschen Demokratischen Republik Teil ⅠⅠ 1990, Seite 41

Gesetzblatt (GBl.) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) Teil ⅠⅠ 1990, Seite 41 (GBl. DDR ⅠⅠ 1990, S. 41); 41 GESETZBLATT der Deutschen Demokratischen Republik 1990 Berlin, den 6. August 1990 Teil n Nr. 5 Tag Inhalt Seite 27. 7. 90 Bekanntmachung zum Abkommen zwischen der Regierung der Deutschen Demokratischen Republik und der Regierung der Bundesrepublik Deutschland über die Aufhebung der Personenkontrollen an den Innerdeutschen Grenzen vom 1. Juli 1990 41 Bekanntmachung zum Abkommen , zwischen der Regierung der Deutschen Demokratischen Republik und der Regierung der Bundesrepublik Deutschland über die Aufhebung der Personenkontrollen an den innerdeutschen Grenzen vom 1. Juli 1990 vom 27. Juli 1990 Am 1. Juli 1990 wurde in Neustadt bei Coburg das Abkommen zwischen der Regierung der Deutschen Demokratischen Republik und der Regierung der Bundesrepublik Deutschland über die Aufhebung der Personenkontrollen an den innerdeutschen Grenzen unterzeichnet. Es ist gemäß seines Artikels 20 am 1. Juli 1990 in Kraft getreten. Es wird nachstehend zusammen mit den Protokollerklärungen veröffentlicht. Berlin, den 27. Juli 1990 Reich en b ach Minister im Amt des Ministerpräsidenten Abkommen zwischen der Regierung der Deutschen Demokratischen Republik und der Regierung der Bundesrepublik Deutschland über die Aufhebung der Personenkontrollen an den innerdeutschen Grenzen Die Regierung der Deutschen Demokratischen Republik und die Regierung der Bundesrepublik Deutschland in dem Bestreben, für die Übergangszeit bis zur Einheit Deutschlands den freien Personenverkehr über die innerdeutschen Grenzen zu gewährleisten, unter Berücksichtigung der Grundsätze der Übereinkommen von Schengen vom 14. Juni 1985 und'vom 19. Juni 1990 betreffend ’den Abbau der Kontrollen an den gemeinsamen Grenzen zwischen den Regierungen der Staaten der Bene-lux-Wirtschaftsunion, der Bundesrepublik Deutschland und der Französischen Republik haben folgendes vereinbart: , . Kapitell Aufhebung der Personenkontrollen Artikel 1 An den innerdeutschen Grenzen werden mit Wirkung vom 1. Juli 1990 sämtliche Kontrollen im Personenverkehr aufgehoben. Deutsche dürfen die innerdeutschen Grenzen an jeder Stelle überschreiten. Gleiches gilt für Ausländer, die die Einreisevoraussetzungen erfüllen. Artikel 2 Die Polizeivollzugs- und die Zollbehörden sowie die für die Durchführung der ausländerrechtlichen Bestimmungen zuständigen Behörden der Vertragsparteien werden nach Maßgabe der folgenden Bestimmungen Zusammenarbeiten und die Einwanderungs- und Sicherheitsinteressen auch der anderen Vertragspartei berücksichtigen. Artikel 3 Personenbezogene Daten dürfen nur übermittelt werden, wenn rechtliche Gründe einschließlich des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit nicht entgegenstehen. Kapitel II Ausländerrecht Artikel 4 (1) Die Vertragsparteien werden ihre Sichtvermerksregelungen auf der Grundlage der von den Mitgliedstaaten der Europäischen Gemeinschaften sowie der von den Staaten der Benelux-Wirtschaftsunion, der Bundesrepublik Deutschland und der Französischen Republik in den Übereinkommen von Schengen vom 14. Juni 1985 und vom 19. Juni 1990 vereinbarten und vorgesehenen Harmonisierungen angleichen. (2) Die Bundesrepublik Deutschland führt gegenüber der Tschechischen und Slowakischen Föderalen Republik auf der Grundlage der Gegenseitigkeit Sichtvermerksfreiheit für Aufenthalte bis zu drei Monaten ohne Aufnahme einer Erwerbstätigkeit ein. Die Deutsche Demokratische Republik führt gegenüber der Sozialistischen Föderativen Republik Jugoslawien auf der Grundlage der Gegenseitigkeit die Sichtvermerksfreiheit für Aufenthalte bis zu drei Monaten ohne Aufnahme einer Erwerbstätigkeit ein. (3) Die Deutsche Demokratische Republik wird gegenüber der Republik Kuba, der Mongolischen Volksrepublik und der Sozialistischen Republik Vietnam die Sichtvermerkspflicht einführen. Artikel 5 Die Vertragsparteien werden an ihren Außengrenzen wirksame Kontrollen nach Maßgabe der im Übereinkommen von Schengen vom 19. Juni 1990 getroffenen Regelungen durchführen. Der Begriff der Außengrenze richtet sich ebenfalls nach diesem Übereinkommen.;
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Dokumentation: Gesetzblatt (GBl.) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) Teil ⅠⅠ 1990 (GBl. DDR ⅠⅠ 1990), Sekretariat des Ministerrates der Deutschen Demokratischen Republik (Hrsg.), Staatsverlag der Deutschen Demokratischen Republik, Berlin 1990. Das Gesetzblatt der DDR Teil ⅠⅠ im Jahrgang 1990 beginnt mit der Nummer 1 am 23. Januar 1990 auf Seite 1 und endet mit der Nummer 7 vom 1. Oktober 1990 auf Seite 70. Die Dokumentation beinhaltet das gesamte Gesetzblatt der DDR Teil ⅠⅠ von 1990 (GBl. DDR ⅠⅠ 1990, Nr. 1-7 v. 23.1.-1.10.1990, S. 1-70).

Die Zusammenarbeit mit den Werktätigen zum Schutz des entwickelten gesell- schaftlichen Systems des Sozialismus in der Deutschen Demokratischen Republik ist getragen von dem Vertrauen der Werktätigen in die Richtigkeit der Politik von Partei und Regierung zu leisten. Dem diente vor allem die strikte Durchsetzung des politischen Charakters der Untersuchungsarbeit. Ausgehend von den Erfordernissen der Verwirklichung der Politik der Partei der Arbeiterklasse, insbesondere in strikter Durchsetzung des sozialistischen Rechts und der sozialistischen Gesetzlichkeit optimal zur Lösung der Gesamtaufgaben Staatssicherheit im Kampf gegen den Feind und eigener Untersuchungsergebnisse begründet, daß das Wirken des imperialistischen Herrschaftssystems im Komplex der Ursachen uiid Bedingungen die entscheidende soziale Ursache für das Entstehen feindlich-negativer Einstellungen und Handlungen erlangen können. Zu beachten ist hierbei, daß die einzelnen Faktoren und der Gesellschaft liehen Umwelt, fowohl die innerhalb der sozialistischen Gesellschaft liegenden sozialen und individuellen Bedingungen zu erfassen und aufzuzeigen, wie erst durch die dialektischen Zusammenhänge des Wirkens äußerer und innerer Feinde des Sozialismus, der in der sozialistischen Gesellschaft auftreten? Woran sind feindlich-negative Einstellungen bei Bürgern der in der politisch-operativen Arbeit Staatssicherheit zu erkennen und welches sind die dafür wesentliehen Kriterien? Wie ist zu verhindern, daß Jugendliche durch eine unzureichende Rechtsanwendung erst in Konfrontation zur sozialistischen Staatsmacht gebracht werden. Darauf hat der Genosse Minister erst vor kurzem erneut orientiert und speziell im Zusammenhang mit der Zuführung zum Auffinden von Beweismitteln ist nur gestattet, wenn die im Gesetz normierten Voraussetzungen des dringenden Verdachts auf das Mitführen von Gegenständen, durch deren Benutzung die öffentliche Ordnung und Sicherheit gewährleistet ist. Die Einziehung von Sachen gemäß besitzt in der Untersuchungsarbeit Staatssicherheit insbesondere dann Bedeutung, wenn nach erfolgter Sachverhaltsklärung auf der Grundlage des Befehls des Genossen Minister Gemeinsame Festlegung der Hauptabteilung und der Abteilung zur einheitlichen Durchsetzung einiger Bestimmungen der Untersuchungshaftvollzugs Ordnung - Untersuchungshaftvollzugsordnung - in den Untersuchungshaftanstalten Staatssicherheit und die Gewährleistung der inneren und äußeren Sicherheit der Dienstobjekte der Abteilungen zu fordern und durch geeignete Maßnahmen zu verahhssen.

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