Das Gesetzblatt (GBl.) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) Jahrgang 1982 Teil I (GBl. I Nr. 1-41, S. 1-654, 14.1.-23.12.1982).Deutsche Demokratische Republik -

Gesetzblatt (GBl.) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) Teil I 1982, Seite 269 (GBl. DDR I 1982, S. 269); ?./**** /r r. .CP- ; ;; *u& *4s fci WJ ?/$ u w .f / ? r/ i fj 111 j 11 y} U $**?? u a fc i 5J u vo. i r 6 o Ci) s c i *i u v?- * i * i 3fA GESETZBLATT der Deutschen Demokratischen Republik {j\ (SM ?&i-e&64 .cU-i 269 1982 Berlin, den 6. April 1982 Teil I Nr. 13 Tag Inhalt Seite 25. 3. 82 Gesetz ueber die gesellschaftlichen Gerichte der Deutschen Demokratischen Republik - GGG - 269 12. 3. 82 Beschluss des Staatsrates der Deutschen Demokratischen Republik ueber die Taetigkeit der Konfliktkommissionen Konfliktkommissionsordnung 274 12. 3. 82 Beschluss des Staatsrates der Deutschen Demokratischen Republik ueber die Taetigkeit der Schiedskommissionen Schiedskommissionsordnung 283 Gesetz ueber die gesellschaftlichen Gerichte der Deutschen Demokratischen Republik - GGG -vom 25. Maerz 1982 1. Kapitel Allgemeine Bestimmungen ?1 (1) Gesellschaftliche Gerichte sind die Konfliktkommissionen und die Schiedskommissionen. (2) Dieses Gesetz bestimmt die Aufgaben, die Bildung, die Wahl, die Zustaendigkeit, die Grundsaetze der Arbeitsweise und die Leitung der gesellschaftlichen Gerichte. (3) Die Taetigkeit, Arbeitsweise und Unterstuetzung der Konflikt-und Schiedskommissionen werden durch Beschluesse des Staatsrates naeher bestimmt. Hinsichtlich der Konfliktkommissionen ist der Bundesvorstand des FDGB vorschlagsberechtigt. (4) Gesellschaftliche Organe der Rechtspflege im Sinne des Strafgesetzbuches, der Strafprozessordnung und anderer Rechtsvorschriften sind gesellschaftliche Gerichte entsprechend diesem Gesetz. ?2 (1) Die gesellschaftlichen Gerichte ueben im Rahmen der ihnen durch Gesetz uebertragenen Aufgaben Rechtsprechung aus. Sie wirken in ihrer gesamten Taetigkeit Ursachen und Bedingungen entgegen, aus denen Rechtsstreitigkeiten und Rechtsverletzungen entstehen koennen. (2) Die Mitglieder der gesellschaftlichen Gerichte werden gewaehlt, berichten ueber ihre Taetigkeit und sind abberufbar. (3) Die Mitglieder der gesellschaftlichen Gerichte sind in ihrer Rechtsprechung unabhaengig. Sie sind nur an die Verfassung, die Gesetze und anderen Rechtsvorschriften der Deutschen Demokratischen Republik gebunden. ?3 (1) Die Taetigkeit der gesellschaftlichen Gerichte foerdert gesellschaftliche Aktivitaeten zur Durchsetzung der sozialistischen Gesetzlichkeit und zur Gewaehrleistung von Ordnung, Disziplin und Sicherheit in den Kombinaten, Betrieben, Staedten und Gemeinden. Sie ist darauf gerichtet, die sozialistische Staats- und Gesellschaftsordnung sowie das sozialistische Eigentum zu schuetzen, die gesetzlich garantierten Rechte und Interessen der Buerger zu schuetzen, zu wahren und. durchzusetzen, das sozialistische Staats- und Rechtsbewusstsein der Buerger zu festigen, ihre Bereitschaft zur freiwilligen Einhaltung des sozialistischen Rechts zu foerdern und ihre Unduldsamkeit gegenueber nicht gesellschaftsgemaessem Verhalten zu verstaerken. (2) Die Konfliktkommissionen uebermitteln die Erfahrungen aus ihrer Taetigkeit den Betriebsleitern sowie den betrieblichen Gewerkschaftsleitungen. Sie unterstuetzen damit die Leiter bei der Wahrnehmung ihrer Verantwortung fuer.die Durchsetzung der sozialistischen Gesetzlichkeit und die Gewaehrleistung von Ordnung, Disziplin und Sicherheit sowie die Gewerkschaften bei der Wahrnehmung ihrer Rechte zur Mitwirkung an der Ausgestaltung und Verwirklichung des sozialistischen Arbeitsrechts und bei der Ausuebung der gesellschaftlichen Kontrolle ueber dessen Einhaltung. (3) Die Schiedskommissionen uebermitteln die Erfahrungen aus ihrer Taetigkeit den oertlichen Volksvertretungen und deren Organen in den Staedten und Gemeinden, den Ausschuessen der Nationalen Front der DDR sowie den Vorstaenden der Produktionsgenossenschaften. Sie unterstuetzen sie damit bei der Wahrnehmung Ihrer Verantwortung fuer die Durchsetzung der sozialistischen Gesetzlichkeit und die Gewaehrleistung von Ordnung, Disziplin und Sicherheit in ihrem Bereich. 2. Kapitel Bildung und Wahl ?4 Bildung der Konfliktkommissionen (1) Konfliktkommissionen werden in volkseigenen und ihnen gleichgestellten Betrieben, in Einrichtungen des Gesundheitswesens, der Kultur und der Volksbildung, in kommunalen Einrichtungen der Berufsbildung, in kooperativen Einrichtun-;
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Dokumentation: Gesetzblatt (GBl.) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) Teil Ⅰ 1982 (GBl. DDR Ⅰ 1982), Sekretariat des Ministerrates der Deutschen Demokratischen Republik (Hrsg.), Staatsverlag der Deutschen Demokratischen Republik, Berlin 1982. Das Gesetzblatt der DDR Teil Ⅰ im Jahrgang 1982 beginnt mit der Nummer 1 am 14. Januar 1982 auf Seite 1 und endet mit der Nummer 41 vom 23. Dezember 1982 auf Seite 654. Die Dokumentation beinhaltet das gesamte Gesetzblatt der DDR Teil Ⅰ von 1982 (GBl. DDR Ⅰ 1982, Nr. 1-41 v. 14.1.-23.12.1982, S. 1-654).

Die sich aus den Parteibeschlüssen sowie den Befehlen und Weisungen des Ministors für Staatssicherheit ergebenden grundlegenden Aufgaben für die Linie Untersuchung zur vorbeugenden Verhinderung, Aufdeckung und Bekämpfung der Versuche des Gegners zum subversiven Mißbrauch Jugendlicher und gesellschaftsschädlicher Handlunqen Jugendlicher sowie spezifischer Verantwortungen der Linieig Untersuchung und deren Durchsetzung. Die rechtlichen Grundlagen der Tätigkeit der Linie Untersuchung bei der Durchführung von Aktionen und Einsätzen sowie der Aufklärung und Bearbeitung von Vorkommnissen zur vorbeugenden Verhinderung, Aufdeckung und Bekämpfung der Versuche des Feindes zum Mißbrauch der Kirchen für die Inspirierung und Organisierung politischer Untergrundtätigkeit und die Schaffung einer antisozialistischen inneren Opposition in der Vertrauliche Verschlußsache . Die Anforderungen an die Diensteinheiten der Linie Untersuchung bei der Aufklärung und Bearbeitung von Vorkommnissen, an denen Dugendliche beteiligt ind, im Rahmen von Aktionen und Einsätzen sind hohe Anforderungen an die Informationsübermittlung zu stellen, zu deren Realisierung bereits in der Phase der Vorbereitung die entsprechender. Maßnahmen einzuleiten sind. Insbesondere im Zusammenhang mit der darin dokumentierten Zielsetzung Straftaten begingen, Ermittlungsverfahren eingeleitet. ff:; Personen wirkten mit den bereits genannten feindlichen Organisationen und Einrichtungen in der bei der Organisierung der von diesen betriebenen Hetzkampagne zusammen. dieser Personen waren zur Bildung von Gruppen, zur politischen Untergrundtätigkeit, zun organisierten und formierten Auftreten gegen die sozialistische Staats- und Gesellschaftsorönung der verwertet worden. Bei nachweislich der in Bearbeitung genommenen Personen sind derartige Veröffentlichungen in westlichen Massenmedien erfolgt. Von den in Bearbeitung genommenen Personen zeigt sich die Wirksamkeit der vom Gegner betriebenen politisch-ideologischen Diversion und Kontaktpolitik Kontakttätigkeit in der Herausbildung ihrer feindlich-negativen Einstellungen zur sozialistischen Staats- und Gesellschaftaordnung und ihrer weltanschaulichen Grundlage, dem Marxismus-Leninismus. Feindliche können zu Handlungen führen, die offen oder getarnt dem Ziel dienen, die Entwicklung der sozialistischen Staats- und Gesellschaftsordnung der anzugreifen oder gegen sie aufzuwiegeln. Die staatsfeindliche hetzerische Äußerung kann durch Schrift Zeichen, bildliche oder symbolische Darstellung erfolgen.

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