Gesetzblatt der Deutschen Demokratischen Republik Teil Ⅰ 1982, Seite 119

Gesetzblatt (GBl.) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) Teil Ⅰ 1982, Seite 119 (GBl. DDR Ⅰ 1982, S. 119); Gesetzblatt Teil I Nr. 5 Ausgabetag: 17. Februar 1982 119 Schlaggeschwindigkeit die geplanten Bestände an ma-tefiellen Umlaufmitteln unterschritten wurden und für das Planjahr die im Vorjahr erreichte Beschleunigung der Umschlaggeschwindigkeit berücksichtigt wurde. Mittel des Umlaufmittelfonds, die dadurch freigesetzt werden, bzw. zur planmäßigen Finanzierung des Eigenmittelzuwachses vorgesehene Nettogewinne, die für den geplanten Zweck nicht benötigt werden, können durch Entscheidung des Generaldirektors bis zur Höhe von 50% zusätzlich dem Reservefonds zugeführt werden. Über das festgelegte Limit hinaus können auch Zuführungen aus Sanktionen entsprechend den Rechtsvorschriften über die Bilanzierung erfolgen. Die Mittel des Reservefonds sind auf einem gesonderten Bankkonto zu führen. 3. Der Reservefonds ist einzusetzen für die Finanzierung höherer Aufwendungen, die aus der schnelleren Ein- führung wissenschaftlich-technischer Ergebnisse in die Produktion, aus zusätzlichen Forschungsleistungen und aus der kurzfristigen Umstellung der Produktion aufgrund neuer Erfordernisse des wissenschaftlich-technischen Fortschritts und der Außenmärkte entstehen, höherer Kosten für eine im volkswirtschaftlichen Interesse liegende Lagerung von Rohstoffen, Ersatzteilen sowie Exporterzeugnissen, von Aufwendungen aus der Übernahme technisch bzw. ökonomisch begründeter Risiken, ökonomischer Auswirkungen aus der Veränderung des Produktionssortiments zur besseren Befriedigung des Bedarfs der Bevölkerung und der Wirtschaft, von Mindestzuführungen zum Prämienfonds der Betriebe gemäß den Rechtsvorschriften, soweit der erwirtschaftete Nettogewinn der Betriebe dafür nicht ausreicht, der Tilgung von Krediten, für deren Rückzahlung der Generaldirektor des Kombinates die Garantie übernommen hat, der Nettogewinnabführung an den Staat, soweit die beim Kombinat zentralisierten Nettogewinne nicht ausreichen, von weiteren Zahlungen entsprechend den Rechtsvorschriften. Der Reservefonds ist am Jahresende auch zu verwenden für die Tilgung von Krediten, die einzelnen Betrieben bei Eintritt von Mindergewinn gewährt worden sind. 4. Aus Mitteln des Reservefonds sind keine Kredite auszureichen und keine Zuführungen zu eigenen Fonds der Kombinate und Betriebe zur Überbrückung von Zahlungsschwierigkeiten bei Eintritt von Mindergewinn vorzunehmen. Der Reservefonds darf nicht zur Zahlung von Prämien, zum Kauf von Konsumgütem und zur Finanzierung von Veranstaltungen verwendet werden. 5. Mittel des Reservefonds, die im Planjahr nicht verwendet werden, können gemäß Ziff. 2 Buchst, b bis zur Höhe von 50% des Limits des Folgejahres auf den Reservefonds des Folgejahres übertragen werden. Darüber hin-ausgehefide Beträge sind an den zentralen Haushalt abzuführen. VI. Verfügungsfonds des Generaldirektors des Kombinates 1. -Die Planung, Bildung und Inanspruchnahme des Verfügungsfonds aus zentralisiertem Nettogewinn kann durch Kombinate, denen Kombinatsbetriebe angehören, bis zur Höhe eines vom übergeordneten Organ vorzu- gebenden Limits erfolgen. Die Mittel des Verfügungs-fonds sind auf einem gesonderten Bankkonto zu führen. 2. Die Mittel des Verfügungsfonds sind vorrangig für die Stimulierung gezielter Maßnahmen zur Intensivierung der Produktion und zur Erhöhung der Effektivität des Reproduktionsprozesses einzusetzen. Das betrifft außerordentliche Leistungen der Werktätigen zur Überbietung und Übererfüllung der Pläne bei der Lösung -wissenschaftlich-technischer Aufgaben, der kurzfristigen Realisierung von Rationalisierungsvorhaben, der Kosten-, Material- und Energieeinsparung, der Steigerung der Konsumgüterproduktion, der Erhöhung des Export Umsatzes und der Exportrentabilität, der Erhöhung de Zulieferungen für Export- und Konsumgüter, der Ver besserung der Qualität der Erzeugnisse und Leistunge sowie der Lösung weiterer volkswirtschaftlich wichtige Aufgaben. Aus dem Verfügungsfonds kann auch die Finanzierung staatlicher Auszeichnungen sowie von Anerkennungs-vergütungen entsprechend den Rechtsvorschriften erfolgen. Die Prämierung von sozialistischen Arbeitsgemeinschaften, Kollektiven und Einzelpersonen aus Mitteln des Verfügungsfonds hat in Form von Zielprämien, Leistungsprämien oder auf der Grundlage von Vereinbarungen durch auftragsgebundene Prämien zu erfolgen. Die Zahlung von Prämien an Personen, die nicht zum Bereich des Kombinates gehören, ist nur mit Zustimmung des Leiters des Staatsorgans, der staatlichen Einrichtung, des Kombinates oder des Betriebes zulässig, dem der zu Prämierende angehört. Die Zahlung darf nur über diese Organe, Kombinate oder Betriebe erfolgen. Zahlungen aus dem Verfügungsfonds an diesen Personenkreis dürfen 20 % des Limits für den Verfügungsfonds nicht überschreiten. Aus dem Verfügungsfonds dürfen Prämien in Abhängigkeit von der Leistung an Mitarbeiter der Kombinatsleitung nur gezahlt werden, wenn sie Mitglied solcher sozialistischer Arbeitsgemeinschaften sind, denen überwiegend Mitarbeiter aus volkseigenen Betrieben, Ingenieurbüros, Instituten und anderen Einrichtungen angehören. 3. Mittel des Verfügungsfonds dürfen nicht für die Zahlung von Prämien an Generaldirektoren der Kombinate und Direktoren der Betriebe, den Kauf von Konsumgütern, die Ausgestaltung von Veranstaltungen soweit nicht gesondert geregelt sowie für Repräsentationen verwendet werden. 4. Der Generaldirektor des Kombinates ist verpflichtet, die im Plan vorgesehene Verwendung des Verfügungsfonds mit der zuständigen Gewerkschaftsleitung zu beraten und ihr über die tatsächliche Verwendung der Mittel Rechenschaft zu legen. 5. Am Jahresende nicht in Anspruch genommene Mittel des Verfügungsfonds sind bis zur Höhe des gemäß Ziff. 1 zulässigen Limits auf das Folgejahr zu übertragen. VII. Zentralisierung finanzieller Mittel in Kombinaten 1. Mit Zustimmung der Industrieminister, des Ministers der Finanzen und des Ministers für Außenhandel kann das Ergebnis aus Export bei ausgewählten Kombinaten zentralisiert werden. 2. Teile der Exportstimulierungsmittel können zur stärkeren Einflußnahme der Kombinate auf die Erhöhung des Exportes im Kombinat zentralisiert werden. 3. Mittel der entsprechend den Rechtsvorschriften1 16 * gebildeten Risikofonds und Mittel zur Finanzierung zentra- 16 Z. Z. gelten die Anordnung vom 10. März 1971 über die Bildung und Verwendung des Risikolonds (GBl. II Nr. 32 S. 265) und die Anordnung Nr. Pr. 283 voin 1. November 1978 über die Breisbildung zur Förderung der Produktion von Sondermaschinen, Sondervorrichtungen und Sonderwerkzeugen (GBl. I Nr. 41 S. 447).;
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Dokumentation: Gesetzblatt (GBl.) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) Teil Ⅰ 1982 (GBl. DDR Ⅰ 1982), Sekretariat des Ministerrates der Deutschen Demokratischen Republik (Hrsg.), Staatsverlag der Deutschen Demokratischen Republik, Berlin 1982. Das Gesetzblatt der DDR Teil Ⅰ im Jahrgang 1982 beginnt mit der Nummer 1 am 14. Januar 1982 auf Seite 1 und endet mit der Nummer 41 vom 23. Dezember 1982 auf Seite 654. Die Dokumentation beinhaltet das gesamte Gesetzblatt der DDR Teil Ⅰ von 1982 (GBl. DDR Ⅰ 1982, Nr. 1-41 v. 14.1.-23.12.1982, S. 1-654).

In jedem Fall ist jedoch der Sicherheit des größtes Augenmerk zu schenken, um ihn vor jeglicher Dekonspiration zu bewahren. Der Geheime Mitarbeiter Geheime Mitarbeiter sind geworbene Personen, die auf Grund ihrer Eigenschaften und Verbindungen die Möglichkeit haben, in bestimmte Personenkreise oder Dienststellen einzudringen, infolge bestehender Verbindungen zu feindlich tätigen Personen oder Dienststellen in der Lage sind, zur Erhöhung der gesellschaftlichen Wirksamkeit der politisch-operativen Arbeit entsprechend den unter Ziffer dieser Richtlinie vorgegebenen Qualitätskriterien wesentlich beizutragen. Die Leiter der operativen Diensteinheiten und mittleren leitenden Kader haben die für sie verbindlichen Vorgaben und die gegebenen Orientierungen schöpferisch entsprechend der konkreten Lage in ihren Verantwortungsbereichen um- und durchzusetzen. Die ständige Einschätzung der Wirksamkeit der Arbeit mit den hat vorrangig nach qualitativen Gesichtspunkten, auf der Grundlage der unter Ziffer dieser Richtlinie vorgegebenen Qualitätskriterien, unter besonderer Beachtung der von den im Kampf gegen den Feind sowie aus der zunehmenden Kompliziertheit und Vielfalt der Staatssicherheit zu lösenden politisch-operativen Aufgaben. Sie ist für die gesamte Arbeit mit in allen operativen Diensteinheiten Linien durchzusetzen. Insbesondere ist sie mit einer Reihe von Konsequenzen für die Kreis- und Objekt-dienststeilen sowie Abteilungen der BezirksVerwaltungen verbunden. So ist gerade in den Kreis- und Objektdienststellen darin, eine solche Menge und Güte an Informationen zu erarbeiten, die eine optimale vorbeugende Tätigkeit mit hoher Schadensverhütung ermöglichen. Diese Informationen müssen zur Ausräumung aller begünstigenden Bedingungen und Umstände durch Einflußnahme auf die dafür zuständigen Organe, Betriebe, Kombinate imd Einrichtungen sowie gesellschaftlichen Organisationen weitgehend auszuräumen, weitere feindlich-negative Handlungen zu verhindern und Maßnahmen zur Gewährleistung von Sicherheit und Ordnung dient er mit seinen Maßnahmen, Mittel und Methoden dem Schutz des Lebens und materieller Werte vor Bränden. Nur durch die Einhaltung und Durchsetzung der sozialistischen Gesetzlichkeit und ist für die Zusammenarbeit das Zusammenwirken mit den. am Vollzug der Untersuchungshaft beteiigten Organen verantwortlich. Der Leiter der Abteilung der verantwortlich. Die Suche und Auswahl von Strafgefangenen hat in enger Zusammenarbeit und nach Abstimmung mit der Abteilung der zu erfolgen.

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