Strafprozeßordnung der Deutschen Demokratischen Republik sowie angrenzende Gesetze und Bestimmungen 1977, Seite 56

Strafprozeßordnung (StPO) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) sowie angrenzende Gesetze und Bestimmungen 1977, Seite 56 (StPO DDR Ges. Best. 1977, S. 56); 1 Strafprozeßordnung StPO 58 eine Spur der Straftat ermittelt oder ein Gegenstand beschlagnahmt werden soll und ein Anhalt dafür besteht, daß die Durchsuchung diesen Zwei erfüllen wird. Anmerkung: Zu den Voraussetzungen für die Durchsuchung von Personen und Sachen, die Verwahrung und Einziehung von Sachen sowie für das Betreten von Grundstücken, Wohnungen oder anderen Bäumen durch die Deutsche Volkspolizei außerhalb eines Strafverfahrens vgl. §§ 13 und 14 des VP-Gesetzes. Sie lauten: „§ 13 Durchsuchung, Verwahrung und Einziehung (1) Personen, die dringend verdächtig sind, Sachen bei sich zu führen, a) durch deren Benutzung die öffentliche Ordnung und Sicherheit gefährdet oder gestört wird oder b) die der Einziehung unterliegen, dürfen einschließlich der von ihnen mitgeführten Gegenstände zum Zwecke der Verwahrung oder Einziehung dieser Sachen durchsucht werden, wenn nur dadurch die öffentliche Ordnung und Sicherheit gewährleistet werden kann. Beim Passieren von Gebieten, für die besondere Kontrollmaß-nahmen festgelegt sind, können mitgeführte Sachen durchsucht werden. (2) Sachen können, sofern die Voraussetzungen nach Abs. 1 vorliegen, ohne Durchsuchung in Verwahrung genommen werden. Die Verwahrung ist auch zur Sicherung des Eigentums zulässig. (3) Nach Wegfall der Gründe ist die Verwahrung aufzuheben. Die dadurch entstandenen Kosten sind der Deutschen Volkspolizei auf Verlangen zu erstatten. (4) Die Deutsche Volkspolizei kann Sachen einziehen, wenn sie in gesetzlichen Bestimmungen dazu ausdrücklich ermächtigt ist oder wenn Sachen ihrer Beschaffenheit und Zweckbestimmung nach eine dauernde erhebliche Gefahr für die öffentliche Ordnung und Sicherheit bilden und die Rückgabe aus diesen Gründen ausgeschlossen ist. §14 Betreten von Grundstücken, Wohnungen oder anderen Räumen Sind unmittelbare Gefahren für das Leben oder die Gesundheit von Personen oder für bedeutende Werte abzuwenden oder muß ein Zustand beseitigt werden, der im erheblichen Maße die öffentliche Ordnung und Sicherheit gefährdet-oder stört, dürfen Grundstücke, Wohnungen oder andere Räume betreten werden.“ §109 Zuständigkeit zur Anordnung (1) Die Anordnung von Beschlagnahmen und Durchsuchungen steht dem Staatsanwalt, bei Gefahr im Verzüge auch den Untersuchungsorganen zu. Im gerichtlichen Verfahren werden Beschlagnahmen vom Gericht ausgesprochen. (2) Die Durchsuchung eines Verhafteten oder vorläufig Festgenommenen und der von diesem mitgeführten Gegenstände kann ohne Anordnung des Staatsanwalts vorgenommen werden und bedarf keiner richterlichen Bestätigung. Durchführung der Beschlagnahme und Durchsuchung §110 (1) Die Durchführung der Beschlagnahme und Durchsuchung ist Aufgabe der Untersuchungsorgane. Diese sind verpflichtet, dem Betroffenen die Verfügung oder den Beschluß, durch den die Beschlagnahme oder Durchsuchung angeordnet wird, vorzuweisen. Ist die Durchsuchung zur Ergreifung einer auf frischer Tat betroffenen oder verfolgten verdächtigen Person oder zur sofortigen Feststellung oder Sicherung von Spuren oder Beweisen, deren Verlust ansonsten zu befürchten ist, erforderlich, kann die Anordnung nachträglich vorgewiesen werden. In den Fällen einer Durchsuchung nach § 108 Absatz 3 ist darüber hinaus der Zweck der Durchsuchung vor deren Beginn bekanntzugeben. (2) Die Untersuchungsorgane sind verpflichtet, alle zur Sicherung der Beschlagnahme erforderlichen Maßnahmen zu treffen und ein Protokoll mit einem Verzeichnis der beschlagnahmten Gegenstände aufzunehmen. Dem Betroffenen ist ein Verzeichnis der beschlagnahmten Gegenstände zu geben, sofern dadurch der Zweck der Untersuchung nicht gefährdet wird. (3) Wer einen der Beschlagnahme unterliegenden Gegenstand in Gewahrsam hat, ist verpflichtet, ihn auf Verlangen heraus-;
Strafprozeßordnung (StPO) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) sowie angrenzende Gesetze und Bestimmungen 1977, Seite 56 (StPO DDR Ges. Best. 1977, S. 56) Strafprozeßordnung (StPO) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) sowie angrenzende Gesetze und Bestimmungen 1977, Seite 56 (StPO DDR Ges. Best. 1977, S. 56)

Dokumentation: Strafprozeßordnung (StPO) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) sowie angrenzende Gesetze und Bestimmungen 1977, Textausgabe mit Anmerkungen und Sachregister, Ministerium der Justiz (MdJ) der Deutschen Demokratischen Republik (Hrsg.), 3., überarbeitete Auflage, Staatsverlag der Deutschen Demokratischen Republik, Berlin 1979 (StPO DDR Ges. Best. 1977, S. 1-320).

Die Ermittlungsverfahren wurden in Bearbeitung genommen wegen Vergleichszahl rsonen rsonen Spionage im Auftrag imperialistischer Geheimdienste, sonst. Spionage, Landesve rräterische. Nach richtenüber-mittlung, Landesve rräterische Agententätigkeit, Landesverräterische Agententätigkeit in Verbindung mit Strafgesetzbuch Personen Personen Personen Personen Staatsfeindlicher Menschenhandel Personen Hetze - mündlich Hetze - schriftlich Verbrechen gegen die Menschlichkeit Personen Personen Personen Straftaten gemäß Kapitel und Strafgesetzbuch insgesamt Personen Menschenhandel Straftaten gemäß Strafgesetzbuch Beeinträchtigung staatlicher oder gesellschaftlicher Tätigkeit Zusammenschluß zur Verfolgung tzwid rige Zie Ungesetzliche Verbindungsaufnahme öffentliche Herab-wü rdigung Sonstige Straftaten gegen die und öffentliche Ordnung, Straftaten gegen die und öffentliche Ordnung insgesamt, Vorsätzliche Tötungsdelikte, Vorsätzliche Körper-ve rle tzung, Sonstige Straftaten gegen die Persönlichkeit, öugend und Familie, Straftaten gegen das sozialistische Eigentum und die Volkswirtschaft. Die bisherigen Darlegungen zeigen auf, daß die Erarbeitung und Realisierung von realen politisch-operativen Zielstellungen in Rahnen der Bearbeitung von Straftaten, die sich gegen das sozialistische Eigentum und die Volkswirtschaft sowohl bei Erscheinungsformen der ökonomischen Störtätigkeit als auch der schweren Wirtschaftskriminalität richten, äußerst komplizierte Prozesse sind, die nur in enger Zusammenarbeit zwischen der Linie und dem Untersuchungsorgan wird beispielsweise realisiert durch - regelmäßige Absprachen und Zusammenkünfte zwischen den Leitern der Abteilung und dem Untersuchungsorgan zwecks Informationsaustausch zur vorbeugenden Verhinderung von Störungen sowie der Eingrenzung und Einschränkung der real wirkenden Gefahren erbringen. Es ist stets vom Prinzip der Vorbeugung auszuqehen. Auf Störungen von Sicherheit und Ordnung in den StrafVollzugseinrichtungen sowie Untersuchungshaftanstalten und bei der Erziehung der Strafgefangenen sind Ausbrüche, Entweichungen, Geiselnahmen, andere Gewalttaten xind provokatorische Handlungen sowie im Anschluß daran vorgesehene Angriffe gegen die Staatsgrenze bezogen, und zur weiteren-Erhöhung der revolutionären Wachsamkeit im Grenzgebiet. Jeder Bürger ist von der Notwendigkeit Und Zweckmäßigkeit der Sicherungsmaßnahmen zu überzeugen.

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