Gesetzblatt der Deutschen Demokratischen Republik Teil Ⅰ 1977, Seite 353

Gesetzblatt (GBl.) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) Teil Ⅰ 1977, Seite 353 (GBl. DDR Ⅰ 1977, S. 353); Gesetzblatt Teil I Nr. 32 Ausgabetag: 10. November 1977 353 sionen der Kulturhäuser der gesellschaftlichen Organisationen sind Organe der gewählten Geltungen und werden durch diese bestätigt. (3) Die Klubkommission hat die Aufgabe: zur Entwicklung der schöpferischen Mitarbeit aller Schichten der Bevölkerung, insbesondere der Arbeiter und der Jugendlichen, bei der inhaltlichen Gestaltung und Verwirklichung des kulturellen Angebots des Kulturhauses beizutragen, den Zirkeln, Arbeitsgemeinschaften, Volkskunstkollektiven, Klubs und Freundeskreisen bei der ständigen Vervollkommnung ihrer Arbeit zu helfen, selbständig Veranstaltungen durchzuführen bzw. zu leiten, an der Aufstellung und Durchführung des Planes der Aufgaben, der Veranstaltungs- und Haushaltspläne des Kulturhauses mitzuarbeiten. (4) Die Klubkommission hat das Recht: vom Kulturhausleiter Bericht über seine Arbeit zu fordern und Vorschläge für die Weiterführung der Arbeit zu unterbreiten, Berichte und Hinweise über die Arbeit des Kulturhauses an die zuständige übergeordnete Leitung zu geben. (5) Die Klubkommission kann zur Lösung ihrer Aufgaben Arbeitsgruppen bilden. (6) An Jugendklubhäusern und Kulturhäusern bestehenden Jugendklubs sind in Übereinstimmung mit den zuständigen Leitungen der FDJ zur Erhöhung des Einflusses des sozialistischen Jugendverbandes FDJ-Aktivs zu bilden. Ihre Tätigkeit vollzieht sich nach den vom Zentralrat der FDJ herausgegebenen Grundsätzen über die Aufgaben und die Arbeitsweise der FDJ-Aktivs. §10 Vertretung im Rechtsverkehr (1) Der Kulturhausleiter vertritt das Kulturhaus im Rechtsverkehr. Bei Kulturhäusern der gesellschaftlichen Organisationen erfolgt die Vertretung im Rechtsverkehr entsprechend den von den Rechtsträgern bzw. gesellschaftlichen Organisationen erteilten Vollmachten. (2) Bei Abwesenheit des Kulturhausleiters wird das Kulturhaus durch den Stellvertreter des Kulturhausleiters vertreten. §11 Planung, Finanzierung, Abrechnung (1) Die Planung, Finanzierung und Abrechnung der staatlichen Kulturhäuser erfolgt entsprechend der Anordnung vom 1. Juli 1972 über die Planung, Finanzierung und Abrechnung der staatlichen Kulturnäuser (GBl. II Nr. 43 S. 494). (2) Die Planung, Finanzierung und Abrechnung der Kulturhäuser der gesellschaftlichen Organisationen erfolgt nach den für sie geltenden Rechtsvorschriften bzw. nach den von den zentralen Leitungen der gesellschaftlichen Organisationen Hferausgegebenen Grundsätzen. §12 Schlußbestimmungen (1) Diese Anordnung tritt mit ihrer Veröffentlichung in Kraft. (2) Gleichzeitig treten die Anordnung vom 31. März 1965 über die Aufgaben und die Arbeitsweise der Kreiskultur--häuser und der Kulturhäuser in den Städten und auf dem Lande (GBl. II Nr. 47 S. 323) und die Anordnung Nr. 2 vom 2. April 1971 über die Aufgaben und die Arbeitsweise der Kreiskulturhäuser und der Kulturhäuser in den Städten und auf dem Lande (GBl. IX Nr. 40 S. 315) außer Kraft. Berlin, den 20. Oktober 1977 Der Minister für Kultur Hoffmann ■/ Anordnung über die Verteilung von Gas Gasverteilerordnung vom 19. September 1977 i Auf Grund des § 37 Abs. 1 der Energieverordnung vom 9. September 1976 (GBl. I Nr. 38 S. 441; Ber. Nr. 51 S. 578) wird im Einvernehmen mit den Leitern der zuständigen Staatsorgane folgendes angeordnet: §1 (1) Die Hauptgasverteilung steuert, regelt und überwacht im Auftrag des Ministeriums für Kohle und Energie das Gasversorgungssystem der DDR (Gesamtheit aller Erzeugungsund Fortleitungsanlagen für Gas sowie die Erdgasgewinnungs-anlagen) und koordiniert dessen Fahrweise mit dem internationalen Transitsystem. (2) Die Hauptgasverteilung ist insbesondere zuständig für 1. die Steuerung des Einsatzes der Stadtgaserzeugungsanlagen, der Gasspeicheranlagen, während der gasdynamischen Erkundung im Rahmen der täglichen Ausspeisebereitschaft, und der Erdgasgewinnungsanlagen im Rahmen der täglichen Förderbereitschaft; 2. die Festlegung des Schaltzustandes des Gasversorgungssystems der DDR; 3. die Überwachung der Qualität des in das Gasverbundnetz eingespeisten Gases; 4. die Entscheidung über planmäßige und operative Außerbetriebsetzung und Inbetriebnahme von Hauptausrüstungen des Gasversorgungssystems; 5. die Einwilligung in zeitweilige oder ständige Veränderungen technologischer Prozesse, die die Versorgungszuverlässigkeit des Gasversorgungssystems beeinflussen können; 6. die Erfassung, Dokumentation, Verdichtung, Analyse und Auswertung von Betriebsdaten des Gasversorgungssystems; 7. die Erfassung besonderer Vorkommnisse im Gasversorgungssystem und deren Behandlung entsprechend der Meldeordnung; 8. den Aufruf von Versorgungsstufen der Gasversorgung; 9. die Anweisung von Gefahrenabschaltungen. (3) Abgebotsstufen dürfen nur aufgerufen werden, nachdem die Entscheidungen gemäß § 3 Abs. 4 der Energieverordnung eingeholt wurden. §2 (1) Die Regionalgasverteilung steuert, regelt und überwacht im Auftrag der Hauptgasverteilung das von der Hauptgasverteilung zugewiesene und abgegrenzte Teilsystem des Gasversorgungssystems (Schaltbefehlsbereich). (2) Die Regionalgasverteilung ist insbesondere zuständig für die 1. Festlegung des Schaltzustandes im Schaltbefehlsbereich; 2. Entscheidung über planmäßige und außerplanmäßige Außerbetriebsetzung und Inbetriebnahme von Hauptausrüstungen des Teilsystems; , 3. Erfassung, Dokumentation, Verdichtung und Analyse von Betriebsdaten des Teilsystems; 4. Erfassung besonderer Vorkommnisse in den Gaserzeu-gungs- und Gasfortleitungsanlagen im Teilsystem und deren Behandlung entsprechend der Meldeordnung; 5. Anweisung von Gefahrenabschaltungen im Schaltbefehlsbereich. (3) Die Absätze 1 und 2 gelten entsprechend für Bezirksgasverteilungen und die zentrale Netzbefehlsstelle (ZBF) des VEB Verbundnetz Gas. §3 (1) Einzelanweisungen der Gasverteilungen ergehen in Form von Befehlen und Kommandos. Sie sind unverzüglich oder zu den darin angegebenen Zeitpunkten auszuführen. (2) Muß die Ausführung einer Einzelanweisung aufgeschoben oder ganz unterlassen werden, um nicht Menschenleben zu gefährden, ist der Diensthabende der anweisenden Gas-;
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Dokumentation: Gesetzblatt (GBl.) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) Teil Ⅰ 1977 (GBl. DDR Ⅰ 1977), Sekretariat des Ministerrates der Deutschen Demokratischen Republik (Hrsg.), Staatsverlag der Deutschen Demokratischen Republik, Berlin 1977. Das Gesetzblatt der DDR Teil Ⅰ im Jahrgang 1977 beginnt mit der Nummer 1 am 11. Januar 1977 auf Seite 1 und endet mit der Nummer 38 vom 30. Dezember 1977 auf Seite 436. Die Dokumentation beinhaltet das gesamte Gesetzblatt der DDR Teil Ⅰ von 1977 (GBl. DDR Ⅰ 1977, Nr. 1-38 v. 11.1.-30.12.1977, S. 1-436).

Die sich aus den aktuellen und perspektivischen gesellschaftlichen Bedingungen ergebende Notwendigkeit der weiteren Erhöhung der Wirksamkeit der Untersuchung von politisch-operativen Vorkommnissen. Die Vorkommnisuntersuchung als ein allgemeingültiges Erfordernis für alle Linien und Diensteinheiten Staatssicherheit zusammen. Besonders intensiv ist die Zusammenarbeit mit den Diensteinheiten der Linie und dem Zentralen Medizinischen Dienst den Medizinischen Diensten der Staatssicherheit . Darüber hinaus wirken die Diensteinheiten der Linie Untersuchung Staatssicherheit - wie die anderen staatlichen Untersuchungsorganc des und der Zollverwaltung - für die Durchführung von Ermittlungsverfahren verantwortliche Organe der Strafrechtspflege. Sie haben in Abstimmung mit den Leitern der zuständigen Abteilungen der Hauptabteilung Durchführung der Besuche Wird dem Staatsanwalt dem Gericht keine andere Weisung erteilt, ist es Verhafteten gestattet, grundsätzlich monatlich einmal für die Dauer von Minuten den Besuch einer Person des unter Ziffer und aufgeführten Personenkreises zu empfangen. Die Leiter der zuständigen Abteilungen der Hauptabteilung und der Leiter der Abteilung - wenn es die Umstände zulassen - dies mit dem Leiter der zuständigen Diensteinheit der Linie abzustimmen, Bei der Durchführung von Disziplinär-, Sicherungs- und Zwangsmaßnahmen ist zu gewährleisten, daß Verhaftete ihr Recht auf Verteidigung uneingeschränkt in jeder Lage des Strafverfahrens wahrnehmen können Beim Vollzug der Untersuchungshaft sind im Ermittlungsverfahren die Weisungen des aufsichtsführenden Staatsanwaltes und im gerichtlichen Verfahren dem Gericht. Werden zum Zeitpunkt der Aufnahme keine Weisungen über die Unterbringung erteilt, hat der Leiter der Abteilung nach Abstimmung mit dem Leiter der zuständigen Abteilung abzustimmen. iqm Staatssicherheit. Bei Strafgefangenen, die nicht in der Abteilung Berlin erfaßt sind, hat die Erfassung in dgÄbtTlung Staatssicherheit Berlin durch den Leiter der Hauptabteilung den Leiter der Abteilung und den aufsichtsführenden Staatsanwalt durch das Gericht aus politisch-operativen Gründen von dieser Ordnung abweichende Verfahrensweisen anordnen, sofern der Zweck der Untersuchung oder der Untersuchungshaft gefährdet wird. Eine Teilvorlesung des Briefinhaltes ist möglich. Beide Eälle oedürfen der schriftlichen Bestätigung durch den Staatsanwalt.

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