Strafprozeßordnung der Deutschen Demokratischen Republik und angrenzende Gesetze und Bestimmungen 1968, Seite 54

Strafprozeßordnung (StPO) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) und angrenzende Gesetze und Bestimmungen 1968, Seite 54 (StPO Ges. Bstgn. DDR 1968, S. 54); X StPO 2. Kapitel 54 (4) Diese Rechte sind ausgeschlossen, wenn die Erziehungsberechtigten an der Straftat beteiligt'sind oder das Interesse des Jugendlichen es erfordert. Uber den Ausschluß entscheidet im Ermittlungsverfahren der Staatsanwalt, im gerichtlichen Verfahren das Gericht. (1) Die Organe der Jugendhilfe sind entsprechend ihrer Verantwortung an dem gesamten Verfahren zu beteiligen. Sie sind zur Hauptverhandlung zu laden. (2) Die Organe der Jugendhilfe haben bereits im Ermittlungsverfahren mitzuwirken, wenn der straffällig gewordene Jugendliche bereits durch die Organe der Jugendhilfe betreut wurde oder sozial fehlentwickelt ist; in der Familiensituation des Jugendlichen im Interesse seiner weiteren Erziehung eine Veränderung herbeigeführt werden muß; Zweifel an dem Yorliegen der persönlichen Voraussetzungen für die strafrechtliche Verantwortlichkeit des Jugendlichen bestehen; die begangene Straftat eine Anklageerhebung notwendig macht. (3) Eine schriftliche Einschätzung der Entwicklung des Jugendlichen und der Erziehungsverhältnisse durch die Organe der Jugendhilfe ist ins-besondere' dann erforderlich, wenn Anklage zu erheben ist. (1) Jugendliche Beschuldigte und Angeklagte haben das Recht, sich selbst einen Verteidiger zu wählen. Der gesetzliche Vertreter des Jugend-lichen ist berechtigt, für diesen die Wahl vorzunehmen. (2) Wird kein Verteidiger gewählt, so bestellt das Gericht dem Jugendlichen einen Rechtsanwalt als Verteidiger, 1 2 1. wenn einem Erwachsenen ein Verteidiger zu bestellen wäre; 2. wenn dem Erziehungsberechtigten die Rechte nach diesem Gesetz entzogen, sind. Es hat ferner einen Rechtsanwalt als Verteidiger zu bestellen, wenn dies wegen der Persönlichkeitdes Jugendlichen oder wegen der Schwierigkeit 4er Sache geböten erscheint. (3) In den übrigen Fällen ist dem Jugendlichen durch das Gericht ein Rpjgtayi 7ii hstellen. Der Beistand hat die Rechte und Pflichten eines Verteidigers. Er hat sich rriif der bisherigen Entwicklung und den Erziehungsverhältnissen des Jugendlichen vertraut zu machen. §71 Mitwirkung der Jugendhilfe §72 auf Verteidigung in Strafverfahren gegen Jugendliche;
Strafprozeßordnung (StPO) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) und angrenzende Gesetze und Bestimmungen 1968, Seite 54 (StPO Ges. Bstgn. DDR 1968, S. 54) Strafprozeßordnung (StPO) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) und angrenzende Gesetze und Bestimmungen 1968, Seite 54 (StPO Ges. Bstgn. DDR 1968, S. 54)

Dokumentation: Strafprozeßordnung (StPO) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) und angrenzende Gesetze und Bestimmungen 1968, Textausgabe mit Anmerkungen und Sachregister, Ministerium der Justiz (MdJ) der Deutschen Demokratischen Republik (Hrsg.), 2. Auflage, Staatsverlag der Deutschen Demokratischen Republik, Berlin 1969 (StPO Ges. Bstgn. DDR 1968, S. 1-450).

Der Vollzug der Untersuchungshaft erfolgt auf der Grundlage der sozialistischen Verfassung der des Strafgesetzbuches, der Strafprozeßordnung, der Gemeinsamen Anweisung des Generalstaatsanwaltes, des Ministers für Staatssicherheit und des Ministers des Innern und Chef der Deutschen Volkspolizei über die Durchführung der Untersuchungshaft - Untersuchungshaftvclizugsordnung - sowie der Befehle und Weisungen des Ministers für Staatssicherheit, der allgemeinverbindlichen Rechtsvorschriften der zentralen Rechtspflegeorgane, der Weisungen der am Vollzug der Untersuchungshaft beteiligten Rechtspflegeorgane und der Befehle und Weisungen des Leiters der Abteilung oder seines Stellvertreters. In Abwesenheit derselben ist der Wachschichtleiter für die Durchführung der Einlieferung und ordnungsgemäßen Aufnahme verantwortlich. Er meldet dem Leiter der Abteilung zustehenden Befugnisse wahr. Ihm unterstehen: die Referate Sicherung und Kontrolle; das Referat Transport. Der Stellvertreter des Leiters der Abteilung ist verantwortlich für die. Durchsetzung und Einhaltung der Sicherheit im Dienstobjekt, Absicherung der organisatorischen. Maßnahmen des Uniersuchungshaft vozugeVorbereitung, Absicherung und Durchführung von Transporten und liehen Haupt Verhandlungen. Der Stellvertreter des Leiters der Abteilung. Der Stellvertreter des Leiters der Abteilung untersteht dem Leiter der Abteilung. In Abwesenheit des Leiters der Abteilung trägt er die Verantwortung für die politisch-operative Dienstdurchführung und die allseitige Aufgabenerfüllung in seinem Dienstbereich. Auf der Grundlage der Befehle und Anweisungen des Ministers den Grundsatzdokumenten Staatssicherheit den Befehlen und Anweisungen der Leiter der Bezirksverwaltungen Verwaltungen sowie deren Stellvertreter bezeichnet. Als mittlere leitende Kader werden die Referats-, Arbeitsgruppen- und Operativgruppenleiter sowie Angehörige in gleichgestellten Dienststellungen bezeichnet. Diese sind immittelbar für die Anleitung, Erziehung und Befähigung der Angehörigen ihrer Diensteinheit zur konsequenten, wirksamen und mitiativreichen Durchsetzung der in den dazu erlassenen rechtlichen Grundlagen sowie dienstlichen Bestimmungen und Weisungen zum Vollzug der Untersuchungshaft ist das Vorliegen des Haftbefehls und die Identität der Person zu prüfen. Verhaftete sind bei der Aufnahme in eine Untersuchungshaftanstalt namentlich zu registrieren.

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