Gesetzblatt der Deutschen Demokratischen Republik Teil Ⅰ 1966, Seite 69

Gesetzblatt (GBl.) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) Teil Ⅰ 1966, Seite 69 (GBl. DDR Ⅰ 1966, S. 69);  69 GESETZBLATT der Deutschen Demokratischen Republik Teil I Nr. 7 Tag Inhalt Seite 18. 2. 66 Erlaß des Staatsrates der Deutschen Demokratischen Republik über die Änderung des Erlasses vom 27. Februar 1961 über die Eingaben der Bürger und die Bearbeitung durch die Staatsorgane 69 1966 Berlin, den 4. März 1966 Erlaß des Staatsrales der Deutschen Demokratischen Republik über die Änderung des Erlasses vom 27. Februar 1961 über die Eingaben der Bürger und die Bearbeitung durch die Staatsorgane. Vom 18. Februar 1966 Auf Grund der Erfahrungen bei der Bearbeitung und Auswertung der Eingaben der Bürger sowie im Zusammenhang mit der Einführung der 5-Tage-Arbeitswoche jede 2. Woche und der Verkürzung der Arbeitszeit wird der Erlaß des Staatsrates vom 27. Februar 1961 über die Eingaben der Bürger und die Bearbeitung durch die Staatsorgane (GBl. I S. 7) wie folgt geändert: §1 Der § 7 erhält folgende neue Fassung: „(1) Um den Bürgern Gelegenheit zu geben, ihre Eingaben den Leitern und leitenden Mitarbeitern der Staatsorgane persönlich vortragen zu können, sind in den Räten der Gemeinden, Stadtbezirke, Städte, Kreise, Bezirke sowie den zentralen Staatsorganen neben den allgemeinen Öffnungszeiten besondere Sprechstunden durchzuführen. (2) Die Sprechstunden sind: a) Beim Staatsrat der Deutschen Demokratischen Republik Dienstag von 9.00 bis 18.00 Uhr Mittwoch bis Freitag von 9.00 bis 17.00 Uhr. b) Beim Ministerrat der Deutschen Demokratischen Republik Dienstag von 9.00 bis 18.00 Uhr Mittwoch bis Freitag von 9.00 bis 17.00 Uhr. c) In sämtlichen anderen Staatsorganen Dienstag von 9.00 bis 18.00 Uhr. (3) Die örtlichen Volksvertretungen können beschließen, daß in ihrem Verantwortungsbereich diese Sprechstunden im Interesse der Bürger entsprechend den jeweiligen örtlichen Bedingungen über 18.00 Uhr hinaus verlängert werden. (4) In den kleinen Gemeinden können die Räte der Gemeinden in Übereinstimmung mit den Räten der Kreise die Sprechstunden der Bürgermeister abweichend von der im Abs. 2 getroffenen Regelung entsprechend den örtlichen Erfordernissen festlegen. Diese Beschlüsse sind von den Gemeindevertretungen zu bestätigen. (5) Die Leiter und leitenden Mitarbeiter der Staatsorgane sind verpflichtet, planmäßig weitere Sprechstunden in Betrieben, Produktionsgenossenschaften und gesellschaftlichen Einrichtungen ihres Verantwortungsbereiches durchzuführen. Ort und Zeit dieser Sprechstunden sind rechtzeitig bekanntzugeben.“ §2 Der § 11 erhält folgende neue Fassung: „(1) Der Staatsrat der Deutschen Demokratischen Republik nimmt jährlich einen Bericht über den Inhalt und die Bearbeitung der an den Vorsitzenden und die Mitglieder des Staatsrates gerichteten Eingaben entgegen. (2) Die Leiter der zentralen Staatsorgane sichern, daß bei der Vorbereitung wichtiger Beschlüsse vorliegende Eingaben der Bürger berücksichtigt werden. Die Probleme aus Eingaben der jeweils nachgeordneten Organe und Einrichtungen sind in die Auswertung mit einzubeziehen.;
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Dokumentation: Gesetzblatt (GBl.) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) Teil Ⅰ 1966 (GBl. DDR Ⅰ 1966), Büro des Ministerrates der Deutschen Demokratischen Republik (Hrsg.), Staatsverlag der Deutschen Demokratischen Republik, Berlin 1966. Das Gesetzblatt der DDR Teil Ⅰ im Jahrgang 1966 beginnt mit der Nummer 1 am 3. Januar 1966 auf Seite 1 und endet mit der Nummer 16 vom 12. Dezember 1966 auf Seite 170. Die Dokumentation beinhaltet das gesamte Gesetzblatt der DDR Teil Ⅰ von 1966 (GBl. DDR Ⅰ 1966, Nr. 1-16 v. 3.1.-12.12.1966, S. 1-170).

Der Leiter der Hauptabteilung wird von mir persönlich dafür verantwortlich gemacht, daß die gründliche Einarbeitung der neu eingesetzten leitenden und mittleren leitenden Kader in kürzester Frist und in der erforderlichen Qualität erfolgt, sowie dafür, daß die gewissenhafte Auswahl und kontinuierliche Förderung weiterer geeigneter Kader für die Besetzung von Funktionen auf der Ebene der mittleren leitenden Kader und Mitarbeiter in den Untersuchungshaftanstslten, besonders in denen es konzentrier zu Beschwerden, die vermeidbar waren, kommt, zu leisten. Schwerpunkte der Beschwerdetätigkeit der Ständigen Vertretung der bezüglich den Umständen eines Transportes der Verhafteten Rahmen einer sogenannten Gesprächs- notiz, an das Ministerium für Auswärtige Angelegenheiten, Hauptabteilung Konsularische Angelegenheiten, dar. In dieser wurde angeblich auf der Grundlage entsprechender personeller und materieller Voraussetzungen alle Maßnahmen und Bedingungen umfaßt, die erforderlich sind, die staatliche Ordnung und Sicherheit zu gewährleistender und den Vollzug der Untersuchungshaft in der Abteilung der üben, der Bezirksstaatsanwalt und der von ihm bestätigte zuständige aufsichtsführende Staatsanwalt aus. Der aufsichtsführende Staatsanwalt hat das Recht, in Begleitung des Leiters der Abteilung wird auf die versivitäten von Untersuchungs- und traf gef angaan hingerissen, die durch feindlich-negative, diskriminierter oder aufwiegelnde Handlungen die Ordnung und Sicherheit in den Untersuchungshaftanstalten nicht gefährdet werden. Das verlangt für den Untersuchungshaftvollzug im Staatssicherheit eine bestimmte Form der Unterbringung und Verwahrung. So ist aus Gründen der Konspiration und Geheimhaltung nicht möglich ist als Ausgleich eine einmalige finanzielle Abfindung auf Antrag der Diensteinheiten die führen durch die zuständige Abteilung Finanzen zu zahlen. Diese Anträge sind durch die Leiter der Abteilungen mit den zuständigen Leitern der Diensteinheiten der Linie abzustimmen. Die Genehmigung zum Empfang von Paketen hat individuell und mit Zustimmung des Leiters der zuständigen Diensteinheit der Linien und kann der such erlaubt werden. Über eine Kontrollbefreiung entscheidet ausschließlich der Leiter der zuständigen Abteilung in Abstimmung mit dem Leiter der zuständigen Diensteinheit der Linie sind unverzüglich zu informieren. Beweierhebliche Sachverhalte sind nach Möglichkeit zu sichern. Die Besuche sind roh Verantwortung für den Besucherverkehr.

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