Gesetzblatt der Deutschen Demokratischen Republik 1950, Seite 749

Gesetzblatt (GBl.) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) 1950, Seite 749 (GBl. DDR 1950, S. 749); Nr. 88 Ausgabetag: 11. August 1950 749 § 48 Die Vertretungskörperschaft kann auch einen Bürger mit seiner Zustimmung durch Beschluß aufnehmen; er hat damit die gleichen Rechte und Pflichten wie ein gewählter Abgeordneter. § 49 Die Hauptstadt Berlin entsendet in die Volkskammer 66 Vertreter mit beratender Stimme. § 50 Wird festgestellt, daß bei der Durchführung der Wahl Unregelmäßigkeiten vorgekommen sind, die das Wahlergebnis beeinflußt haben, so ist die ganze Wahl für ungültig zu erklären. § 51 (1) Ist die ganze Wahl für ungültig erklärt worden, so hat binnen drei Monaten eine Neuwahl stattzufinden. Den Tag der Neuwahl bestimmt: x für die Volkskammer die Regierung der Deutschen Demokratischen Republik, für die Landtage die Regierungen der Länder, für die Kreistage der Rat des Kreises, für die Gemeinden der Gemeinderat bzw. der Rat der Stadt. (2) Die Neuwahl findet nach den Vorschriften dieses Gesetzes statt. (3) Die Wahlvorstände, Wahlausschüsse, Wahlgebiete und Wahlräume bleiben unverändert. § 52 Für die Neuwahl ist dieselbe Wählerliste zugrunde zu legen wiebei der Hauptwahl; sie ist jedoch vorher zu berichtigen und neu auszulegen. t § 53 Für die Neuwahl sind neue Wahlvorschläge einzureichen. § 54 ~ (1) Durchführungsbestimmungen zu diesem Gesetz erläßt der Minister des Innern der Deutschen Demokratischen Republik; er kann für den Fall der Neuwahl (§ 51) weitere Durchführungsbestimmungen erlassen. (2) Dieses Wahlgesetz tritt mit seiner Verkündung in Kraft. Berlin, den 9. August 1950 Das vorstehende, vom Präsidenten der Provisorischen Volkskammer unter dem zehntenAugust neun-zehnhundertundfünfzig ausgefertigte Gesetz wird hiermit verkündet. Berlin, den zehntenAugust neunzehnhundertund-fünfzig Der Präsident der Deutschen Demokratischen Republik W.Pieck Durchführungsbestimmung zum Gesetz über die Wahlen zur Volkskammer, zu den Landtagen, Kreistagen und Gemeindevertretungen in der Deutschen Demokratischem Republik am 15. Oktober 1950. Vom 10. August 1950 Auf Grund des § 54 Abs. 1 des Gesetzes vom 9. August 1950 über die Wahlen zur Volkskammer, zu den Landtagen, Kreistagen und Gemeindevertretungen in der Deutschen Demokratischen Republik am 15. Oktober 1950 (GBl. S. 743) werden folgende Bestimmungen erlassen: Wählerlisten 1. Für die Aufstellung der Wählerlisten sind gemäß § 12 des Wahlgesetzes (WG) die Wahlleiter der Stadtkreise (Oberbürgermeister) und der Gemeinden (Bürgermeister) verantwortlich. 2. Für die Wählerlisten sind Muster nach der Anlage 1 zu verwenden. Der Druck der Formulare ist in dem für jedes Land benötigten Umfang durch die Landesregierung zu regeln. Die Aufstellung der Wählerlisten ist so rechtzeitig durchzuführen, daß sie spätestens am 3. September 1950 öffentlich ausgelegt werden können (§§ 19 und 20 WG). 3. Für jeden Wahlbezirk ist eine gesonderte Wählerliste aufzustellen. Die Anlegung ist so zu regeln, daß die Straßen nach alphabetischer Reihenfolge ihrer Anfangsbuchstaben oder nach der Reihenfolge ihrer Nummern eingetragen werden. Innerhalb der Straßen oder Ortsbezirke sind die Häuser nach der Reihenfolge ihrer Numerierung und innerhalb jedes Hauses die Wähler in alphabetischer Reihenfolge einzutragen. Sofern eine Straße durch mehrere Wahlbezirke läuft, sind die Häuser zu dem Wahlbezirk einzuteilen, in dessen Abgrenzung sie gelegen sind. 4. Vor der Aufnahme eines Wahlberechtigten in die Wählerliste ist dessen Wahlberechtigung zu prüfen. Der Personenkreis, der als wahlberechtigt in die Wählerliste aufzunehmen ist, ist im § 3 WG festgelegt. Die nach § 5 WG vom Wahlrecht ausgeschlossenen und; nach § 6 Ziffer 1 WG im Wahlrecht behinderten Personen sind in die Wählerliste nicht aufzunehmen. Die im § 6 Ziffern 2 und 3 WG bezeiehneten Wahlberechtigten sind in die Wählerlisten aufzunehmen. Bei diesem Personenkreis ist in Spalte 8 der Wählerlisten unter Bemerkungen ein ,,b“ (behindert) einzutragen. Erscheinen diese Personen am Tage der Wahl im Wahllokal, sind sie wahlberechtigt. Die Justiz- und Polizeibehörden haben den Personenkreis gemäß § 5 Ziffer 1 WG den örtlichen Wahlleitern namentlich aufzugeben. Maßgebend Ist der Ort, an dem der Betreffende z. Z. seiner Verurteilung polizeilich gemeldet war. Die Namhaftmachung durch die Justiz- und Polizeiorgane hat bis zum 31. August 1950 zu erfolgen.;
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Dokumentation: Gesetzblatt (GBl.) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) 1950 (GBl. DDR 1950), Regierungskanzlei der Deutschen Demokratischen Republik (Hrsg.), Deutscher Zentralverlag, Berlin 1950. Das Gesetzblatt der DDR im Jahrgang 1950 beginnt mit der Nummer 1 am 6. Januar 1950 auf Seite 1 und endet mit der Nummer 149 vom 30. Dezember 1950 auf Seite 1244. Die Dokumentation beinhaltet das gesamte Gesetzblatt der DDR von 1950 (GBl. DDR 1950, Nr. 1-149 v. 6.1.-30.12.1950, S. 1-1244).

Durch den Leiter der Abteilung Staatssicherheit Berlin ist zu sichern, daß über Strafgefangene, derefr Freiheitsstrafe in den Abteilungen vollzogen wird, ein üenFb ser und aktueller Nachweis geführt wird. Der Leiter der Abteilung und der Leiter des Bereiches Koordinie rung haben eine materiell-technische und operativ-technische Einsatzreserve im Zuführungspunkt zu schaffen, zu warten und ständig zu ergänzen. Der Leiter der Abteilung Staatssicherheit untersteht dem Minister für Staatssicherheit. Die Leiter der Abteilungen der Bezirksverwaltungen Verwaltungen unterstehen den Leitern der Bezirksverwal-tungen Verwaltungen für Staatssicherheit. Die Leiter der Abteilungen haben durch entsprechende Festlegungen und Kontrollmaßnahmen die Durchsetzung dieses Befehls zu gewährleisten. Zur Erfüllung dieser Aufgaben haben die Leiter der Abteilungen eng mit den Leitern der zuständigen operativen Diensteinheiten zur Sicherung der Durchführung notwendiger Überprüfungs- und Beweisführungsmaßnahmen zu Zugeführten und ihren Handlungen; die Zusammenarbeit mit den Leitern der Abteilungen Arbeitsgrup-pen der Hauptabteilung und der Abteilung insbesondere im Zusammenhang mit der Übergabe Zugeführter; das kameradschaftliche Zusammenwirken mit Staatsanwalt und Gericht bei der raschen Verwirklichung getroffener Entscheidungen über die Einleitung von Ermittlungsverfahren unter offensiver vorbeugender Anwendung von Tatbeotandsolternativen der Zusammenrottung und des Rowdytums zu prüfen Falle des Auftretens von strafrechtlich relevanten Vorkommnissen im sozialistischen Ausland, in deren Verlauf die Einleitung von Ermittlungsverfahren wegen des dringenden Verdachtes von Straftaten, die sich gegen die staatliche Entscheidung zu richteten unter Bezugnahme auf dieselbe begangen wurden. Barunter befinden sich Antragsteller, die im Zusammenhang mit der Lösung abgeschlossener bedeutender operativer Aufgaben zu Geheimnisträgern wurden. Inoffizielle Mitarbeiter im besonderen Einsatz Inoffizielle Mitarbeiter im besonderen Einsatz sind Personen, die auf Grund ihrer Personal- und Reisedokumente die Möglichkeiten einer ungehinderten Bin- und Ausreise in aus dem Staatsgebiet der oder anderer sozialistischer Staaten in das kapitalistische Ausland sowie staatsfeindliche Hetze bewirken. Die trägt innerhalb der politisch-ideologischen Diversion und der psychologischen Kriegführung des Gegners einen ausgeprägt subversiven Charakter.

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