Ausgewählte Probleme der strafrechtlichen Bekämpfung von Handlungen, mit denen die Anwerbung von Spionen oder (und) deren Tätigkeit unterstützt wird 1989, Seite 5

Diplomarbeit, Offiziersschüler Harald Wabst (HA Ⅸ/1), Ministerium für Staatssicherheit (MfS) [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], Juristische Hochschule (JHS), Vertrauliche Verschlußsache (VVS) o001-287/89, Potsdam 1989, Seite 5 (Dipl.-Arb. MfS DDR JHS VVS o001-287/89 1989, S. 5); WS OBS oÖQi-287/89 o oaoio O Oer bloße Verdacht oder Vermutungen seitens der unterstützenden Person reichen nicht aus An dieser Stell© soll bereits auf den “Gemeinsamen Standpunkt zur Anwendung das § 98 StGB“2, verwiesen werden, der unter anderem festlegt, wann und unter welchen Voraussetzungen die oben genannten subjektiven Bedingungen erfüllt sind, die hier speziell aus der Sicht möglicher Beihilfe gegeben sein müssen Da sich aus den die Spionagetätigkeit gemäß § 98 StGB unterstützenden Handlungen in der Praxis oftmals Mittäterschaf tshandlungan entwickeln und somit di© Beihilfe, die Form dar Mittäterschaft durch schlüssiges Verhalten als mögliche Alternativen zur bisherigen Praxis tangiert, wurden im l. Teil der Arbeit auch solche Handlungen katalogisiert, die unter Beachtung aller Umstände Mittäterschaft gemäß § 98 StGB begründen und somit in der darauffolgenden Erörterung zur Beihilfe ausgegrenzt werden können, wobei entsprechend auf solche Handlungskomplexe Bezug genommen werden kann. 1, Katalog zu Erscheinungsformen von Handlungen, mit denen die Anwerbung von Spionen oder (und) deren Tätigkeit unterstützt wird Bei der Darstellung der Erscheinungsformen unterstützender Handlungen wird stets davon ausgegangen, was in den zugrunde liegenden Untersuchungsvorgängen der HA IX/I zweifelsfrei festgestellt und vor Gericht bewiesen worden konnte, Dia erfolgte rechtliche Wertung fließt dabei nicht in die Darstellung ein. Sie ist Gegenstand der Erläuterungen zur Rechtspraxis, die dem Handlungskatalog folgen. i" “Gemeinsamer Standpunkt des Obersten Gerichts der DDR,des Militäroberstaatsanwaltes der DDR, der Hauptabteilung Militärgerichte des Ministeriums der Duatiz und der Hauptabteilung Untersuchung des MfS zur Anwendung des § 98 StGB unter konsequenter Berücksichtigung der Abgrenzungskriterien zu den Tatbeständen §§ 97 und 99 StGB bei der stratrechtlichen Verfolgung von Spionageangriffen imperialistischer Geheimdienste";
Diplomarbeit, Offiziersschüler Harald Wabst (HA Ⅸ/1), Ministerium für Staatssicherheit (MfS) [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], Juristische Hochschule (JHS), Vertrauliche Verschlußsache (VVS) o001-287/89, Potsdam 1989, Seite 5 (Dipl.-Arb. MfS DDR JHS VVS o001-287/89 1989, S. 5) Diplomarbeit, Offiziersschüler Harald Wabst (HA Ⅸ/1), Ministerium für Staatssicherheit (MfS) [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], Juristische Hochschule (JHS), Vertrauliche Verschlußsache (VVS) o001-287/89, Potsdam 1989, Seite 5 (Dipl.-Arb. MfS DDR JHS VVS o001-287/89 1989, S. 5)

Dokumentation: Ausgewählte Probleme der strafrechtlichen Bekämpfung von Handlungen, mit denen die Anwerbung von Spionen oder (und) deren Tätigkeit unterstützt wird, Diplomarbeit, Offiziersschüler Harald Wabst (HA Ⅸ/1), Ministerium für Staatssicherheit (MfS) [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], Juristische Hochschule (JHS), Vertrauliche Verschlußsache (VVS) o001-287/89, Potsdam 1989 (Dipl.-Arb. MfS DDR JHS VVS o001-287/89 1989, S. 1-57).

Der Vollzug der Untersuchungshaft hat den Aufgaben des Strafverfahrens zu dienen und zu gewährleist en, daß der Verhaftete sicher verwahrt wird, sich nicht., däm Straf -verfahren entziehen kann und keine Aufklärung der Straftat oder die öffentliche Ordnung und Sicherheit gefährdende Handlung begehen känp, -sk?;i. Aus dieser und zli . Auf gabenstellung ergibt sich zugleich auch die Verpflichtung, die Einhaltung und Durchsetzung der sozialistischen Gesetzlichkeit ist die Staatsanwaltschaftüche Aufsicht über den Vollzug der Untersuchungshaft zu werten. Die staatsanwaltschaftliohe Aufsicht über den Untersuchungs-haftVollzug - geregelt im des Gesetzes über die Aufgaben und Befugnisse der Deutschen Volkspolizei, der Verordnung zum Schutz der Staatsgrenze, der Grenzordnung, anderer gesetzlicher Bestimmungen, des Befehls des Ministers des Innern und Chefs der Deutschen Volkspolizei über die Unterstützung anderer Organe bei der Durchsetzung von gesetzlich begründeten Maßnahmen durch die Deutsche Volkspolizei, Oanuar Anweisung des Ministers des Innern und Chefs der Deutschen Volkspolizei über Maßnahmen zum schnellen Auffinden vermißter Personen und zur zweifelsfreien Aufklärung von Todesfällen unter verdächtigen Umständen vom Ouli Anweisung des Ministers des Innern und Chefs der Deutschen Volkspolizei über die Unterstützung anderer Organe bei der Durchsetzung von gesetzlich begründeten Maßnahmen durch die Deutsche Volkspolizei, Oanuar Anweisung des Ministers des Innern und Chefs der Deutschen Volkspolizei über die Auferlegung von Kosten und die Durchführung der Ersatzvornahme. zu regeln. Im Befehl des Ministers für Staatssicherheit zur Vorbeugung, Aufklärung und Verhinderung des ungesetzlichen Verlassens der und der Bekämpfung des staatsfeindlichen Menschenhandels Vertrauliche Verschlußsache Staatssicherheit Instruktion zum Befehl des Ministers für Staatssicherheit und die damit erlassenen Ordnungs- und Verhaltens-regeln für Inhaftierte in den Untersuchungshaftanstatt Staatssicherheit - Hausordnung - die Gemeinsame Anweisung über die Durchführung der Untersuchungshaft voin sowie der dienstlichen Bestimmungen und Weisungen des Ministers für Staatssicherheit, der allgemeinverbindlichen Rechtsvorschriften der zentralen Rechtspflegeorgane, der Weisungen der am Vollzug der Untersuchungshaft beteiligten Organen ist vorrangig auf die Gewährleistung einer hohen Sicherheit, Ordnung und Disziplin bei der Durchführung der Strafverfahren zu konzentrieren.

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