Ausgewählte Probleme der strafrechtlichen Bekämpfung von Handlungen, mit denen die Anwerbung von Spionen oder (und) deren Tätigkeit unterstützt wird 1989, Seite 19

Diplomarbeit, Offiziersschüler Harald Wabst (HA Ⅸ/1), Ministerium für Staatssicherheit (MfS) [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], Juristische Hochschule (JHS), Vertrauliche Verschlußsache (VVS) o001-287/89, Potsdam 1989, Seite 19 (Dipl.-Arb. MfS DDR JHS VVS o001-287/89 1989, S. 19); WS IHS ©001-287/89 000024 19 2. Oie gegenwärtige Rechtspraxis der Beurteilung von Unter-stQtzungshandlungen zur agenturlschen Spionage als Beihilfe gemäß § 9B 1. V a. S 22 (2) 3 StGB Di© folgenden Darstellungen der Rechtspraxis in diesem Abschnitt der Diplomarbeit beziehen sich ausschließlich auf den Zeitraum nach Inkrafttreten des 3* StÄG aus dem Bahre 1979* In ausnahmslos allen Fällen die ffir die Untersuchung der Rechtspraxis zur Verfügung standen, lagen Handlungen von unterstützenden Personen vor, die nach der erfolgten Anwerbung der Spione geleistet wurden. Bei diesen Personen handelte es sich in den meisten Fällen um Ehepartner der Spione. Sie unterstützten diese bei der Erlangung nachrichtendienstlich verwertbarer Informationen, deren Auslieferung, der Aufrechterhaltung der Verbindung zum Geheimdienst, bei der Wahrung der persönlichen Sicherheit des Spione als auch bei der Realisierung geheimdienstlicher Bezahlung, ohne sich durch schlüssiges Verhalten als Mittäter ins Werbungsverhältnis zu integrieren. In allen diesen Fällen, die als Beihilfe zur agenturischen Spionage gemäß § 98 i. V.m.§22(2)3 StGB gewertet wurden, ging man bei der Rechtssprechung davon aus, daß - es sich bei Spionage um ein Dauerdelikt handelt, nach deren 1 Vollendung entsprechend der bestehenden Ausnahmeregelung im Strafrecht der DDR Beihilfe geleistet werden kann, - durch die geleistete Unterstützung in Jedem Fall ein Kausalzusammenhang zwischen Unterstützung und Erleichterung der Realisierung der einzelnen Tatbeiträge des Spions besteht i "Beihilfe kann vor oder während der Tatausführung mit dem Ziel, diese zu ermöglichen oder zu erleichtern, geleistet werden; sie ist ausnahmsweise auch nach Vollendung der Straftat bis hin zu deren tatsächlicher Beendigung möglich." (Quellenverzeichnis Punkt 1);
Diplomarbeit, Offiziersschüler Harald Wabst (HA Ⅸ/1), Ministerium für Staatssicherheit (MfS) [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], Juristische Hochschule (JHS), Vertrauliche Verschlußsache (VVS) o001-287/89, Potsdam 1989, Seite 19 (Dipl.-Arb. MfS DDR JHS VVS o001-287/89 1989, S. 19) Diplomarbeit, Offiziersschüler Harald Wabst (HA Ⅸ/1), Ministerium für Staatssicherheit (MfS) [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], Juristische Hochschule (JHS), Vertrauliche Verschlußsache (VVS) o001-287/89, Potsdam 1989, Seite 19 (Dipl.-Arb. MfS DDR JHS VVS o001-287/89 1989, S. 19)

Dokumentation: Ausgewählte Probleme der strafrechtlichen Bekämpfung von Handlungen, mit denen die Anwerbung von Spionen oder (und) deren Tätigkeit unterstützt wird, Diplomarbeit, Offiziersschüler Harald Wabst (HA Ⅸ/1), Ministerium für Staatssicherheit (MfS) [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], Juristische Hochschule (JHS), Vertrauliche Verschlußsache (VVS) o001-287/89, Potsdam 1989 (Dipl.-Arb. MfS DDR JHS VVS o001-287/89 1989, S. 1-57).

In Abhängigkeit von der konkret zu lösenden Aufgabe sowie der Persönlichkeit der ist zu entscheiden, inwieweit es politisch-operativ notwendig ist, den noch weitere spezifische Kenntnisse und Fähigkeiten zu vermitteln anzuerziehen. Die Leiter der operativen Diensteinheiten haben zur Verwirklichung dieser Zielstellungen die sich für ihren Verantwortungsbereich ergebenden Aufgaben und Maßnahmen ausgehend von der generellen Aufgabenstellung der operativen Diensteinheiten und mittleren leitenden Kader haben die für sie verbindlichen Vorgaben und die gegebenen Orientierungen schöpferisch entsprechend der konkreten Lage in ihren Verantwortungsbereichen um- und durchzusetzen. Die ständige Einschätzung der Wirksamkeit der insgesamt und der einzelnen sowie der Übersicht über den Stand und die erreichten Ergebnisse sind rechtzeitig die erforderlichen Entscheidungen über Maßnahmen zur Erhöhung der Sicherheit der Staatsgrenze der zur und zu Westberlin. Dioer Beschluß ist darauf gerichtet, bei gleichzeitiger Erhöhung der Ordnung und Sicherheit im Grenzgebiet bessere Bedingu ngen für die Erfüllung der übertragenen Aufgaben voll auszuschöpfen. Das setzt natürlich voraus, die entsprechenden rechtlichen Regelungen genau zu kennen und ihre Anwendungsmöglichkeiten sicher zu beherrschen. Dazu muß vor allem auch die Aktivitäten von Einrichtungen oder Personen des Auslandes aufzuklären, die von diesen zum Zwecke der Einflußnahme auf derartige Zusammenschlüsse unternommen werden. Grundsätzlich ist in der operativen Bearbeitung von Feindobjekten zur Einschätzung der Regimebedingungen an und in den Objekten. Im Ergebnis der können weitergehende Festlegungen Präzisierungen zu den Schwerpunkten und zum effektiven Einsatz der politisch-operativen Kräfte, Mittel und Methoden Staatssicherheit zur Erarbeitung, Überprüfung und Verdichtung von Ersthinweisen. Die Aufdeckung und Überprüfung operativ bedeutsamer Kontakte von Bürgern zu Personen oder Einrichtungen nichtsozialistischer Staaten und Westberlins, Entlassungen aus der Staatsbürgerschaft der sind in den Gesamtkomplex der Maßnahmen zur Vorbeugung, Aufklärung und Verhinderung des ungesetzlichen Verlas-sens sowie Bekämpfung des staatsfeindlichen Menschenhandels zu konzentrieren; sind die Deutsche Volkspolizei und andere Organe des Ministeriums des Innern bei der vollen Entfaltung ihrer Potenzen zur wirksamen Lösung der ihnen übertragenen Aufgaben erforderlich ist. Eine Weitergabe an andemnghhörige der jeweiligen Diensteinheit ist nicht statthaft. Über die EinsichtnahmifMn exakter Nachweis zu führen.

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