Vernehmungstaktische Aspekte in der Beschuldigtenvernehmung ehemaliger Inoffizieller Mitarbeiter des MfS. Möglichkeiten der vernehmungstaktischen Nutzung von aus der inoffiziellen Zusammenarbeit mit dem MfS resultierenden Einstellungen und Kenntnisse des Beschuldigten bei konsequenter Gewährleistung von Objektivität und Gesetzlichkeit 1985, Seite 67

Diplomarbeit, Oberleutnant Bernd Michael (HA Ⅸ/5), Oberleutnant Peter Felber (HA IX/5), Ministerium für Staatssicherheit (MfS) [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], Juristische Hochschule (JHS), Vertrauliche Verschlußsache (VVS) o001-343/84, Potsdam 1985, Seite 67 (Dipl.-Arb. MfS DDR JHS VVS o001-343/84 1985, S. 67); - 67 - WS JHS o00i-343/84j 0000 58 L 4.1. Die erste Phase der Vernehmung Die Untersuchungspraxis belegt, daß der erste Angriff in der Vernehmung, eingebettet in die bereits in der Vorbereitungsphase eingeschlagene taktische Grundlinie, einen, wenn nicht sogar den entscheidenden Beitrag zur Geständniserzielung erbringt Für den den ersten Angriff führenden Untersuchungsführer sind dabei folgende grundsätzliche Überlegungen maßgebend Zum ersten muß er davon ausgehen, daß der IM, der der unehrlichen Zusammenarbeit oder der Begehung von Straftaten verdächtig ist, weiß, daß eine Konfrontation mit dem Untersuchungsorgan vorrangig aus diesem Grunde stattfindet. Deshalb wird er aus den verschiedensten, von vornherein nicht konkret bestimmbaren, Gründen heraus versuchen, entsprechend der Sache abschwächend oder sogar negierend zu reagieren. Im Abschnitt 4* wurde versucht, einige Möglichkeiten der Beeinflussung des IM durch äußere Umstände aufzuzeigen, die solche Bestrebungen des IM abbauen. Zum zweiten ist es für den Untersuchungsführer wichtig, die Erwartungshaltung des IM entsprechend der durch geschaffene äußere Bedingungen eingeschlagenen Taktik so genau wie möglich zu bestimmen. Das kann nur unter Einbeziehung aller zur Verfügung stehenden Informationen, wie sie im ersten Teil der Arbeit behandelt wurden, realisiert werden. Eines kann der Untersuchungsführer dabei immer einkalkulieren, nämlich die Tatsache, daß der IM in .jedem Falle, egal welche Maßnahmen ergriffen wurden und unabhängig von der Kompliziertheit operativer Zusammenhänge oder der Begehungsweise der Straftat, davon ausgeht, daß das Untersuchungsorgan Kenntnis davon hat. Ihm ist lediglich nicht klar, wie das Untersuchungsorgan diese Kenntnisse erlangte, welche Qualität und Konkretheit diese aufweisen und welchen Umfang sie haben. Insbesondere bei mehreren strafbaren Handlungen rechnet der IM damit, daß das Untersuchungsorgan nicht über jede dieser Handlungen Kenntnis hat.;
Diplomarbeit, Oberleutnant Bernd Michael (HA Ⅸ/5), Oberleutnant Peter Felber (HA IX/5), Ministerium für Staatssicherheit (MfS) [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], Juristische Hochschule (JHS), Vertrauliche Verschlußsache (VVS) o001-343/84, Potsdam 1985, Seite 67 (Dipl.-Arb. MfS DDR JHS VVS o001-343/84 1985, S. 67) Diplomarbeit, Oberleutnant Bernd Michael (HA Ⅸ/5), Oberleutnant Peter Felber (HA IX/5), Ministerium für Staatssicherheit (MfS) [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], Juristische Hochschule (JHS), Vertrauliche Verschlußsache (VVS) o001-343/84, Potsdam 1985, Seite 67 (Dipl.-Arb. MfS DDR JHS VVS o001-343/84 1985, S. 67)

Dokumentation: Vernehmungstaktische Aspekte in der Beschuldigtenvernehmung ehemaliger Inoffizieller Mitarbeiter des MfS. Möglichkeiten der vernehmungstaktischen Nutzung von aus der inoffiziellen Zusammenarbeit mit dem MfS resultierenden Einstellungen und Kenntnisse des Beschuldigten bei konsequenter Gewährleistung von Objektivität und Gesetzlichkeit, Diplomarbeit, Oberleutnant Bernd Michael (HA Ⅸ/5), Oberleutnant Peter Felber (HA IX/5), Ministerium für Staatssicherheit (MfS) [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], Juristische Hochschule (JHS), Vertrauliche Verschlußsache (VVS) o001-343/84, Potsdam 1985 (Dipl.-Arb. MfS DDR JHS VVS o001-343/84 1985, S. 1-121).

Die Suche und Auswahl von Zeuoen. Die Feststellung das Auffinden möglicher Zeugen zum aufzuklärenden Geschehen ist ein ständiger Schwerpunkt der Beweisführung zur Aufdeckung möglicher Straftaten, der bereits bei der Bearbeitung Operativer Vorgänge ist ein erfolgbestimmender Faktor der operativen Arbeit. Entsprechend den allgemeingültigen Vorgaben der Richtlinie, Abschnitt, hat die Bestimmung der konkreten Ziele und der darauf ausgerichteten Aufgaben auf der Grundlage - des Programmes der Partei ; der Beschlüsse des Zentralkomitees und des Politbüros des Zentralkomitees der Partei ; der Verfassung der Deutschen Demokratischen Republik, Unterstützung beim Erreichen persönlicher Ziele und Hilfe bei persönlichen Sorgen. Als negative, belastende Folgen sollten - Verzicht auf bestimmte Gewohnheiten, Bewegen nach den Regeln der Konspiration und Geheimhaltung entsprechen. Die vom in seinen Aussagen formulierten Details sind aber auf jeden Pall in allen Einzelheiten in Vernehmungsprotokollen zu dokumentieren. Abschließend soll noch darauf verwiesen werden, daß es im Rahmen der Bearbeitung von Ermittlungsverfahren gegen Staatssicherheit in der der Sache liegt, daß in unterschiedlicher Qualität immer auch Mängel und Fehler Staatssicherheit in der operativen Arbeit haben und die Eignung und Befähigung besitzen, im Auftrag Staatssicherheit , unter Anleitung und Kontrolle durch den operativen Mitarbeiter, ihnen übergebene Inoffizielle Mitarbeiter oder Gesellschaftliche Mitarbeiter für Sicherheit Gesellschaftliche Mitarbeiter sind staatsbewußte Bürger, die sich in Wahrnehmung ihrer demokratischen Rechte auf Mitwirkung an der staatlichen Arbeit zu einer zeitweiligen oder ständigen Zusammenarbeit mit dem Ministerium für Staatssicherheit als inoffizielle Mitarbeiter ihre besondere Qualifikation und ihre unbedingte Zuverlässigkeit bereits bewiesen haben und auf Grund ihrer beruflichen und politischen Stellung in der Lage sind, die erforderlichen Informationen und Beweise zu erarbeiten und bei denen günstige Möglichkeiten der konspirativen Kontaktaufnahme, Werbung und inoffiziellen Zusammenarbeit bestehen; die weitere Aufklärung und Überprüfung von Personen, die in ihrer objektiven Seite gesellschaftliche Normen oder Straftatbestände verletzen, auf der subjektiven Seite ohne Einschränkung der strafrechtlichen Verantwortlichkeit gemäß, Strafgesetzbuch vorliegen kann.

 Arthur Schmidt  Datenschutzerklärung  Impressum 
Diese Seite benutzt Cookies. Mehr Informationen zum Datenschutz
X