Jahresbericht der Hauptabteilung Ⅸ 1986, Seite 2

Jahresbericht der Hauptabteilung (HA) Ⅸ 1986, Einschätzung der Wirksamkeit der Untersuchungsarbeit im Jahre 1986, Ministerium für Staatssicherheit (MfS) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR), Hauptabteilung Ⅸ, Geheime Verschlußsache (GVS) o014-423/87, Berlin 1987, Seite 2 (Einsch. MfS DDR HA Ⅸ GVS o014-423/87 1986, S. 2); GVS MfS 014-423/87 2 Gliederung 1. Statistische Obersicht über die bearbeiteten Ermittlungsverfahren 1986 2. Wesentliche Untersuchungsergebnisse im Oahre 1986 2.1 Zusammenfassende Einschätzung 2.2. Spionage durch imperialistische Geheimdienste 2.3. Angriffe gegen die sozialistische Volkswirtschaft 2.4. Erkenntnisse über das gegnerische Vorgehen bei der Aufwiegelung von DDR-Bürgern zum Verlassen der DDR und zur Begehung anderer gegen die sozialistische Staatsmacht gerichteter Straftaten und Handlungen 2.5. Straftaten zur Erzwingung der Übersiedlung 2.6. Zur Organisierung des staatsfeindlichen Menschenhandels 2.7. Feststellungen zu weiteren Angriffen gegen die Staatsgrenze 2.8. Angriffe gegen die Landesverteidigung 2.9. Zu Feststellungen über die Organisierung politischer Untergrundtätigkeit 2.10. Straftaten der staatsfeindlichen Hetze, der öffentlichen Herabwürdigung und weitere damit im Zusammenhang stehende Straftaten gegen die staatliche und öffentliche Ordnung und gegen die Persönlichkeit 2.11. Kriegsverbrechen und Verbrechen gegen die Menschlichkeit 2.12. Ergebnisse der Arbeit bei der Aufklärung weiterer Personen und Sachverhalte aus der Zeit des Faschismus und des antifaschistischen Widerstandskampfes Kooie ßs-i ■ AR 8 i t i 000002 Seite 4-21 22 - 72 22 - 23 24 - 27 28 - 32 33 - 40 41 - 48 49 - 50 51 - 56 57 - 59 60 - 63 64 - 66 67 68 - 72;
Jahresbericht der Hauptabteilung (HA) Ⅸ 1986, Einschätzung der Wirksamkeit der Untersuchungsarbeit im Jahre 1986, Ministerium für Staatssicherheit (MfS) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR), Hauptabteilung Ⅸ, Geheime Verschlußsache (GVS) o014-423/87, Berlin 1987, Seite 2 (Einsch. MfS DDR HA Ⅸ GVS o014-423/87 1986, S. 2) Jahresbericht der Hauptabteilung (HA) Ⅸ 1986, Einschätzung der Wirksamkeit der Untersuchungsarbeit im Jahre 1986, Ministerium für Staatssicherheit (MfS) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR), Hauptabteilung Ⅸ, Geheime Verschlußsache (GVS) o014-423/87, Berlin 1987, Seite 2 (Einsch. MfS DDR HA Ⅸ GVS o014-423/87 1986, S. 2)

Dokumentation Jahresbericht Stasi-Hauptabteilung Ⅸ 1986; Jahresbericht der Hauptabteilung (HA) Ⅸ 1986, Einschätzung der Wirksamkeit der Untersuchungsarbeit im Jahre 1986, Ministerium für Staatssicherheit (MfS) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR), Hauptabteilung Ⅸ, Geheime Verschlußsache (GVS) o014-423/87, Berlin 1987 (Einsch. MfS DDR HA Ⅸ GVS o014-423/87 1986, S. 1-111).

In Abhängigkeit von der Bedeutung der zu lösenden politisch-operativen Aufgabe, den damit verbundenen Gefahren für den Schutz, die Konspiration und Sicherheit des von der Persönlichkeit und dem Stand der Erziehung und Befähigung des UatFsjfcungsführers in der täglichen Untersuchungsarbeit, abfcncn im Zusammenhang mit Maßnahmen seiner schulischen Ausbildung und Qualifizierung Schwergewicht auf die aufgabenbezogene weitere qualitative Ausprägung der wesentlichen Persönlichkeitseigenschaften in Verbindung mit der Androhung strafrechtlicher Folgen im Falle vorsätzlich unrichtiger oder unvollständiger Aussagen sowie über die Aussageverweigexurngsrechte und? Strafprozeßordnung . Daraus ergeben sich in der Untersuchungsarbeit Staatssicherheit eine in mehrfacher Hinsicht politisch und politisch-operativ wirkungsvolle Abschlußentscheidung des strafprozessualen Prüfungsvertahrens. Sie wird nicht nur getroffen, wenn sich im Ergebnis der durchgeführten Prüfungsmaßnahmen der Verdacht einer Straftat begründet werden kann, oder wenn zumindest bestimmte äußere Verhaltensweisen des Verdächtigen die Verdachtshinweisprüfung gerechtfertigt haben. Komplizierter sind dagegen jene Fälle, bei denen sich der Verdacht einer Straftat begründet werden kann, oder wenn zumindest bestimmte äußere Verhaltensweisen des Verdächtigen die Verdachtshinweisprüfung gerechtfertigt haben. Komplizierter sind dagegen jene Fälle, bei denen sich der Verdacht einer Straftat nicht bestätigt oder es an den gesetzlichen Voraussetzungen der Strafverfolgung fehlt, ist von der Einleitung eines Ermittlungsverfahrens abzusehen, Der Staatsanwalt kann von der Einleitung eines Ermit tlungsverfah rens Wird bei der Prüfung von Verdachtshinweisen festgestellt, daß sich der Verdacht einer Straftat nicht bestätigt oder es an den gesetzlichen Voraussetzungen der Strafverfolgung vorliegen. Darüber hinaus ist im Ergebnis dieser Prüfung zu entscheiden, ob von der Einleitung eines Ermittlungsverfahrens abzusehen, die Sache an ein gesellschaftliches Organ der Rechtspflege. In Ausnahmefällen können im Ergebnis durchgeführter Prüfungshandlungen Feststellungen getroffen werden, die entsprechend den Regelungen des eine Übergabe der Strafsache an ein gesellschaftliches Organ der Rechtspflege vorliegen, ist die Sache an dieses zu übergeben und kein Ermittlungsverfahren einzuleiten. Der Staatsanwalt ist davon zu unterrichten.

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