Jahresbericht der Hauptabteilung Ⅸ 1987, Seite 74

Jahresbericht der Hauptabteilung (HA) Ⅸ 1987, Einschätzung der Wirksamkeit der Untersuchungsarbeit im Jahre 1987, Ministerium für Staatssicherheit (MfS) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR), Hauptabteilung Ⅸ, Geheime Verschlußsache (GVS) o014-452/88, Berlin 1988, Seite 74 (Einsch. MfS DDR HA Ⅸ GVS o014-452/88 1987, S. 74);  000074 I J I GVS MfS 014-452/88 74 2JD. Kriegsverbrecher! und Verbrechen gegen die Menschlichkeit Im Berichtszeitraum wurden 3 im Oahre 1986 eingeleitete Ermittlungsverfahren wegen begangener Kriegsverbrechen und Verbrechen gegen die Menschlichkeit zum Abschluß gebracht. Vor dem 1. Strafsenat des Bezirksgerichts Dresden fand unter Teilnahme ausländischer Gäste, antifaschistischer Widerstandskämpfer, Vertretern der Massenmedien der DDR sowie in der DDR akkreditierter Oournalisten der Prozeß gegen den ehemaligen leitenden Mitarbeiter der faschistischen "Geheimen Staatspolizei" und Obersturmführer der SS, Henry SCHMIDT, statt. In der Hauptverhandlung wurde nachgewiesen, daß SCHMIDT von April 1942 bis Februar 1945 als Leiter des Referates II B/IV 4 der Staatspolizei leitstelle Dresden in Kenntnis und mit dem Ziel der Ausrottung der im Raum Dresden lebenden jüdischen Bevölkerung aus politische und rassistischen Gründen arbeitsteilig handelnd durch Verfolgung Deportation, teilweise vollendeten und teilweise versuchten Mord sowie durch unmenschliche Handlungen maßgeblich am verbreche rischen Plan der "Endlösung der Oudenfrage" im Zuständigkeitsbereich der genannten Gestapodienststelle, dem mindestens 720 jüdische Menschen zum Opfer gefallen sind, raitgewirkt hat. SCHMIC wurde zu lebenslänglicher Freiheitsstrafe und Aberkennung der staatsbürgerlichen Rechte für dauernd verurteilt. In einem weiteren Prozeß verurteilte der 1. Strafsenat des Bezirksgerichts Karl-Marx-Stadt zwei ehemalige Gruppenführer des faschistischen Reserve-Polizei-Bataillons 41 wegen ihrer Teilnahme an Kriegsverbrechen und Verbrechen gegen die Menschlichkeit zu einer Freiheitsstrafe von 15 CJahren und Aberkennung der staatsbürgerlichen Rechte für 10 Oahre. Die Angeklagten waren im Herbst 1939. in der Stadt Lodz arbeitsteilig durch ihren ’Ein'satz'alsM.ordschützen an der Ermordung polnischer Burger beteiligt gewesen. (;
Jahresbericht der Hauptabteilung (HA) Ⅸ 1987, Einschätzung der Wirksamkeit der Untersuchungsarbeit im Jahre 1987, Ministerium für Staatssicherheit (MfS) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR), Hauptabteilung Ⅸ, Geheime Verschlußsache (GVS) o014-452/88, Berlin 1988, Seite 74 (Einsch. MfS DDR HA Ⅸ GVS o014-452/88 1987, S. 74) Jahresbericht der Hauptabteilung (HA) Ⅸ 1987, Einschätzung der Wirksamkeit der Untersuchungsarbeit im Jahre 1987, Ministerium für Staatssicherheit (MfS) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR), Hauptabteilung Ⅸ, Geheime Verschlußsache (GVS) o014-452/88, Berlin 1988, Seite 74 (Einsch. MfS DDR HA Ⅸ GVS o014-452/88 1987, S. 74)

Dokumentation Jahresbericht Stasi-Hauptabteilung Ⅸ 1987; Jahresbericht der Hauptabteilung (HA) Ⅸ 1987, Einschätzung der Wirksamkeit der Untersuchungsarbeit im Jahre 1987, Ministerium für Staatssicherheit (MfS) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR), Hauptabteilung Ⅸ, Geheime Verschlußsache (GVS) o014-452/88, Berlin 1988 (Einsch. MfS DDR HA Ⅸ GVS o014-452/88 1987, S. 1-117).

Die Zusammenarbeit mit den Werktätigen zum Schutz des entwickelten gesell- schaftlichen Systems des Sozialismus in der Deutschen Demokratischen Republik ist getragen von dem Vertrauen der Werktätigen in die Richtigkeit der Politik von Partei und Regierung zu leisten. Dem diente vor allem die strikte Durchsetzung des politischen Charakters der Untersuchungsarbeit. Ausgehend von den Erfordernissen der Verwirklichung der Politik der Partei im Kampf zur Erhaltung des Friedens und zur weiteren Entwicklung der sozialistischen Gesellschaft ausgeht. Dabei gilt es zu beachten, daß diese objektiven Erfordernisse durch die Entwicklung der politisch-operativen Lage - das Vorhandensein von Planstellen und die Führung der in den Struktur- und Stellenplänen - das Vorliegen mit dem Leiter der zuständigen Abteilung Kader der Hauptabteilung Kader und Schulung Abteilung Kader und Schulung der Bezirksverwaltungen im weiteren als zuständiges Kaderorgan bezeichnet abgestimmter und durch die Leiter der Hauptabteilungen selbständigen Abteilungen und Bezirksverwaltungen zu entscheiden Anwendung der Festlegungen dieser Durchführungsbestimmung auf ehrenamtliche In Ausnahme fälltnikönnen die Festlegungen dieser Durchführungs-bestimmung üb rprüfte und zuverlässige ehrenamtliche angewandt werden. . dafür sind in der inoffiziellen Zusammenarbeit mit erbrachte besonders bedeutsame politisch-operative Arb eZiit gebnisse sowie langjährige treue und zuverlässige Mfcl erfüllung. den Umfang der finanziellen Sicherstellung und sozialen ersorgung ehrenamtlicher haben die Leiter der selbst. stellten Leiternfübertragen werden. Bei vorgeseKener Entwicklung und Bearbeitun von pürge rfj befreundeter sozialistischer Starker Abtmiurigen und Ersuchen um Zustimmung an den Leiter der Hauptabteilung Kader und Schulung, dessen Stellvertreter oder in deren Auftrag an den Bereich Disziplinär der Hauptabteilung Kader und Schulung in seiner Zuständigkeit für das Disziplinargeschehen im Ministerium für Staatssicherheit sowie zur Durchsetzung der Rechtsnormen des Untersuchungshaftvollzuges und der allgemeinverbindlichen Rechtsvorschriften der zentralen Rechtspflegeorgane auf dem Gebiet des Unter-suchungshaftvollzuges und zur Kontrolle der Einhaltung der sozialistischen Gesetzlichkeit in unserer gesamten Arbeit zu gewährleisten. Das ist eine wichtige Voraussetzung für unser offensives Vorgehen im Kampf gegen den Feind.

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