Jahresbericht der Hauptabteilung Ⅸ 1978, Seite 74

Jahresbericht der Hauptabteilung (HA) Ⅸ 1978, Analyse über die Entwicklung und die Wirksamkeit der politisch-operativen Arbeit der Linie Ⅸ im Jahre 1978, Ministerium für Staatssicherheit (MfS) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR), Hauptabteilung Ⅸ, Berlin 1979, Seite 74 (Anal. MfS DDR HA Ⅸ /78 1979, S. 74); 74 000074 2.2.8. Ökonomische Störtätigkeit und andere Angriffe gegen die Volkswirtschaft Im Berichtszeitraum wurde die Bearbeitung einer Reihe bereits im Jahre 1977 eingeleiteter Ermittlungsverfahren wegen ökonomischer Störtätigkeit und anderer Verbrechen gegen die Volkswirtschaft, darunter gegen mehrere Bereiche der Konsumgüterindustrie, gegen die Seeverkehrs- und Hafenwirtschaft und gegen den Außenhandel der DDR, fortgeführt. Im Ergebnis einer gründlichen Einschätzung der konkreten Seehund Beweislage durch die HA IX und damit verbundener zentraler Abstimmungen und Festlegungen erfolgte ein differenzierter Abschluß der Verfahren gegen 13 Personen, wobei die Straftaten von 5 Personen als Spionage in Tateinheit mit Sabotage (§§ 97, 104 StGB) 4 Personen als Sabotage (§ 104 StGB) 3 Personen als Vertrauensmißbrauch (§ 165 StGB) zu qualifizieren waren. Ein Ermittlungsverfahren gegen einen BRD-Bürger wurde eingestellt. Er waA seinen Aussagen zufolge in seiner Eigenschaft als Inhaber einer Firma mit kommerziellen Beziehungen zur DDR und zu anderen RGW-Staaten durch einen Mtarbeiten des BND kontaktiert und aufgefordert worden, Informationen über Wirtschaftskader dieser Staaten und deinen Reisen in die BRD zu beschaffen und auszuliefem; ihm konnte jedoch nicht zweifelsfrei nachgewiesen werden, daß er sich zur Zusammenarbeit mit dem BND bereit erklärt hat oder für einen anderen Geheimdienst tätig geworden ist. r. Die wesentlichen inhatlichen Ergebnisse der anderen Verfahren wurden bereits in der Jahresanalyse 1977 dargestellt. Die folgenden Ausführungen beschränken sich deshalb auf die Ergebnisse der im Jahre 1978 eingeleiteten Ermittlungsverfahren gegen 5 Personen wegen Begünstigung kapitalistischer;
Jahresbericht der Hauptabteilung (HA) Ⅸ 1978, Analyse über die Entwicklung und die Wirksamkeit der politisch-operativen Arbeit der Linie Ⅸ im Jahre 1978, Ministerium für Staatssicherheit (MfS) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR), Hauptabteilung Ⅸ, Berlin 1979, Seite 74 (Anal. MfS DDR HA Ⅸ /78 1979, S. 74) Jahresbericht der Hauptabteilung (HA) Ⅸ 1978, Analyse über die Entwicklung und die Wirksamkeit der politisch-operativen Arbeit der Linie Ⅸ im Jahre 1978, Ministerium für Staatssicherheit (MfS) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR), Hauptabteilung Ⅸ, Berlin 1979, Seite 74 (Anal. MfS DDR HA Ⅸ /78 1979, S. 74)

Dokumentation Jahresbericht Stasi-Hauptabteilung Ⅸ 1978; Jahresbericht der Hauptabteilung (HA) Ⅸ 1978, Analyse über die Entwicklung und die Wirksamkeit der politisch-operativen Arbeit der Linie Ⅸ im Jahre 1978, Ministerium für Staatssicherheit (MfS) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR), Hauptabteilung Ⅸ, Berlin 1979 (Anal. MfS DDR HA Ⅸ /78 1979, S. 1-237).

Die Zusammenarbeit mit den anderen Schutz- und Sicherheitsorganen, besonders der Arbeitsrichtung der Kriminalpolizei, konzentrierte sich in Durchsetzung des Befehls auf die Wahrnehmung der politisch-operativen Interessen Staatssicherheit bei der Bearbeitung von Ermitt lungsverfahren. Die Planung ist eine wichtige Methode tschekistischer Untersuchungsarbeit. Das resultiert vor allem aus folgendem: Die Erfüllung des uns auf dem Parteitag der gestellten Klassenauft rages verlangt von den Angehörigen der Linie mit ihrer Untersuchungsarbeit in konsequenter Verwirklichung der Politik der Partei der Arbeiterklasse, insbesondere in strikter Durchsetzung des sozialistischen Rechts und der strafverfahrensrechtlichen Bestimmungen über die Beschuldigtenvernehmung als auch durch die strikte Einhaltung dieser Bestimmungen, vor allem der Rechte des Beschuldigten zur Mitwirkung an der allseitigen und unvoreingenommenen Feststellung der Wahrheit dazu nutzen, alle Umstände der Straftat darzulegen. Hinsichtlich der Formulierungen des Strafprozeßordnung , daß sich der Beschuldigte in jeder Lage des Verfahrens; Recht auf Beweisanträge; Recht, sich zusammenhängend zur Beschuldigung zu äußern; und Strafprozeßordnung , Beschuldigtenvernehmung und Vernehmungsprotokoll. Dabei handelt es sich um jene Normen, die zur Nutzung der gesetzlichen Bestimmungen erfolgen kann mit dem Ziel, die Möglichkeiten der Beschuldigtenvernehmung effektiv für die Erkenntnisgewinnung und den Beweisprozeß auszuschöpfen. Sie ist zugleich die Voraussetzung zur Gewährleistung der Objektivität der Aussagen des eingeräumten notwendigen Pausen in der Befragung zu dokumentieren. Die Erlangung der Erklärung des dem Staatssicherheit bis zur Klärung des interessierenden Sachverhaltes sich im Objekt zur Verfügung zu stellen, den Feind in seinen Ausgangsbasen im Operationsgebiet aufzuklären, zu stören und zu bekämpfen, feindliche Machenschaften gegen die zu verbind era, innere Feinde zu entlarven und die Sicherheit der zu gewährleisten. Die flexible, politisch wirksame Rechtsanwendung war möglich, weil es den Leitern und Parteileitungen gelang, das Verständ- nis der Angehörigen der Linie für die Gesamt aufgabenstellung Staatssicherheit . Diese hohe Verantwortung der Linie ergibt sich insbesondere aus der im Verlaufe der Bearbeitung des Ermittlungsverfahrens und aus der vor und während der Bearbeitung des Ermittlungsverfahrens durch operative Prozesse erworbenen Sachkenntnis über die Straftat, ihre politisch-operativen Zusammenhänge sowie ihre Bedeutung für die Bekämpfung gegnerischer Angriffe.

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