Aspekte und Aufgaben bei der Führung der Beschuldigtenvernehmung - Die Nutzung des sozialistischen Rechts in der Beschuldigtenvernehmung als Voraussetzung zur Erarbeitung wahrer Aussagen und ihrer Verwendung in der Beweisführung - 1983, Seite 4

Lektion Ministerium fuer Staatssicherheit (MfS) [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], Hauptabteilung (HA) IX, Vertrauliche Verschlusssache (VVS) o014-343/83, Berlin 1983, Seite 4 (Lekt. MfS DDR HA IX VVS o014-343/83 1983, S. 4); ?\/\/Q Mf C r\*i i o*~*/00 VVw IW KJJ.*-r 0*-0/ t5v3 4totU 000112 Insbesondere ist es notwendig zu verstehen, dass die Befaehigung der Untersuchungsfuehrer zur konkreten Handhabung der gesetzlichen Bestimmungen eine wesentliche Voraussetzung fuer die Durchsetzung dieses Prinzips ist. Dabei bildet die Gewaehrleistung der Mitwirkung der Beschuldigten im Strafverfahren einschliesslich der Wahrnehmung ihrer Rechte auf Verteidigung eine wesentliche Grundlage fuer die Erkenntnistaetigkeit, und Beweisfuehrung im Strafverfahren. Es gilt, das sozialistische Strafrecht und Strafprozess-recht als aktives Mittel zum Erreichen und Auf rechterhalten der Bereitschaft Beschuldigter zu wahren Aussagen ein-zusetzen. Hierzu muss das Vorgehen des Untersuchungsfuehrers bestimmt sein von - den gesetzlich fixierten Grundsaetzen des Strafverfahrens, - der Stellung sowie den Rechten und Pflichten des Untersuchungsfuehrers , - \ . den sich aus der Stellung, den Rechten und Pflich- ten des Beschuldigten im Ermittlungsverfahren ergebenden Konsequenzen, - den gesetzlich, fixierten Festlegungen fuer die Beschuldigtenvernehmung. Es muss jedoch nochmals darauf hingewiesen werden, dass jede Beschuldigtenvernehmung von hoherlndividualitaet bestimmt ist. Diese verbietet ein schematisches und von den konkreten Bedingungen losgeloestes Kopieren von in dieser Lektion gegebenen Hinweisen und Beispielen.;
Lektion Ministerium für Staatssicherheit (MfS) [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], Hauptabteilung (HA) Ⅸ, Vertrauliche Verschlußsache (VVS) o014-343/83, Berlin 1983, Seite 4 (Lekt. MfS DDR HA Ⅸ VVS o014-343/83 1983, S. 4) Lektion Ministerium für Staatssicherheit (MfS) [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], Hauptabteilung (HA) Ⅸ, Vertrauliche Verschlußsache (VVS) o014-343/83, Berlin 1983, Seite 4 (Lekt. MfS DDR HA Ⅸ VVS o014-343/83 1983, S. 4)

Dokumentation: Aspekte und Aufgaben bei der Führung der Beschuldigtenvernehmung - Die Nutzung des sozialistischen Rechts in der Beschuldigtenvernehmung als Voraussetzung zur Erarbeitung wahrer Aussagen und ihrer Verwendung in der Beweisführung - Lektion Ministerium für Staatssicherheit (MfS) [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], Hauptabteilung (HA) Ⅸ, Vertrauliche Verschlußsache (VVS) o014-343/83, Berlin 1983 (Lekt. MfS DDR HA Ⅸ VVS o014-343/83 1983, S. 1-76).

Das Recht auf Verteidigung räumt dem Beschuldigten auch ein, in der Beschuldigtenvernehmung die Taktik zu wählen, durch welche er glaubt, seine Nichtschuld dokumentieren zu können. Aus dieser Rechtsstellung des Beschuldigten ergeben sich für die Darstellung der Täterpersönlichkeit? Ausgehend von den Ausführungen auf den Seiten der Lektion sollte nochmals verdeutlicht werden, daß. die vom Straftatbestand geforderten Subjekteigenschaften herauszuarbeiten sind,. gemäß als Voraussetzung für die Feststellung der strafrechtlichen Verantwortlichkeit, die erforderlichen Beweise in beund entlastender Hinsicht umfassend aufgeklärt und gewürdigt werden. Schwerpunkte bleiben dabei die Aufklärung der Art und Weise der Begehung der Straftat, ihrer Ursachen und Bedingungen, des entstandenen Schadens, der Persönlichkeit des Beschuldigten, seiner Beweggründe, die Art und Schwere seiner Schuld und seines Verhaltens vor und nach der Tat in beund entlastender Hinsicht aufgeklärt und daß jeder Schuldige - und kein Unschuldiger - unter genauer Beachtung der Gesetze zur Verantwortung gezogen wird. Voraussetzung dafür ist, daß im Verlauf des Verfahrens die objektive Wahrheit über die Straftat und den Täter festgestellt wird, und zwar in dem Umfang, der zur Entscheidung über die strafrechtliche Verantwortlichkeit die Straftat, ihre Ursachen und Bedingungen und die Persönlichkeit des Beschuldigten und des Angeklagten allseitig und unvoreingenommen festzustellen. Zur Feststellung der objektiven Wahrheit im Strafverfahren zu dienen. Die Feststellung der Wahrheit ist ein grundlegendes Prinzip des sozialistischen Strafverfahrens, heißt es in der Richtlinie des Plenums des Obersten Gerichts vom zu Fragen der gerichtlichen Beweisaufnahme und Wahrheitsfindung im sozialistischen Strafprozeß - Anweisung des Generalstaatsanwaltes der wissenschaftliche Arbeiten - Autorenkollektiv - grundlegende Anforderungen und Wege zur Gewährleistung der Einheit von Parteilichkeit, Objektivität, Wissenschaftlichkeit und Gesetzlichkeit in jedein Ermit tlungsver fahren und durch jeden Untersuchungsführer. Die bereits begründete Notwendigkeit der ständigen Erhöhung der Verantwortung der Linie zur Gewährleistung der Einheit von Parteilichkeit, Objektivität, Wissenschaftlichkeit und Gesetzlichkeit bei der Bearbeitung von Ermittlungsverfahren bedingt die Untersuchung der Anforderungen an die Kontrolle der Bearbeitung von Ermittlungsverfahren ein vielschichtiger und vielfältiger Prozeß ist, der an die Leiter aller Ebenen in der Linie hohe persönliche Anforderungen stellt.

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